| Veranstaltung: | 1. Ordentlicher Länderrat 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W Nah am Menschen, stark im Wandel |
| Antragsteller*in: | BAG Migration & Flucht | BAG Europa (dort beschlossen am: 11.06.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 17.06.2026, 12:12 |
W-02: Freizügigkeit verwirklichen: Gleiche Rechte, gute Arbeit und soziale Sicherheit in Europa
Antragstext
Europa ist mehr als ein Binnenmarkt. Es ist ein gemeinsamer Rechtsraum,
entstanden aus der historischen Verantwortung, Menschenwürde, Frieden und
Gleichheit dauerhaft zu sichern. Diese Verpflichtung gilt konkret: Die
Personenfreizügigkeit ist das Recht zur freien Wahl des Aufenthalts- und
Wohnortes. Es garantiert grundsätzlich gleiche Rechte wie den Staatsangehörigen
des Aufnahmestaates – im Betrieb, im Amt und im Alltag. Soziale Sicherheit,
Schutz vor Ausbeutung und echte Teilhabe sind keine Zusatzleistungen, sondern
der Kern dieses europäischen Versprechens und des Gleichbehandlungsgrundsatzes
der Europäischen Union.
Offene Grenzen innerhalb Europas machen dieses Versprechen erfahrbar. Sie
ermöglichen Menschen, über Grenzen hinweg zu arbeiten, zu lernen, Familien zu
gründen, Verantwortung zu übernehmen und ihr Leben frei zu gestalten. Sie
verbinden Regionen, Nachbarschaften, Arbeitsmärkte und Lebensrealitäten.
Grenzkontrollen im Schengen-Raum sind deshalb kein Ausdruck von
Handlungsfähigkeit, sondern ein Rückschritt hinter die Errungenschaften der
europäischen Einigung. Sie schwächen das Vertrauen in den gemeinsamen
europäischen Raum, belasten Pendler*innen sowie Reisende und lenken von den
eigentlichen politischen Herausforderungen ab: gute Arbeitsbedingungen, soziale
Sicherheit und die konsequente Durchsetzung gleicher Rechte für alle, die von
der Freizügigkeit in Europa Gebrauch machen.
Damit wirtschaftliche Chancen, individuelle Freiheit zu einem Mehrwert für
Beschäftigte, Unternehmen und Gesellschaft wird, müssen faire
Arbeitsbedingungen, wirksame Arbeitnehmer*innenrechte und gleiche soziale
Standards in allen Regionen Europas gewährleistet sein. Wir setzen uns für ein
Europa ein, das diese Rechte nicht nur verspricht, sondern auch durchsetzt:
durch starke Arbeitnehmer*innenvertretungen, wirksame Kontrollen und gut
ausgestattete Kontrollbehörden, den Zugang zu (Rechts-)Beratung und -schutz und
demokratische Teilhabe. Denn Freizügigkeit wird erst dann vollständig
verwirklicht, wenn Menschen nicht nur Grenzen überschreiten können, sondern
überall in Europa mit gleichen Rechten leben und arbeiten.
Grenzüberschreitende Arbeit und mobile Beschäftigung sind längst europäische
Realität. Millionen Menschen arbeiten heute in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
als dem, in dem sie leben oder geboren wurden. Sie sichern unter anderem Pflege,
Logistik, Landwirtschaft, Bau, Fleischindustrie, Transport und viele weitere
zentrale Bereiche unserer Wirtschaft. Deutschland ist seit Jahrzehnten ein
Einwanderungsland und profitiert massiv von der Arbeit mobiler Beschäftigter.
Viele Bereiche unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens wären ohne
sie heute nicht in gleicher Weise funktionsfähig. Doch während Märkte und
Mobilität immer stärker europäisch organisiert sind, bleiben Schutzrechte,
Kontrollen und soziale Standards dahinter zurück.
Gerade jene Branchen, die strukturell von Arbeitsmigration abhängig sind, sind
häufig geprägt von Niedriglöhnen, prekären Beschäftigungsbedingungen,
Subunternehmerketten, Ausbeutung und systematischen Rechtsverstößen. Dem stellen
wir ein klares sozial- und europapolitisches Modell entgegen: gleiche Rechte,
gleiche Löhne und würdige Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in Europa.
Ein zentraler Fortschritt ist die europäische Mindestlohnrichtlinie. Sie setzt
wichtige Maßstäbe für soziale Konvergenz in Europa und fordert angemessene
Mindestlöhne von mindestens 60 Prozent des Medianlohns sowie eine stärkere
Tarifbindung. Deutschland entfernt sich jedoch seit Jahren von diesen Zielen.
Die Tarifbindung sinkt, tariflose Bereiche wachsen und die Vorgaben der
Richtlinie werden bislang nicht ausreichend umgesetzt. Deshalb braucht es eine
gemeinsame Strategie von Bund und Ländern, um die Tarifvertragsabdeckung
deutlich zu erhöhen. Dazu gehören konsequente Schritte gegen Tarifflucht,
wirksame Tariftreuegesetze in allen Bundesländern und den Abbau von Hürden für
die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen.
Gute Arbeit setzt soziale Sicherheit voraus. Deshalb lehnen wir die Ausweitung
sozialversicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigung auf 90 Arbeitstage ab.
Beschäftigte brauchen vom ersten Arbeitstag an Krankenversicherungsschutz auf
dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung sowie reguläre
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Prekäre
Sonderregelungen dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden.
Arbeitsrechte dürfen nicht nur auf dem Papier existieren, sie müssen
durchsetzbar sein. Eine zentrale Leerstelle in Deutschland ist das Fehlen einer
wirksamen Arbeitsinspektion. Die bestehende Kontrollstruktur ist zersplittert,
unterfinanziert und häufig zu schwach, um systematische Verstöße konsequent zu
verfolgen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erfüllt diese Aufgabe nur begrenzt.
Während Länder wie Frankreich oder Polen über Arbeitsinspektionen verfügen, die
Verstöße gegen Arbeitsrecht kontrollieren, sanktionieren und Beschäftigte aktiv
schützen können, fehlt ein vergleichbares Instrument in Deutschland.
Wir wollen Arbeitsinspektion gemeinsam mit den Gewerkschaften neu denken.
Prekäre Branchen müssen flächendeckend kontrolliert und Verstöße gegen
Arbeitsrechte konsequent sanktioniert werden. Dafür braucht es auch
Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die Expertise im Bereich Arbeitsausbeutung,
Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung und organisierter Verstöße gegen Arbeits-
und Sozialstandards aufbauen können. Die Staatsanwaltschaften müssen personell
besser ausgestattet werden, damit Ermittlungen wirksam geführt und Verfahren
erfolgreich abgeschlossen werden können. Ausbeuterische Arbeitsbedingungen sind
keine Einzelfälle, sondern häufig Teil eines Geschäftsmodells, das gezielt auf
der Unsicherheit und Abhängigkeit mobiler Beschäftigter aufbaut. Deshalb müssen
Arbeits-, Finanz-, Sozialversicherungs- und Strafverfolgungsbehörden enger
zusammenarbeiten und wirksame Instrumente erhalten, um gegen solche Strukturen
vorzugehen.
Auch Beratungs- und Unterstützungsstrukturen müssen massiv gestärkt werden.
Gewerkschaftsnahe Beratungsstellen wie Faire Mobilität und die
Landesberatungsstellen leisten unverzichtbare Arbeit. Sie beraten in den
Erstsprachen der Beschäftigten, prüfen Arbeitsverträge, helfen bei der
Durchsetzung von Ansprüchen und schaffen Zugang zum Recht. Das hohe
Fallaufkommen zeigt, wie groß der Bedarf ist. Wer in Europa arbeitet, braucht
unabhängig vom Beschäftigungsland Zugang zu Beratung und Rechtsschutz. Deshalb
braucht es auch ein dauerhaft finanziertes, europaweites, gewerkschaftsnahes
Beratungsnetzwerk und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Mit großer Sorge beobachten wir Angriffe auf die Rechte mobiler Beschäftigter.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden soziale Rechte von EU-Bürgerinnen
schrittweise eingeschränkt. So wurden durch die gesetzlichen Regelungen aus dem
Jahr 2016, insbesondere die Ansprüche arbeitsuchender Unionsbürger*innen auf
Leistungen der Grundsicherung, erheblich begrenzt. Heute erleben wir erneut
politische Vorstöße, die den Zugang zu sozialen Leistungen erschweren oder die
Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit selbst infrage stellen: Ausnahmen vom
Mindestlohn in der Saisonarbeit, Debatten über die Kürzung des Kindergeldes für
Kinder im Ausland. Begleitet wird dies von rassistischen Ressentiments,
insbesondere antiziganistischen und antiosteuropäischen Narrativen, sowie
pauschalen Vorwürfen des Sozialmissbrauchs, die dazu dienen, den Zugang zu
Grundsicherung und sozialen Rechten weiter zu erschweren.
Während die Beschränkung dieser Rechte noch vor wenigen Jahren von allen
demokratischen Parteien klar abgelehnt wurde, werden solche Forderungen im Zuge
des gesellschaftlichen Rechtsrucks zunehmend salonfähig. Diesen Angriffen
erteilen wir eine klare Absage. Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der größten
sozialen Errungenschaften Europas.
Statt Beschäftigte gegeneinander auszuspielen, wollen wir würdige
Arbeitsbedingungen schaffen. Werkvertrags- und Subunternehmermodelle in der
sogenannten letzten Meile der Paketzustellung müssen beendet werden. Die großen
Paketdienstleister müssen die Zusteller*innen, die ihr Kerngeschäft ausüben,
grundsätzlich direkt beschäftigen. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz hat in der
Fleischindustrie gezeigt, dass die Begrenzung von Werkverträgen und
Subunternehmerketten wirksam gegen Ausbeutung, Lohndumping und die Umgehung
arbeitsrechtlicher Verantwortung sein kann. Die EU-Plattformarbeitsrichtlinie
muss zügig umgesetzt werden, damit Rider und andere Beschäftigten in der
Plattformökonomie vor Scheinselbstständigkeit geschützt und algorithmische
Kontrolle transparent gemacht wird. Subunternehmerketten in der Baubranche
müssen begrenzt und arbeitsrechtliche Standards in der häuslichen Pflege klar
durchgesetzt werden. Pflege darf nicht länger auf dem Rücken von Frauen aus
Ostmitteleuropa organisiert werden. Scheinselbstständigkeit und sogenannte
Dienstleistungsverträge, die faktisch 24-Stunden-Pflege und permanente
Verfügbarkeit erzwingen, müssen beendet werden. Der von BMAS, BMG und der
Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung eingesetzte Arbeitskreis zur
Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Beschäftigung von Live-Ins
kommt auch in seinem Abschlussbericht von November 2024 zu dem Ergebnis, dass
„eine rechtssichere Grundlage für die Beschäftigung von Live-Ins nur in Form
einer regulären Anstellung bei Agenturen oder Haushalten möglich“ ist.
Beschäftigtengruppen, die häufig im privaten Raum arbeiten und deshalb
besonderer Isolation, Abhängigkeit und Gewalt ausgesetzt sind, dürfen nicht
unsichtbar bleiben. Das gilt etwa für Au-pairs oder sogenannte Live-Ins in der
häuslichen Pflege. Sie müssen bei Landes- und Aktionsplänen zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention ausdrücklich mitgedacht werden. Schutzkonzepte und
Beratungsangebote müssen mehrsprachig, niedrigschwellig und unabhängig vom
Aufenthaltsstatus zugänglich sein.
Es ist höchste Zeit, dass sich Deutschland zu den universellen Menschenrechten
von Arbeitsmigrant*innen bekennt.Die Internationale Konvention zum Schutz der
Rechte aller Wanderarbeitnehmerinnen und ihrer Familienangehörigen (ICMW) wurde
bereits 1990 von den Vereinten Nationen verabschiedet und trat 2003 in Kraft.
Bis Juli 2025 wurde sie von 60 Staaten ratifiziert. Deutschland gehört weiterhin
zu den wenigen demokratischen Einwanderungsländern, die diesen zentralen
Menschenrechtsvertrag bislang nicht ratifiziert haben. Die Konvention garantiert
grundlegende Arbeits-, Sozial- und Menschenrechte unabhängig vom
Aufenthaltsstatus und setzt internationale Mindeststandards gegen Ausbeutung,
Diskriminierung und Entrechtung. Wir setzen uns dafür ein, die Voraussetzungen
für eine Ratifizierung der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention zu schaffen und ihre
Standards schrittweise in deutsches Recht zu überführen.
Ein soziales Europa braucht außerdem starke Mitbestimmung. Demokratie darf nicht
am Werkstor enden. Mobile Beschäftigte müssen ihre Interessen wirksam vertreten
und ihre Rechte kollektiv durchsetzen können. Betriebsräte und Gewerkschaften
sind zentrale Pfeiler einer demokratischen Arbeitswelt und leisten einen
entscheidenden Beitrag zu fairen Arbeitsbedingungen, guter Bezahlung und
wirksamen Schutz vor Ausbeutung.
Für viele mobile Beschäftigte blieben Mitbestimmung und kollektive
Interessenvertretung jedoch schwer zugänglich. Sprachbarrieren, prekären
Beschäftigungsverhältnisse, fehlende Informationen |über Rechten oder die Angst
vor Kündigung erschweren häufig die Organisierung und Beteiligung. Deshalb
wollen wir den Zugang zu betrieblicher und gewerkschaftlicher Vertretung
erleichtern, mehrsprachige Informations- und Beratungsangebote ausbauen und
mobile Beschäftigte besser vor Benachteiligung aufgrund gewerkschaftlichen
Engagements schützen. Denn wer in Europa arbeitet, muss seine Rechte auch
gemeinsam mit anderen Beschäftigten vertreten können.
Parallel zur betrieblichen Mitbestimmung wollen wir auch die demokratische
Teilhabe ausbauen. Europa wird dort konkret, wo Menschen ihren Lebensmittelpunkt
grenzüberschreitend gestalten und selbstverständlich Teil der Gesellschaft sind.
Wer hier lebt, arbeitet, Kinder großzieht oder sich einbringt, prägt unsere
Demokratie mit. Deshalb wollen wir bestehende Rechte bei kommunalen und
europäischen Wahlen bekannter, zugänglicher und praktisch nutzbar machen. Wir
setzen uns außerdem aktiv dafür ein, demokratische Teilhabe nicht allein an die
Staatsangehörigkeit zu knüpfen, sondern stärker am Lebensmittelpunkt
auszurichten. Wer dauerhaft hier lebt, arbeitet und Verantwortung übernimmt,
soll auch auf Landes- und Bundesebene mitentscheiden können.
Soziale Sicherung ist ein integraler Teil der Unionsbürgerschaft. Dass soziale
Rechte über Grenzen hinweg gelten und erworbene Ansprüche mitgenommen werden
können, ist eine große europäische Errungenschaft. In der Realität ist dieses
Versprechen jedoch noch nicht vollständig eingelöst: Viele Menschen stoßen
weiterhin auf Hürden beim Zugang zu sozialen Leistungen, auf bürokratische
Barrieren oder auf Unsicherheit darüber, welche sozialen Rechte ihnen zustehen.
Deshalb braucht es bessere Informationen, niedrigschwellige Migrationsberatung
und eine stärkere Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.
Community Projekte und die Vernetzung regionaler und kommunaler Akteur*innen mit
Herkunftsländern spielen dabei eine wichtige Rolle. Informationen und Beratung
müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Für die nächste EU-Förderperiode
ab 2028 muss sichergestellt werden, dass ausreichend Mittel aus den Nationalen
und Regionalen Partnerschaftsplänen zur Verfügung stehen, um lokale Angebote und
grenzüberschreitende Netzwerkarbeit zu finanzieren. Länder- und
behördenübergreifende Kontrollen, etwa von Finanz- und Wohnungsaufsicht, müssen
besonders betroffene Branchen wie Logistik, Pflege oder Gebäudereinigung gezielt
in den Blick nehmen.
Auf europäischer Ebene müssen die European Labour Authority (ELA) und die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden gestärkt werden.
Arbeitgeber*innen müssen zu mehr Transparenz verpflichtet werden: Miet- und
Arbeitsverträge müssen voneinander entkoppelt und in der Herkunftssprache zur
Verfügung gestellt werden. Die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte
für faire Beschäftigung müssen rechtlich verbindlich und einklagbar werden. Wir
fordern zudem eine schnelle Umsetzung der überarbeitenden Richtlinie für die
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (883/04) durch die
Bundesregierung. Die lang überfällige Überarbeitung dieser Gesetzgebung, wird
die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten in der Erbringung von
Sozialleistungen verbessern und kann Missbrauch bei der Entsendung verhindern
oder die Inanspruchnahme von bspw. Gesundheits- und Pflegeleistungen
erleichtern.
In Politik und Öffentlichkeit gilt es, diskriminierenden Narrativen und
Kriminalitätsdiskursen entschieden zu begegnen. Denn wer soziale Rechte
angreift, schützt nicht den Sozialstaat, sondern schwächt den europäischen
Zusammenhalt. Ein starkes Europa entsteht nicht durch Ausschluss, sondern durch
gleiche Rechte, soziale Sicherheit und wirksamen Schutz vor Ausbeutung.
Ein Europa der Rechte zeigt sich dort, wo mobile Arbeitnehmer*innen und ihre
Kinder gleichberechtigt teilhaben können: in Kitas, Schulen, Sprachkursen und
Nachbarschaften. Wenn Kinder unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsdauer
gemeinsam lernen und aufwachsen, stärkt das die individuellen Chancen und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das in der EU-Freizügigkeit auch für Angehörige
aus Drittstaaten garantierte Familienleben muss für alle Herkunftsländer
gleichermaßen garantiert werden können.Mehrsprachigkeit, Mobilität und
grenzüberschreitende Lebensrealitäten sind keine Belastung, sondern eine Stärke
einer offenen europäischen Gesellschaft. Gute Bildungs- und Sprachangebote
erleichtern Teilhabe, verhindern Ausgrenzung und ermöglichen echte
Chancengleichheit.
Sprachförderung ist eine zentrale Voraussetzung für echte Gleichbehandlung. Wer
von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch macht, braucht verlässlichen Zugang
zu Sprachkursen, unabhängig davon, ob der Zugang über Arbeit, Familie,
Ausbildung oder eine andere Lebensrealität erfolgt. Integrationskurse und
berufsbezogene Sprachkurse sind keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Teil
öffentlicher Teilhabe und Arbeitsmarktinfrastruktur. Sie ermöglichen Menschen,
ihre Rechte zu kennen, sich gegen Ausbeutung zu wehren, mit Behörden zu
kommunizieren, Bildungswege ihrer Kinder zu begleiten und ihre Qualifikationen
einzubringen. Deshalb setzen wir uns für einen kostenlosen, bedarfsgerechten und
statusunabhängigen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ein.
Auch die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Qualifikationen ist zentral für
eine faire Arbeitnehmerfreizügigkeit. Europa gewinnt, wenn Menschen ihre
Fähigkeiten und Erfahrungen tatsächlich einbringen können, statt durch
bürokratische Hürden unterhalb ihrer Qualifikation zu arbeiten. Schnellere,
transparente und besser zugängliche Anerkennungsverfahren stärken individuelle
Perspektiven, sichern Fachkräfte und verhindern, dass mobile Arbeitnehmer*innen
in prekäre Beschäftigung gedrängt werden. Freizügigkeit entfaltet ihr Potenzial
dort, wo Mobilität mit fairen Chancen und sozialer Sicherheit verbunden wird.
Gleichbehandlung muss auch auf dem Wohnungsmarkt, bei Behörden und im Zugang zu
öffentlichen Leistungen erfahrbar sein. Viele Menschen, die von ihrem Recht auf
Freizügigkeit Gebrauch machen, erleben Benachteiligung aufgrund von Herkunft,
Sprache, Namen oder unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Gerade mobile
Arbeitnehmer*innen sind besonders verletzlich, wenn Wohnraum an Arbeit gekoppelt
ist oder prekäre Unterkünfte Abhängigkeiten verstärken. Offene und
diskriminierungsfreie Zugänge zu Wohnraum, Beratung und Verwaltung stärken
Vertrauen in demokratische Institutionen und schaffen gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Deshalb wollen wir Antidiskriminierungsstrukturen stärken, das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weiterentwickeln und europäische
Antidiskriminierungsstandards konsequent umsetzen.
Dieses Recht muss für alle Menschen in Europa gleichermaßen gelten: für mobile
Beschäftigte, Saisonarbeiter*innen, Grenzpendler*innen, entsandte
Arbeitnehmer*innen, Selbstständige, Auszubildende, Studierende, Arbeitssuchende,
Familienangehörige und Kinder. Es gilt für Menschen, die dauerhaft bleiben,
ebenso wie für Menschen, deren Alltag grenzüberschreitend organisiert ist.
Entscheidend ist nicht, ob ein Lebensweg in nationale Kategorien passt, sondern
ob Rechte tatsächlich für alle zugänglich, bekannt und durchsetzbar sind.
Begründung
Antragsstellende: BAG Migration & Flucht | BAG Europa
Unterstützt von GewerkschaftsGrün
