| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | S TOP 03 - Satzung und Geschäftsordnung (1/2) |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 08.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.10.2026, 10:45 |
S-20: GO der Bundesversammlungen NEU: § 3 Antragskommission
Antragstext
(3) Die Antragskommission hat das Recht, eine Frist für die Rückmeldung des*der
Antragsteller*in zu setzen. Die Frist muss mind. 24 Stunden betragen.
Fristverlängerungen können vereinbart werden. Wenn keine Rückmeldung bis zur
gesetzten Frist erfolgt, gilt der Verfahrensvorschlag der Antragskommission als
angenommen.
(4) Die Antragskommission soll vor der BDK Antragsteller*innentreffen abhalten,
um Klärungsbedarf zu Antragsverfahren aufzulösen. Diese Treffen sind in der
Regel mitgliederöffentlich. Zu den Treffen soll mit Angabe von Zeit und Ort
spätestens eine Woche vorher eingeladen werden. Wenn eingeladene
Antragsteller*innen selbst nicht teilnehmen können, muss in Textform eine
Vertretung bestimmt werden, die das Mandat hat, Verfahrensweisen zu vereinbaren.
Abwesenheit ohne Vertretung oder Abmeldung wird von der Antragskommission als
Zustimmung zu ihrem Verfahrensvorschlag gewertet.
- Nicht-Befassung: Die Antragskommission kann einen (Änderungs-)Antrag zur
Nicht-Befassung vorschlagen, wenn der beantragte Sachverhalt den
Ursprungsantrag um sachfremde Aspekte erweitert, und/oder die
Beschlusslage eindeutig ist und der Sachverhalt bereits in den letzten
zwei Jahren Gegenstand eines Beschlusses der BDK oder einer Urabstimmung
war, ohne dass sich in der politischen Lage in diesem Zeitraum
grundsätzliche Änderungen ergeben haben.
- Überweisung: Der (Änderungs-)Antrag wird an ein geeignetes Parteigremium,
Organ, Gruppe überwiesen, um diesen in Zusammenarbeit mit der*dem
Antragsteller*in zu beraten. Sie sind durch eine Überweisung aufgefordert,
sich mit dem Antrag zu befassen. Die Antragskommission fügt einer
Überweisung einen konkreten Auftrag bei. Die*der Generalsekretär*in
erfasst die Bearbeitung der überwiesenen Anträge und berichtet den
Antragsteller*innen schriftlich über den Bearbeitungsstatus. Die
Antragskommission kann auch empfehlen einen (Änderungs-)Antrag einer
Fraktion oder dem Bundesverband der Grünen Jugend oder der
Kommunalpolitische Bundesvereinigung zur Berücksichtigung zu übergeben.
- Vertagung: Die Antragskommission kann Anträge auf die folgende BDK oder
den folgenden Länderrat vertagen. Der Antrag ist dort zu behandeln. Die
Antragskommission schlägt eine Vertagung mit einem konkreten Auftrag
(bspw. zweite Lesung in einem Expert*innengremium) vor. Die*der
Generalsekretär*in stellt die Bearbeitung der vertagten Anträge sicher.
Der Antrag muss (in seiner veränderten Form) erneut an die BDK oder den
Länderrat gestellt werden. Die Zulässigkeit muss in diesem Fall nicht
erneut geprüft werden.
Einfache Sprache
-
Begründung
Die Begründung erfolgt mündlich.
