Aktuell steht die Schwangerschaftkonfliktberatungsstelle auch nach einem Abbruch oder der Fortsetzung der Schw. zur Verfügung. Viele wissen dies nicht, dies ist aber sehr wichtig, damit die schwangere weiß, dass sie auch später Unterstützung hat, egal welchen Weg sie wählt.
Antrag: | Selbstbestimmung und reproduktive Rechte |
---|---|
Antragsteller*in: | Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 02.05.2024, 12:39 |
Kommentare