52. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz
04. - 06. Dezember 2026
Messe Berlin
Antragsschluss für eigenständige Anträge: Freitag, 09. Oktober 2026, 11:59 Uhr
Antragsschluss für Änderungsanträge: Freitag, 13. November 2026, 11:59 Uhr
Antragsschluss für Dringlichkeitsanträge (1. Antragsschluss): Freitag, 20. November 2026, 11:59 Uhr
Antragsschluss für Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sowie Dringlichkeitsanträge (2. Antragsschluss): Donnerstag, 03. Dezember 2026, 11:59 Uhr
Antragsberechtigt sind Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen, die Landesversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen, der Länderrat, der Frauenrat, der Diversitätsrat, der Bundesfinanzrat, der Parteirat, der BAG-Sprecher*innenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaften, der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben, die allgemeinen Parteiausschüsse gem. § 13 Parteiengesetz auf Landesebene (Landesausschüsse etc.), 0,05 % der Mitglieder auf Basis der Mitgliederzahlen zum 31.12. des Vorjahres, die gemeinschaftliche einen Antrag stellen, die Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND. Anträge von Einzelantragsteller*innen können nur eingereicht werden, wenn die Hälfte der Mindestunterstützer*innenzahl Frauen sind.
Auf Grundlage der Mitgliederzahlen vom 31.12.2025 können Mitglieder gemeinsam mit 91 Mitantragsteller*innen, davon mindestens 46 Frauen, einen Antrag stellen.
Alle weiteren Informationen zur BDK findet Ihr HIER.
FAQ BDK-Anträge: Unser FAQ enthält Anleitungen zur Antragstellung und Guidelines für das Antragsverfahren zwischen Antragskommission und Antragsteller*innen. Bitte lest euch diese durch!
Bei Fragen zu den Anträgen und zur Nutzung von Antragsgrün könnt Ihr Euch an antragsgruen@gruene.de wenden.
Anzeige des Frauenanteils: Wir wollen die Beteiligung von Frauen in unserer Partei erhöhen. Um abzubilden, wie hoch der Frauenanteil unter den Antragsteller*innen von (Änderungs-)anträgen ist, wird dieser für jeden von Mitgliedern gestellten (Änderungs-)antrag angezeigt. Jedes Mitglied wählt bei der Antragstellung selbst das Geschlecht aus: weiblich, männlich, inter/divers und keine Angabe sind möglich. Die Anzeige dient dazu, das Geschlechterverhältnis transparent zu machen.
Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Amtes zu machen, und zwar bei jeder oder jedem einzelnen Bundesvorstands-Kandidat*in. Den entsprechenden Bundesvorstandsbeschluss findest du hier. Wenn du selber für das Bundesvorstandsamt kandidieren möchtest, dann kannst du diese ausfüllbare Vorlage verwenden und deiner Bewerbung beifügen.
