"Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten." sagt das aktuelle Gesetz. Sie muss innerhalb von 3 Tagen einen Termin bekommen. Auch wenn kein Schein benötigt wird, muss die Schwangere die Möglichkeit haben, sich sehr zeitnah beraten zu lassen, denn es ist ihr unter Umständen sehr wichtiug, den etwaigen Abbruch so früh in der Schw. wie möglich durchzuführen. Auch auf die möglichen Methoden hat die Schw.Woche einen Einfluss. Es könnte passieren, dass beratungsstellen nicht mehr so viel Dringlichkeit für einen unverzüglichen Temrin sehen, wenn die Schwangere keinen Schein brauchen.
Antrag: | Selbstbestimmung und reproduktive Rechte |
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Antragsteller*in: | Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 02.05.2024, 12:44 |
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