| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V TOP 10 - Verschiedenes (1/2) |
| Antragsteller*in: | Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) und 118 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 48%) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.10.2026, 09:09 |
V-29: Glaubwürdigkeit stärken: Betriebsrat und Tarifvertrag auch in bündnisgrünen Abgeordnetenbüros
Antragstext
- Wir erwarten von allen grünen Bundestagsabgeordneten, einer
Abgeordnetengemeinschaft beizutreten. Der Beitritt bleibt freiwillig, Ein-
und Austritt sind jederzeit möglich. Die Gemeinschaft schließt mit einer
Gewerkschaft einen Tarifvertrag für die Mitarbeitenden der Abgeordneten
ab, der die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats ermöglicht.
- Der Tarifvertrag soll insbesondere die Bildung des gemeinsamen
Betriebsrats regeln, die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und
notwendige Sachkosten solidarisch per Umlage aus den Mitarbeiterpauschalen
der teilnehmenden Abgeordneten finanzieren und die Gehaltstabelle des Code
of Conduct übernehmen. Der Betriebsrat ist bei beabsichtigten Kündigungen
anzuhören, die Letztentscheidung bleibt bei den Abgeordneten.
- Wir bitten die Bundestagsfraktion, die Gründung dieser
Abgeordnetengemeinschaft organisatorisch und rechtlich zu unterstützen,
etwa durch Geschäftsführung, Mustervertrag und arbeitsrechtliche Beratung,
soweit das für die Fraktion zulässig ist. Als Verhandlungsvertretung der
Gemeinschaft bieten sich Mitglieder des Fraktionsvorstands und die
Ombudsleute der Fraktion an.
- Wir bitten die Bundestagsfraktion, ihren Code of Conduct für den Umgang
mit Mitarbeitenden verbindlich zu fassen und seine Inhalte nach Gründung
des Betriebsrats in Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und
Abgeordnetengemeinschaft zu überführen. Bis dahin soll zur Pflicht werden,
was im Code of Conduct bisher nur empfohlen wird: die Hinzuziehung der
Interessenvertretung vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen und auf Wunsch der
Beschäftigten, auch ohne Zustimmung des Abgeordneten, die dokumentierte
und monatlich abgezeichnete Arbeitszeit und die Eingruppierung nach TVöD
Bund. Die Einhaltung prüft die Stelle nach Punkt 6.
- Wir bitten die Bundestagsfraktion, neben den Ombuds-Abgeordneten eine
unabhängige Beschwerde- und Schlichtungsstelle einzurichten, die
Mitarbeitende ohne Zustimmung der Abgeordneten anrufen können, und
mindestens einmal jährlich eine anonyme Befragung der Mitarbeitenden
durchzuführen, deren Ergebnisse zu veröffentlichen und jährlich über die
Nutzung der Ombuds-Stelle zu berichten.
- Wir setzen uns gegenüber dem Bundestag, insbesondere in der
Mitarbeiterkommission des Ältestenrats, dafür ein, dass Tarifsteigerungen
und Stufenaufstiege der Mitarbeitenden vollständig durch die
Mitarbeiterpauschale gedeckt werden und nicht zu Stundenkürzungen bei
anderen Mitarbeitenden führen. Außerdem soll geprüft werden, wie
Arbeitgebergemeinschaften von Abgeordneten und büroübergreifende
Mitbestimmung im Abgeordnetengesetz erleichtert werden können.
Einfache Sprache
Die Bundesdelegiertenkonferenz beschließt:
- Wir fordern Mitbestimmung und Tarifverträge für Beschäftigte. Das gilt
auch für uns selbst. In den Büros unserer Abgeordneten sind wir
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das sagen wir noch einmal deutlich.
- Wir erwarten von allen grünen Bundestagsabgeordneten: Sie treten einer
Abgeordnetengemeinschaft bei. Das ist ein Zusammenschluss von
Abgeordneten, die gemeinsam Arbeitgeber sind. Der Beitritt ist freiwillig.
Alle können jederzeit eintreten und wieder austreten. Die Gemeinschaft
schließt mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag für die Mitarbeitenden
ab. Mit diesem Vertrag können die Mitarbeitenden einen gemeinsamen
Betriebsrat wählen.
- Im Tarifvertrag soll vor allem Folgendes stehen: Wie der gemeinsame
Betriebsrat gebildet wird. Dass Betriebsratsmitglieder für ihre Arbeit im
Betriebsrat freigestellt werden. Dass die nötigen Sachkosten bezahlt
werden. Alle teilnehmenden Abgeordneten bezahlen das gemeinsam. Jede und
jeder gibt dafür einen kleinen Teil vom Geld für Mitarbeitende ab. Das
nennt man Umlage. Außerdem gilt die Gehaltstabelle aus dem Code of
Conduct. Wenn Abgeordnete jemandem kündigen wollen, hören sie vorher den
Betriebsrat an. Die Entscheidung treffen aber weiter die Abgeordneten
selbst.
- Wir bitten die Bundestagsfraktion: Helft bei der Gründung der
Abgeordnetengemeinschaft. Ihr könnt bei der Organisation helfen, einen
Mustervertrag bereitstellen und im Arbeitsrecht beraten. Das gilt nur,
wenn die Fraktion das darf. Bei den Verhandlungen können Mitglieder des
Fraktionsvorstands und die Ombudsleute der Fraktion für die Gemeinschaft
sprechen.
- Wir bitten die Bundestagsfraktion: Macht den Code of Conduct verbindlich.
Das sind die Verhaltensregeln der Fraktion für den Umgang mit
Mitarbeitenden. Bisher sind es nur Empfehlungen. Wenn es den Betriebsrat
gibt, sollen die Regeln in Betriebsvereinbarungen stehen. Das sind
Verträge zwischen dem Betriebsrat und der Abgeordnetengemeinschaft. Bis
dahin sollen drei Dinge Pflicht werden. Erstens: Die Interessenvertretung
wird hinzugezogen, bevor Abgeordnete arbeitsrechtliche Maßnahmen
ergreifen, zum Beispiel eine Kündigung. Das gilt auch, wenn Beschäftigte
es wünschen und die Abgeordneten nicht zustimmen. Zweitens: Die
Arbeitszeit wird aufgeschrieben und jeden Monat abgezeichnet. Drittens:
Die Beschäftigten werden nach dem TVöD Bund in Gehaltsgruppen eingeordnet.
Ob das klappt, prüft die Stelle aus Punkt 6.
- Wir bitten die Bundestagsfraktion: Richtet zusätzlich zu den Ombuds-
Abgeordneten eine unabhängige Beschwerde- und Schlichtungsstelle ein. Dort
können Mitarbeitende Probleme melden. Die Stelle hilft auch, Streit zu
klären. Mitarbeitende dürfen sich dorthin wenden, auch wenn ihre
Abgeordneten nicht zustimmen. Außerdem soll mindestens einmal im Jahr eine
anonyme Befragung der Mitarbeitenden stattfinden. Die Ergebnisse werden
veröffentlicht. Jedes Jahr wird berichtet, wie oft die Ombuds-Stelle
genutzt wurde.
- Wir bitten die Landesverbände und Landtagsfraktionen: Macht dasselbe für
die Mitarbeitenden von Landtagsabgeordneten.
- Wir setzen uns beim Bundestag dafür ein: Das Geld für Mitarbeitende soll
auch bei Tariferhöhungen reichen. Das gilt auch, wenn Mitarbeitende in
eine höhere Stufe kommen. Wenn ein Gehalt steigt, sollen bei anderen
Mitarbeitenden nicht die Stunden gekürzt werden. Dafür setzen wir uns
besonders in der Mitarbeiterkommission des Ältestenrats ein. Außerdem soll
geprüft werden: Wie kann das Abgeordnetengesetz es leichter machen, dass
Abgeordnete gemeinsam Arbeitgeber sind? Und wie kann es gemeinsame
Mitbestimmung für mehrere Büros leichter machen?
- Der Bundesvorstand spricht darüber mit der Bundestagsfraktion und mit den
Vertretungen der Mitarbeitenden. Er berichtet der nächsten
Bundesdelegiertenkonferenz, wie weit alles ist.
Kurz erklärt
- Tarifvertrag: Ein Vertrag zwischen Arbeitgebern und einer Gewerkschaft. Er
legt fest, wie Arbeit bezahlt wird und welche Regeln gelten.
- Betriebsrat: Eine gewählte Vertretung der Beschäftigten. Sie redet bei
wichtigen Entscheidungen im Betrieb mit.
- Abgeordnetengemeinschaft: Ein Zusammenschluss von Abgeordneten. Sie sind
gemeinsam Arbeitgeber und verhandeln gemeinsam.
- Mitarbeiterpauschale: Geld vom Bundestag. Jede und jeder Abgeordnete
bekommt es, um Mitarbeitende zu bezahlen.
- Umlage: Alle zahlen einen kleinen Teil in einen gemeinsamen Topf.
- Freistellung: Betriebsratsmitglieder dürfen in ihrer Arbeitszeit für den
Betriebsrat arbeiten. Dafür arbeiten sie weniger an ihrer normalen Arbeit.
- Code of Conduct: Die Verhaltensregeln der Fraktion für den Umgang mit
Mitarbeitenden. Sie sind bisher freiwillig.
- Interessenvertretung: Die gewählte Vertretung der Mitarbeitenden der
grünen Abgeordneten. Sie arbeitet ehrenamtlich und hat weniger Rechte als
ein Betriebsrat.
- Betriebsvereinbarung: Eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und
Arbeitgebern. Sie regelt Fragen des Arbeitsalltags.
- Ombudsleute: Abgeordnete, an die sich Mitarbeitende bei Konflikten wenden
können.
- TVöD Bund: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes.
Begründung
Wir fordern Mitbestimmung und Tarifbindung von anderen, doch die rund 600 Mitarbeitenden unserer Abgeordneten haben beides nicht. Das gefährdet unsere Glaubwürdigkeit. Unser Regierungsprogramm verspricht: „Wir unterstützen die Gründung von neuen Betriebsräten.“ Diesen Maßstab müssen wir auch an uns selbst anlegen.
Die Lage. Jedes Abgeordnetenbüro gilt als eigener Kleinstbetrieb, daher gibt es im Regelfall keinen Betriebsrat. Verträge sind befristet, der Kündigungsschutz ist eingeschränkt. Die ehrenamtliche Interessenvertretung hat weder Mitbestimmungsrechte noch Freistellung oder eigene Mittel. Der Code of Conduct der Fraktion ist nur eine Empfehlung und nicht einforderbar (taz, 11.7.2026).
Das Modell existiert. Bei SPD und Linken schließen sich Abgeordnete freiwillig zu einer Abgeordnetengemeinschaft zusammen, die mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließt. Über die Öffnungsklausel in § 3 BetrVG entsteht so ein gemeinsamer Betriebsrat. Er klärt Konflikte früh, erarbeitet Mindeststandards einmal statt in jedem Büro und wird solidarisch per Umlage aus der Mitarbeiterpauschale finanziert.
Mandatsfreiheit. Dieser Antrag lässt die Freiheit des Mandats der Abgeordneten unberührt: Er formuliert eine Erwartung der Partei(mitglieder) und Bitten an die Fraktion, keinen Zwang. Der Beitritt zu einer Arbeitgeber*innengemeinschaft betrifft die Rolle als Arbeitgeber*in, nicht das Abstimmungsverhalten im Parlament oder die Gewissensfreiheit der Abgeordneten. Die Letztentscheidung, etwa über Kündigungen, bleibt bei den Abgeordneten.
Warum jetzt. Gespräche mit der Fraktionsspitze 2023 blieben erfolglos, im März 2026 hat die Interessenvertretung ihre Forderung erneuert. Die BDK kann den Anstoß geben, Mitbestimmung nicht nur zu fordern, sondern selbst zu leben.
Quellen
