| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W TOP 06 - Starke Wirtschaft, faire Chancen |
| Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 26.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 11:10 |
W-06: Der ermöglichende Staat - für ein neues Verhältnis von Staat und Wirtschaft
Antragstext
Deutsche Unternehmen sind in vielen Bereichen führend, doch in wichtigen
Branchen sinkt ihre Wettbewerbsfähigkeit. In nahezu jeder Umfrage unter
Unternehmer:innen wird Bürokratie als eines der drängendsten Probleme benannt.
Aufwendige Genehmigungsverfahren, bspw. für den Transport von
Windenergieanlagen, in denen das Gleiche in mehreren Bundesländern beantragt
werden muss, erschweren unternehmerische Entscheidungen. Komplexe
Berichtspflichten, die aus der sinnvollen Idee hervorgingen,
Nachhaltigkeitskriterien in Investitionsentscheidungen einzubeziehen
(EUTaxonomie), überfordern insbesondere kleinere Unternehmen und frustrieren
selbst besonders nachhaltige Investoren. Staatliche Infrastrukturprojekte wie
Stuttgart 21 werden regelmäßig mit langen Verzögerungen und hohen Mehrkosten
realisiert. Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates ist in eine
Krise geraten und auch die im Vergleich zu autoritären und marktradikalen
Systemen geringere wirtschaftliche Dynamik Europas hat eine Debatte über
Bürokratieabbau und Deregulierung ausgelöst.
Die Debatte über Bürokratieabbau wird dabei oft durch Partikularinteressen
missbraucht: Besonders aktuell wird lautstark gefordert, Schutzniveaus für
Umwelt und Gesundheit zu senken, und dabei ignoriert, dass staatliche Bürokratie
und Regulierung Werte schützen, die für unsere Freiheit und die soziale
Gerechtigkeit unabdingbar sind. Auch für Unternehmen hat Bürokratie einen Wert:
Sie schafft Planungssicherheit und ermöglicht ein regelbasiertes Wirtschaften.
Gleichzeitig geht es auch um Schutz und Entlastung der Arbeitnehmer:innen, der
Zivilgesellschaft, der Verbraucher:innen und Bürger:innen, sowie der Verwaltung
selbst. Für Grüne Politik gilt: Ambitionierte ökologische Ziele wie die
Klimaneutralität bis 2045 sind demokratisch legitimierte Entscheidungen über
Richtung und Priorität – und daher nicht unter dem Schlagwort Bürokratieabbau
abzuschwächen. Stickoxidgrenzwerte, die zur Entwicklung des Autokatalysators
führten, oder das Verbot von ozonschichtzerstörenden FCKW, die durch innovative
Kühlmittel ersetzt wurden, sind Positivbeispiele dafür, dass gut gemachte
Regulierung wirtschaftliche Aktivität nicht behindert, sondern Innovationen
fördert. Auf der anderen Seite verteidigen auch wir GRÜNE oft den in Teilen
dysfunktionalen Status Quo. Wir kommen aus einer freiheitlichen und
staatskritischen Tradition, haben in den vergangenen Jahren aber mitunter selbst
eine kleinteilige staatliche Steuerung befördert.
Der Staat nimmt auf den Ebenen EU, Nation, Land und Kommune gegenüber
Unternehmen vielfältige Rollen ein, die zudem nach Branchen variieren. Es
bestehen mehrere Problemfelder: Ein in manchen Bereichen überkomplexer
regulatorischer Rahmen, eine nicht angemessen handlungsfähige Verwaltung und
sich in hohem Tempo verändernde Rahmenbedingungen und Märkte.
Wirtschaftspolitisch wichtige staatliche Aufgaben wie Regulierungen und
Förderpolitiken werden nicht schnell und zielgerichtet genug angepasst und
umgesetzt. Langsame Verfahren binden Ressourcen, bremsen Investitionen, erzeugen
eine Kultur der Vermeidung statt des Gestaltens und erodieren das Vertrauen in
staatliche Handlungsfähigkeit. Wir GRÜNE können uns mit dem Status quo des
Verhältnisses zwischen Staat und Wirtschaft nicht zufriedengeben.
Wir GRÜNE wollen diese Lücke schließen und ein neues Verhältnis zwischen Staat
und Wirtschaft formulieren. Wir wollen weder einen Staat, der sich aus seiner
Verantwortung zurückzieht, noch einen, der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Entwicklung im Detail vorgibt. Wir wollen einen
handlungsfähigen, lernenden und freiheitlichen Staat, der Orientierung gibt,
Hindernisse abbaut, Verantwortung ermöglicht und dort wirksam eingreift, wo
Gemeinwohl, Nachhaltigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen es verlangen:
- Vertrauen und positive Fehlerkultur als Grundwerte: Mut zur Entscheidung,
Risikobereitschaft und Fehlertoleranz müssen stärker gelten als
Absicherung, Einzelfallgerechtigkeit und Fehlerlosigkeit um jeden Preis.
Vertrauen ersetzt jedoch keine Verbindlichkeit – definierten Zielen steht
eine konsequente Sanktionierung ihrer Verfehlung gegenüber.
- Offene Benennung von Zielkonflikten, statt sie durch zusätzliche
Detailsteuerung scheinbar aufzulösen. Gerade darin liegt ein Unterschied
zu einem Staatsverständnis, das versucht, Spannungen durch immer neue
Regeln, Ausnahmen und Absicherungen technisch zu bewältigen (z.B.
Einzelfallgerechtigkeit vs. Einfachheit: Nicht jeder Einzelfall lässt sich
vollständig gerecht regeln).
- Bei jedem Gesetz muss die Umsetzbarkeit von Beginn an mitgedacht werden.
Wir wollen einen verbindlichen Leitfaden für gute Gesetzgebung etablieren
– dieser fehlt in Deutschland, wie der Sachverständigenrat Wirtschaft
bemängelt. Auch braucht er einen verbindlichen Kontrollmechanismus, der
administrativen Aufwand, Verständlichkeit, Umsetzbarkeit und Wirksamkeit
neuer Gesetze prüft.
- Stakeholder und Vertreter:innen umsetzender Verwaltungen in transparenten
Beteiligungsprozessen frühzeitig und verbindlich einbinden, um die
Wahrscheinlichkeit der effizienten Umsetzbarkeit und tatsächlichen
Wirksamkeit neuer Gesetze in der Praxis zu garantieren und intransparente
einseitige Beeinflussung von Gesetzgebung zu verhindern.
- Berichtspflichten dort abbauen, wo sie wenig Nutzen stiften oder die
Verwaltung Prüfung nicht mehr gewährleisten kann – insbesondere bei
kleinen Unternehmen und geringem Risiko. Verbleibende Pflichten durch
digitale Formate und standardisierte Schnittstellen leichter erfüllbar
machen; zugleich unangemeldete, risikobasierte Kontrollen und wirksamere
Sanktionen.
- Wo Datenverfügbarkeit, Digitalisierung und besonders der Einsatz
künstlicher Intelligenz die Erfüllung notwendiger unternehmerischer
Berichts- und Sorgfaltspflichten erheblich erleichtern und die Kosten für
Unternehmen senken, müssen diese Innovationspotenziale bei der
Formulierung von Anforderungen an Unternehmen kontinuierlich beachtet
werden.
- Evaluierung und Verfallsdaten (Sunset-Klauseln) zum Standard machen.
Berichtspflichten und Umsetzungsvorgaben in Verwaltungsvorschriften werden
nach einem definierten Zeitraum überprüft und, wenn sie ihren Zweck nicht
erfüllen, außer Kraft gesetzt. Die hierfür nötigen Verwaltungskapazitäten
müssen bereitgestellt werden.
- Digitale Umsetzbarkeit von Anfang an mitverantworten. Wer Gesetze erlässt,
muss zugleich für deren digitale Umsetzbarkeit und gleichzeitige digitale
Souveränität Verantwortung übernehmen und dies bezahlen. Der
„Digitalcheck" muss verbindlich und mit echten Konsequenzen ausgestattet
werden, statt eine Formalie zu bleiben.
- Neues fördern, statt Altes zu subventionieren: Anstatt gegen den
Strukturwandel anzusubventionieren, muss Förderpolitik gezielt die
Bedingungen für Investitionen und Innovationen hin zu einer nachhaltigen
Wirtschaft optimieren. (Positivbeispiel: Die Einspeisevergütung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes).
- Ausgründungen aus der Forschung vereinfachen, Start-up-Ökosysteme
schaffen: Start-ups erhalten die nötige Infrastruktur, ihnen wird die
Nutzung von in staatlichen Wissenschaftseinrichtungen entwickelten
Innovationen, Patenten und Gebrauchsmustern erleichtert. Die finanzielle
Beteiligung, etwa durch Eigenkapital, von Hochschulen oder staatlichen
Beteiligungsgesellschaften an Start-ups wollen wir ermöglichen,
erleichtern und ausweiten.
- Verwaltung als Dienstleisterin statt Verfahrenswächterin: Die Haltung „Ja,
wenn… " muss die Haltung „Nein, weil… " ablösen. Verwaltungshandeln muss
immer rechtskonform sein, aber der Erfolg von Verwaltungshandeln sollte
sich am erzielten Ergebnis messen und nicht ausschließlich an der formalen
Korrektheit des Verfahrens. Die Mitarbeitenden fühlen sich verantwortlich
für die Vorgänge, die sie bearbeiten, und betrachten sich als zentrale
Ansprechpartner:innen mit Serviceanspruch.
- Digitalisierung ist Chef:innensache: Digitalisierung und einheitliche
Prozesse sind Voraussetzung für schnelle und kosteneffiziente Abwicklung.
In jeder Behörde muss die Digitalisierung administrativer Prozesse am
Anfang stehen. Es braucht mehr gemeinsame Standards, standardisierte
Schnittstellen sowie KI zur Unterstützung von Verwaltungshandeln. Durch
interoperable Register und datenschutzkonformen Datenaustausch zwischen
Verwaltungsebenen müssen Bürger:innen und Unternehmen Informationen nicht
wiederholt an unterschiedliche Behörden liefern. Im Idealfall entfällt
dann auch die Notwendigkeit, einen Antrag zu stellen, denn die
Bearbeitungsstelle kann die Daten zentral abrufen. Das erhöht auch massiv
die Geschwindigkeit.
- „One-Stop-Shops" für Genehmigungsverfahren: Ein Antrag bedeutet eine:n
Ansprechpartner:in in einer Behörde, unabhängig davon, wie viele Behörden
involviert sind. braucht es neben standardisierten, digitalen
Schnittstellen und Prozessen auch koordinierte Ver-fahren (bspw. Fristen)
und klare Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Behörden, Ländern und
Kreisen.
- Positive Fehlerkultur und mehr Entscheidungsspielraum für
Verwaltungsmitarbeitende: Mut zu Entscheidungen im Sinne der Sache muss
belohnt, nicht sanktioniert werden. Dazu gehört auch, Beschäftigte
rechtlich und organisatorisch abzusichern, wenn sie in gutem Glauben und
im Rahmen ihres Ermessensspielraums handeln. Entscheidungen sollten, wenn
möglich, auf der Ebene getroffen werden, wo die Folgen wirksam werden.
Gleichzeitig schützen Standardisierungen, Transparenzvorgaben und
stichprobenartige interne Kontrollen vor Willkür.
- Experimentierräume auch innerhalb der Verwaltung schaffen und nutzen, um
neue agile Formen der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft auszuprobieren. Eine verantwortungsbewusste Konsens- und
Kooperationskultur auch über Abteilungs- und Behördengrenzen hinweg
etablieren, die stetig nach Ermöglichung strebt.
Dieses Papier ist eine Grüne Antwort auf eine doppelte politische Krise: Auf die
wachsende Frustration über einen Staat, der im Vollzug zu oft langsam,
kompliziert und schwerfällig wirkt, und auf eine Entbürokratisierungsdebatte,
die häufig unterkomplex bleibt, Schutzinteressen gegeneinander ausspielt oder
von partikularen Interessen getrieben ist. Unser Konzept des ermöglichenden
Staates, die daraus abgeleiteten Leitprinzipien und die konkreten Maßnahmen
knüpfen dabei an einen politischen Kern der Grünen an, der oft verdeckt, aber
nie verschwunden ist:
In dieser Tradition steht auch die Geschichte unserer Partei – in ihrer
generellen Skepsis gegenüber einer Staatlichkeit, die beengend und übergriffig
sein kann, ebenso wie in ihrem Anspruch, ökologische und soziale Grenzen
politisch wirksam zu schützen. Genau daraus folgt die hier vertretene
Positionierung.
Einfache Sprache
Neues Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft
Ein ermöglichender Staat gibt klare Ziele vor und lässt Freiheit bei den Wegen
Beschluss der BAG Wirtschaft und Finanzen, 26. September 2026, in Einfacher
Sprache
1. Ein Staat, der teilweise nicht effizient
arbeitet, bremst Dynamik und Fortschritt
Deutsche Unternehmen sind in vielen Bereichen Spitze. Aber in wichtigen Branchen
werden sie weniger wettbewerbsfähig. Fast alle Umfragen unter Unternehmerinnen
und Unternehmern zeigen: Bürokratie gehört zu den größten Problemen.
Dafür gibt es Beispiele:
- Genehmigungen dauern lange. Will ein Unternehmen zum Beispiel Teile von
Windkraftanlagen transportieren, muss es denselben Antrag in mehreren
Bundesländern stellen. Das erschwert Entscheidungen.
- Es gibt viele Berichtspflichten. Sie gehen auf eine gute Idee zurück:
Nachhaltigkeit soll bei Investitionen eine Rolle spielen (EU-Taxonomie).
Aber kleinere Unternehmen sind damit überfordert. Selbst Geldgeber, die
besonders auf Nachhaltigkeit achten, sind davon genervt.
- Staatliche Bauprojekte wie Stuttgart 21 dauern oft viel länger als geplant
und werden viel teurer.
Viele Menschen vertrauen dem Staat weniger, dass er handeln kann. Außerdem
wächst die Wirtschaft in Europa langsamer als in autoritären und marktradikalen
Ländern. Deshalb wird heftig über Bürokratieabbau und Deregulierung gestritten.
Der Streit wird oft von Einzelinteressen missbraucht. Im Moment wird laut
gefordert, den Schutz von Umwelt und Gesundheit zu senken. Dabei wird übersehen:
Bürokratie und Regeln schützen Werte, die für unsere Freiheit und für soziale
Gerechtigkeit unverzichtbar sind.
Auch für Unternehmen hat Bürokratie einen Wert. Sie gibt Planungssicherheit. Sie
macht Wirtschaften nach festen Regeln möglich. Außerdem schützt und entlastet
sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Zivilgesellschaft, Verbraucherinnen
und Verbraucher, Bürgerinnen und Bürger und auch die Verwaltung selbst.
Für Grüne Politik gilt: Ehrgeizige Umweltziele, zum Beispiel Klimaneutralität
bis 2045, wurden demokratisch beschlossen. Sie legen Richtung und Vorrang fest.
Man darf sie deshalb nicht unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau" abschwächen.
Gute Regeln behindern die Wirtschaft nicht, sondern fördern Neues. Dafür gibt es
zwei Beispiele:
- Grenzwerte für Stickoxide haben zur Erfindung des Autokatalysators
geführt.
- Das Verbot von FCKW, die die Ozonschicht zerstören, hat zu neuen
Kühlmitteln geführt.
Auch wir GRÜNE verteidigen oft den Zustand, wie er ist, obwohl er teilweise
nicht gut funktioniert. Wir kommen aus einer freiheitlichen Tradition und sind
skeptisch gegenüber dem Staat. Trotzdem haben wir in den letzten Jahren manchmal
selbst zu kleinteilige staatliche Steuerung gefördert.
Der Staat hat gegenüber Unternehmen viele Rollen. Er tritt auf als EU, als Bund,
als Land und als Kommune. Die Rollen sind je nach Branche verschieden. Es gibt
mehrere Problemfelder:
- Die Regeln sind in manchen Bereichen zu kompliziert.
- Die Verwaltung kann nicht ausreichend handeln.
- Rahmenbedingungen und Märkte ändern sich sehr schnell.
Wichtige staatliche Aufgaben sind zum Beispiel Regeln und Förderung. Sie werden
nicht schnell und gezielt genug angepasst und umgesetzt. Langsame Verfahren
binden Kräfte und bremsen Investitionen. Es entsteht eine Kultur des Vermeidens
statt des Gestaltens. Das Vertrauen in den handlungsfähigen Staat sinkt. Wir
GRÜNE können mit dem heutigen Zustand nicht zufrieden sein.
2. Grundsätze für das Zielbild: Der
ermöglichende Staat
Wir GRÜNE wollen diese Lücke schließen. Wir wollen das Verhältnis zwischen Staat
und Wirtschaft neu beschreiben.
Wir wollen keinen Staat, der sich aus seiner Verantwortung zurückzieht. Wir
wollen aber auch keinen Staat, der Gesellschaft und Wirtschaft bis ins Detail
vorschreibt, was sie tun sollen.
Wir wollen einen Staat, der:
- handlungsfähig ist,
- dazulernt,
- die Freiheit achtet.
Dieser Staat gibt Orientierung. Er räumt Hindernisse weg. Er macht es möglich,
dass Menschen Verantwortung übernehmen. Und er greift dort wirksam ein, wo das
Gemeinwohl, die Nachhaltigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen es verlangen.
Dafür gelten diese Grundsätze:
- Bürokratie ist eine Grundlage des Rechtsstaats. Sie ist nicht das
Gegenteil von Freiheit.
- Man muss Überregulierung und Ineffizienz bekämpfen. Man muss nicht die
Bürokratie an sich bekämpfen.
- Ziele haben Vorrang vor Vorgaben zum Weg. Ziele in Regeln müssen klar,
überprüfbar und verbindlich sein. Wie man sie im Einzelnen erreicht, soll
die Regel aber nicht festlegen.
- Regulierung soll sich an Zielen orientieren statt an vielen Einzelregeln.
Einfachheit ist wichtiger als Perfektion. Es soll Raum für eigene
Entscheidungen geben.
- Vertrauen und eine positive Fehlerkultur sind Grundwerte. Mut zur
Entscheidung, Bereitschaft zum Risiko und Toleranz bei Fehlern sollen mehr
zählen als Absicherung, Gerechtigkeit im Einzelfall und Fehlerlosigkeit um
jeden Preis. Aber Vertrauen ersetzt nicht Verbindlichkeit. Wer festgelegte
Ziele verfehlt, muss konsequent mit Sanktionen rechnen.
- Ein ermöglichender Staat setzt auf starke Institutionen dazwischen.
Gemeint sind Kammern, Gewerkschaften, Verbände und unabhängige
Forschungsinstitute wie die Fraunhofer- und Max-Planck-Institute. Außerdem
setzt er auf Vielfalt in der Privatwirtschaft und auf eine konsequente
Wettbewerbspolitik, die die Macht einzelner Unternehmen am Markt begrenzt.
- Zielkonflikte sollen offen benannt werden. Man soll sie nicht scheinbar
lösen, indem man noch mehr Details regelt. Darin unterscheiden wir uns von
einem Staatsverständnis, das Spannungen mit immer neuen Regeln, Ausnahmen
und Absicherungen lösen will. Ein Beispiel ist der Konflikt zwischen
Gerechtigkeit im Einzelfall und Einfachheit: Nicht jeder Einzelfall lässt
sich vollständig gerecht regeln.
3. Unsere Vorschläge für einen ermöglichenden
Staat
Bessere Gesetze: klare Ziele und Freiheit auf dem Weg
dorthin
- Schon bei der Planung eines Gesetzes muss klar sein, ob man es umsetzen
kann. Wir wollen einen verbindlichen Leitfaden für gute Gesetzgebung. Den
gibt es in Deutschland nicht, das kritisiert auch der Sachverständigenrat
Wirtschaft. Es braucht außerdem eine verbindliche Kontrolle. Sie prüft bei
neuen Gesetzen den Verwaltungsaufwand, die Verständlichkeit, die
Umsetzbarkeit und die Wirkung.
- Betroffene Gruppen und Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltungen, die
das Gesetz umsetzen, sollen früh und verbindlich mitreden. Das geschieht
in offenen Verfahren. So wird es wahrscheinlicher, dass neue Gesetze in
der Praxis gut umgesetzt werden und wirken. Außerdem verhindert es, dass
einzelne Gruppen die Gesetzgebung heimlich einseitig beeinflussen.
- Wir wollen Reallabore einrichten. In Reallaboren prüfen Politik,
Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam, ob Regeln und
Genehmigungsverfahren in der Praxis funktionieren. Ein Beispiel ist das
Reallabor B(e)Ware in Berlin.
- Im Binnenmarkt sollen die Regeln stärker europaweit einheitlich sein. EU-
Regeln sollen möglichst direkt gelten, statt in 27 Ländern einzeln
umgesetzt zu werden. Wenn EU-Richtlinien umgesetzt werden, soll man genau
abwägen. Es geht darum, ob zusätzliche Berichtspflichten genug Nutzen
bringen, gemessen an den Kosten für Unternehmen und Verwaltung.
- Wir wollen Berichtspflichten abbauen, wenn sie wenig nutzen oder die
Verwaltung sie nicht mehr prüfen kann. Das gilt besonders für kleine
Unternehmen und bei geringem Risiko. Pflichten, die bleiben, sollen
leichter zu erfüllen sein, durch digitale Formate und einheitliche
Schnittstellen. Gleichzeitig soll es Kontrollen ohne Vorankündigung geben,
die sich nach dem Risiko richten. Und die Sanktionen sollen wirksamer
werden.
- Neue Technik kann helfen, Berichts- und Sorgfaltspflichten zu erfüllen und
Kosten zu senken. Das gilt für verfügbare Daten, Digitalisierung und
besonders für künstliche Intelligenz. Dieses Potenzial muss man bei den
Anforderungen an Unternehmen immer wieder berücksichtigen.
- Überprüfung und Verfallsdaten (Sunset-Klauseln) sollen Standard werden.
Berichtspflichten und Umsetzungsvorgaben in Verwaltungsvorschriften werden
nach einer festgelegten Zeit überprüft. Erfüllen sie ihren Zweck nicht,
werden sie aufgehoben. Dafür muss die Verwaltung genug Personal und Zeit
bekommen.
- Wer ein Gesetz erlässt, muss von Anfang an auch für die digitale Umsetzung
verantwortlich sein. Das gilt auch für digitale Unabhängigkeit (digitale
Souveränität). Wer das Gesetz erlässt, muss dafür auch zahlen. Der
„Digitalcheck" muss verbindlich sein und echte Folgen haben. Er darf keine
bloße Formsache bleiben.
Gezielte und zukunftsorientierte Förderpolitik
- Neues fördern, statt Altes zu unterstützen. Der Staat soll nicht gegen den
Strukturwandel ansubventionieren. Stattdessen soll die Förderung die
Bedingungen für Investitionen und Neuerungen verbessern, damit die
Wirtschaft nachhaltiger wird. Ein gutes Beispiel ist die
Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz.
- Förderprogramme bündeln und auf weniger Bereiche konzentrieren. Klassische
Programme mit Zuschüssen zu Investitionskosten sollen sich stärker auf
Bereiche richten, in denen ein Markt erst wachsen soll.
- Den Wettbewerb der Ideen fördern. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen
(SPRIND) macht es vor: mehr Wettbewerb, Förderung nach erreichten
Zwischenzielen (Meilensteinen) und Ziele statt kleinteiliger Vorgaben.
Dieses Modell soll deutlich ausgeweitet werden.
- Mit Förderpolitik gezielt Märkte aufbauen. Neue Produkte haben am Anfang
oft zu wenig Nachfrage, und das ist ein Risiko für die Hersteller. Der
Staat kann dieses Risiko senken. Dafür gibt es mehrere Wege:- staatliche Aufträge,
- Abnahmezusagen für neue Produkte schon in einer frühen Phase
(Advanced Purchase Agreements), - Garantien,
- Differenzverträge,
- gezielter Einkauf durch die öffentliche Hand.
- Ausgründungen aus der Forschung erleichtern und Start-up-Umfelder
schaffen. Start-ups bekommen die nötige Infrastruktur. Sie können leichter
Erfindungen, Patente und Gebrauchsmuster nutzen, die in staatlichen
Forschungseinrichtungen entstanden sind. Wir wollen es möglich machen,
leichter machen und ausweiten, dass Hochschulen oder staatliche
Beteiligungsgesellschaften sich an Start-ups beteiligen, zum Beispiel mit
Eigenkapital.
Eine gute und vor allem schnelle Verwaltung und gute Führung
in den Behörden
- Die Verwaltung soll Dienstleisterin sein, nicht Verfahrenswächterin. Die
Haltung „Ja, wenn …" soll die Haltung „Nein, weil …" ersetzen. Verwaltung
muss immer im Rahmen des Rechts handeln. Ihren Erfolg soll man aber am
Ergebnis messen, nicht nur daran, ob das Verfahren formal richtig war. Die
Mitarbeitenden fühlen sich für ihre Vorgänge verantwortlich. Sie sehen
sich als zentrale Ansprechpersonen mit Service-Anspruch.
- Wir wollen Strukturen schaffen, die Bürokratie dauerhaft begrenzen. Dafür
braucht es unabhängige Normenkontrollräte auf Bundes- und Länderebene.
Auch Beschäftigte aus der praktischen Arbeit sollen dabei sein.
- Behördenleitungen und Führungskräfte sollen mehr Spielraum bekommen, ihre
Behörde zu organisieren.
- Digitalisierung ist Chefsache. Digitale und einheitliche Abläufe sind die
Voraussetzung für schnelle und günstige Bearbeitung. In jeder Behörde muss
die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe am Anfang stehen. Dafür braucht
es mehr gemeinsame Standards, einheitliche Schnittstellen und KI zur
Unterstützung der Verwaltung. Register sollen miteinander zusammenarbeiten
können. Zwischen den Verwaltungsebenen soll es einen Datenaustausch geben,
der den Datenschutz einhält. Dann müssen Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen ihre Angaben nicht mehrmals an verschiedene Behörden schicken.
Im besten Fall muss man gar keinen Antrag mehr stellen, weil die
zuständige Stelle die Daten selbst abrufen kann. Das macht alles viel
schneller.
- „One-Stop-Shops" für Genehmigungen. Ein Antrag bedeutet: eine
Ansprechperson in einer Behörde. Dabei ist es egal, wie viele Behörden
beteiligt sind. Dafür braucht es einheitliche, digitale Schnittstellen und
Abläufe. Dazu kommen abgestimmte Verfahren, zum Beispiel bei Fristen. Und
es muss klar sein, wer zuständig ist, zwischen den Behörden, Ländern und
Kreisen.
- Verwaltungshandeln soll durchschaubar und überprüfbar sein. Zum Beispiel
kann man Bearbeitungszeiten und Erfolgskennzahlen öffentlich zeigen. So
kann man daraus lernen, und die Verwaltung muss Rechenschaft ablegen.
- Die Strukturen der Behörden regelmäßig prüfen, und dabei auch die Abläufe.
Hierarchie-Ebenen und Bereiche, die keinen Mehrwert bringen, werden
gestrichen.
- Eine positive Fehlerkultur und mehr Entscheidungsspielraum für
Mitarbeitende in der Verwaltung. Wer mutig im Sinne der Sache entscheidet,
soll dafür belohnt und nicht bestraft werden. Dazu gehört auch:
Beschäftigte werden rechtlich und organisatorisch abgesichert, wenn sie in
gutem Glauben und innerhalb ihres Spielraums handeln. Entscheidungen
sollen wenn möglich dort getroffen werden, wo ihre Folgen wirken.
Gleichzeitig schützen einheitliche Abläufe, Transparenz und interne
Stichproben-Kontrollen vor Willkür.
- Gute Führung fördern. Dazu gehören Schulungen für Führungskräfte,
regelmäßige Befragungen der Mitarbeitenden und Möglichkeiten, aus der
Führungsrolle auszusteigen. Ziel ist eine Führungskultur in den Behörden,
die auf Vertrauen und Wertschätzung beruht, Menschen stärkt und auf Ziele
ausgerichtet ist.
- Personalentwicklung und Weiterbildung in der Verwaltung stärken. Die
Verwaltung soll mehr Personal gewinnen, das sich mit Digitalem, Wirtschaft
und Projektmanagement auskennt. Aus- und Weiterbildung sollen sich stärker
darauf richten, Ermessen auszuüben, Prioritäten zu setzen und Lösungen zu
finden. Bisher geht es oft nur darum, das Recht anzuwenden.
- Auch innerhalb der Verwaltung Räume zum Ausprobieren schaffen und nutzen.
So kann man neue, flexible Formen der Zusammenarbeit testen, zwischen
Behörden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Es soll eine
verantwortungsbewusste Kultur des Konsenses und der Zusammenarbeit geben,
auch über Abteilungs- und Behördengrenzen hinweg. Diese Kultur soll immer
danach streben, etwas möglich zu machen.
Fazit: Grüne Tradition weiterdenken
Dieses Papier ist eine Grüne Antwort auf eine doppelte politische Krise:
- Viele Menschen sind zunehmend frustriert über einen Staat, der in der
Umsetzung oft langsam, kompliziert und schwerfällig wirkt.
- Die Debatte über Bürokratieabbau bleibt oft zu einfach. Sie spielt
Schutzinteressen gegeneinander aus oder wird von Einzelinteressen
getrieben.
Unser Konzept des ermöglichenden Staates, die Grundsätze und die konkreten
Maßnahmen knüpfen an einen politischen Kern der Grünen an. Dieser Kern ist oft
verdeckt, aber nie verschwunden:
- die Verbindung von Freiheit und Verantwortung,
- der Schutz öffentlicher Güter und der freien Entfaltung der Gesellschaft,
- klare Ziele und offene Wege, um sie zu erreichen.
In dieser Tradition steht auch die Geschichte unserer Partei. Sie war schon
immer skeptisch gegenüber einem Staat, der einengt und zu weit geht. Genauso
wollte sie immer ökologische und soziale Grenzen politisch wirksam schützen.
Genau daraus folgt die Position, die in diesem Papier vertreten wird.
Begründung
Das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit ist in der Krise. Der Staat leidet teils an ineffizienter Bürokratie und überkomplexer Regulierung. Unser Antrag zeigt, wie der Staat durch Klarheit im Ziel und Freiheit im Weg handlungsfähig wird, Dynamik ermöglicht und ambitionierte Ziele erreicht.
