| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W TOP 06 - Starke Wirtschaft, faire Chancen |
| Antragsteller*in: | Karen Haltaufderheide-Uebelgünn (KV Ennepe-Ruhr) und 98 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 59%) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 07.10.2026, 22:38 |
W-05: Sozialreformen inklusiv, personenzentriert und menschenrechtsbasiert gestalten – Sozialabbau stoppen!
Antragstext
Die BDK beauftragt die grünen Entscheidungsträger:innen auf Bundesebene, sich
mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass vor allem der Bund, aber auch Länder und
Kommunen die Umsetzung der Reformen in der Eingliederungshilfe sowie in der
Kinder- und Jugendhilfe wie folgt steuern:
1. Verschlechterungsverbot und personenzentrierte Hilfe
· Bei der Umsetzung der Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe und
Eingliederungshilfe entstehen keinerlei Verschlechterungen in der
2. Versorgung und Teilhabe der Leistungsberechtigten.
· Eine rechtssichere und menschenrechtsbasierte Anwendung der Regelungen ist zu
gewährleisten, um die personenzentrierte Perspektive der UN-BRK in der
Verwaltungspraxis zu verankern.
· Die Umsetzung darf nicht unter dem Vorwand der Effizienz zu Kürzungen führen.
Anstelle von Kürzungen müssen zusätzliche Transformationsgelder bereitgestellt
werden, um die Verwaltung bei der Umstellung auf inklusive Strukturen zu
unterstützen, ohne dass dies zulasten der individuellen Leistungen geht.
3. Pooling-Lösungen
Bei der Einführung von Pooling-Lösungen ist sicherzustellen, dass Pooling-
Lösungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person und
ausschließlich für klar abgegrenzte Teilbedarfe zulässig sind . Der individuelle
Rechtsanspruch auf 1:1-Begleitung bleibt erhaltenl. Die Beweislast für die
Notwendigkeit individueller Assistenz darf nicht bei den Betroffenen liegen.
4. Inklusive Kinder- und Jugendhilfe¶
· Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe mit bundeseinheitlichem Rahmen wird
umgehend umgesetzt.
· Die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen –
unabhängig von Behinderung oder Aufenthaltsstatus – ist rechtlich verbindlich zu
verankern, statt auf befristete Experimentierklauseln zu setzen.
5. Investitionen statt Kürzungen
· Inklusive Regelangebote in Kitas, Schulen und Jugendarbeit werden ausgebaut.
· Fachkräfte werden durch attraktive Arbeitsbedingungen und die Ablehnung jeder
Absenkung des Fachkräftegebots gesichert.
6. Eine dynamische Finanzierung der Kommunen nach dem Konnexitätsprinzip wird
sichergestellt.
7. Rechte stärken
· Der Rechtsstatus „Care Leaver“ wird für junge Volljährige ohne elterliche
Unterstützung eingeführt.
· Eine unabhängige Interessenvertretung für unbegleitete Geflüchtete ab dem
ersten Tag sowie der Grundsatz „im Zweifel für die Minderjährigkeit“ bei der
Altersfeststellung werden eingeführt.
8. Menschenrechte als verbindlicher Maßstab:
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die UN-Kinderrechtskonvention
sind verbindliche Maßstäbe und Grundlage für alle Reformen.
Die BDK lehnt folgende Maßnahmen ab:
· Den Vorrang von Gemeinschaftsleistungen („Pooling“) vor dem individuellen
Rechtsanspruch.
· Die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen im
Wohnbereich.
· Die Rücknahme der UVG-Reform von 2017, die den Unterhaltsvorschuss auf Kinder
bis 18 Jahre ausgedehnt hat.Die fehlende oder eingeschränkte Anerkennung von
Tarifabschlüssen.¶
Die BDK fordert, dass Reformansätze primär an folgenden Hebeln ansetzen:
· Konsequent Bürokratie abbauen durch Wegfall redundanter Nachweise und
komplizierter Antragsverfahren.
· Flächendeckende Digitalisierung durch Einführung moderner, nutzerzentrierter
und barrierefreier digitaler Schnittstellen.¶
Die BDK stellt fest:
Mehrere Vorschläge des Arbeitspapiers aus März 2026, insbesondere die Streichung
des Rechtsanspruchs auf Schulbegleitung, die Einschränkung des Wunsch- und
Wahlrechts und Sonderregelungen für geflüchtete Minderjährige verletzen die UN-
BRK und die UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland hat beide Konventionen
ratifiziert. Ihre Verletzung ist kein Effizienzgewinn, sondern ein Rechtsbruch.¶
Einfache Sprache
Warum brauchen wir diesen Antrag?¶
Viele Menschen mit Behinderung und junge Menschen in Hilfe-Systemen haben
Probleme. Es gibt Reformen, also Änderungen an den Gesetzen. Wir wollen
sicherstellen, dass diese Änderungen den Menschen wirklich helfen und nicht nur
Geld sparen. Das Ziel ist: Niemand darf schlechter gestelltwerden als vorher.
Die Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der UN-
Kinderrechtskonvention müssen für alle gelten.¶
Was wollen wir konkret erreichen?¶
· Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wie sie
leben und wer sie unterstützt. Hilfe „von der Stange“ (Pooling) darf es nur
geben, wenn die Person damit einverstanden ist.¶
· Bessere Hilfe für Kinder und Jugendliche: Die Hilfe für junge Menschen soll
für alle gleich gut sein. Das gilt egal, ob sie eine Behinderung haben oder aus
einem anderen Land kommen.¶
· Mehr Sicherheit und Geld: Es braucht mehr Geld für inklusive Kitas und
Schulen. Außerdem müssen die Menschen, die dort arbeiten, faire Bedingungen
haben, damit es genug Fachkräfte gibt.¶
· Weniger Papierkram: Die Verwaltung soll einfacher und digitaler werden. So
bekommen Menschen ihre Hilfe schneller und ohne komplizierte Anträge.¶
· Schutz für junge Erwachsene: Menschen, die ohne Eltern erwachsen werden („Care
Leaver“), brauchen einen eigenen rechtlichen Status und Unterstützung.¶
Wir sagen klar: Sparen auf Kosten von Menschenrechten ist falsch. Wir wollen
eine soziale Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.¶
Begründung
Die aktuellen "Sozialreformen" zielen auf Kosteneinsparungen, die Teilhabe einschränken. Ein starker Sozialstaat ist weniger Kostenfaktor, als Grundlage unserer Demokratie. Das muss auch Tenor von Reformen sein. Eine Stärkung der Einnahmen, Bürokratieabbau und Digitalisierung sind zu prüfen.
