| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | Laurens Andresen (KV Lüneburg) und 103 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 44%) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 10:19 |
V-24: Der vergessene Krieg im Sudan - die größte humanitäre Katastrophe unserer Zeit stoppen!
Antragstext
Seit mehr als drei Jahren führen das sudanesische Militär “Sudanese Armed
Forces” (SAF) und die paramilitärische Miliz “Rapid Support Forces” (RSF) im
Sudan einen brutalen Krieg gegeneinander. Hintergrund ist ein Machtkampf
zwischen Präsident und Oberbefehlshaber der SAF, General Abdel Fattah al-Burhan,
und dem Anführer der RSF, Mohammed Hamdan Daglo. Nach Jahrzehnten unter
Langzeitdiktator Omar al-Bashir brachte eine von zivilgesellschaftlichen
Protesten getragene Revolution Anfang 2019 das Regime durch einen Militärputsch
zu Fall. Doch von Anfang an hinderten die Streitkräfte SAF und RSF die Bildung
einer Einheitsregierung und versuchten, die Zivilgesellschaft aus dem Prozess
auszuschließen. Im Oktober 2021 setzten SAF und RSF die zivile
Übergangsregierung durch einen erneuten Putsch ab. Eine Einigung darüber, wie
die RSF in die sudanesische Armee integriert werden sollte, scheiterte und wurde
zum Anlass des gegenwärtigen Krieges. Am 15. April 2023 begannen die
Kampfhandlungen zwischen der RSF und SAF in der Hauptstadt Khartum und der Sudan
fand sich in einem Krieg wieder, der bis heute andauert.
Bisherige Vermittlungsversuche konnten bislang keinen dauerhaften
Waffenstillstand erreichen, auch weil ausländische Mächte den Konflikt aus
eigenen Interessen nutzen. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gelten als
wichtigste ausländische Unterstützer der RSF. Die primären Interessen der VAE
sind dabei der Ausbau ihres Einflusses am Roten Meer sowie der Zugang zum
sudanesischen Gold, dessen Kontrolle ein weiterer Antriebsgrund des Konfliktes
darstellt. Auch die SAF wird aus dem Ausland unterstützt, vor allem von Ägypten,
Saudi-Arabien und der Türkei.
Hunderttausende Tote, mehr als 14 Millionen Menschen auf der Flucht und 34
Millionen Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Überlebende
berichten von Massenvergewaltigungen, Angriffe auf humanitäre Helfer,
Entführungen und Massenerschießungen. Gleichzeitig findet der Krieg im Vergleich
zum Angriffskrieg gegen die Ukraine oder dem Nahost-Konflikt kaum Raum in der
medialen Debatte und das Leiden des sudanesischen Volkes geschieht ohne
Aufschrei der internationalen Staatengemeinschaft. Das muss sich drastisch
ändern.
Die Vereinten Nationen sprechen von der größten humanitären Krise unserer Zeit:
3 Jahre nach Ausbruch des verheerenden Bürgerkrieges im Sudan sind die Folgen
für die Zivilbevölkerung katastrophal. Über 34 Millionen Menschen, knapp 2/3 der
Bevölkerung, sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, über 14 Millionen Menschen
sind auf der Flucht, etwa 20 Millionen Zivilist*innen benötigen dringend
medizinische Hilfe und ebenso viele sind von Ernährungsunsicherheit betroffen.
Bis Ende des Jahres leiden voraussichtlich 825.000 Kinder unter fünf Jahren an
akuter Mangelernährung, einem lebensbedrohlichen Zustand.
Konservativ geschätzt wurden bis zum heutigen Zeitpunkt mindestens 150.000
Zivilist*innen getötet, andere Schätzungen gehen von bis zu 400.000 Toten aus.
Die konkrete Opferzahl, die der Konflikt bis heute fordert, ist unklar, jedoch
ist das verheerende Ausmaß der katastrophalen Lage im Sudan klar sichtbar.
Zahlreiche Kriegsverbrechen von beiden Konfliktparteien, der SAF und der RSF,
vor allem jedoch von der letztgenannten, sind breit dokumentiert und Massenmorde
sowie sexueller Missbrauch stehen an der Tagesordnung.
Zudem ist zu betonen, dass das internationale System humanitärer Hilfsgüter im
Sudankonflikt stark an seine Grenzen stößt. Laut dem Humanitarian Response Plan
Sudan 2026 werden zur Grundversorgung der Bevölkerung rund 2,9 Milliarden Dollar
benötigt, knapp die Hälfte bisher erst zusammengekommen. Somit bedarf es einer
massiven Aufstockung des Etats für die sudanesische Auslandshilfe auf mindestens
450 Millionen Euro jährlich. Des Weiteren häufen sich die Berichte über die
Veruntreuung von, ungleichem Zugang zu, und politischer Machtausübung auf
Hilfsgüter, von SAF und RSF. Daher muss überprüft werden, wie gezielte
humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung mit Fokus auf Frauen, Kinder und
ältere Menschen sichergestellt werden kann.
In Anlehnung an frühere UN-Friedensmissionen wie die ,,United Nations Mission in
Sudan”, braucht es ein neues lebensrettendes Mandat der Vereinten Nationen im
Sudan. Deutschland muss sich international dafür einsetzen, dass eine solche
Mission so zeitnah wie möglich zustande kommt. Die konkreten Aufgabenbereiche
eines solchen Mandats sind offen, jedoch ist es notwendig um Hilfskorridore zu
schützen, Kriegsverbrechen zu dokumentieren und zu veröffentlichen,
Notfallversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen und als neutraler Akteur
einen nachhaltigen Friedensprozess zu unterstützen.
Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung sieht vor, in der Entwicklungshilfe
ganze 580 Millionen Euro zu kürzen. Gleichzeitig stagnieren die Ausgaben in der
Humanitären Hilfe, nachdem sie 2024 um die Hälfte auf eine Milliarde Euro
gestrichen wurden. Über 34 Millionen Menschen sind allein im Sudan auf
humanitäre Hilfe angewiesen, wobei weltweit laut den Vereinten Nationen
mindestens 240 Millionen Menschen betroffen sind. Eine radikale Kürzungspolitik
in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe ist
menschenrechtspolitisch nicht vertretbar. Wer heute an diesen Stellen kürzt,
zahlt morgen den Preis - in Menschenleben.
Der Krieg zwischen den beiden Armeen, die Anspruch auf die sudanesische
Regierung erheben, war von Anfang an bereits von internationalen Eingriffen
geprägt. Somit kann ein Ende der Auseinandersetzung nur von den ausländischen
Mächten ausgehen, welche die Konfliktparteien logistisch, finanziell und
militärisch unterstützen. Auf Seite der Rapid Support Forces sind dabei vor
allem die Vereinigten Arabischen Emirate hervorzuheben, die den Krieg maßgeblich
weiter befeuern. Der Sudan ist insbesondere aufgrund großer Gold- und
Erdölvorkommen ein ressourcenreiches Land. Die Rapid Support Forces finanzieren
sich dabei hauptsächlich durch den Betrieb von Goldminen und den Verkauf des
Goldes an internationale Partner welche im Gegenzug logistische Hilfe
bereitstellen und Waffen liefern. Besonders die VAE spielt dabei eine zentrale
Rolle: Seit 2015 steht die RSF-Miliz mit den VAE in einem wirtschaftlichen
Austausch. Zu Beginn des aktuellen Krieges 2023 lässt sich eine deutliche
Intensivierung der emiratischen Unterstützung beobachten: Waffenlieferungen der
VAE, die von Drittstaaten wie Libyen oder Tschad an die RSF ausgeliefert werden.
Auch dabei: G36-Gewehre der deutschen Firma “Heckler & Koch”, die laut einer
ARD-Recherche in den Händen der RSF-Kämpfer gesichtet wurden. GB50A-Lenkbomben
und 155mm AH-4-Haubitzen kamen im Sudan zum Einsatz. Seit über 20 Jahren ist ein
Waffenembargo der UN in Kraft, das den Verkauf von Waffen und militärischer
Ausrüstung in die Region Darfur und die Weitergabe über Drittstaaten wie die VAE
verbietet. Dies ist angesichts der aktuellen Kriegslage keineswegs mehr
angemessen und es bedarf ein vollumfängliches Waffenembargo gegen den Sudan
vonseiten der Vereinten Nationen. Die Europäische Union hat ein eigenes
Waffenembargo gegen den gesamten Sudan verhängt. Aufgrund der mutmaßlichen
Verstöße gegen dieses Embargo fordern wir die Bundesregierung insbesondere dazu
auf, sich auf EU-Ebene für die Überwachung und konsequente Umsetzung des
bestehenden EU-Waffenembargos einzusetzen.
Des Weiteren wird mit großem Aufwand logistische, finanzielle sowie militärische
Unterstützung geleistet. Da große Teile der Goldminen in von der RSF
kontrollierten Gebieten liegen, sind allein zwischen 2012 und 2024 400 Tonnen an
Gold in die Vereinigten Arabischen Emirate exportiert worden. Im Jahre 2024
stieg das importierte Gold aus dem Sudan um 70 % trotz des Konfliktes. Entgegen
den großen militärischen Unterschieden zwischen den staatlichen SAF und der RSF-
Miliz konnte die Miliz über mehr als drei Jahre hinweg militärischen Widerstand
leisten, welcher von den VAE stark gefördert wurde. Deutschland muss hier
Position beziehen, Waffenlieferungen stoppen und Sanktionen gegen die
Vereinigten Arabischen Emirate einleiten.
Auch deutschen Unternehmen kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu: Unter anderem
Volkswagen nutzt einem Bericht zufolge illegales sudanesisches Gold in deren
Lieferketten. Es braucht eine transparente und vollumfängliche Regulierung
sudanesischer Rohstoffe, damit Kriegsparteien keineswegs weiter unterstützt
werden können. Sudanesisches Gold muss dabei grundsätzlich als
Hochrisikorohstoff behandelt werden, unabhängig ob es als "illegal” oder "legal”
klassifiziert wird.
Gleichzeitig begeht zahlreichen Berichten zufolge auch die von Ägypten und
Saudi-Arabien unterstützte sudanesische Armee (SAF) Kriegsverbrechen, wie unter
anderem die Rekrutierung von Kindersoldaten und die gezielte Bombardierung
ziviler Infrastruktur. Deutschland und die Europäische Union müssen hier
wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf die internationalen Partner
ausüben, um diese Kriegsverbrechen zu beenden. Wirtschaftliche Freihandelszonen
und Verträge mit Akteuren wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, Ägypten oder
Saudi-Arabien müssen umfangreiche überprüfbare Bedingungen vorangestellt werden
und gegebenenfalls Sanktionen gegen waffenliefernde Nationen folgen.
Deutschland spielt als größte Volkswirtschaft der EU eine gesonderte Rolle in
dem Einsatz für die Sanktionierung von Akteuren, welche den Konflikt weiter
befeuern. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesregierung ein
Prüfverfahren, ob die RSF Voraussetzungen für eine Listung nach EU-
Terrorismusregime 2001/931/GASP erfüllen, einleitet. Auch wenn unklar ist, ob
die rechtliche Definition einer terroristischen Vereinigung erfüllt ist, für
eine Einstufung dessen für weitere notwendige Sanktionen sorgen und unterdessen
einen wichtigen symbolischen Charakter haben.Eine solche Einstufung ebnet den
Weg für Gerichtsverfahren, das Einfrieren von Vermögenswerten, finanzielle
Restriktionen und die Verfolgung indirekter Finanzierungsnetzwerke in Europa.
Zudem könnte damit die Kontrolle über die Bewegungsfreiheit von RSF-Führern
verschärft und der politische Spielraum eingeschränkt werden. Deutschland muss
sich für eine solche juristische Prüfung einsetzen, ein solcher Prozess kann von
nationalstaatlicher Ebene angestoßen werden.
Viele Beobachter, so unter anderem die Vereinten Nationen und die USA, sprechen
international bei der Einnahme der sudanesischen Stadt El Fasher durch die RSF-
Miliz von einem möglichen Tatbestand des Völkermords. Die Gewalt dort richtete
sich insbesondere gegen die ethnischen Gruppen Zaghawa und Fur. Überlebende
berichten von expliziten Drohungen der RSF, die Stadt zu “säubern”. So wurden
nach Untersuchungen der Vereinten Nationen in den ersten drei Tagen der RSF-
Offensive mehr als 6.000 Menschen getötet.
Vor diesem Hintergrund sollte sich Deutschland für eine völkerrechtliche Prüfung
der Frage einsetzen, ob die dokumentierten Taten den Tatbestand des Völkermordes
erfüllen. Ebenfalls fordern wir den Internationalen Strafgerichtshof dazu auf,
Strafverfahren gegen individuelle Akteuren zu eröffnen und diese konsequent zu
verfolgen.
Sexualisierte Gewalt wird im Sudan gezielt als Kriegswaffe eingesetzt, um die
Zivilbevölkerung zu demoralisieren, zu vertreiben und einzuschüchtern. Laut den
Vereinten Nationen sind dabei mehr als zwölf Millionen Frauen und Mädchen
konkret von geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht. Wie viele tatsächlich
betroffen sind, lässt sich jedoch nicht genau erfassen, da viele Taten aus Angst
vor Stigmatisierung, Folgetaten und fehlender Strafverfolgung nie gemeldet
werden. Häufig richten sich diese Taten gezielt gegen die nicht-arabische
Bevölkerung und werden von den Rapid Support Forces (RSF) und verbündeten
Milizen durchgeführt. Nach internationalem Recht könnte dies den Tatbestand
eines Kriegsverbrechens und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllen. Die
trotz klarem Bekenntnis zu den Taten durch die RSF weiter bestehende
Unterstützung verbündeter Staaten sorgt dabei für die ausreichenden Mittel, dass
unter anderem diese Kriegsverbrechen weiter stattfinden können. Eine
feministische Außenpolitik muss diese sexualisierte Gewalt als eigenen,
separaten Punkt klar angehen, Organisationen und Frauennetzwerke finanziell
unterstützen und Betroffene unterstützen.
Allen voran braucht es dringend einen bundesweiten Stopp für Abschiebungen in
den Sudan, da jegliche Zivilist*innen landesweit in Gefahr schweben, von
willkürlichen Menschenrechtsverletzungen betroffen zu sein. Es braucht ein
Aufnahmeprogramm inklusive psychologischer Unterstützung für mindestens 1 000
besonders gefährdete und schutzbedürftiger Menschen, wie Aktivist*innen,
Journalist*innen, queerer Personen und überlebende sexualisierter Gewalt. Die
Verfahren zur Einreise- und Visavergabe müssen schnell, sicher und
unbürokratisch gestaltet werden. Auf europäischer Ebene muss sich dafür
eingesetzt werden, über ein europäisches Aufnahmeprogramm zu beraten und
Mitgliedstaaten zu ermutigen, weitere betroffene Menschen aufzunehmen.
Bislang sind sämtliche politische Vermittlungsversuche gescheitert. So wurde die
erste Vereinbarung des Jeddah-Abkommens von 2023 bereits einen Tag später, am
12. Mai 2023, gebrochen. Am 21. Mai 2023 vereinbarten alle Parteien einen
einwöchigen Waffenstillstand, um humanitäre Hilfe zu ermöglichen, jedoch hielt
auch diese Vereinbarung nicht stand. Alle weiteren Vermittlungsversuche
scheiterten und Berichte über Gräueltaten wie die Ermordung von Waisenkindern
und die Misshandlung von Zivilist*innen häufen sich.
Wir begrüßen die Bereitstellung der Finanzmittel, insbesondere den Beitrag der
Bundesregierung von über 230 Millionen Euro und die bekräftigten Berliner
Prinzipien für den Sudan. Das allein reicht jedoch nicht. Deutschland und die EU
müssen sich dringend proaktiv in Gesprächen um eine Vermittlung zwischen den
Kriegsparteien für eine humanitäre Waffenruhe und einen Waffenstillstand
bemühen.
die deutsche Öffentlichkeit stärker über die verheerenden
Menschenrechtsverletzungen und die humanitäre Lage im Sudan aufzuklären,
indem entsprechende Bildungs-, Ausstellungs- und Dokumentationsprojekte,
insbesondere von deutsch-sudanesischen zivilgesellschaftlichen
Organisationen und Kunstvereinigungen unterstützt werden.
Einfache Sprache
Der Krieg im Sudan
Seit April 2023 herrscht Krieg in dem Land Sudan. Der Sudan ist ein Land in
Afrika.
Die sudanesische Armee (SAF) kämpft gegen die bewaffnete Gruppe RSF.
Beide Seiten wollen die Macht im Land.
Beide Seiten begehen schwere Verbrechen.
Auch andere Länder mischen sich ein.
Sie schicken Geld und Waffen.
Die Vereinigten Arabischen Emirate unterstützen zum Beispiel die RSF.
Die Lage der Menschen
Mehr als 14 Millionen Menschen sind auf der Flucht.
34 Millionen Menschen brauchen Hilfe.
Viele Menschen haben nicht genug zu essen.
Viele Menschen brauchen medizinische Hilfe.
Besonders Frauen und Kinder sind in Gefahr.
Es gibt auch viele Fälle von sexualisierter Gewalt.
Über diesen Krieg wird wenig berichtet.
Das muss sich ändern.
Deutschland und die Europäische Union müssen deshalb mehr für die Menschen im
Sudan tun.
Deswegen fordern wir:
Mehr Hilfe
Deutschland soll mehr Geld für Hilfe geben.
Das Geld soll bei den Menschen ankommen.
Frauen und Kinder sollen besonders geschützt werden.
Keine Waffen und kein Gold für den Krieg
Es gibt schon ein Verbot für Waffen-Lieferungen in den Sudan.
Das Verbot soll besser kontrolliert werden.
Deutschland soll keine Waffen mehr an die Vereinigten Arabischen Emirate
liefern.
Firmen sollen kein Gold kaufen, mit dem der Krieg bezahlt wird.
Strafen für Verbrechen
Wer Verbrechen begeht, soll bestraft werden.
Das gilt besonders für Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Schutz für Menschen in Gefahr
Deutschland soll niemanden mehr in den Sudan abschieben.
Deutschland soll Menschen in großer Gefahr aufnehmen.
Frieden
Deutschland und die EU sollen zwischen den Kriegs-Gruppen vermitteln.
Es soll bald eine Waffenruhe geben.
Die Menschen aus dem Sudan sollen bei den Friedensgesprächen mitreden.
Begründung
Die Begründung erfolgt mündlich.
