| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | KV Tempelhof-Schöneberg (dort beschlossen am: 24.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 01.10.2026, 18:52 |
V-02: Geschlechtsspezifisches Töten sichtbar machen: Femizid als Mordmerkmal in § 211 StGB verankern
Antragstext
Zwar können Tötungen aus Misogynie, Besitzdenken oder patriarchaler Motivation
bereits heute als Mord aus niedrigen Beweggründen eingeordnet werden. In der
Praxis werden solche Motive jedoch häufig verkannt oder unzureichend gewürdigt.
Ein ausdrückliches Mordmerkmal würde diese strukturellen Zusammenhänge
verdeutlichen und die Anwendungspraxis stärken.
In den Gesetzesmaterialien ist klarzustellen, dass darunter insbesondere Taten
fallen, die aus Besitzanspruch, Kontrolle, Misogynie, patriarchalem Machtdenken
oder transfeindlicher Motivation begangen werden, oder solche, die im
Zusammenhang mit einer Trennung, Zurückweisung oder der Bestrafung weiblicher
oder geschlechtlicher Selbstbestimmung stehen.
Darüber hinaus setzen sich Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, dass
geschlechtsspezifische Tötungen künftig auf Grundlage einer einheitlichen
gesetzlichen Definition des Begriffs „Femizid“ statistisch gesondert erfasst
werden, um die strukturellen Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt sichtbar zu
machen.
Einfache Sprache
Wir wollen, dass Tötungen aus frauenfeindlichen oder transfeindlichen Gründen im
Gesetz klarer benannt werden. Aktuell gibt es den Paragrafen 211 im
Strafgesetzbuch (StGB). Dort steht, was ein Mord ist. Wir fordern:
Taten, die aus Hass auf Frauen, Hass auf trans Personen oder wegen
patriarchaler Machtansprüche geschehen, sollen ausdrücklich als Mord
gelten.
Das gilt besonders für Taten, die aus Besitzdenken, dem Wunsch nach
Kontrolle oder nach einer Trennung passieren.
Dies soll auch Menschen schützen, die trans, inter oder nicht-binär sind.
Definition und Statistik
Damit wir wissen, wie oft solche Taten passieren, brauchen wir eine gemeinsame
Definition für den Begriff „Femizid“ (die gezielte Tötung von Frauen aufgrund
ihres Geschlechts). Nur mit einer klaren Definition können wir:
die Taten in Statistiken richtig erfassen,
die Ursachen besser verstehen,
und wirksame Schutz- und Präventionsmaßnahmen entwickeln.
Bildung und Fortbildung
Gesetze helfen nur, wenn sie auch richtig angewendet werden. Deshalb fordern
wir:
Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen verpflichtend geschult
werden. Sie sollen lernen, was patriarchale Gewalt, Frauenhass (Misogynie)
und Transfeindlichkeit sind.
Dieses Thema muss ein fester Bestandteil im Studium der
Rechtswissenschaften werden.
