| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | W TOP 06 - Starke Wirtschaft, faire Chancen |
| Antragsteller*in: | Aike Jeutes (KV Aachen) und 99 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 56%) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.10.2026, 11:02 |
W-10: Sekundärrohstoffe rechtssicher in den Kreislauf bringen
Antragstext
Damit Sekundärrohstoffe Primärrohstoffe wirklich ersetzen können, müssen sie
rechtssicher als Produkte genutzt und gehandelt werden können. § 5 KrWG enthält
dafür bereits die notwendigen Grundlagen. In der Praxis fehlen jedoch für viele
Stoffströme bundeseinheitliche Kriterien. Unternehmen und Behörden sind deshalb
häufig auf Einzelfallentscheidungen angewiesen.
§ 5 KrWG ermöglicht bereits, Anforderungen an Ausgangsmaterialien, Aufbereitung,
Schadstoffgehalte, Qualitätssicherung und Produktqualität festzulegen. Diese
Möglichkeit wird bislang jedoch nicht systematisch genutzt. Fehlende oder
unterschiedliche Kriterien erschweren Investitionen und können Sekundärrohstoffe
gegenüber Primärrohstoffen benachteiligen.
Einfache Sprache
Sekundärrohstoffe sicher wieder nutzen
Beim Recycling werden aus Abfällen wieder nutzbare Materialien. Diese nennt man
auch Sekundärrohstoffe.
Recycling soll nicht an unklaren Regeln scheitern. Wer aus Abfall neue Rohstoffe
macht, muss wissen, wann diese Materialien rechtlich kein Abfall mehr sind.
Dafür gibt es schon Regeln im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Für viele Materialien
fehlen aber genaue und einheitliche Vorgaben. Deshalb entscheiden Behörden heute
oft jeden Fall einzeln. Dabei können in verschiedenen Bundesländern
unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen deshalb:
Klare Regeln für wichtige Recycling-Materialien.
Für Materialien, die gut recycelt werden können, sollen feste Regeln
gelten. Darin soll stehen, wann sie kein Abfall mehr sind und wieder als
Rohstoff oder Produkt genutzt werden können.
Gleiche Verfahren in ganz Deutschland.
Solange es noch keine allgemeinen Regeln gibt, sollen ähnliche Fälle
überall möglichst gleich bewertet werden. Unternehmen sollen nicht in
jedem Bundesland mit anderen Entscheidungen rechnen müssen.
Eine öffentliche Übersicht.
Es soll eine zentrale Übersicht geben. Dort kann man nachlesen, welche
Regeln gelten und welche wichtigen Entscheidungen bereits getroffen
wurden.
Gemeinsame Regeln in Europa.
Viele Recycling-Materialien werden auch in andere Länder verkauft. Deshalb
sind gemeinsame europäische Regeln besonders sinnvoll. Wenn es noch keine
europäischen Regeln gibt, soll Deutschland eigene Regeln schaffen können.
Der Schutz von Umwelt und Gesundheit bleibt dabei wichtig. Auch die
Anforderungen an die Qualität der Materialien sollen nicht gesenkt werden.
Begründung
Dieser Antrag verbindet Umweltschutz und Wirtschaft.
Recycling funktioniert erst richtig, wenn das recycelte Material auch wieder
genutzt und verkauft werden kann. Heute ist aber oft nicht klar, wann ein
recyceltes Material rechtlich kein Abfall mehr ist.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bietet schon heute die Möglichkeit, dafür genaue
Regeln festzulegen. Diese Möglichkeit wird bisher aber nicht für alle wichtigen
Materialien genutzt.
Unklare und unterschiedliche Regeln können Investitionen erschweren. Sie können
auch dazu führen, dass Unternehmen lieber neue Rohstoffe verwenden, obwohl ein
geeigneter Recycling-Rohstoff vorhanden wäre.
Deshalb wollen wir ein einfaches Prinzip:
Wenn ein Recycling-Material sicher ist, die Qualitätsregeln erfüllt und dies
zuverlässig geprüft wurde, soll es rechtssicher wieder als Rohstoff genutzt
werden können.
