| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W TOP 06 - Starke Wirtschaft, faire Chancen |
| Antragsteller*in: | Klemens Griesehop (KV Berlin-Reinickendorf) und 101 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 46%) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.10.2026, 06:52 |
W-08: Erbschaftsteuer
Antragstext
Bei der Erbschaftsteuer wollen Bündnis 90/Die Grünen einen Lebensfreibetrag von
500.000 Euro einführen. Oberhalb des Betrages soll ein Steuerbetrag von 25
Prozent für alle Vermögensgegenstände ohne Ausnahmen gelten. Um einen
Substanzverlust beim Betriebsvermögen von Unternehmen zu vermeiden, soll die
Möglichkeit eingeräumt werden durch staatliche Minderheitsbeteiligungen oder
Abzahlungsregelungen die Steuerschuld zu begleichen.
Einfache Sprache
Bei der Erbschaftsteuer wird eine Lebensfreibetrag von 500.000 Euro eingeführt.
Ohne Ausnahmen wird ein Steuersatz von 25 Prozent eingeführt. Bei
Betriebsvermögen besteht die Möglichkeit einer staatlichen Beteiligung oder die
Vereinbarung einer Abzahlungsregelung für die Erbschaftsteuer.
Begründung
Laut Institut der Deutschen Wirtschaft werden jährlich 400 Mrd. Euro vererbt. Das Steueraufkommen liegt lediglich bei 1 bis 3 Prozent. Die Vermögensschere geht seit Jahrzehnten immer weiter auf, sodass Deutschland heute die ungleichste Vermögensverteilung in Europa aufweist.
