Minderjährige sind in der Schwangerschaftskonfliktberatung zwar eine kleine Minderheit. Trotzdem ist es wichtig hier zu gucken, dass sie zu nichts gedrängt werden. Mit der Pflichtberatung gibt es die Möglichkeit, dass sie ohne Elternteil oder Betreuer (z.B. aus einer Wohngruppe) über ihre Rechte aufgeklärt werden etc. Wenn die Pflichtberatung wegfällt, was ich natürlich sehr begrüße, fällt dies für minderjährige Schwangere weg. Hier muss man m.E. schauen, ob es da nicht nochmal eine Regelung braucht, damit eine bspw. 15-jährige nicht zum Abbruch gedrängt wird und gar nciht weiß, welche Optionen sie hat. Sie ist eben keine Erwachsene mündoge Frau und braucht besonderen Schutz. Insbesodere, wenn es auch nciht eine Sprachbarriere gibt (bspw. unbegleitete mind. Geflüchtete).
Antrag: | Selbstbestimmung und reproduktive Rechte |
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Antragsteller*in: | Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 02.05.2024, 13:04 |
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