| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | BAG Energie (dort beschlossen am: 05.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.10.2026, 22:42 |
V-16: Atommüll-Zwischenlager schützen – Sicherheit und Sicherung an neue Bedrohungslage und Langzeitlagerung anpassen
Antragstext
Deutschland hat mit dem Atomausstieg eine wichtige energiepolitische
Entscheidung getroffen. Die Verantwortung für die radioaktiven
Hinterlassenschaften bleibt jedoch bestehen. In Deutschland gibt es derzeit 16
Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle: Ahaus, Biblis, Brokdorf, Brunsbüttel,
Gorleben, Grafenrheinfeld, Grohnde, Gundremmingen, Isar, Jülich, Krümmel,
Lingen, Lubmin, Neckarwestheim, Philippsburg und Unterweser.
Bis zur Fertigstellung eines Endlagers und dem Abtransport des Mülls werden die
Castoren statt der ursprünglich vorgesehenen vierzig Jahre absehbar mehr als
hundert Jahre oberirdisch eingelagert werden müssen. Die Sicherheit der
Zwischenlager ist deshalb keine vorübergehende Aufgabe. Sie muss angesichts der
langen Lagerzeiten, des technischen Alterungsprozesses und der veränderten
sicherheitspolitischen Lage dauerhaft gewährleistet werden.
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich grundlegend verändert. Der
russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigt, dass auch zivile und
kritische Infrastruktur und sogar Atomanlagen zum Ziel militärischer Angriffe
werden können. Zugleich haben geheimdienstliche Aktivitäten, Cyberangriffe sowie
Drohnen die Möglichkeiten für Angriffe und Sabotage verändert.
Sicherheitsanforderungen müssen sich an den tatsächlichen und absehbaren
Bedrohungen unserer Zeit orientieren und die außergewöhnlich lange Dauer der
Zwischenlagerung berücksichtigen.
Die ersten eingeleiteten Verlängerungs- und Neugenehmigungsverfahren bieten ein
Möglichkeitsfenster für eine grundlegende Neubewertung und staatliche Vorsorge
unter Einbezug der betroffenen Regionen. Gegenwärtig ist nicht erkennbar, dass
die Zwischenlager auf die langfristige Lagerung und die veränderte
Bedrohungslage ausreichend vorbereitet sind.
Die Zwischenlagerung muss an die absehbar mehr als hundertjährige Lagerdauer
angepasst werden. In einem neuen Konzept müssen insbesondere die Alterung von
Behältern und Gebäuden, die Konstruktion der Gebäudeinfrastruktur, das
Langzeitverhalten des Inventars, die Überwachung und die Erhaltung der
Transport- und Umladefähigkeit bis zum späteren Abtransport berücksichtigt
werden.
Zur Umsetzung bedarf es eines zeitlich klar umrissenen Maßnahmenplans mit klaren
Zuständigkeiten und Fristen und jährlicher öffentlicher Berichterstattung. In
diesem Maßnahmenplan müssen auch die Forderungen 2-6 Berücksichtigung finden.
Die Sicherheitskonzepte müssen regelmäßig und unabhängig daraufhin überprüft
werden, ob die Zwischenlager gegenüber gegenwärtigen und absehbaren Bedrohungen
durch Krieg, geheimdienstliche Aktivitäten, Terrorismus, Sabotage und
Cyberangriffe angemessen geschützt sind. Dabei sind insbesondere neue
Bedrohungen durch Drohnen, schwere und durchschlagsfähige Waffen, gezielte
Angriffe aus der Luft sowie kombinierte Angriffsszenarien zu berücksichtigen.
Unterschiedliche bauliche Ausführungen der Zwischenlager dürfen nicht zu
dauerhaft unterschiedlichen Sicherheitsniveaus führen. Wo sich aus neuen
Bedrohungsszenarien Nachrüstungsbedarf ergibt, müssen geeignete bauliche und
technische Maßnahmen ergriffen werden. Wo eine ausreichende Nachrüstung nicht
möglich ist, muss ein Ersatzneubau ernsthaft geprüft und so umgesetzt werden,
wie es für die Herstellung eines angemessenen Sicherheitsniveaus erforderlich
ist.
Für alle derzeit bestehenden 16 Zwischenlager braucht es ein eindeutiges, an der
langen Lagerdauer und der veränderten Bedrohungslage ausgerichtetes Regelwerk.
Grundlage müssen der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik sowie eine
einheitliche Bewertung der relevanten Risiken sein. Die Prüftiefe und die
Verfahren beim Umgang mit auslaufenden Genehmigungen müssen den Anforderungen
einer Neugenehmigung entsprechen.
Die Anforderungen an Sicherung und Sicherheit müssen standortübergreifend
vergleichbar sein. Dabei sind auch regelmäßige und engmaschige Überwachung der
einzelnen Behälter auf Temperatur und Strahlung, Forschung zu Alterungsprozessen
von Behältern und Gebäuden sowie zum Langzeitverhalten des Inventars und ein
schlüssiges Reparaturkonzept für havarierte Castoren sicherzustellen.
Die Zwischenlager gehören aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Schutz von
Leben, Gesundheit und Umwelt sowie für die öffentliche Sicherheit in die
staatliche Sicherheits- und Resilienzarchitektur. Die Aufnahme von Anlagen, die
unter die SEWD-Richtlinie fallen, in die Liste der Kritischen Infrastruktur nach
dem KRITIS-Dachgesetz (Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz
kritischer Anlagen) ist daher geboten. Damit müssen klare Zuständigkeiten,
ausreichende Kompetenzen und Ressourcen sowie eine schnelle Handlungsfähigkeit
der zuständigen Behörden verbunden sein. Die Einordnung als Kritische
Infrastruktur ergänzt die notwendigen anlagenbezogenen Sicherungsmaßnahmen und
ersetzt sie nicht.
Auch Überwachung, Kommunikation, Stromversorgung, Zugangssicherung,
Brandbekämpfung und andere sicherheitsrelevante Systeme müssen gegenüber
Ausfällen und gezielten Störungen widerstandsfähig sein. Dabei müssen auch
länger andauernde Ausfälle und das gleichzeitige Versagen mehrerer Systeme
betrachtet werden.
Dabei muss auch ein Szenario berücksichtigt werden, in dem gleichzeitig
Verkehrs-, Kommunikations- und Versorgungsinfrastrukturen beeinträchtigt sind.
Warnung, radiologische Lagebewertung sowie die Handlungsfähigkeit von
Einsatzkräften und Behörden müssen auch unter diesen Bedingungen gewährleistet
bleiben. Für unterschiedliche Lagen müssen verschiedene Handlungsmöglichkeiten
vorbereitet sein.
Die besondere Bedeutung und die außergewöhnlich lange Dauer der Zwischenlagerung
erfordern zudem eine mehrfache parlamentarische Befassung: einerseits eine
Befassung des Bundestages mit der neuen Genehmigungsarchitektur, ihrer
Verankerung im Atomgesetz und ihrer Ausdifferenzierung in einer Verordnung
(Regelwerk); andererseits standortspezifische Berichte an den zuständigen
Ausschuss, die als Grundlage für öffentliche Anhörungen noch vor der Erteilung
der einzelnen Genehmigungen dienen.
Wir setzen uns außerdem für die Wiederherstellung einer wirksamen gerichtlichen
Überprüfung atomrechtlicher Genehmigungsentscheidungen ein. Geheimschutz darf
gerichtliche Kontrolle nicht leerlaufen lassen. Auch bei Entscheidungen über die
Sicherung der Zwischenlager gegen Terror- und andere Angriffe muss effektiver
Rechtsschutz gewährleistet sein. Die 17. Atomgesetz-Novelle von 2021 sehen wir
deshalb sehr kritisch; sie muss neu überdacht und evtl. zurückgenommen werden.
Einfache Sprache
Die Lager, in denen der Atommüll in Deutschland lagert, müssen leider viel
länger betrieben werden, als man früher dachte. Wir fordern deshalb, dass ihre
Sicherheit so verbessert wird, dass sie diese langen Zeiträume gut überstehen.
Dabei sind auch neue Gefahren zu bedenken, die es vor zwei oder drei Jahrzehnten
noch gar nicht gab. Wir zählen dazu Angriffe durch Terroristen oder
Cyberkriminelle, Angriffe mit Drohnen und ähnlichen neuen Techniken, und leider
auch gezielte Angriffe oder Sabotage durch Geheimdienste und staatliche Armeen
(wie in der Ukraine).
All das muss bei neuen Genehmigungen für die Zwischenlager neu überlegt und
berücksichtigt werden. Wir fordern dafür auch neue, klare und eindeutige Regeln.
Und wir fordern mehr öffentliche Diskussion. Wir wünschen uns dazu auch
intensive Debatten im Bundestag. Und wir fordern, dass die Argumente und
Entscheidungen auch wieder vor Gericht überprüft werden können, wie es früher
möglich war.
Begründung
Die ursprünglich für 40 Jahre vorgesehene Zwischenlagerung wird sich bis ins 21. Jh. verlängern. Damit gewinnen Fragen von Alterung, Langzeitverhalten, Überwachung, Reparatur- und Transportfähigkeit neue Bedeutung.
Neugenehmigungsverfahren bieten die Chance, diese Fragen systematisch zu bearbeiten.
