Änderungen von V-01-Neu zu V-01-Neu
Ursprüngliche Version: | V-01-Neu (Version 1) |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.06.2023, 17:10 |
Neue Version: | V-01-Neu (Version 2) |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 17.06.2023, 17:01 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 23 bis 24 einfügen:
die Mitarbeitenden in den Behörden sind überlastet. Wir wollen diesen Herausforderungen mit wirksamen Ansätzen begegnen. Auf eine europäische Lösung können und wollen wir dabei nicht warten. Auch bessere Bedingungen in anderen EU-Staaten tragen dazu bei, dass weniger Menschen zu uns kommen müssen. Dafür treten wir ein.
Von Zeile 27 bis 29:
Unterbringung geflüchteter Menschen. Hier findet Integration konkret statt. Hier entscheidet sich die Erlebbarkeitmuss sichtbar werden, dass diese Aufgabe leistbar ist.[Leerzeichen]
Von Zeile 43 bis 50:
oder andere Anknüpfungspunkte haben, sollen bei ihnen oder in deren Nähe unterkommen können. Hierfür bedarf es gesetzlicher Änderungen. Damit entlasten wir den Wohnungsmarkt und fördern die Integration von Beginn an. Der unbürokratische Umgang mit den Geflüchteten mit ukrainischer Staatsbürgerschaft hat gezeigt, wie so schnell Entlastung geschaffen werden kann. Wir unterstützen deshalb die Aufhebung der Wohnsitzauflage. Das Asylbewerberleistungsgesetz wollen wir reformieren.
Für uns steht eine Unser Ziel in dieser Bundesregierung ist, eine
echte Integrationsoffensive imin das Zentrum unseres politischen Handelns der Migrationspolitik zu stellen. Wir investieren in Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt und stellen dadurch sicher, dass Migrant*innen sich schnell bei uns einleben und Geflüchtete schnellzügig Teil der Gesellschaft werden. Für einen schnellen Zugang zu Integrations- und Sprachkursen müssen diese flächendeckend angeboten werden
Von Zeile 71 bis 74:
oder der Gastronomie. Wir ermöglichen Zuwanderung gerade in diesen Branchen und stärken so unseren Wirtschaftsstandort. Gleichzeitig wollenViele Geflüchtete die meisten Geflüchteten arbeitenarbeiten wollen, dürfen es aber nichtdas nicht oder treffen auf hohe, teils unüberwindbare Integrationshürden. Das wollen wir ändern. Für die Wahrung unseres Wohlstands und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft,
Von Zeile 77 bis 80:
frühzeitiger Zugang zum Arbeitsmarkt sichert Teilhabe, fördert Integration und sorgt dafür, dass Menschen einen eigenen Beitrag zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten leisten könnenGeflüchtete Steuern zahlen dürfen statt auf Leistungen angewiesen zu sein. Deshalb wollen wir Arbeitsverbote aufheben. Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und beruflichen Erfahrungen
Von Zeile 98 bis 99 einfügen:
Wir wollen sichere und legale Wege zur Arbeitsmigration und Flucht stärken. Wir brauchen jetzt eine Offensive für sichere und legale Migration. Wir setzen deshalb auf partnerschaftliche Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit
Von Zeile 101 bis 107 einfügen:
eröffnen. Dafür werden wir auch die gesetzlichen Grundlagen der Visavergabe modernisieren und vereinfachen. Die Visavergabeprozesse wollen wir beschleunigen. Das schafft Planbarkeit – für die Betroffenen ebenso wie für die Kommunen, ihre Behörden und die Menschen vor Ort.
Den Familiennachzug wollen wir stärken, vereinfachen und beschleunigen. Wir wollen die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen, den Geschwisternachzug gleichzeitig mit den Eltern und beim Ehegattennachzug den Sprachnachweis erst nach Ankunft ermöglichen. Damit tragen wir dem im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Familie Rechnung und fördern durch stabile Familienverhältnisse die Integration. Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können.
Von Zeile 114 bis 117:
Wir setzen auf eine Politik der Humanität und Ordnung. Pauschalen Rufen nach mehr Abschiebungen treten wir entgegen, diese haben nichts mit den tatsächlichen Herausforderungen bei Aufnahme, Versorgung und Integration von Schutzsuchenden zu tun. Mit tragfähigen Migrationsabkommen, die legale Wege der Zuwanderung aufzeigen, soll auch die Rücknahmebereitschaft in den Herkunftsländern erhöht werden. DennDie Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten muss partnerschaftlich und auf Augenhöhe erfolgen und darf nicht von finanzieller Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit abhängig gemacht werden. Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Aber jeder Mensch, der bei uns Schutz
Von Zeile 121 bis 124:
erhalten hat, muss zügig wieder ausreisen – sofern dem keine Abschiebehindernisse entgegenstehen. Dabei setzen wir vorrangig aufFür uns hat die freiwillige Rückkehr Vorrang. Eine unverhältnismäßige Verschärfung von Abschiebe- und Abschiebehaftregeln lehnen wir ab. Der fortlaufenden Unsicherheit und
Von Zeile 128 bis 133:
Das Konzept der sicheren Herkunftssaaten finden wir falsch, denn es löst keine Probleme. Was hilft, ist alle Asylverfahren zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu verbessern. Staaten, die den EU-Beitrittskandidatenstatus erhalten haben und deutliche Fortschritte bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit machen, können besonders betrachtet werden.taaten finden wir falsch, denn es löst keine Probleme. Was hilft, ist alle Asylverfahren zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu verbessern. Wir werden nicht mitmachen, wenn Staaten, die systematisch Menschenrechtsverletzungen begehen,
Von Zeile 136 bis 144 einfügen:
Den Rufen nach einer stetigen Verlängerung und Ausweitung von stationären Kontrollen an den Binnengrenzen stellen wir uns entschieden entgegen. Sie stehen dem Schengener Abkommen entgegen. Ein Europa ohne Schlagbäume ist ein wesentlicher Grundpfeiler der europäischen Idee. Wir verteidigen das Schengensystem gegen Angriffe. Binnengrenzkontrollen behindern die Freizügigkeit und verursachen enorme wirtschaftliche Schäden. Gerade für die Menschen in den Grenzregionen stellen die Kontrollen und damit verbundenen Staus und Zugverspätungen eine enorme Belastung dar, ebenso wie für die eingesetzten Polizist*innen. Gleichzeitig sind sie völlig ungeeignet, die Zahl der Asylanträge zu reduzieren, da Schutzsuchende nicht zurückgewiesen werden dürfen. Mobile und anlassbezogene Schwerpunktkontrollen können eine Möglichkeit sein, um beispielsweise gegen Menschenhandel vorzugehen.
Von Zeile 147 bis 159:
lösungsorientierte Flüchtlingspolitik und eine handlungsfähige Europäische Union, die sich an diesen Werten orientiert. Dafür treten wir auch bei der europäischen Gesetzgebung ein. Wir stehen zu unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen wie der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention und dem internationalen Seerecht. Wir stellen uns entschieden Versuchen entgegen, diese historischen Errungenschaften zu beschneiden. Wir stehen für eine individuelle und inhaltliche Prüfung des Rechts auf Asyl in der EU. Wir stellen uns entschieden Versuchen entgegen, diese historischen Errungenschaften zu beschneidenDie Rechte von geflüchteten Frauen, LSBTIQ* und anderen vulnerablen Gruppen müssen gewahrt und ihre besonderen Bedarfe berücksichtigt werden.
Die derzeitige Lage an den europäischen Außengrenzen ist unhaltbar. Dabei kann es nicht bleiben. Deshalb waren wir im Europäischen Rat zuletzt auch zu sehr schwierigen Verhandlungen rund um eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bereit – in einem sehr komplexen Umfeld mit weit auseinandergehenden und größtenteilsvielen restriktiven Positionen zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Wir haben gemeinsam für eine Lösung in dieser
Von Zeile 161 bis 185:
In der Einigung im Innenministerrat gibt es Verbesserungen, die ohne deutschen Einsatz in den Verhandlungen nicht zustande gekommen wären, zum Beispiel, dass allein reisende Kinder von den Grenzverfahren ausgeschlossen sein sollen, oder die Verankerung des Zugangs zu unabhängiger Rechtsberatung. Zudem soll künftig ein Solidaritätsmechanismus greifen, der Fortschritte bei der Verteilung von Geflüchteten bringt. Gleichzeitig konnten zentrale Punkte nicht erreicht werden. Denn obwohl die Verschärfung von Grenzverfahren, die wir kritisch sehen, geeint wurde, gibt es keinen verpflichtenden Verteilmechanismus und keine grundsätzliche Ausnahme für Familien mit Kindern in diesen Grenzverfahren.unseren Einsatz in den Verhandlungen nicht zustande gekommen wären, zum Beispiel, dass unbegleitete Minderjährige von den Grenzverfahren ausgeschlossen werden müssen oder die Verbesserung des Zugangs zu Rechtsberatung. Außerdem muss es weiterhin eine Verbindung zu einem sicheren Drittstaat geben, für die nach einem Jahr eine Überprüfungsklausel verabredet wurde. Antragssteller*innen dürfen demnach nur in einen Drittstaat überstellt werden, wenn sie beispielsweise dort bereits gelebt oder Familie haben.
Erstmals soll es jetzt in der EU einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus geben und Geflüchtete sollen verbindlicher registriert werden. Zwar ist die Aufnahme von Geflüchteten nicht verpflichtend, die Teilnahme an dem Mechanismus dagegen schon. In Zukunft sollen jedes Jahr mindestens 30.000 Geflüchtete umverteilt werden, abgesichert über sogenannte “Dublin-Offsets“. Darüber hinaus werden wir weiterhin dafür eintreten, dass es eine verbindlichere Verteilung gibt. Wir treten dafür ein, dass Deutschland mit gutem Beispiel vorangeht und mindestens seinen Beitrag im Sinne des „Fair Share“ leistet.Gleichzeitig konnten zentrale Punkte noch nicht erreicht werden, wie zum Beispiel eine grundsätzliche Ausnahme für Familien mit Kindern in Grenzverfahren. Trotzdem haben wir verteidigen können, dass die Freiheit von Kindern nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen beschränkt werden darf. Zudem kommen Verschärfungen der aktuellen Rechtslage hinzu. Die Dublinfristen wurden verlängert, auch wenn der Verhandlungsstand auf Druck der Grenzstaaten und mit deutscher Unterstützung noch einmal verbessert wurde. Daneben müssen Antragsteller*innen nach der Ablehnung in Grenzverfahren verpflichtend bis zu 12 Wochen in ein Rückführungsgrenzverfahren kommen. Obwohl verhindert werden konnte, dass Mitgliedstaaten Menschen aus Staaten mit einer hohen Anerkennungsquote pauschal in Grenzverfahren nehmen müssen, schmerzt uns die Tatsache, dass die Drittstaatenregelung ausgeweitet wurde - dadurch kann sich die Situation auch für sie verschlechtern, weil ihre Anträge als unzulässig abgelehnt werden können.
Es handelt sich deshalb sicher nicht um einen „historischen Erfolg“, wie es etwa Bundesinnenministerin Nancy Faeser formuliert hat. Zugleich erkennen wir an, dass der Beschluss ohne deutschen Einsatz in den Verhandlungen ein schlechterer gewesen wäre. Die erzielte Einigung kann zentrale Anforderungen nicht erfüllen, die wir an eine Asylpolitik der Humanität und Ordnung stellen – gerade weil sie im EU-Kontext weitestgehendvieler restriktiverer Mitgliedstaaten nicht durchsetzbar waren. Das vorliegende Ergebnis ist von den Positionen unserer Partei weit entfernt. GleichzeitigWir sehen wir das europapolitische Dilemma, denn die europäische Asylpolitik braucht maßgebliche Verbesserungen, für die es keine Mehrheiten gibt. In der Gesamtschau bewertenDer Ratsbeschluss wäre ohne unseren Einsatz, gerade von grünen Regierungsmitgliedern, ein schlechterer gewesen. Doch er enthält auch substanzielle Verschärfungen, die wir das Ergebnis unterschiedlichaus asylpolitischer Sicht falsch finden. Wir zollen unseren jeweiligen Meinungen großenden unterschiedlichen Einschätzungen Respekt und stehen fest zusammen beim gemeinsamen Vorhaben, weiterhin mit aller Kraft für eine Verbesserung der Situation für Schutzsuchende um und in Europa zu kämpfen. Denn klar ist: Die Situation der Menschen, die in Europa Schutz suchen, muss deutlich besser werden.
Im weiteren Verfahren im Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission setzen wir uns daher - im Wissen um die schwierige Verhandlungssituation in Europa - für Verbesserungen ein. Unter anderem sind folgende Kriterien für uns wichtig: dass Familien mit Kindern grundsätzlich nicht in Grenzverfahren kommen dürfen und Mitgliedstaaten nicht zur Durchführung von Grenzverfahren verpflichtet werden. Wir wollen ein effektives Menschenrechtsmonitoring an den Außengrenzen und eine verbindliche Verteilung in den Mitgliedsstaaten. Dafür werden wir in enger Abstimmung zwischen Europafraktion, Bundestagsfraktion, Bundespartei und Regierungsmitgliedern kämpfen. Auch das Ergebnis werden wir gemeinsam bewerten. Unsere jeweiligen Positionierungen zu den Rechtsakten werden wir davon abhängig machen, ob unter dem Strich Verbesserungen in der Europäischen Asylpolitik und auch für Europa stehen.
Im weiteren Verfahren im Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission setzen wir uns daher für Verbesserungen ein, etwa für den besseren Schutz von Familien mit Kindern und verpflichtende Verteilung.
Die Rechte von Menschen zu beschneiden, die durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, lehnen wir ab. Stattdessen muss es mehr europäische Solidarität in Krisensituationen geben. Dafür setzen wir uns bei den Verhandlungen zur Krisenverordnung ein. In Krisensituation wollen wir Menschen in Not helfen und nicht ihre Rechte beschränken. Die Massenzustromrichtline hat sich bewährt.
Von Zeile 188 bis 190:
zuverlässig bei der Einreise registriert werden. Wir müssen wissen, wer zu uns kommt. Damit verhindernwollen wir auch verhindern, dass Menschen ausgebeutet undoder entrechtet werden. Eine Verteilung von Geflüchteten kann nur funktionieren, wenn sich
Von Zeile 192 bis 199:
Verfahren fair und zügig durchgeführt, menschenrechtskonforme Lebensbedingungen sichergestellt und unkontrollierten Weiterreisen ohne vorherige Registrierung in andere europäische Länder vorgebeugt werdenwird. Alle Mitgliedsstaaten müssen ihren fairen Beitrag leisten. Geld- und Sachleistungen an Drittstaaten sind dabei keine Kompensation. Mitgliedsstaaten, die in besonderem Maße Geflüchtete aufnehmen, müssen gestärkt, und finanziell entlastet werden. Sie müssen aber auch für ihre Verantwortung in die Pflicht genommen werden. Dazu zählt, dass sie finanziell entlastet werden. Die Finanzierung der libyschen Küstenwache, die sich an Menschenrechtsverstößen und an Schlepperei beteiligt,
Von Zeile 201 bis 207 einfügen:
Das Konzept der sicheren Drittstaaten finden wir weiterhin falsch. Bestrebungen die Kriterien für die Einstufung sicherer Drittstaaten aufzuweichen, treten wir entgegen. Asylanträge von Menschen, die über einen Drittstaat in die EU einreisen, dürfen nicht einfach als unzulässig abgelehnt oder die Betreffenden einfach zurückgeführt werden – gerade wenn sie keine klare Verbindung, etwa berufliche oder familiäre Bezüge, zu diesem Land haben und nicht sichergestellt werden kann, dass sie dort entsprechend der Standards der Genfer Flüchtlingskonvention in Sicherheit sind. Die Verankerung eines starken Verbindungselements ist daher von großer Bedeutung. Die rechtliche Ausgestaltung muss so erfolgen, dass die Regelung auch in der Praxis wirksam und justiziabel ist. Das Asylrecht beruht auf der Einzelfallprüfung, das völker- und europarechtlich verbriefte Nichtzurückweisungsgebot gilt immer und überall.
Von Zeile 210 bis 215:
es daher, das Leid schnellstmöglich zu beenden. Wir nehmen nicht hin, dass Menschen und insbesonderesogar Kinder unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern verharren und keinen Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren haben. Die Versorgung mit medizinischen Gütern, psychologischer Betreuung und Lebensmitteln sowie der Zugang zu Sozial- und Rechtsberatung und Bildungseinrichtungen müssen stets sichergestellt sein. Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen benötigen jederzeit Zugang zu den Geflüchteten und
Von Zeile 224 bis 239:
Wir wollen die europäische Seenotrettung stärken und das Sterben im Mittelmeer beenden. Jedes Jahr sterben HunderteTausende Menschen beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Seenotrettung ist eine völkerrechtliche Pflicht. Wir treten weiter für eine zivile, flächendeckende und europäische Seenotrettung ein. Es braucht endlich eine europäische Initiative für eine staatlich koordinierte Seenotrettung. Die europäischen Staaten sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass zivile Seenotrettungsorganisationen gefahrlos ihre Einsätze absolvieren können und dabei untersützt werden. Durch die Behinderung ihrer Arbeit, lange Fahrtwege und Spendeneinbrüche stehen die Seenotrettungsorganisationen auch finanziell unter Druck. Deswegen treten wir – neben unserem Einsatz für die Organisation einer staatlichenstaatlich organisierten Seenotrettung – für die Verbesserung der staatlichen, unter anderem finanziellen, Unterstützung ziviler Organisationen ein[Leerzeichen]. Rettungsschiffe müssen die Gelegenheit haben, den nächstgelegenen sicheren Hafen anzulaufen, damit die Menschen an Land gehen und versorgt werden können. Ein AuslaufenWir wollen verhindern, dass gemeinnützige Hilfsorganisationen aufgrund von Rettungsschiffen darf nicht verhindert und Seenotrettungfinanziellen Engpässen nicht kriminalisiert werden. Die von Seenotrettungsschiffen aufgenommenenretten können, während täglich mehr Menschen müssen die Möglichkeit auf eine faire Überprüfung ihres Schutzanliegens habenertrinken.
Rettungsschiffe müssen die Gelegenheit haben, den nächstgelegenen sicheren Hafen anzulaufen, damit die Menschen an Land gehen und versorgt werden können. Ein Auslaufen von Rettungsschiffen darf nicht behindert und Seenotrettung nicht kriminalisiert werden. Die von Seenotrettungsschiffen aufgenommenen Menschen müssen die Möglichkeit auf eine inhaltliche Überprüfung ihres Schutzanliegens haben.
Von Zeile 247 bis 250:
Krisenprävention und Stabilisierung sind ebenso ein Schlüsselfaktor wie Entwicklungszusammenarbeit und die geregelte Aufnahme der verletzlichsten GruppenGeflüchteter. So können wir verhindern, dass Menschen sich auf gefährliche Fluchtrouten und in die Hände von Menschenschmugglern begeben müssen.