| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | O TOP 02 - Verantwortung übernehmen, Orientierung geben, Vertrauen gewinnen |
| Antragsteller*in: | BAG Frieden & Internationales (dort beschlossen am: 04.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.10.2026, 19:57 |
O-01: KI zum Wohle, nicht zur Abschaffung der Menschheit - Verankerung eines Menschenrechts auf Menschlichkeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
Antragstext
Im Mittelpunkt Grüner Politik steht der Mensch in seiner Würde und Freiheit. Die
universellen und unteilbaren Menschenrechte sind Anspruch und Maßstab unserer
Politik. Wir Grüne machen uns dafür stark, dass Menschenrechte in allen
Bereichen konsequent umgesetzt werden. Das gilt sowohl online als auch offline.
Menschenrechtsfragen werden zunehmend im digitalen Raum relevant. Die rasanten
Entwicklungen im Bereich digitaler Technologien, darunter insbesondere
Künstlicher Intelligenz, werfen dabei Fragen auf im Hinblick auf geltende
Menschenrechte, aber auch menschliche Letztentscheidung und Kontrolle. Mit dem
AI Act hat die Europäische Union bereits ein umfangreiches Regelwerk geschaffen,
um den Risiken von KI zu begegnen. Der Europarat hat mit seiner KI-Konvention
unter Beteiligung von Staaten aller 5 Kontinente den weltweit ersten
völkerrechtlich bindenden Vertrag zur Regulierung Künstlicher Intelligenz mit
dem Ziel des Schutzes von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
geschaffen. Auf Ebene der Vereinten Nationen sollen der Global Digital Compact
und das Independent International Scientific Panel on AI eine weltweite
Kooperation bei der Regulierung digitaler Technologien und Künstlicher
Intelligenz auf einer wissenschaftlich fundierten Basis ermöglichen. Keines
dieser Regelwerke enthält ein Menschenrecht auf Menschlichkeit und damit einen
ausdrücklichen Schutz der Menschheit als solcher.
Es könnte nicht klarer sein: Es braucht dringend weitere Maßnahmen zur
Verhinderung von Missbrauch, menschlichem Kontrollverlust und einer damit
verbundenen Unterwerfung der Menschheit durch eine unkontrollierbare
Technologie. Aus diesem Grund fordern wir Grüne die ausdrückliche Verankerung
eines noch näher auszugestaltenden neuen Menschenrechts auf Menschlichkeit auf
nationaler Ebene im Grundgesetz, auf europäischer und internationaler Ebene.
Einfache Sprache
Unser Ziel: Menschenrechte schützen
Für uns Grüne sind Menschenrechte das Wichtigste. Jeder Mensch soll in Würde und
Freiheit leben können. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Rechte überall
gelten – im echten Leben und im Internet.
Die Herausforderung durch Technik
Die Technik entwickelt sich sehr schnell. Das gilt besonders für die Künstliche
Intelligenz (KI). Das bringt neue Fragen mit sich:
- Wer entscheidet am Ende wirklich?
- Bleibt der Mensch die Kontrolle über die Technik?
- Werden die Menschenrechte durch die Technik verletzt?
Was es schon gibt
Es gibt bereits Regeln, um die Risiken von KI zu begrenzen:
- Die Europäische Union hat den AI (Artificial Intelligence) Act gemacht.
Das ist ein großes Gesetz für Künstliche Intelligenz. Es legt fest, was
die Technik darf und was nicht.
- Der Europarat hat einen weltweiten Vertrag zur KI geschlossen. Ziel ist
es, die Demokratie und die Menschenrechte zu schützen.
- Die Vereinten Nationen arbeiten an einer weltweiten Zusammenarbeit. Diese
soll auf wissenschaftlichen Fakten basieren.
Das Problem ist: In diesen Regeln steht nicht ausdrücklich, dass die Menschheit
als Ganzes geschützt werden muss. Es gibt kein „Recht auf Menschlichkeit“.
Unsere Forderung
Wir müssen verhindern, dass Technik missbraucht wird. Wir dürfen nicht die
Kontrolle verlieren. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine Technik über die
Menschen bestimmt.
Deshalb fordern wir:
Es muss ein neues Menschenrecht geben: das **Recht auf Menschlichkeit**. Dieses
Recht soll offiziell festgehalten werden:
- Im deutschen Grundgesetz.
- In Europa.
- Und weltweit.
HINWEIS: Dieser Text in einfacher Sprache wurde mit https://gruenerator.eu
erstellt.
