| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | Kreisverband Viersen (dort beschlossen am: 14.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 09:03 |
V-37: Antrag an den Bundesparteitag zur Änderung von Artikel 56 des Grundgesetzes
Antragstext
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen möge sich dafür einsetzen, dass
Artikel 56 und Artikel 64 des Grundgesetzes dahingehend geändert werden, dass
der Amtseid des Bundeskanzlers sowie der Minister:innen auch die Verantwortung
umfasst, dem Wohle der Menschen der Europäischen Union als Ganzes zu dienen.
Einfache Sprache
Der Bundesparteitag soll beschließen:
Die Grünen im Bundestag sollen sich dafür einsetzen, dass das Grundgesetz
geändert wird.
Bisher versprechen der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und die
Ministerinnen und Minister bei ihrem Amtsantritt, ihre Kraft für das Wohl des
deutschen Volkes einzusetzen.
Künftig sollen sie zusätzlich versprechen, auch Verantwortung für das Wohl aller
Menschen in der Europäischen Union zu übernehmen.
Was bedeutet das konkret?
Die Bundesregierung soll bei ihren Entscheidungen nicht nur die Interessen
Deutschlands berücksichtigen, sondern auch das Wohl der Menschen in den anderen
EU-Ländern.
Wichtig: Der Antrag will nicht, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung
gegenüber Deutschland aufgibt. Diese Verantwortung soll vielmehr ausdrücklich um
eine europäische Verantwortung ergänzt werden.
Begründung
Deutschland ist Teil einer eng verbundenen Europäischen Union. Politische Entscheidungen wirken weit über nationale Grenzen hinaus. Deshalb sollte sich die Verantwortung der Bundesregierung nicht nur auf Deutschland beschränken, sondern auch das Wohl aller Menschen in der EU berücksichtigen.
