| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 115 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 41%) |
| Status: | Eingereicht (ehem. O-06) |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 10:19 |
V-38: Zusammenführung von Steuer- und Sozialsystem
Antragstext
Im deutschen Steuerrecht und Sozialsystem gibt es eine Vielzahl sozialer
Regelungen und Leistungen, die weitgehend nicht aufeinander abgestimmt sind.
Dadurch entstehen systematische Ungerechtigkeiten durch Nichtinanspruchnahme von
Leistungen, durch absurde Anrechnungsregeln, sowie durch die gerade im Bereich
von Geringverdienern extrem hohen Grenzbelastungen, die durch das gleichzeitige
Wegfallen von Transfers und das Einsetzen von Steuern und Abgaben effektiv 80
bis über 100 Prozent erreichen können. Das wirkt demotivierend, entwertet
Erwerbsarbeit, und schadet der Akzeptanz des Sozialstaats.
Einfache Sprache
Die soziale Grundsicherung soll mit dem Steuersystem zusammengefasst werden und
von den Finanzämtern bearbeitet werden. Da bereinigt viele der Ungerechtigkeiten
der sozialen Grundsicherung, zum Beispiel durch Anrechnen von Einkommen. Es
motiviert zur Arbeitsaufnahme.
Ein Konzept dazu ist vom Institut für Sozialökologie veröffentlicht worden.
Begründung
Die Begründung ergibt sich aus dem ersten Absatz.
Konzept des Instituts für Sozialökologie: https://www.isoe.org/projekte/vortraege/integriertes-steuer-und-sozialtransfersystem-7-1-2026/
