| Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Bundesfrauenrat 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Bericht Bundestags-Fraktion: Umsetzung EU-Entgelttransparenz-Richtlinie |
| Status: | Beschluss (vorläufig) |
| Beschlossen am: | 18.04.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Lohngerechtigkeit für Frauen durchsetzen - EU-Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umsetzen
Beschlusstext
Nach wie vor verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 16 Prozent weniger als
Männer. Was die Entgeltlücke betrifft, gehört Deutschland in der EU zu den
Schlusslichtern. Hier muss endlich mehr geschehen. Ein wichtiges Instrument, um
diese Ungerechtigkeit zu bekämpfen, ist Lohntransparenz. Denn nur wenn
ersichtlich ist, wie die Löhne in einem Unternehmen verteilt sind, kann
Lohndiskriminierung nachgewiesen und behoben werden.
Um mehr Transparenz zu schaffen, hat die Europäische Union die EU-
Entgelttransparenzrichtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie zielt darauf ab,
geschlechtsspezifische Lohnunterschiede durch umfassende Transparenz zu
beseitigen. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die Richtlinie umsetzen.
Folgende Punkte aus der EU-Richtlinie sind von der Bundesregierung endlich
umzusetzen:
- Künftige Arbeitgeber*innen müssen in der Pflicht stehen, für Transparenz
zu sorgen: Ab 100 Arbeitnehmer*innen müssen Arbeitgeber*innen
entgeltbezogene Indikatoren ermitteln, darüber regelmäßig berichten und
diese veröffentlichen. Wird dabei eine geschlechtsbezogene Lohnlücke
festgestellt, sollen die Arbeitgeber*innen in Zusammenarbeit mit ihren
Betriebsräten selbst tätig werden, um diese Lücke zu schließen.
- Zudem sollen Arbeitgeber*innen bei Ausschreibungen verpflichtend Auskunft
über die Gehaltsspanne der Stellen geben, so wie es bereits in vielen EU-
Ländern üblich ist.
- Die Durchsetzung von Lohngleichheit darf nicht mehr auf einzelne
betroffene Personen abgeschoben werden, sondern muss zur strukturellen
Aufgabe werden. Das soll auch dank der Prozessstandschaft für gerichtliche
Verfahren gelten, mit denen Arbeitnehmer*innen ihre individuellen Rechte
durch Verbände geltend machen können.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss endlich vollumfänglich umgesetzt
werden. Aber Lohntransparenz allein reicht nicht aus. Der Bundesfrauenrat von
Bündnis 90/Die Grünen fordert daher die Bundesregierung auf:
- Anreize zu schaffen, damit Sorge- und Pflegearbeit gerechter verteilt
werden können. Denn viele Frauen wollen mehr arbeiten und viele Männer
wollen ihre Sorgeverantwortung stärker wahrnehmen.
- Außerdem muss die Betreuungsinfrastruktur qualitativ und quantitativ
deutlich ausgebaut werden, damit Eltern guten Gewissens erwerbstätig sein
können, und gerade Frauen nicht in die Teilzeit- oder Minijobfalle
gedrängt werden.
- Aber wir sehen auch die Arbeitgeber*innen in der Verantwortung. Zusätzlich
zur Transparenz von Lohnstrukturen müssen diese ihre Unternehmen zeitgemäß
aufstellen. Das bedeutet, die gläserne Decke aufzubrechen und Frauen auch
in Leitungspositionen die gleichen Chancen zu ermöglichen. Mentoring- und
Weiterbildungsprogramme für Mitarbeiter*innen sowie Führung in Teilzeit
können hier effektive Maßnahmen sein.
