| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 03.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 00:01 |
V-17: Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit überwinden – Für ein Grundrecht auf Wohnraum, angemessene Hilfen und Gesundheitsversorgung
Antragstext
Die Ampelkoalition hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt,
Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Auch die CDU/SPD-
Regierung hält auf dem Papier an dem Ziel fest. Der Nationale Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit (NAP) ist offiziell weiterhin in Kraft. Allerdings sind keine
Bemühungen der CDU/SPD-Regierung erkennbar, diesen umzusetzen. Mit dem erklärten
Ziel von Einsparungen im Sozialstaat muss mit einer weiteren Verschärfung der
Situation gerechnet werden. So erhöhen etwa Sanktionen im Bereich der
Grundsicherung bis zum völligen Entzug der Leistungen die Gefahr des
Wohnungsverlustes. Ebenso kritisch zu sehen sind Planungen, junge Erwachsene
zwischen 18 und 27 Jahren von der Jugendhilfe auszuschließen und unbegleitete
minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren in Erwachsenenunterkünften
unterzubringen.
Der Nationale Aktionsplan betont die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs-
und Obdachlosigkeit als einen sozialstaatlichen Pflichtauftrag – konform mit den
Nachhaltigkeitszielen, der UN-BRK, der Europäischen Sozialcharta und der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es wäre richtig, das Problem der
Wohnungslosigkeit in einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Ebenen anzugehen.
Dieser Ansatz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bedeutet, dass alle Akteure
gemeinsam handeln müssen, um für jeden Menschen gleiche Lebensbedingungen zu
schaffen–unabhängig vom Wohnort, der Finanzlage oder den politischen Intentionen
einzelner Bundesländer oder Kommunen.
Indes: Die Verantwortung des Bundes scheint nur auf dem Papier zu bestehen. Im
Zuge geplanter"Sozialstaatsreformen" werden viele gute Ansätze des Nationalen
Aktionsplanes in das Gegenteil verkehrt. Mit der Parole, dass man sich den
bestehenden Sozialstaat nicht mehr leisten könne, sollen rücksichtslos und unter
Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse Leistungen für die Schwächsten in
der Gesellschaft zurückgefahren werden.
Demgegenüber haben einige Städte einen Masterplan Wohnungslosigkeit aufgestellt
oder sind dabei, dies zu tun. Mitdiesen Handlungsplänen werden erstmals die
kommunalen und trägerorganisierten Bemühungen vernetzt und gebündelt. Das
entbindet aber Bund und Länder nicht von der Pflicht, innerhalb ihres
Verantwortungsbereiches durchgreifende Maßnahmen zur Verhinderung oder
Beendigung von Wohnungslosigkeit zu ergreifen.
Die Aussage im Aktionsplan, das seit Jahrzehnten bestehende System habe sich
grundsätzlich bewährt und solle in der bestehenden rechtlichen Form fortgeführt
werden, erweist sich als falsch. Wir erleben weiterhin jährlich dramatische
Anstiege von Zahlen der untergebrachten wohnungslosen Personen. Von 2022 auf
2023 hatten sich die Zahlen auf über 372.000 Personen verdoppelt; die Statistik
für 2024 weist ca. 440.000 untergebracht wohnungslose Personen aus.Die Zahlen
der verdeckt Wohnungslosen und die Dunkelziffern sind wesentlich höher. Die BAG
Wohnungslosenhilfe (BAGW) geht aufgrund von Hochrechnungen von über 1 Million
Personen aus. Ein Viertel der Betroffenen sind laut BAGW Kinder und Jugendliche.
Laut dieser Statistik haben 820.000 wohnungslose Personen nicht die deutsche
Staatsbürgerschaft. Der größte Teil ist alleinstehend, aber Alleinerziehende und
Familien mit Kindern sowie Paare stellen eine zunehmend größer werdende Gruppe
in Wohnungsnotsituationen dar. Viele obdachlose Personen sind täglich Gewalt
ausgesetzt – Frauen in Wohnungslosigkeit leiden besonders stark unter Gewalt und
unter Abhängigkeitsverhältnissen in verdeckter Wohnungslosigkeit. Insgesamt ist
festzustellen: Solche Zustände sind mit einem modernen Sozialstaat unseres
Wohlstandsniveaus unvereinbar. Die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit muss mit
hoher Priorität vorangetrieben werden.
Passgenaue Hilfen vor dem Wohnungsnotfall können persönliche Tragödien und
jahrzehntelange Belastungen des Sozialsystems verhindern. Wohnungslosigkeit
entsteht selten von einem Tag auf den anderen, sondern in einem Prozess, den
rechtzeitiges Eingreifen unterbrechen kann. Der Nationale Aktionsplan setzt
vorrangig auf Wohnraumangebote und Hilfen zum Erhalt der Wohnung. Diese
Maßnahmen sind gut und richtig, aber nicht ausreichend.
- eine armutsfeste Grundsicherung sowie verlässliche Maßnahmen zur
Arbeitsmarktintegration und geeignetesozialpolitische Maßnahmen gegen
Armut, damit Menschen ihren Wohnraum bezahlen können. Kürzungenin diesem
Bereich sind kontraproduktiv. Die Praxis von Jobcentern, auch bei
drohendem Wohnungsverlust keinen Vorschuss zu zahlen, kritisieren wir
scharf.
In den vorhandenen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe arbeiten engagierte
Fachkräfte, um mit knappem Personal und Geld möglichst viel für die betroffenen
Menschen zu erreichen. Dass abertausende Menschen dennochmenschenunwürdig unter
Brückenpfeilern leben, in Zelten, anderen Behelfsbehausungen oder in
Hauseingängen, muss uns als Gesellschaft ein Warnsignal sein. Uns treibt diese
Situation zur Entwicklung eines modernen Hilfesystems an, das bei Betroffenen
auf Akzeptanz stößt und diesen auf Augenhöhe begegnet. Hierzu bedarf es einer
respektvollen Behandlung sowie hoher Standards bei Sicherheit, Sauberkeit,
Privatsphäre, Wohnfläche, Vorsprechzeiten und Tagesaufenthalten.
Damit niemand dem Hilfesystem fernbleibt aus Schamgefühl und Angst vor
Stigmatisierung, benötigen wir mehr aufsuchende Sozialarbeit und sehr
niedrigschwellige, integrationsfördernde und
weiterführendeUnterstützungsangebote – auch zur Vermittlung in Arbeit. Dabei
gilt es insbesondere, Sprachbarrieren zu überwinden. Die oftmals unwürdigen
Mehrbettzimmer in Beherbergungsbetrieben lehnen wir ab. Zudem dürfen
Notschlafstellen keine Dauerlösung sein. Menschen jeden Morgen wieder auf die
Straße zu setzen, ist nicht vereinbar mit Artikel 1 Grundgesetz und sorgt für
eine wiederholte Traumatisierung.
Hauptziel muss sein, diskriminierungsfreie Zugänge zu einem angemessenen,
bezahlbaren und dauerhaft gesicherten Wohnraum für wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte zu erschließen und die bestehenden
Barrieren für solche Zugänge zu überwinden – unabhängig von Staatsbürgerschaft
und Aufenthaltsstatus. Aufenthalte in Unterbringungs- und Notmaßnahmen sollen
durch eine rasche Wohnungsvermittlung auf ein notwendiges Minimum reduziert
werden.
Ziel ist eine möglichst schnelle Versorgung mit dauerhaftem Wohnraum. Die
verbindliche Schaffung von geeignetem Wohnraum ist daher ein wichtiger und
notwendiger Baustein zur Überwindung der Wohnungslosigkeit. Deshalb bedarf es
eines konsequenten Ausbaus von geeignetem Wohnraum im öffentlich geförderten und
privaten Wohnungsbau – auch mit einer Belegungsquote bei den neu errichteten
Wohnungen. Dabei ist vor allem die aktuelle Unterversorgungan bezahlbaren
Wohnungen für Alleinstehende sowie Familien anzugehen. Der Wohnungsneubau in
Deutschland ist u.a. aufgrund hoher Zinsen, Grundstücksspekulation, gestiegener
Baustoffpreise und höherer Löhne ins Stockengeraten. Damit können und wollen wir
uns nicht abfinden. Deshalb gilt es auch, neue rechtliche und preisdämpfende
Instrumente zu nutzen.
Zur Sicherung und Schaffung des notwendigen bezahlbaren Wohnraums sind auch
Maßnahmen im Bereich Bauen und Planen notwendig. Hier sind entsprechende
Gespräche und Verhandlungen mit der örtlichen Wohnungswirtschaft wichtig und
notwendig. Die hierzu bereits vorgenommenen Aktivitäten in einigen Kommunen wie
auch von Trägernsind sehr zu begrüßen, müssen aber deutlich ausgebaut werden.
Ansätze wie „Housing First“ müssen verstärkt auch im Neubau mit verankert
werden, wie es z.B. der LWL in NRW mit dem dazugehörigen Förderprogramm tut.
- die verbindliche Bereitstellung eines Kontingents der öffentlich
geförderten Wohnungen für wohnungslose oderin Wohnungsnotsituationen
befindliche Familien sowie alleinstehende Wohnungslose in jedem neuen
Baugebiet im Rahmen der kommunalen Wohnungs- und Quartierplanung. Kommunen
sollen hierzugemeinsam mit der Wohnungswirtschaft ein Verfahren zur
Realisierung und Vergabe der Wohnungen entwickeln.
Ein erheblicher Teil der verfügbaren Wohnungen ist für Wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte aus verschiedensten Gründen nicht
zugänglich. Auf dem freien Wohnungsmarkt haben sie keine Chance.Zudem stehen
gesetzliche Regelungen der Zuweisung öffentlich geförderter Wohnungen an
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft entgegen. Insbesondere für Familien in
Wohnungsnotsituationen sowie langzeitwohnungslose und obdachlose Personen bedarf
es praktikabler Lösungen.
Sicherung (SGB II und SGB XII) werden zumeist im Rahmen eines „schlüssigen
Konzeptes“ ermittelt. Nicht immerbilden diese die tatsächlichen ortsüblichen
Wohnkosten ab, was nicht selten die Wohnungsnotsituationen vor Ort verschärft.
In einigen Kommunen bestehen Regelungen, einzelfallbezogen die vorgesehenen
Sätze bis zu 20% übersteigen zu können.
Ein zentraler Baustein zur Überwindung von Wohnungslosigkeit ist „Housing
First“, weil es Wohnen als Grundrechtbegreift und stabile Wohnverhältnisse als
Voraussetzung – nicht als Ergebnis – sozialer Integration versteht. Es ist ein
wohnungspolitischer Ansatz, bei dem wohnungslose Menschen unmittelbar und ohne
Vorbedingungen eine eigene, reguläre Wohnung erhalten. Anders als im
traditionellen Stufenmodell – bei dem Betroffenen zunächst bestimmte
Voraussetzungen erfüllen oder Übergangseinrichtungen durchlaufen müssen – steht
hierbei die dauerhafte Wohnraumversorgung am Anfang. Internationale Erfahrungen
– insbesondere aus Finnland, den USA oder Kanada – zeigen, dass „Housing
„Housing First“ dauerhaft Wirkung entfalten kann, ist die Einbettung in die
lokalen Strukturen derWohnungsnotfallhilfen unerlässlich. Darüber hinaus sind
weitere innovative und auch inklusiv ausgerichtete Angebote der
Wohnungslosenhilfe – eingebettet in Quartierskonzepte – notwendig. Hier bedarf
es einer Kommunalen Gesamtplanung.
Menschen ohne festen Wohnsitz sterben deutlich früher als die
Allgemeinbevölkerung. Hier sind Infektionserkrankungen sowie Suizide,
Verletzungen und Vergiftungen häufige Todesursachen. Diese stehen oft in einem
direkten Zusammenhang mit dem Leben auf der Straße bzw. mit den Gründen, die zu
Wohnungslosigkeit führen.
Die unzureichende gesundheitliche Versorgung von wohnungslosen Menschen ist mit
ihrer Menschenwürde und dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar. Obdachlose Menschen begegnen
Ablehnung und Diskriminierung in der Regelversorgung – selbst, wenn sie
krankenversichert sind – auch aufgrund ihrer persönlichen und hygienischen
Situation.
Scham, Unkenntnis oder auch schlicht Überforderung mit ihrem Lebensalltag führen
dazu, dass die vorhandene medizinische Versorgung in ihrer Komm-Struktur nicht
in Anspruch genommen wird. Versorger*innen fürchten, dass die Versorgung von
sogenannten „nicht wartezimmerfähigen“ Menschen dazu führt, dass andere
Patient*innen wegbleiben. Die getaktete Struktur der Regelversorgung macht es
zudem schwer, auf die besonderen Bedürfnisse und Eigenheiten der wohnungslosen
Personen ausreichend einzugehen. Ein Recht auf Behandlung gibt es nur im Rahmen
der Notfallversorgung. Die Betroffenen sind daher auf ehrenamtliche Hilfe
angewiesen.
Durch die Versorgungslücken kommt es zudem viel häufiger zu Notfallsituationen,
die eine umfangreiche Versorgung – z.B. im Krankenhaus – erfordern, die viel
aufwendiger und teurer ist als eine kontinuierliche Versorgung von Beginn an.
Durch die frühzeitige Behandlung von Infektionskrankheiten und die Prävention –
z.B. durch Impfangebote – können Infektionsketten unterbrochen und
Neuansteckungen verringert werden.
- die Aufnahme der Versorgung wohnungsloser Menschen in die Regelversorgung,
z.B. durch einen Ermächtigungstatbestand für die ambulante
vertragsärztliche Versorgung. Vorstellbar ist eine ausreichende
flächendeckende Versorgung mit Schwerpunktpraxen in Kombination mit
aufsuchender Versorgung (Arzt- und Krankenmobile). Die Versorgung erfolgt
durch multiprofessionelle Teams, in denen sich medizinische, pflegerische
und sozial arbeitende Kompetenz ergänzen. Ehrenamtliche stationäre und
mobile Hilfsangebote werden zusätzlich unterstützt und gestärkt.
Studien belegen einen starken Zusammenhang von psychischen Erkrankungen mit
Wohnungslosigkeit. Alkoholmissbrauch und Suchterkrankungen sind hier relevante
Faktoren; die Frage der Wechselwirkung mit denLebensumständen ist komplex.
Veränderte Konsumgewohnheiten (z.B. von Crack, Fentanyl usw.) erfordern
bedarfsgerechte Hilfeangebote. Durch psychische Krankheiten erkennen viele
Obdachlose oft nicht selbst, dass sie Unterstützung benötigen. Der Appell an die
individuelle Eigenverantwortung greift hier zu kurz – sie brauchen Unterstützung
zur Bewältigung ihrer Krise und Lebenssituation.
- eine einheitliche Regelung zu Drogenkonsumräumen sowie ihre gesicherte
Finanzierung. Sie senken nicht nur das Gesundheitsrisiko massiv und bieten
die Möglichkeit für spezifische Hilfen, sondern wahren auch das Grundrecht
der Menschenwürde der betroffenen Personen, indem sie einen geschützten
Raum zur Selbstbestimmung bieten.
Oft geht der Wohnungslosigkeit eine Verschuldungsspirale voraus.
Beitragsschulden führen dazu, dass Menschen ihren Krankenversicherungsschutz
verlieren bzw. in den Notlagentarif rutschen. Der Notfallschutz der gesetzlichen
Krankenversicherung bei akuten Erkrankungen ist zudem unklar definiert, was in
der Praxis regelmäßig zuAuslegungsstreitigkeiten über die Gewährung von
Leistungen führt.
- Menschen ohne Krankenversicherungsschutz bzw. nur mit einem Notfallschutz
wegen Beitragsschulden sollendie Beitragsschulden erlassen werden können,
z.B. bei Angabe einer Meldeadresse. Es muss rechtlich möglich werden, das
Ruhendstellen der Krankenversicherung an zuständige Stellen für die
Beratung und Hilfe bei Beitragsschulden bei der Krankenversicherung zu
melden, damit diese dann Hilfen einleiten können.
- bundesweit flächendeckende Clearingstellen für Gesundheit (wie z.B. in
Hamburg oder Berlin), an die sich Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
oder bei ungeklärten Versicherungsstatus wenden können – auf Wunsch auch
anonym. Obdachlose Menschen erhalten dort eine Beratung und Begleitung zu
ihrem Anspruch auf Sozialleistungen oder Kostenübernahmen bei Behandlungen
aus vergangenen Versicherungsverhältnissen. Über einen kommunalen Fonds
werden kurzfristig Kosten für eine Behandlung übernommen (wie z.B.
inMünster). Wir setzen uns für die angemessene Finanzierung und
Personalausstattung von Clearingstellen und ihren Fonds ein.
Mit dem Anstieg der Wohnungslosenzahlen geht auch eine Zunahme schwer erkrankter
und pflegebedürftiger wohnungsloser Personen einher. Unter den Betroffenen
befinden sich häufiger psychisch Erkrankte oder Menschen, die an
Abhängigkeitserkrankungen leiden, sowie Menschen mit sehr hohem
Unterstützungsbedarf („High-Needs-Clients“).
- Aufbau örtlicher Netzwerke, aus denen heraus die Einrichtungen des
Gesundheitsversorgung, der Wohnungslosenhilfe, anderer sozialer
Einrichtungen oder der Wohnungswirtschaft unterstützt werden. Hierzu
gehört auch die aus den Krankenhäusern entlassenen wohnungslosen Menschen
in entsprechende Einrichtungen oder Wohnformen der Wohnungslosenhilfe
vermitteln und begleiten.
Bestimmte Personengruppen sind aufgrund ihrer spezifischen Lebenslagen,
rechtlicher Hürden oder sozialer Benachteiligung überproportional stark von
Wohnungslosigkeit betroffen. Eine effektive Bekämpfung vonWohnungslosigkeit
erfordert daher einen Blick auf diejenigen, die am stärksten von ihr bedroht
sind und die Strategien müssen sich gezielt an den Bedürfnissen derjenigen
ausrichten, die am verwundbarsten sind.
Die Gruppe der wohnungslosen Frauen unterscheidet sich in wichtigen Faktoren wie
dem Alter, den sozialen Beziehungen und auch der Dauer der Wohnungslosigkeit von
anderen Personengruppen. Hieraus ergeben sich besondere Bedarfe– z.B. mit Blick
auf besondere Schutzbedürfnisse oder die gesundheitliche Versorgung. Frauen und
Mädchensind dabei alle Menschen die sich selbst als Frauen/Mädchen definieren.
Die Folgen von Wohnungslosigkeit sind für Frauen besonders prekär. Oft begeben
sie sich in Abhängigkeitsverhältnisse, um einen Platz zum Schlafen zu haben.
Dies führt auch zu einer hohen Dunkelziffer („verdeckte Wohnungslosigkeit“), zu
verschiedenen Formen von unfreiwilliger Prostitution und einen schlechteren
Zugang zu Unterstützungsangeboten.
Die Kosten für Verhütungsmittel müssen in Deutschland ab dem 22. Lebensjahr
selbst getragen werden. EinigeKommunen erstatten diese Kosten bei
Leistungsbezieherinnen und Geringverdienerinnen. Diese Leistung darf nicht zu
Lasten des vorhandenen kommunalen Budgets gehen, also zu Lasten von Beratungs-
und Präventionsangeboten.
Projekte wie der 2020 gestartete „Brückenschlag“ in Münster zeigen, dass
gezielte Unterstützung entscheidend ist: Familien im Wohnungsnotfall erhalten
hier nicht nur Beratung, sondern intensive persönliche Begleitung. Die Hilfe
reicht von der Sicherung des Lebensunterhalts über die Suche und Erhaltung einer
Wohnung bis hin zur praktischen Unterstützung bei Behördengängen (z. B. Kita-
und Schulanmeldungen) und der Integration in das soziale Umfeld (z.B. über
Sportvereine).
Besonders wichtig ist die Brückenfunktion dieser Projekte: Sie erschließen im
Bedarfsfall den Zugang zu medizinischer Versorgung sowie zu Leistungen aus
verschiedenen Sozialgesetzbüchern (SGB V, IX, XI und XII), wobei die
Eingliederungshilfe nach § 67 ff. SGB XII i.d.R. die zentrale rechtliche
Grundlage bildet. Diese Unterstützung wird z.B. in NRW erfolgreich durch den
überörtlichen Träger (Landschaftsverband Westfalen-Lippe)finanziert.
- Abgestimmte, familiengerechte Regelungen für die Finanzierung von
Hilfeleistungen in Gemeinschaftsunterkünften, in denen Familien nicht in
wohnähnlichen Räumen mit eigener Küche und Baduntergebracht sind. Bislang
können diese Hilfen nur durch die Kommunen nach § 67 ff. SGB XII
finanziert werden, was zu Abstimmungsproblemen führen kann.
Wohnungslosigkeit unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen (unter 25 Jahren)
ist ein zunehmendes Problem. Jugendliche und junge Erwachsene erkennt auch der
Nationale Aktionsplan als besonders vulnerable Gruppe an: besonders gefährdet
sind demnach sogenannte „Care Leaver“, „die aus dem Hilfesystem heraus in keine
sichereWohnsituation begleitet werden oder aufgrund fehlender Unterstützung
ihren Wohnraum wieder
verlieren“. Der Plan stellt fest, dass bisherige Maßnahmen die Gruppe der
Jugendlichen und jungen Wohnungslosen zu wenig berücksichtigen und dass es eines
Paktes gegen Wohnungsnotstand und Wohnungslosigkeit dieser Zielgruppebedürfe.
Statt eines nahtlosen Übergangs ist aktuell geplant, dass Jugendliche ab 18
Jahren aus der Jugendhilfe fallen und somit sich selbst überlassen werden.
Dieser kostgetriebene Abbau von Schutzmechanismen verschärft die Notlage und
verursacht immense – wissenschaftlich als vermeidbar eingestufte –
gesellschaftliche Kosten.
Ein wachsender Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen in
Deutschland sind EU-Bürger*innen. Viele von ihnen kommen auf der Suche nach
Arbeit und besseren Lebensperspektiven nach Deutschland, arbeiten zunächst im
Niedriglohnsektor oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen und verlieren bei
Jobverlust oder Krankheit schnell ihre Existenzgrundlage. Aufgrund aufenthalts-
und sozialrechtlicher Regelungen sind sie häufig von existenzsichernden
Sozialleistungen ausgeschlossen oder haben zumindest faktisch erhebliche
Zugangsbarrieren – etwa durch komplexe Rechtslagen, fehlende Information oder
Sprachprobleme. Dies führt dazu, dass sie im Falle von Wohnungsverlust kaum
abgesichert sind und in verdeckte oder manifeste Obdachlosigkeit geraten. Mit
den Planungen, die Schwelle für Ansprüche von EU-Bürger*innen für den Anspruch
auf Sozialleistungen zu erhöhen, wird für diese Gruppe die Situation noch einmal
verschärft.
Obdachlose Menschen aus dem Ausland haben zudem oft keinen adäquaten
Krankenversicherungsschutz. Diemedizinischen Leistungen und die
Versicherungssysteme in den einzelnen Herkunftsländern sind unterschiedlich.
Selbst wenn Ansprüche auf Kostenübernahmen bei Behandlungen bestehen, ist häufig
nicht klar, wie diese in Deutschland geltend gemacht werden können.
- verschärfte Kontrollen zur Unterbindung illegaler Beschäftigung. Viele
wohnungslose Menschen – v.a. aus dem osteuropäischen EU-Ausland – arbeiten
in illegalen Beschäftigungsverhältnissen und erlangen keine
Sozialversicherungsansprüche. Die Arbeitgeber sollen sich ihrer
Verantwortung nicht länger entziehen können.
Einfache Sprache
Warum brauchen wir diesen Antrag?
Immer mehr Menschen in Deutschland haben kein eigenes Zuhause. Das ist ein
großes Problem. Besonders schlimm ist es für Menschen, die krank sind oder Hilfe
bei der Pflege brauchen. Oft verlieren sie ihre Wohnung, weil sie Schulden haben
oder keine Hilfe bei Behörden bekommen. Viele junge Erwachsene unter 25 Jahren
sind ebenfalls betroffen.
Wir fordern, dass alle Menschen Hilfe bekommen, egal aus welchem Land sie
kommen. Es muss genug sichere Plätze für Frauen geben. Familien brauchen eine
persönliche Begleitung, damit sie schnell wieder eine eigene Wohnung finden.
Niemand soll aus Angst oder Scham ohne Hilfe bleiben müssen.
• Mehr Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung und Hilfe im Alltag.
• Bessere medizinische Versorgung und Hilfe auch bei Suchterkrankungen.
• Sicherere Finanzierungen für Hilfs-Angebote, damit diese überall in
Deutschland gleich gut funktionieren.
• Einen besseren Schutz für Familien und junge Menschen, damit sie nicht auf der
Straße landen.
• Besonderen Schutz für Frauen vor Wohnungslosigkeit. Auch Menschen, die andere
Vorstellungen von Liebe und Geschlecht haben, müssen geschützt werden.
• Auch Menschen aus dem Ausland müssen besser davor geschützt werden, keine
Wohnung zu haben.
