| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand Sachsen (dort beschlossen am: 06.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.10.2026, 11:47 |
V-13: Verantwortungsvolle Ansiedlung von Rechenzentren – ökologische, energetische und digital-souveräne Mindeststandards
Antragstext
Grundlage für eine von nicht-europäischen Anbietern unabhängige digitale und KI-
bezogene Infrastruktur, können vor allem als Edge-Rechenzentren für Industrie
und Forschung den Wirtschafts- und Innovationsstandort stärken. Der
Bundesverband unterstützt insbesondere den Ausbau europäischer und regionaler
Anbieterstrukturen sowie Kooperationsmodelle zwischen Gebietskörperschaften, um
Investitionen, Flächenverbrauch und Fachkräftebedarf zu bündeln. Gleichzeitig
sind wir uns der ökologischen und sozialen Folgen des Neubaus von Rechenzentren,
wie sie bspw. bereits in den USA deutlich werden, bewusst. Um das Potenzial von
Neuansiedlungen unter Beachtung von Umwelt- und Ressourcenschutz nachhaltig zu
nutzen, unterstützen wir Neuansiedlungen nur unter folgenden Rahmenbedingungen:
Der Bundesverband setzt sich dafür ein, dass Gebietskörperschaften und
öffentliche Einrichtungen wie Hochschulen bei der Planung von Rechenzentren
verstärkt Kooperationsmodelle für Errichtung, Betrieb und Nutzung prüfen und
umsetzen, statt in benachbarten Kommunen oder Landkreisen jeweils eigenständige,
kleinteilige Anlagen zu errichten. Gemeinsam betriebene Rechenzentren mehrerer
Gebietskörperschaften reduzieren Investitionskosten, Flächenverbrauch und den
Bedarf an ohnehin knappem IT-Fachpersonal und ermöglichen eine effizientere
Auslastung vorhandener Infrastruktur. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den
bundesweiten Kapazitätsbedarf der öffentlichen Verwaltung zu erheben und
interkommunale Kooperationsmodelle (z. B. gemeinsame Zweckverbände oder
Anstalten des öffentlichen Rechts) rechtlich und finanziell zu unterstützen.
Im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung setzt sich der Bundesverband für
Datensparsamkeit sowie für den vorrangigen Einsatz gemeinsamer, zentral
betriebener Fachanwendungen ein, statt dass einzelne Landkreise oder Kommunen
jeweils eigene Anwendungen und die dazugehörige Infrastruktur redundant
vorhalten. Eine konsolidierte, interoperable IT-Landschaft reduziert den Bedarf
an zusätzlicher Rechenzentrumskapazität und trägt damit unmittelbar zu den
ökologischen Zielen dieses Antrags bei.
Als Teil einer Netto-Nullversiegelungsstrategie des Freistaats ist auch jede
Flächenversiegelung durch Rechenzentren durch gleichwertige Entsiegelungs- oder
Renaturierungsmaßnahmen vollständig auszugleichen. Der Ausgleich hat vorrangig
innerhalb der Gemeinde, mindestens jedoch im Umkreis von 50 Kilometern, zu
erfolgen. Flächensparende Bauweisen (z. B. mehrgeschossige Bauweise, Nachnutzung
von Konversions- und Gewerbebrachen) sind Neuversiegelung vorzuziehen. Die
Neuversiegelung von Agrar- oder Grünflächen wollen wir grundsätzlich verhindern.
Stattdessen ist stets zu prüfen, ob sich in Standortnähe geeignete alte
Industrie- oder Brachflächen befinden, die für die geplante Nutzung herangezogen
werden können.
Wir halten an der Regelung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) fest, dass ab
2027 alle Rechenzentren zu 100 Prozent durch erneuerbare Energien versorgt
werden müssen. Der Nachweis ist durch Stromabnahmeverträge zu führen; eine reine
Zertifikatsdeckung durch Herkunftsnachweise genügt nicht. Auch für Rechenzentren
soll die Ausstattung von Dach-, Parkplatz- und ggf. Fassadenflächen mit
Photovoltaikanlagen verpflichtend werden. Rechenzentrenbetreiber sollen dazu
beitragen, zusätzliche Batteriespeicher und Windkraftanlagen in der Region zu
errichten. Die Praxis, eigene fossile Kraftwerke an Rechenzentren zu errichten
und zu betreiben wollen wir regulatorisch verhindern. Der Bundesverband spricht
sich gegen die vom Bundeskabinett am 24. Juni 2026 beschlossene Novelle des
EnEfG aus und fordert die Bundesregierung auf, nicht nur die jetzigen Grenzwerte
beizubehalten, sondern auch deren Einhaltung im realen Betrieb sicherzustellen.
Zum Nachweis der Energieeffizienz wird ergänzend eine Zertifizierung nach dem
Umweltzeichen Blauer Engel für Rechenzentren (DE-UZ 228) empfohlen, das die PUE-
und Abwärmenutzungsanforderungen des EnEfG in seinen Vergabekriterien abbildet.
Anfallende Abwärme ist grundsätzlich einer sinnvollen Nutzung zuzuführen – etwa
durch Einspeisung in kommunale Wärmenetze, Nahwärmeversorgung angrenzender
Quartiere oder Nutzung durch benachbarte Gewerbe- und öffentliche Einrichtungen.
Betreiber sind zu verpflichten, alle Kommunen in 25 Kilometern Umkreis über die
Ansiedlungspläne zu unterrichten, damit eine Abwärmenutzung in der Wärmeplanung
grundsätzlich und abhängig von weiteren Parametern berücksichtigt und geprüft
werden kann. Vor der Bebauung ist ein umweltschonendes und technisch umsetzbares
Nutzungskonzept für die anfallende Abwärme vorzulegen, das eine möglichst
vollständige und effiziente Nutzung der Abwärme sicherstellt. An
Transparenzpflichten der europäischen Energieeffizienzrichtlinie halten wir
fest.
Bei öffentlichen Aufträgen und Förderentscheidungen im Zusammenhang mit
Rechenzentren sollen, im Rahmen des geltenden Vergaberechts (§ 97 GWB),
funktionale Kriterien wie europäische Datenresidenz, Zertifizierungen (z. B. ISO
27001, BSI C5, Blauer Engel DE-UZ 228) und Unabhängigkeit von Zugriffsrechten
durch Drittstaaten als Eignungs- und Zuschlagskriterien verankert werden, um
regionale und europäische Anbieter zu stärken.
Rechenzentren sind mit wasserarmen bzw. wasserfreien Kühlverfahren zu betreiben,
welche die Abwärmenutzung ermöglichen wie Direct-to-Chip-/Flüssigkeitskühlung,
die geschlossene Kühlkreisläufe ermöglicht. Adiabatische Kühlverfahren werden
wegen des hohen lokalen Wasserverbrauchs nicht zugelassen. Grundwasser darf
nicht als zusätzliche Quelle zur Kühlung genutzt werden. Die
Transparenzpflichten der Energieeffizienzrichtlinie hinsichtlich des
Wasserverbrauchs sind beizubehalten. Die Nutzung von PFAS-haltigen
Kühlflüssigkeiten und fluorierten Kältemittel soll vermieden werden.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass die TA-Lärm zukünftig auch
tieffrequente Geräusche und Infraschall besser erfasst. Rechenzentren sind nach
dem Stand der Technik mit lärmarmen Kühl- und Rückkühlsystemen auszustatten; bei
der Auswahl der Technik sind insbesondere tieffrequente und tonhaltige Geräusche
zu minimieren.
Statt Anlagen an neuen Standorten zu errichten, fordern wir die Nutzung
bestehender Flächen aufgegebener Industrien und insbesondere Kraftwerken. Deren
Nachnutzung soll aktiv unterstützt werden. Außer solchen Flächen ist der Rückbau
der Anlage insolvenzfest zugunsten der zuständigen Kommune abzusichern.
Eine etwaige Netzersatzversorgung ist grundsätzlich durch emissionsfreie oder
regenerative Energiequellen und Speichersysteme herzustellen. Sollte
nachgewiesen werden, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht vollständig
umsetzbar ist, ist die Genehmigung einer Ausnahme auf maximal fünf Jahre zu
befristen und dann erneut zu prüfen.
Einfache Sprache
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die digitale Unabhängigkeit Europas stärken.
Das bedeutet:
Europa soll bei digitaler Technik weniger abhängig von Unternehmen aus anderen
Teilen der Welt sein.
Dafür brauchen wir Rechenzentren in Deutschland und Europa.
Rechenzentren sind Gebäude mit vielen leistungsfähigen Computern. Sie speichern
und verarbeiten große Mengen an Daten. Sie werden zum Beispiel für digitale
Angebote und Künstliche Intelligenz (KI) gebraucht.
Rechenzentren können auch Unternehmen, Forschung und Wissenschaft unterstützen.
Besonders wichtig können kleinere Rechenzentren in der Nähe von Unternehmen und
Forschungseinrichtungen sein. Sie werden auch Edge-Rechenzentren genannt.
Wir wollen europäische und regionale Anbieter stärken.
Städte, Gemeinden und Landkreise sollen außerdem stärker zusammenarbeiten. So
können sie gemeinsam Rechenzentren planen und nutzen. Das kann Geld, Flächen und
Fachkräfte sparen.
Rechenzentren verbrauchen aber auch viel Energie und andere Ressourcen. Neue
Rechenzentren können deshalb negative Folgen für Umwelt und Menschen haben.
Wir unterstützen neue Rechenzentren deshalb nur unter bestimmten Bedingungen.
Städte, Gemeinden und Landkreise sollen
zusammenarbeiten
Städte, Gemeinden und Landkreise sollen gemeinsam prüfen, welche Rechenzentren
sie wirklich brauchen.
Auch öffentliche Einrichtungen wie Hochschulen sollen dabei mitmachen.
Nicht jede Stadt oder jeder Landkreis braucht ein eigenes Rechenzentrum.
Mehrere Städte, Gemeinden oder Landkreise können gemeinsam ein Rechenzentrum
bauen und betreiben.
Das hat mehrere Vorteile:
Es kostet insgesamt weniger Geld.
Es werden weniger Flächen benötigt.
Es werden weniger IT-Fachkräfte benötigt.
Vorhandene Technik kann besser genutzt werden.
Die Bundesregierung soll deshalb prüfen, wie viele Rechenzentren die öffentliche
Verwaltung in Deutschland tatsächlich braucht.
Sie soll außerdem die Zusammenarbeit von Städten, Gemeinden und Landkreisen
erleichtern und finanziell unterstützen.
Nur notwendige Daten speichern
Auch die öffentliche Verwaltung soll möglichst wenige Daten speichern.
Städte, Gemeinden und Landkreise sollen häufiger die gleichen digitalen
Programme nutzen.
Heute gibt es teilweise verschiedene Programme für die gleichen Aufgaben.
Dadurch werden mehr Computer und mehr Rechenzentren benötigt.
Gemeinsame Programme können das ändern.
Dadurch brauchen wir weniger zusätzliche Rechenzentren. Das spart Energie und
andere Ressourcen.
Möglichst keine neuen Flächen versiegeln
Für neue Rechenzentren sollen möglichst keine zusätzlichen Flächen versiegelt
werden.
Versiegelung bedeutet zum Beispiel:
Eine freie Fläche wird mit einem Gebäude, Beton oder Asphalt bedeckt.
Regenwasser kann dort dann nicht mehr gut im Boden versickern.
Wenn für ein Rechenzentrum trotzdem eine Fläche versiegelt wird, muss an anderer
Stelle eine gleich große und gleichwertige Fläche entsiegelt oder wieder der
Natur überlassen werden.
Diese Fläche soll möglichst in derselben Gemeinde liegen. Sie soll höchstens 50
Kilometer entfernt sein.
Rechenzentren sollen außerdem möglichst wenig Platz verbrauchen. Sie können zum
Beispiel mehrere Stockwerke haben.
Wir wollen verhindern, dass Äcker oder Grünflächen für neue Rechenzentren bebaut
werden.
Zuerst soll immer geprüft werden:
Gibt es in der Nähe alte Industrieflächen oder andere bereits bebaute Flächen,
die genutzt werden können?
Rechenzentren mit erneuerbaren Energien
betreiben
Ab dem Jahr 2027 sollen Rechenzentren vollständig mit erneuerbaren Energien
betrieben werden.
Erneuerbare Energien sind zum Beispiel Strom aus Wind- oder Sonnenenergie.
Die Betreiber müssen nachweisen, woher ihr Strom kommt. Ein einfacher Nachweis
mit Zertifikaten reicht dafür nicht aus.
Dächer und Parkplätze von Rechenzentren sollen möglichst mit Solaranlagen
ausgestattet werden. Wenn es sinnvoll ist, sollen auch Solaranlagen an Fassaden
angebracht werden.
Die Betreiber von Rechenzentren sollen außerdem dabei helfen, neue
Batteriespeicher und Windkraftanlagen in der Region zu bauen.
Wir wollen verhindern, dass Betreiber eigene Kraftwerke mit Kohle, Öl oder Gas
für ihre Rechenzentren bauen.
Wir lehnen deshalb die Änderungen am Energieeffizienzgesetz ab, die das
Bundeskabinett am 24. Juni 2026 beschlossen hat.
Die bisherigen Vorgaben sollen erhalten bleiben. Außerdem muss kontrolliert
werden, ob die Rechenzentren diese Vorgaben im täglichen Betrieb tatsächlich
einhalten.
Rechenzentren können zusätzlich mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“
ausgezeichnet werden. Damit kann nachgewiesen werden, dass ein Rechenzentrum
besonders energieeffizient und umweltfreundlich arbeitet.
Wärme von Rechenzentren nutzen
Rechenzentren erzeugen viel Wärme.
Diese Wärme soll möglichst nicht verloren gehen.
Sie kann zum Beispiel genutzt werden:
für die Heizung von Wohnungen,
für öffentliche Gebäude,
für Unternehmen in der Nähe,
oder für Wärmenetze einer Stadt oder Gemeinde.
Betreiber sollen alle Städte und Gemeinden in einem Umkreis von 25 Kilometern
über ein geplantes Rechenzentrum informieren.
So können die Kommunen frühzeitig prüfen, ob sie die Wärme nutzen können.
Bevor ein Rechenzentrum gebaut wird, muss es einen Plan für die Nutzung der
entstehenden Wärme geben.
Die Wärme soll möglichst vollständig und sinnvoll genutzt werden.
Europäische Anbieter stärken und Daten schützen
Wenn der Staat Aufträge für Rechenzentren vergibt oder diese finanziell
unterstützt, soll auch der Schutz der Daten berücksichtigt werden.
Dabei soll zum Beispiel geprüft werden:
Wo werden die Daten gespeichert?
Wie gut sind die Daten geschützt?
Können Staaten außerhalb Europas auf die Daten zugreifen?
Außerdem sollen anerkannte Prüfungen und Zertifikate berücksichtigt werden. Dazu
gehören zum Beispiel ISO 27001, BSI C5 und der Blaue Engel.
Damit wollen wir regionale und europäische Anbieter stärken.
Natur auf dem Gelände schützen
Freie Flächen auf dem Gelände eines Rechenzentrums sollen naturnah gestaltet
werden.
Dort sollen Pflanzen wachsen, die natürlicherweise in der Region vorkommen und
zum Standort passen.
Pflanzen, die heimische Arten verdrängen können, sollen nicht verwendet werden.
Damit wollen wir die Vielfalt von Pflanzen und Tieren fördern.
Teile der Fassade, an denen keine Solaranlagen angebracht sind, sollen ebenfalls
begrünt werden.
Möglichst wenig Wasser für die Kühlung verwenden
Computer in Rechenzentren erzeugen viel Wärme. Deshalb müssen sie gekühlt
werden.
Dafür sollen Verfahren genutzt werden, die wenig oder kein zusätzliches Wasser
verbrauchen.
Dazu gehören zum Beispiel geschlossene Kühlsysteme mit Flüssigkeit.
Kühlverfahren mit einem hohen Wasserverbrauch sollen nicht erlaubt werden.
Grundwasser darf nicht zusätzlich für die Kühlung verwendet werden.
Rechenzentren sollen offenlegen, wie viel Wasser sie verbrauchen.
Bestimmte umweltschädliche Chemikalien sollen möglichst nicht für die Kühlung
verwendet werden. Dazu gehören PFAS und bestimmte fluorierte Kältemittel.
Menschen vor Lärm schützen
Rechenzentren können dauerhaft Geräusche erzeugen. Ein Grund dafür sind ihre
großen Kühlsysteme.
Deshalb wollen wir die Regeln zum Schutz vor Lärm verbessern.
Dabei sollen auch sehr tiefe Töne und sogenannter Infraschall besser
berücksichtigt werden.
Rechenzentren sollen moderne und möglichst leise Kühlsysteme verwenden.
Besonders tiefe und gleichbleibende störende Geräusche sollen so weit wie
möglich vermieden werden.
Bestehende Flächen nutzen
Neue Rechenzentren sollen möglichst auf Flächen gebaut werden, die bereits
genutzt wurden.
Dafür eignen sich zum Beispiel alte Industrieanlagen oder ehemalige Kraftwerke.
Die Nutzung solcher Flächen soll unterstützt werden.
Wenn ein Rechenzentrum an einem anderen Standort gebaut wird, muss außerdem
schon vorher sichergestellt werden, dass es später wieder zurückgebaut werden
kann.
Dafür muss auch dann genug Geld vorhanden sein, wenn das Unternehmen später
zahlungsunfähig wird.
So bleiben die Städte und Gemeinden nicht auf den Kosten sitzen.
Notstrom ohne fossile Energien
Rechenzentren brauchen eine sichere Stromversorgung.
Wenn das normale Stromnetz ausfällt, brauchen sie eine Ersatzversorgung.
Diese soll grundsätzlich ohne schädliche Emissionen auskommen. Dafür sollen
erneuerbare Energien und Stromspeicher eingesetzt werden.
Manchmal kann das technisch oder wirtschaftlich noch nicht vollständig möglich
sein.
Dann kann es eine Ausnahme geben.
Diese Ausnahme darf höchstens fünf Jahre gelten.
Danach muss erneut geprüft werden, ob inzwischen eine klimafreundliche Lösung
möglich ist.
Begründung
Die Begründung kann in der Wolke gelesen werden und erfolgt sonst mündlich.
