| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W TOP 06 - Starke Wirtschaft, faire Chancen |
| Antragsteller*in: | Andreas Kleist (KV Coburg-Land) und 105 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 44%) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 22:04 |
W-09: Bodenwertzuwachssteuer und Mieterbodenfonds
Antragstext
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen möge die Einführung einer
Bodenwerterzuwachssteuer in Verbindung mit einem Mieterbodenfonds als Instrument
prüfen, um reale, gesellschaftlich bedingte Bodenwertsteigerungen stärker mit
sozialer Teilhabe und Vermögensbildung zu verbinden.
Zu prüfen sind insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, geeignete
Bewertungsverfahren und Freibeträge, der Verwaltungsaufwand, die Ausgestaltung
und Finanzierung des Mieterbodenfonds sowie die Wechselwirkungen mit dem
bestehenden Steuer- und Sozialsystem.
Einfache Sprache
Bündnis 90/Die Grünen prüfen eine Bodenwertzuwachssteuer und einen
Mieterbodenfonds.
Wenn Grundstücke durch die Entwicklung einer Stadt wertvoller werden, soll ein
Teil dieses Wertzuwachses auch Menschen ohne eigenes Wohneigentum helfen.
Geprüft wird:
- Ist das rechtlich möglich?
- Wie kann der Wertzuwachs berechnet werden?
- Welche Ausnahmen soll es geben?
- Wie kann der Fonds aufgebaut und bezahlt werden?
- Was bedeutet das für Steuern und Sozialleistungen?
Begründung
Steigende Bodenwerte erhöhen Mieten und verstärken Vermögensunterschiede. Eine Bodenwertzuwachssteuer soll Mietsteigerungen dämpfen und über einen Mieterbodenfonds auch Menschen ohne Wohneigentum den Aufbau von Vermögen ermöglichen.
