| Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Bundesfrauenrat 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 3 Nur Ja heißt Ja - Warum wir eine Reform des Sexualstrafrechts brauchen |
| Status: | Beschluss (vorläufig) |
| Beschluss durch: | Bundesfrauenrat |
| Beschlossen am: | 20.04.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Nur Ja heißt Ja - für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht
Beschlusstext
Wir Grüne kämpfen seit jeher für die Selbstbestimmung von Frauen und gegen
geschlechtsspezifische Gewalt. Gemeinsam mit vielen engagierten Feminist*innen
haben wir dafür gekämpft, dass der heute geltende Grundsatz „Nein heißt Nein“ im
Gesetz verankert wurde. Das war ein Meilenstein in Sachen sexueller
Selbstbestimmung.
Jedoch ist es längst Zeit, weiterzudenken. Sexuelle Selbstbestimmung und
reproduktive Rechte sind immer noch keine Selbstverständlichkeit, sondern stehen
derzeit weltweit unter Druck. Dem stellen wir uns entgegen. Die immer noch
bestehenden Schutzlücken müssen endlich geschlossen werden. Neue Daten zeigen:
Nur rund drei Prozent aller Fälle sexualisierter Gewalt werden überhaupt
angezeigt. Das ist ein mehr als alarmierendes Signal. Das ist ein klarer
Auftrag: Die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ für alle Menschen ist
längst überfällig. Jede sexuelle Handlung ohne die ausdrückliche Zustimmung der
anderen Person muss strafbar sein.
Mit der derzeitigen Rechtslage droht Deutschland zum Schlusslicht in Europa zu
werden: 14 EU-Staaten haben ihr Sexualstrafrecht bereits hin zu einem
konsensbasierten Sexualstrafrecht reformiert. Das aktuelle deutsche Recht
verlagert die Verantwortung auf die Betroffenen. Sie müssen darlegen, wie sie
sich zur Wehr gesetzt haben. Fälle, in denen Betroffene sich nicht wehren
können, weil sie aus Panik in eine Schockstarre geraten, werden nicht vom
derzeitigen Tatbestand des § 177 StGB erfasst. Die Betroffenen müssen zudem das
Geschehene genau darlegen. Die Täter hingegen können schweigen – und tragen kaum
Verantwortung. Das ist ein Zustand, den wir nicht länger akzeptieren dürfen.
Den Opfern wird zurzeit unterschwellig vermittelt, sie hätten die Tat verhindern
können, wenn sie sich deutlicher gewehrt oder klar „Nein“ gesagt hätten. Hier
liegt eine Verantwortungsverlagerung vom Täter auf das Opfer vor.
Aber Menschen in Bedrohungs- und Gewaltsituationen reagieren unterschiedlich.
Schockstarre, Schweigen, ambivalentes Verhalten oder Passivität sind verbreitete
Schutzreaktionen und dürfen nicht länger als Einverständnis gewertet werden.
Der Bundesfrauenrat von Bündnis 90/Die Grünen fordert daher eine Reform des
Sexualstrafrechts hin zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip. Eine anstehende Reform muss
daher folgende Aspekte umsetzen:
- Alle sexuellen Handlungen setzen die Zustimmung aller Beteiligten voraus.
Die Zustimmung muss freiwillig, vorab ausdrücklich oder konkludent erteilt
und jederzeit widerrufbar sein.
- Sexuelle Handlungen gelten als strafbar, wenn sie unter Schockstarre
erfolgen oder wenn eine Meinungsänderung ignoriert wird. Das gilt auch bei
Schwierigkeiten der Willenserkennung, bei Stealthing (ohne Zustimmung
während des Geschlechtsverkehrs heimlich das Kondom entfernen) sowie bei
Personen mit eingeschränkter Willensbildung.
- Eine Zustimmung kann verbal erfolgen, sie kann sich jedoch auch aus
eindeutigen Handlungen ergeben, die den ausdrücklichen Willen zur
Teilnahme an der sexuellen Handlung zeigen.
