| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W TOP 06 - Starke Wirtschaft, faire Chancen |
| Antragsteller*in: | Andreas Kleist (KV Coburg-Land) und 96 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 51%) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 22:10 |
W-07: Finanzierung der Sozialversicherung sichern
Antragstext
Automatische Erhöhung des Spitzensteuersatzes und Bundeszuschusses: Gesetzliche
Regelung, die eine automatische Anpassung des Spitzensteuersatzes vorsieht, wenn
die Rentenversicherungsbeiträge aufgrund demografischer oder anderer
Entwicklungen steigen oder fallen. Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung
wird ebenfalls automatisch erhöht, um die Finanzierungslücke zu schließen und
die Beitragszahler zu entlasten. Die Anpassung erfolgt auf Basis eines
festgelegten Mechanismus, der die Rentnerquote und die Entwicklung des
Rentenniveaus berücksichtigt. Die Alterung der Bevölkerung bedeutet, dass das
Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern bis 2045 deutlich sinkt. Während
heute noch 1.8 Erwerbstätige auf einen Rentner kommen, wird es 2045
voraussichtlich nur noch 1,3 sein. Ohne Reformen müsste dies entweder durch
höhere Beiträge oder niedrigere Renten ausgeglichen werden. Eine automatische
Anpassung könnte sicherstellen, dass die Rentenfinanzierung langfristig stabil
bleibt: Steigt die demografische Last, erhöht sich der Anteil, der über Steuern
(insbesondere Spitzensteuersätze und Abgaben auf Vermögenseinkommen)
ausgeglichen wird. Der Solidarbeitrag und die automatische Erhöhung des
Spitzensteuersatzes sowie des Bundeszuschusses fördern die soziale
Gerechtigkeit, indem einkommensstarke Haushalte stärker zur Finanzierung des
Rentensystems beitragen. Gleichzeitig wird die Belastung der Beitragszahler
begrenzt und das Rentensystem bleibt langfristig stabil und finanzierbar. Es
wirkt wie eine Lohnerhöhung für niedrige und mittlere Lohnempfänger. Zudem
bewirkt es über die Senkung der Lohnnebenkosten eine Umleitung der Abgabenlast
weg von unternehmerischen Einkommen auf leistungslose Vermögenseinkommen.
Einfache Sprache
Die Bundesdelegiertenversammlung fordert den Bundesvorstand und die
Mandatsträger*innen von Bündnis 90/Die Grünen auf, sich für folgende Ziele
einzusetzen:
1. Kranken- und Pflegeversicherung
Die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung brauchen Geld.
Heute werden die Beiträge vor allem auf Löhne gezahlt.
Für hohe Einkommen gibt es eine Grenze.
Diese Grenze heißt Beitragsbemessungsgrenze.
Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine weiteren Beiträge gezahlt.
Wir wollen das ändern.
Auch Einkommen oberhalb dieser Grenze sollen zur Finanzierung beitragen.
Das soll auch für Einkommen aus Kapital, Vermietung und Gewinnen gelten.
Dafür soll es eine besondere Abgabe geben.
Die Höhe dieser Abgabe soll sich an den Beiträgen zur Kranken- und
Pflegeversicherung orientieren.
Dadurch sollen Kranken- und Pflegeversicherung mehr Geld bekommen.
Gleichzeitig können die Beiträge auf Löhne sinken.
Arbeitnehmerinnen hätten dadurch mehr von ihrem Lohn.
Auch Arbeitgeberinnen würden bei den Lohnnebenkosten entlastet.
Die private Krankenversicherung soll dabei zunächst bestehen bleiben.
Niemand soll wegen dieser Änderung die Krankenversicherung wechseln müssen.
Langfristig wollen wir eine solidarische Bürgerversicherung.
Dann zahlen alle Menschen entsprechend ihrem Einkommen ein.
Dabei sollen alle Arten von Einkommen berücksichtigt werden.
2. Rentenversicherung
Auch die Rentenversicherung soll langfristig sicher finanziert werden.
In Zukunft gibt es im Verhältnis mehr Rentner*innen und weniger Erwerbstätige.
Dadurch steigen die Kosten der Rentenversicherung.
Diese höheren Kosten sollen nicht allein von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitgeberinnen bezahlt werden.
Deshalb soll der Beitrag zur Rentenversicherung sinken.
Ein mögliches Beispiel ist eine Senkung auf 12,4 Prozent.
Zum Ausgleich sollen Menschen mit sehr hohen Einkommen stärker über Steuern
beitragen.
Ein mögliches Modell sind höhere Steuersätze von 49 und 52 Prozent.
Auch Einkommen aus Kapital sollen dabei berücksichtigt werden.
Außerdem soll der Bund mehr Geld für die Rentenversicherung bereitstellen.
Dafür soll es eine feste gesetzliche Regel geben:
Wenn wegen der Alterung der Bevölkerung mehr Geld für die Renten gebraucht wird,
sollen nicht einfach die Beiträge auf Löhne steigen.
Stattdessen sollen höhere Steuern und ein höherer Zuschuss des Bundes einen
größeren Teil der Kosten übernehmen.
Dabei soll berücksichtigt werden, wie viele Rentnerinnen und Beitragszahlerinnen
es gibt und wie sich die Höhe der Renten entwickelt.
So sollen niedrige und mittlere Arbeitseinkommen entlastet werden.
Menschen mit hohen Einkommen und Einkommen aus Vermögen sollen stärker zur
Finanzierung beitragen.
Das Ziel ist: Die sozialen Sicherungssysteme bleiben langfristig finanzierbar.
Gleichzeitig wird Arbeit weniger stark belastet.
Begründung
Der Sozialversicherung in Deutschland drohen ohne entschlossene Reformen explodierende Beitragssätze oder sinkende Renten. Soziale Sicherheit muss solidarisch, gerecht und nachhaltig sein.
Das gesamte Reformkonzept kann nachgelesen werden unter:
