| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | O TOP 02 - Verantwortung übernehmen, Orientierung geben, Vertrauen gewinnen |
| Antragsteller*in: | BAG Religionen (dort beschlossen am: 03.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.10.2026, 11:01 |
V-10: Sexueller Missbrauch: Endlich rechtsverbindliche politische Rahmenbedingungen für Aufarbeitung und Prävention schaffen!
Antragstext
Wir setzen uns dafür ein, dass Bund, Länder, Kommunen und alle
gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen Verantwortung übernehmen, um
Betroffene zu unterstützen, strukturelles Versagen aufzuarbeiten und zukünftigen
sexuellen Missbrauch zu verhindern. Die Politik muss die dafür notwendigen
Rahmenbedingungen schaffen. Die Perspektive der Betroffenen muss
handlungsleitend sein.
Wir fordern, dass in jedem Bundesland verbindliche Zuständigkeiten für
Aufarbeitung und Prävention geschaffen werden. Die zuständigen Stellen müssen
mit einem politischen Mandat, Entscheidungskompetenz und einem angemessenen
Budget ausgestattet sein. Die auf Bundesebene entwickelten wissenschaftlich
fundierten Standards fürAufarbeitung und Prävention müssen auf kommunaler Ebene
implementiert werden.
Kommunen müssen Austausch- und Schutzräume sichern und bestehende Netzwerke
stärken. In diesen Fachstellen muss geschultes Fachpersonal verfügbar sein. Das
Thema gehört in Wahlprogramme und Regierungsvereinbarungen. Alle Institutionen
und Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen
Schutzbefohlenen arbeiten, auch die Religionsgemeinschaften, müssen in Fragen
von Aufarbeitung und Prävention der DSGVO (insbesondere Artikel 31) unterliegen
und mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten.
Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen (UBSKM) muss dauerhaft mit angemessenen finanziellen
und personellen Ressourcen ausgestattet werden. Auch der Fonds Sexueller
Missbrauch muss dauerhaft weitergeführt werden. Aufarbeitung und Prävention sind
Teil der Menschen- und Kinderrechtepolitik und dürfen nicht als Sonderthema
behandelt werden. Die UBSKM soll zudem als zentrale Anlaufstelle für Betroffene
– Kinder, Jugendliche und Erwachsene - weiterentwickelt werden. Auch hierfür
muss die finanzielle und personelle Ausstattung angemessen und dauerhaft
gesichert sein.
In Vorstellungsgesprächen und Führungsprüfungen sind Fragen zu Fachkenntnis im
Umgang mit sexuellem Missbrauch verbindlich zu verankern. Dementsprechend müssen
Personen in Personalführungsverantwortung im Themenkomplex sexueller Missbrauch
geschult sein. Rechtsgrundlagen sind klar zu definieren, konsequent anzuwenden
und weiterzuentwickeln und müssen in Präventionsschulungen thematisiert und
evaluiert werden.
Die Bearbeitung des Themas sexueller Missbrauch braucht wissenschaftliche
Grundlagen. Wir fordern, den Umgang mit Missbrauch als Querschnittsthema
wissenschaftlich zu etablieren, interdisziplinär zu verankern und auszurichten
sowie in Forschung, Lehre und Fachpraxis angemessen auszustatten, zum Beispiel
in pädagogischen Studiengängen soll das Thema im Curriculum verankert werden.
Alle Institutionen und Organisationen unserer Gesellschaft müssen Verantwortung
übernehmen, unabhängig von ihrer Trägerschaft und Rechtsform – orientiert an
wissenschaftlichen Leitlinien. Hierzu gehört eine umfassende staatliche
Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in staatlich verantworteten Einrichtungen
(Schulen, Kindergärten, Kinder und Jugendhilfe, etc.), auch für die Zeit der
ehemaligen DDR. Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften dürfen kein
Eigenrecht (Schrankenformel Art. 140 GG i.V.m. Art. 137(3) WRV) in Fragen des
Schutzes und der Aufarbeitung beanspruchen.
Wissenschaftlich fundierte Schutzkonzepte sind in allen Einrichtungen
verpflichtend einzuführen, deren Einhaltung muss regelmäßig extern evaluiert und
angepasst werden. Disziplinarverfahren müssen extern und transparent
kontrolliert werden. Politik und Aufsichtsbehörden tragen hierbei eine besondere
Verantwortung. Aufarbeitung und Prävention werden in den Fachstellen (siehe
Punkt 1) koordiniert.
Interventionsstrukturen, um Betroffene zu schützen und mit dem irritierten
System zu arbeiten. Gesellschaftliche Bewusstseinsarbeit soll aufzeigen, welche
Systeme und Machtverhältnisse sexuellen Missbrauch begünstigen.
Gesellschaftliche Bedingungen, die Täter*innenverhalten ermöglichen, decken und
schützen, müssen sichtbar gemacht werden. Medien tragen dabei eine zentrale
Verantwortung: Für glaubwürdige Berichterstattung braucht es Fachwissen und
Problembewusstsein. Dazu müssen die öffentlich-rechtlichen Medien entsprechend
ausgestattet werden.
Einfache Sprache
Sexueller Missbrauch: Klare Regeln für Aufarbeitung und Schutz
Einleitung
Sexueller Missbrauch ist ein großes gesellschaftliches Problem. Viele Menschen
leiden ihr Leben lang unter den Folgen.
Deshalb brauchen wir klare Regeln für Aufarbeitung und Schutz. Diese Aufgaben
dürfen nicht nur von einzelnen engagierten Menschen abhängen. Sie müssen fest in
Politik, Behörden und Einrichtungen verankert sein.
Bund, Länder, Kommunen und alle gesellschaftlichen Einrichtungen müssen
Verantwortung übernehmen. Betroffene brauchen Unterstützung. Fehler und
Versäumnisse müssen aufgearbeitet werden. Sexueller Missbrauch muss verhindert
werden.
Dabei muss die Sicht der Betroffenen immer im Mittelpunkt stehen.
1. Politische Verantwortung und klare
Zuständigkeiten
Für Aufarbeitung und Schutz braucht es feste Ansprechpersonen auf allen
politischen Ebenen.
In jedem Bundesland soll es klare Zuständigkeiten geben. Die verantwortlichen
Stellen müssen Entscheidungen treffen können und genügend Geld und Personal
haben.
Die wissenschaftlichen Standards für Aufarbeitung und Prävention sollen überall
umgesetzt werden – auch in Städten und Gemeinden.
Kommunen sollen Schutzräume und Austauschmöglichkeiten für Betroffene sichern
und bestehende Netzwerke stärken. Dafür braucht es gut ausgebildete Fachkräfte.
Das Thema sexueller Missbrauch muss auch in Wahlprogrammen und
Regierungsvereinbarungen vorkommen.
Alle Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen oder anderen schutzbedürftigen
Menschen arbeiten, müssen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
zusammenarbeiten. Das gilt auch für Religionsgemeinschaften.
2. Ausreichend Geld und Personal bereitstellen
Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen (UBSKM) braucht dauerhaft genügend Geld und Personal.
Auch der Fonds Sexueller Missbrauch muss dauerhaft erhalten bleiben.
Aufarbeitung und Prävention sind wichtige Aufgaben für den Schutz von Menschen-
und Kinderrechten. Sie dürfen nicht als Nebenthema behandelt werden.
Die UBSKM soll außerdem eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene sein – für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Auch dafür braucht sie ausreichende Mittel.
3. Verbindliche Standards und Qualifizierung
Menschen mit Verantwortung in Politik, Verwaltung, Kirchen, Vereinen und anderen
Organisationen müssen über ausreichendes Wissen zum Thema sexueller Missbrauch
verfügen.
Dafür sollen verbindliche Standards gelten. Diese sollen sich an den
Empfehlungen der UBSKM orientieren.
Wer Personal führt, muss zu diesem Thema geschult sein.
In Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Führungsaufgaben sollen Kenntnisse zum
Umgang mit sexuellem Missbrauch berücksichtigt werden.
Die rechtlichen Grundlagen müssen klar sein, regelmäßig überprüft und
weiterentwickelt werden.
4. Forschung und Ausbildung stärken
Der Umgang mit sexuellem Missbrauch braucht eine gute wissenschaftliche
Grundlage.
Das Thema soll in Forschung, Ausbildung und Studium stärker verankert werden.
Besonders in pädagogischen Studiengängen und anderen sozialen Berufen muss es
ein fester Bestandteil der Ausbildung sein.
5. Klare rechtliche Regeln für alle
Einrichtungen
Alle Einrichtungen und Organisationen müssen Verantwortung übernehmen –
unabhängig davon, wer ihr Träger ist.
Dazu gehört auch die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in staatlichen
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe. Das gilt auch für Missbrauchsfälle in der ehemaligen DDR.
Kirchen und andere Religionsgemeinschaften dürfen beim Schutz von Betroffenen
und bei der Aufarbeitung keine Sonderrechte beanspruchen.
Alle Einrichtungen müssen wissenschaftlich fundierte Schutzkonzepte einführen.
Diese müssen regelmäßig von unabhängigen Fachleuten überprüft und verbessert
werden.
Disziplinarverfahren müssen transparent sein und unabhängig kontrolliert werden.
Politik und Aufsichtsbehörden tragen dafür eine besondere Verantwortung.
6. Gesellschaftliche Verantwortung und
Aufklärung
Sexueller Missbrauch betrifft die gesamte Gesellschaft.
Missbrauch wird oft durch Machtgefälle und Abhängigkeiten begünstigt. Deshalb
müssen Menschen dafür sensibilisiert werden.
Bestehende Hilfsangebote und Netzwerke sollen erhalten und ausgebaut werden,
besonders vor Ort in den Kommunen.
Sexuelle Aufklärung und Prävention müssen verbindlich in allen Schulen behandelt
werden – möglichst in mehreren Fächern.
Prävention bedeutet auch, Strategien von Täterinnen und Tätern sichtbar zu
machen.
Außerdem braucht es klare Abläufe, damit Betroffene schnell geschützt werden
können.
Die Gesellschaft muss verstehen, welche Strukturen und Machtverhältnisse
sexuellen Missbrauch ermöglichen oder verdecken.
Auch die Medien tragen Verantwortung. Für eine gute Berichterstattung brauchen
Journalistinnen und Journalisten Fachwissen und ein Bewusstsein für die
Problematik. Deshalb müssen die öffentlich-rechtlichen Medien dafür ausreichend
ausgestattet werden.
Begründung
Sexueller Missbrauch kann überall stattfinden, wo Macht missbraucht wird. Wir brauchen klare Zuständigkeiten, ausreichende Ressourcen und verbindliche Schutzkonzepte, um Betroffene zu unterstützen und zukünftigen Missbrauch wirksam zu verhindern.
