| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | O TOP 02 - Verantwortung übernehmen, Orientierung geben, Vertrauen gewinnen |
| Antragsteller*in: | KV Herne (dort beschlossen am: 15.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 17:41 |
O-07: Umweltzonen weiterentwickeln: Neue Plakettenstufen für NOx-arme Fahrzeuge schaffen und Instrumente zur Umsetzung der verschärften EU-Luftqualitätsziele stärken
Antragstext
Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen werden gebeten sich für folgende
Ziele einzusetzen:
1. die rechtlichen Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Umweltzonen in
Deutschland zu schaffen, indem die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) so angepasst wird, dass zusätzliche,
strengere Kennzeichnungs- und Zufahrtsstufen eingeführt werden können
(insbesondere mit Blick auf Stickoxide (NOx) und reale Emissionen im städtischen
Verkehr).
2. eine neue Systematik von Umweltzonen-Stufen zu entwickeln, die über die
heutige „grüne Plakette“ hinausgeht und weitere Stufen für besonders
emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge ermöglicht. Dabei sollen die Stufen
so ausgestaltet werden, dass Kommunen und Länder sie rechtssicher, transparent
und verhältnismäßig anwenden können.
3. die Verkehrszeichen und Verwaltungsvorschriften (u. a. StVO/VwV-StVO) so
anzupassen, dass neue Umweltzonen-Stufen im Straßenraum klar kommuniziert und
effektiv kontrolliert werden können.
4. eine bundeseinheitliche Grundlage für kommunale Luftreinhalte-Instrumente zu
schaffen bzw. zu stärken, damit Städte frühzeitig und präventiv handeln können,
wenn absehbar ist, dass künftige EU-Grenzwerte (insbesondere ab 2030) ohne
zusätzliche Maßnahmen nicht eingehalten werden.
5. bei der Ausgestaltung der neuen Stufen soziale Ausgewogenheit
sicherzustellen, insbesondere durch:
- Übergangsfristen,
- Ausnahmeregelungen für Härtefälle,
- und die Verknüpfung mit Förderprogrammen (z. B. für kommunale Flotten,
Handwerk, Lieferverkehre, ÖPNV/Busflotten, Umrüstung und emissionsfreie
Antriebe).
Einfache Sprache
Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen werden gebeten, sich für folgende
Ziele einzusetzen:
- Umweltzonen weiterentwickeln
Die Regeln für Umweltzonen in Deutschland sollen angepasst werden. Es soll
möglich sein, strengere Stufen für die Zufahrt einzuführen. Dabei sollen
besonders die Belastung durch Stickoxide (NOx) und die tatsächlichen Abgase von
Fahrzeugen im Stadtverkehr berücksichtigt werden.
- Neue Stufen für Umweltzonen schaffen
Die bisherige „grüne Plakette“ soll weiterentwickelt werden. Es soll zusätzliche
Stufen für besonders umweltfreundliche und für emissionsfreie Fahrzeuge geben.
Die Regeln müssen klar, verständlich und rechtssicher sein. Städte und Länder
sollen sie angemessen anwenden können.
- Neue Regeln im Straßenverkehr deutlich machen
Verkehrszeichen und Verwaltungsvorschriften sollen angepasst werden. So sollen
die neuen Umweltzonen und ihre jeweiligen Stufen für alle Verkehrsteilnehmer
klar erkennbar sein. Außerdem sollen die Regeln wirksam kontrolliert werden
können.
- Städte sollen frühzeitig handeln können
Städte sollen eine einheitliche rechtliche Grundlage für Maßnahmen zur
Verbesserung der Luftqualität bekommen. Sie sollen schon früh handeln können,
wenn absehbar ist, dass zukünftige EU-Grenzwerte – insbesondere ab 2030 – ohne
zusätzliche Maßnahmen nicht eingehalten werden können.
- Soziale Auswirkungen berücksichtigen
Bei den neuen Umweltzonen soll darauf geachtet werden, dass die Regeln sozial
gerecht sind. Dazu gehören insbesondere:
- ausreichend lange Übergangsfristen,
- Ausnahmen für Menschen in besonderen Härtefällen,
- und passende Förderprogramme, zum Beispiel für kommunale Fahrzeuge,
Handwerksbetriebe, Lieferverkehr, Busse und den öffentlichen Nahverkehr
sowie für die Umrüstung auf emissionsfreie Antriebe.
Begründung
Mit der Verschärfung der europäischen Vorgaben zur Luftreinhaltung werden die Anforderungen an Ballungsräume deutlich steigen. Luftschadstoffe wie Stickoxide (NOx) und Feinstaub wirken gesundheitsschädlich.
Schon bevor die strengeren Grenzwerte ab 2030 verbindlich gelten, entstehen bei absehbaren Überschreitungen Verpflichtungen zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für Luftreinhalteplanungen bei den Bezirksregierungen; gleichzeitig sind viele wirkungsvolle Maßnahmen im Verkehrsbereich nur dann umsetzbar, wenn Bund und Länder passende Instrumente bereitstellen.
Umweltzonen haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, verkehrsbedingte Emissionen zu senken. Die derzeit maßgebliche 35. BImSchV kennt in der Praxis die Stufen bis zur „grünen Plakette“ (Schadstoffgruppe 4). Diese Kennzeichnung wird häufig als „hoher Umweltstandard“ verstanden, bildet aber neuere Anforderungen an NOx-arme Fahrzeuge und die realen Emissionen im Stadtverkehr nur unzureichend ab.
Viele Fahrzeuge erfüllen inzwischen deutlich bessere Abgasstandards als jene, die mit der heutigen Plakettenlogik noch genauso behandelt werden. Gleichzeitig fehlen Kommunen bzw. Bezirksregierungen rechtssichere Möglichkeiten, Umweltzonen feiner zu steuern – etwa durch zusätzliche Stufen, die die Zufahrt schrittweise an strengere NOx-Standards koppeln.
In anderen europäischen Ländern sind Umweltzonen teils bereits so gestaltet, dass z. B. für schwere Nutzfahrzeuge Euro6-Niveaus verlangt werden oder über Gebühren-/Ticketmodelle eine differenzierte Steuerung erfolgt. Deutschland braucht dafür keine neue europäische Regelung, sondern vor allem eine Modernisierung der nationalen Kennzeichnungssystematik und der dazugehörigen Verkehrszeichen.
Mit neuen, zusätzlichen Stufen können Umweltzonen zu einem präventiven, planbaren und sozial abgefederten Instrument werden, das die kommunale Luftreinhaltung unterstützt und die Umsetzung der verschärften EU-Luftqualitätsziele erleichtert.
