Hinweis: Aus abstimmungstechnischen Gründen musste der Antrag in zwei Teile aufgeteilt werden. Teil 1 betrifft Anpassungen im § 14 Abs. (1), Teil 2 die Streichung des § 14 Abs. (2). Es handelt sich hier um den Teil 2.
Die in der Urabstimmung zur Erneuerung der Bundessatzung vorgeschlagene (alternativ: angenommene) Regelung zum Grundmandat ist kompliziert und wahrt unter bestimmten Bedingungen nicht die Mehrheit für Frauen in der Bundesversammlung. Es muss dann in Zukunft keine Abstimmung über die Freigabe von Delegiertenplätzen erfolgen.
Nach den aktuellen Zahlen vom 31.12.2025 wären bei der BDK 2028 515 offene Plätze bei 822 Delegierten insgesamt möglich (62,7 %). Dies ist der Fall, wenn alle KVs ihre Plätze erst im Jahr 2028 frei geben bzw. alle KVs in einem Jahr. In der Satzung (wenn so angenommen) ist nur früheste Zeitpunkt für die Freigabe des Grundmandats vorgegeben.
Bei der vorgeschlagenen Regelung, bei der alle KVs zwei Grundmandate bekommen und wie in der Satzung ausgeführt, die Mindestquotierung für Frauen eingehalten wird, ist durch die KVs mit einer ungraden Anzahl an Delegierten immer eine Mehrheit der weiblichen Delegierten in der BDK sichergestellt. Bei der vorgeschlagenen Regelung, wären von 989 Plätzen 33 KVs mit einer ungraden Anzahl Delegierten, also (mind.) 511 weibliche Delegierte (entspricht 51,7 %). Damit dies gewährleitet ist, auch die Ergänzung des letzten Satzes analog zur geltenden Regelung des Bundesfinanzrates (§ 20 Abs. 6 der Satzung).
Mit der beantragten Regelung würden die kleinen Kreisverbände gestärkt werden. Diese sitzen vor allem in den östlichen Bundesländern und den ländlichen Räumen im Westen. Nur wenn wir in der Fläche unsere Basis verbreitern, können wir insgesamt erfolgreicher werden.
Die Regelung mit nur einem Grundmandat zwingt die kleinen Kreisverbände dazu, entweder grundsätzlich nur Frauen zu delegieren (das wäre für alle nicht weiblichen Mitglieder extrem demotivierend) oder darauf zu verzichten, durch Kontinuität bei den Delegierten Netzwerkarbeit in der BDK zu betreiben. Wenn jedes Jahr andere Delegierte zur BDK fahren, reduziert dies den Einfluss der kleinen Kreisverbände zusätzlich.
Zu den Zahlen:
Die Erhöhung der Delegiertenzahl von 822 auf 989 (167 Delegierte mehr entspricht 20,3 %) bei aktuell 267 KVs (32,5 %) mit nur einer/einem Delegierten. Dadurch, dass einige KVs mit aktuell nur einem Grundmandat dann, auch aus finanziellen Gründen, nur noch die Delegierten und keine Ersatzdelegierten schicken werden, wird die Anzahl der Delegierten/Ersatzdelegierten in der Halle nicht im gleichen Umfang zunehmen. Aufgrund der jetzt schon sehr großen Zahl an Delegierten, sind generell nur sehr große Hallen möglich. Die zur Verfügung stehenden Hallen werden sich vermutlich nur minimal ändern.
Was verändert sich (Zahlen 31.12.2025):
- 267 KVs: 1 -> 2
- 67 KV bleiben bei 2
- 33 KVs: 3 -> 2
- 8 KVs bleiben bei 3
- 10 KVs: 4 -> 3
- 6 KVs: 5 -> 4
- 2 KVs: 6 -> 4 (Karlsruhe, Berlin-Neukölln)
- 6 KVs: 6 -> 5 (Berlin-Steglitz/Zehlendorf, Hamburg-Altona, Hamburg-Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Rhein-Sieg, Kiel)
- 3 KVs: 7 -> 5 (Freiburg, Aachen, Dresden)
- 2 KVs: 7 -> 6 (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf, Düsseldorf)
- 3 KVs: 8 -> 6 (Berlin Tempelhof/Schöneberg, Münster, Leipzig)
- 2 KVs: 9 -> 7 (Stuttgart, Bonn)
- 1 KV: 10 -> 8 (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- 1 KV: 11 -> 8 (Berlin-Pankow)
- 2 KVs: 11 -> 9 (Berlin-Mitte, Frankfurt)
- 1 KV: 16 -> 12 (Hannover)
- 1 KV: 19 -> 15 (Köln)
- 1 KV: 25 -> 19 (München)
Zusammengefasst: Für 75 KVs ändert sich nichts, 57 KVs verlieren einen Delegiertenplatz, 13 KVs verlieren zwei Delegiertenplätze, nur 4 KVs verlieren drei oder mehr Delegiertenplätze. Dafür sind 267 KVs besser vertreten.
