| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | DS TOP 11 - Digitalisierungsstrategie |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 07.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 20:22 |
Information zur Digitalisierungsstrategie: Digitalisierungsstrategie
Antragstext
Die vorliegende Digitalisierungsstrategie wurde in den vergangenen Monaten unter
breiter Beteiligung aus Bundesverband, Landesverbänden und weiteren
Parteistrukturen erarbeitet und in mehreren Gremien beraten. Der Bundesvorstand
hat die Strategie am 07.10.2026 einstimmig beschlossen. Die
Digitalisierungsstrategie wird der Bundesdelegiertenkonferenz vorgestellt.
Mit der Strategie schaffen wir einen gemeinsamen Rahmen dafür, wie wir digitale
Infrastruktur künftig wirkungsorientiert, föderal und verlässlich
weiterentwickeln. Sie beschreibt unsere gemeinsamen Ziele und Leitprinzipien,
die künftige Governance und Priorisierung sowie Anforderungen an
Produktqualität, digitale Souveränität und den Umgang mit neuen technologischen
Entwicklungen.
Digitalisierung ist für uns kein Selbstzweck. Sie verbessert unsere Parteiarbeit
und erleichtert Menschen die politische Teilhabe. Wir wollen als digitale Partei
Maßstäbe setzen und Parteiarbeit so gestalten, dass sie einfach, intuitiv und
selbstverständlich funktioniert. Dafür schaffen wir eine gemeinsame nachhaltige
und verlässliche digitale Infrastruktur, die Zusammenarbeit erleichtert,
Beteiligung stärkt und Lust auf gemeinsames politisches Arbeiten macht. Die
Strategie legt dafür Ziele und Prinzipien für ihre Entwicklung fest und gibt
Orientierung dafür, wie digitale Dienste geplant, priorisiert, weiterentwickelt
und überprüft werden. Unsere digitalen Anwendungen richten wir an diesen
Prinzipien aus.
Wir sichern digitale Souveränität.
Free/Libre Open Source (FLOS)-Software ist unser Standard bei der Auswahl und
Beschaffung externer Software und wird eingesetzt, wo immer es sinnvoll und
möglich ist. Offene Schnittstellen, transparente Betriebsmodelle und klare
Verantwortlichkeiten reduzieren Abhängigkeiten und stärken unsere Kontrolle über
Systeme und Daten.
Wir schützen Daten und Systeme.
Parteien sind ein bevorzugtes Ziel von Cyberangriffen, und Mitgliederdaten
lassen Rückschlüsse auf politische Überzeugungen zu. Datenschutz und IT-
Sicherheit werden deshalb von Beginn an berücksichtigt und haben bei uns den
Stellenwert, den diese Verantwortung verlangt.
Wir haben die Organisation als ganzes System im Blick.
Digitale Prozesse und Lösungen denken wir über einzelne Ebenen und
Zuständigkeiten hinaus. Bundesgeschäftsstelle, Landesverbände, Gliederungen und
Mitglieder betrachten wir als Teile eines gemeinsamen Systems, das möglichst gut
zusammenspielen soll.
Gute digitale Dienste bestehen dabei nicht nur aus Software. Zu ihnen gehören
auch eine verlässliche technische Ausstattung, hohe Produktqualität, eine gute
Einführung sowie verständliche Unterstützung und Support. Gemeinsam geregelt
werden die Grundlagen, auf die alle digitalen Dienste aufbauen: zentrale
Plattformen, digitale Identität, Mitgliederverwaltung, Schnittstellen,
Datenschutz- und Sicherheitsstandards sowie gemeinsam finanzierte oder genutzte
Systeme.
Unsere digitale Infrastruktur soll auch die digitale Zusammenarbeit mit
europäischen Partnerorganisationen und Schwesterparteien gut unterstützen.
Deshalb achten wir darauf, dass Kommunikation und der Austausch von
Informationen möglichst einfach über Organisations- und Ländergrenzen hinweg
funktionieren. Die Digitalisierungsstrategie soll auch einen Beitrag leisten,
dass die Zusammenarbeit über Länder- und Sprachgrenzen vereinfacht wird und es
einfacher wird, europäisch und international voneinander zu lernen.
Für die digitale Parteiarbeit braucht es eine verlässliche digitale
Grundausstattung, damit alle gut, sicher und arbeitsfähig handeln können. Dazu
gehören sichere Dateiablage, Kommunikationswerkzeuge, hybride Sitzungen,
Veranstaltungsunterstützung, Wahlkampftools und grundlegende IT-Sicherheit.
Darüber hinaus vollständig ausgestattete digitale Arbeitsplätze für
Geschäftsstellenmitarbeitende.
Gute digitale Produkte befähigen durch ihre Qualität. Sie sollen verständlich,
verlässlich und so gestaltet sein, dass sie im Alltag möglichst ohne zusätzliche
Schulung nutzbar sind. Je besser Anwendungen funktionieren, desto weniger
Supportaufwand entsteht.
Für zentrale digitale Dienste gelten deshalb klare Qualitätsansprüche:
Technik wirkt nur, wenn Menschen sie einfach nutzen können und bei Problemen
verlässliche Hilfe erhalten. Unser erstes Ziel ist, zentrale digitale Dienste so
gut zu gestalten, dass sie möglichst wenig Schulung benötigen. Wo Schulung
notwendig ist, stellen wir sie rollenbezogen, praxisnah und dauerhaft verfügbar
bereit. Für zentrale Anwendungen definieren wir klare Supportwege,
Zuständigkeiten, Reaktionszeiten und Eskalationsverfahren. Support soll
besonders das Ehrenamt entlasten und niedrigschwellig erreichbar sein. Für jeden
zentralen grünen digitalen Dienst stellen wir kurze Einführungs-Tutorials
bereit.
Nachhaltigkeit, Sicherheit und digitale Souveränität verankern
Digitale Infrastruktur soll Ressourcen schützen, Daten sichern und die Kontrolle
der Partei über ihre Systeme, Schnittstellen und Mitgliederverwaltung stärken.
Diese Maßstäbe gelten für alle digitalen Vorhaben. Ein zentraler Hebel dafür ist
das Handlungsfeld Plattform, Identität und Mitgliederverwaltung. Hier bündeln
wir die grundlegenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen für
viele weitere digitale Angebote. Es umfasst Login, Rollen- und Rechtemanagement,
Mitgliederverwaltung, Schnittstellen, Hosting, Infrastruktur und Basisdienste.
Teilhabe und Mitbestimmung erleichtern
Digitale Anwendungen sollen innerparteiliche Demokratie einfacher, zugänglicher
und rechtssicher unterstützen. Mitglieder und Aktive sollen unabhängig von Ort,
technischer Erfahrung oder individuellen Voraussetzungen an politischen
Prozessen teilnehmen können. Digitale Beteiligung muss daher niedrigschwellig,
barrierearm und auch in hybriden Formaten zuverlässig möglich sein. Das
Handlungsfeld Teilhabe und Mitbestimmung bündelt die digitalen Prozesse
innerhalb unserer Partei: von Antragsarbeit, Abstimmungen und
Versammlungsunterstützung bis zu rechtssicheren hybriden Beteiligungsformaten.
Prozesse verbessern und Geschäftsstellen entlasten
Digitalisierung soll wiederkehrende Abläufe einfacher, verständlicher und
weniger aufwendig machen. Das betrifft insbesondere in Geschäftsstellen,
Landesverbänden und Gliederungen, aber ebenso die Zusammenarbeit zwischen
Ehrenamt und Hauptamt. Das Handlungsfeld Zusammenarbeit, Prozesse und
Geschäftsstellenausstattung bündelt die dafür nötigen Werkzeuge und Standards:
Kommunikation, Dateiablage, Prozessunterstützung, digitale Arbeitsplätze,
Geschäftsstellenbetrieb und hybride Veranstaltungsformate.
Wissen auffindbar und nutzbar machen
Wissen soll innerhalb der Partei leicht auffindbar, verständlich und nutzbar
sein. Gute Lösungen dürfen nicht an einzelnen Personen hängen, sondern müssen
für alle Ebenen zugänglich und nachnutzbar werden. Das Handlungsfeld Wissen und
Information bündelt die dafür notwendigen Strukturen und Angebote:
Wissensdatenbanken, Dokumentationen, Vorlagen, Anleitungen und
zielgruppengerechte Informationen.
Mobilisierung und Kampagnenfähigkeit stärken
Digitale Werkzeuge sollen Aktive schneller handlungsfähig machen, Kampagnen
wirksam unterstützen und Mobilisierung über Ebenen hinweg erleichtern.
Mitglieder und Aktive sollen möglichst einfach Informationen erhalten, sich
organisieren und an Aktivitäten beteiligen können. Das Handlungsfeld
Mobilisierung und Kampagne bündelt digitale Lösungen, die Wahlkämpfe, Kampagnen
und die Aktivierung von Menschen unterstützen: Werkzeuge für Wahlkampfplanung,
Aktionen, Materialbereitstellung, Reichweite und die Aktivierung von
Mitgliedern, Aktiven und Unterstützer*innen.
Damit nicht nur einzelne Projekte entstehen, bündeln wir zusammengehörige
digitale Produkte zu dauerhaften Handlungsfeldern. Die Handlungsfelder sind
keine zeitlich begrenzten Projekte. Sie bilden dauerhafte Verantwortungs- und
Entwicklungsbereiche. Innerhalb eines Handlungsfeldes können bestehende Produkte
weiterentwickelt, neue Vorhaben begonnen oder nicht mehr benötigte Lösungen
abgelöst werden. Ein Entwicklungsplan macht sichtbar, welche Vorhaben laufen,
welche Vorhaben priorisiert werden, welche Ressourcen gebraucht werden, welche
Abhängigkeiten bestehen und wo Entscheidungen anstehen. Entwicklungspläne sorgen
dafür, dass unsere digitalen Dienste nicht isoliert als einzelne Tools, sondern
gemeinsam und aufeinander abgestimmt weiterentwickelt werden. Die
Handlungsfelder und ihre Entwicklungspläne werden regelmäßig überprüft. Neue
Anforderungen, technische Entwicklungen und veränderte organisatorische Bedarfe
können dadurch aufgenommen werden, ohne für jede Veränderung eine neue Strategie
entwickeln zu müssen. So entsteht eine kontinuierliche Verbindung zwischen
strategischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung.
Digitale Infrastruktur ist eine gemeinsame Grundlage unserer Parteiarbeit und
daher eine Gemeinschaftsaufgabe von Bundesverband und Landesverbänden. Sie
betrifft Mitglieder und Aktive, Ehrenamt und Hauptamt, Geschäftsstellen,
Gliederungen, Landesverbände und Bundesverband. Deshalb braucht sie klare
Verantwortung, eine föderale Struktur und transparente Entscheidungen.
Der Bundesfinanzrat setzt eine Arbeitsgruppe Digitalisierung ein, welche eine
arbeitsfähige Struktur für die gemeinsame Steuerung der Digitalisierung von Bund
und Ländern schafft. Sie bündelt unterschiedliche Perspektiven, entwickelt
Vorschläge für gemeinsame Prioritäten, bereitet Entscheidungen und Standards
vor, begleitet die Umsetzung und macht sichtbar, wo Entscheidungen, Ressourcen
oder weitere Klärungen erforderlich sind.
Die Arbeitsgruppe ist kein Gremium für Digitalpolitik. Sie befasst sich
ausschießlich mit der digitalen Infrastruktur der Parteiorganisation: mit
zentralen Anwendungen, Mitgliederverwaltung Schnittstellen, Produktqualität,
Sicherheit, Datenschutz, Nachhaltigkeit, Support, Schulung,
Finanzierungsvorbereitung und Rollout. Digitalpolitische, rechtliche und
technologische Entwicklungen berücksichtigt er dort, wo sie Auswirkungen auf die
digitale Infrastruktur und Arbeitsfähigkeit der Partei haben.
Der Bundesfinanzrat legt den finanziellen Rahmen für die gemeinsame
Digitalisierung fest. Innerhalb des beschlossenen Digitalisierungsbudgets
überträgt er der Arbeitsgruppe die Verantwortung für die Priorisierung und
Freigabe der Mittel für konkrete Vorhaben. Dafür werden klare Wertgrenzen und
Eskalationswege festgelegt.
Die Arbeitsgruppe soll arbeitsfähig sein und zugleich die föderale Breite und
die praktische Nutzung digitaler Infrastruktur abbilden. Ihr gehören
Vertreter:innen der Bundesgeschäftsstelle und der Landesverbände an. Die
Landesverbände bestimmen ihre Vertretung eigenständig. Die Vertreter*innen der
Landesverbände bringen die unterschiedlichen Bedarfe ihrer Gliederungen in die
gemeinsame Arbeit ein und sorgen zugleich für die Rückkopplung in ihre
jeweiligen Strukturen.
Externe Dienstleistende und weitere relevante Perspektiven aus der Partei können
bei Bedarf beratend hinzugezogen werden. Sie unterstützen die Arbeitsgruppe mit
fachlicher Expertise, sind aber nicht Teil der Entscheidungsstruktur. Neben der
föderalen Perspektive sollen Erfahrungen aus der praktischen Nutzung digitaler
Anwendungen berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere Geschäftsstellen,
ehrenamtlich Aktive und andere Personen, die digitale Anwendungen im Alltag
einsetzen oder betreuen.
Nicht jede relevante Perspektive muss dauerhaft durch einen eigenen Sitz
vertreten sein. Wo Perspektiven nicht unmittelbar in der Arbeitsgruppe vertreten
sind, werden sie über geeignete Beteiligungs- und Rückkopplungsformate
eingebunden. Ziel ist eine Zusammensetzung, die föderale Breite, praktische
Erfahrung und Arbeitsfähigkeit miteinander verbindet.
Die Koordinierungsstelle Digitalisierung koordiniert die operative Umsetzung der
digitalen Gesamtstrategie. Sie bündelt Bedarfe aus Bund, Ländern, Gliederungen,
Geschäftsstellen, Ehrenamt und Hauptamt, ordnet sie fachlich ein und bereitet
sie für die Arbeit der Arbeitsgruppe Digitalisierung auf. Die
Koordinierungsstelle ist eine gemeinschaftliche Stelle der Landesverbände und
des Bundesverbandes.
Sie führt das digitale Gesamtportfolio und koordiniert die Entwicklungspläne der
Handlungsfelder. Sie macht Kosten, Zeitpläne, Risiken, Abhängigkeiten und
Ressourcenbedarfe transparent und schafft damit die Grundlage für die
Priorisierung und Entscheidungen. Gemeinsame Standards, Schnittstellen, Support,
Datenschutz, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Produktqualität werden von Anfang an
berücksichtigt.
Gute digitale Lösungen entstehen aus der Praxis der Partei. Deshalb verbinden
wir die föderale Steuerung durch die Arbeitsgruppe Digitalisierung mit einer
breiteren Beteiligung von Mitgliedern, Ehrenamt sowie Nutzenden. Bedarfe,
Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge können künftig bei der
Koordinierungsstelle niederschwellig eingebracht werden können. Bei Vorhaben,
die bestimmte Gliederungen oder Nutzer*innengruppen betreffen, werden diese
gezielt einbezogen. Die fachliche Beteiligung stellt sicher, dass insbesondere
Datenschutz, IT-Sicherheit, Barrierearmut, Nachhaltigkeit, Support, Schulung und
Produktqualität frühzeitig berücksichtigt werden. Relevante Fachstellen,
Arbeitsgruppen und Dienstleistende können beratend einbezogen werden.
Beteiligung und Rückkopplung funktionieren dabei in beide Richtungen. Bedarfe,
Erfahrungen sowie Verbesserungsvorschläge aus der Partei fließen in
Priorisierung und Weiterentwicklung ein (Bottom-Up Prinzip). Gleichzeitig werden
Prioritäten, Entscheidungen und der Stand der Umsetzung transparent
zurückgespielt. Es soll nachvollziehbar sein, welche Vorhaben priorisiert sind,
woran aktuell gearbeitet wird und welche nächsten Schritte vorgesehen sind. Wo
sinnvoll, werden Weiterentwicklungswünsche transparent dargestellt und
Möglichkeiten zur Rückmeldung geschaffen.
So entsteht vollständige Transparenz aus Bedarf, Bewertung, Entscheidung,
Umsetzung, Nutzung und Verbesserung. Föderale Beteiligung, Basisrückkopplung und
fachliche Expertise greifen ineinander, damit digitale Infrastruktur die Partei
im Alltag entlastet und politisch handlungsfähiger macht.
Bedarf und Projektaufnahmenplanung: Bedarfe aus Landesverbänden, Gliederungen,
Geschäftsstellen und relevante Fachbereiche werden an einer klaren und
niedrigschwelligen Stelle eingebracht. Die Koordinierungsstelle prüft den Bedarf
und bereitet die notwendigen Informationen auf. Bedarfe werden dabei als Problem
beschrieben, nicht als Wunsch nach einem bestimmten Werkzeug.
Einordnung und Vorbereitung: Die Koordinierungsstelle ordnet den Bedarf einem
Handlungsfeld und dessen Entwicklungsplan zu. Sie prüft bestehende Lösungen,
Abhängigkeiten sowie erste Auswirkungen auf Ressourcen und andere Vorhaben.
Dadurch werden Digitalisierungsvorhaben nicht isoliert als einzelne Tools
betrachtet, sondern im Zusammenhang der bestehenden digitalen Infrastruktur
weiterentwickelt.
Bewertung und Priorisierung: Die Arbeitsgruppe Digitalisierung bewertet Nutzen,
Dringlichkeit, strategischen Beitrag, Abhängigkeiten und Ressourcenbedarf im
Zusammenhang des Gesamtportfolios. Auf dieser Grundlage legt sie die fachliche
Priorität des Vorhabens fest und entscheidet nach einer Konkretisierung im
Rahmen des ihr übertragenen Digitalisierungsbudgets über die Freigabe der Mittel
für das Vorhaben.
Umsetzung und Review-Zyklus: Die Koordinierungsstelle koordiniert die Umsetzung
und steuert die beteiligten internen Stellen und externen
Dienstleistenden.Fortschritt, Kosten, Wirkung, Risiken und Prioritäten werden
regelmäßig überprüft. Erkenntnisse aus Umsetzung und Nutzung fließen in die
weitere Entwicklung ein. Veränderungen werden in den Entwicklungsplänen
nachvollzogen und transparent zurückgespielt.
Über die Verwendung des Digitalisierungsbudgets berichtet die Arbeitsgruppe
regelmäßig an den Bundesfinanzrat. Der finanzielle Rahmen orientiert sich an den
Entwicklungsplänen, dem Betrieb zentraler Anwendungen, notwendigen Investitionen
sowie den Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz, Nachhaltigkeit, Support und
Schulung.
Open Source ist unser Leitprinzip zur Sicherung digitaler Souveränität. Es
gelten die bestehenden Beschlüsse der Partei. Pragmatisch umgesetzt schließt das
den Einsatz nicht quelloffener Software dort nicht aus, wo er fachlich geboten,
wirtschaftlich sinnvoll und mit unseren Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit
und Exit-Fähigkeit vereinbar ist. Für zentrale, gemeinsam finanzierte oder
gemeinsam genutzte Systeme sind Open Source, Datensouveränität, Datenschutz und
angemessene Sicherheitsstandards verbindliche Maßstäbe. Abweichungen werden
begründet, dokumentiert und im zuständigen Verfahren entschieden.
Digitale Souveränität bedeutet für uns auch: offene Schnittstellen, transparente
Betriebsmodelle, klare Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Verträge und die
Fähigkeit, Anbieter wechseln zu können. Auf lokaler und ehrenamtlicher Ebene
empfehlen wir offene, datensparsame und sichere Werkzeuge und erleichtern ihren
Einsatz durch Beratung, Vorlagen und Befähigung, ohne Engagement durch starre
Vorgaben zu erschweren.
Für den Einsatz von KI gilt der Beschluss des Länderrats vom Juni 2026. Er setzt
die Prinzipien für Souveränität, Beschaffung, Diskriminierungsfreiheit,
Barrierefreiheit, den Schutz geistigen Eigentums, Transparenz und
Ressourcenverbrauch und legt selbst betriebene, auf Open Source basierende KI-
Interfaces auf souverän kontrollierter Infrastruktur als Standard fest. Diese
Strategie schafft daneben keinen zweiten Regelungskörper, sondern überträgt
diese Prinzipien auf unsere gemeinsame digitale Infrastruktur. Für die
praktische Umsetzung leiten wir daraus gemeinsame Leitplanken für den Umgang mit
KI ab:
Fortschreibbare KI-Leitlinen
Technologien, Nutzungsmöglichkeiten und Risiken im Bereich KI entwickeln sich
besonders schnell weiter. Konkrete Anforderungen an Nutzung, Datenverarbeitung,
Beschaffung, Kennzeichnung und technische Umgebungen werden deshalb nicht
dauerhaft in dieser Strategie festgeschrieben. Sie werden in fortschreibbaren
KI-Leitlinien konkretisiert und regelmäßig an technische, rechtliche und
organisatorische Entwicklungen angepasst.
Bei gemischten Inhalten gilt die Einstufung des sensibelsten Bestandteils, im
Zweifel wählen wir den geschützteren Weg. Wo eine entsprechend kontrollierte
Umgebung nicht zur Verfügung steht, verzichten wir auf die Verarbeitung
besonders schützenswerter Daten. Diese Abstufung ist für gemeinsam betriebene
Systeme verbindlich; den Landesverbänden und Gliederungen empfehlen wir dieselbe
Logik und befähigen sie, sie zu übernehmen.
Menschliche Verantwortung und Transparenz
KI unterstützt menschliche Arbeit, ersetzt aber nicht die menschliche
Verantwortung. Entscheidungen, die Rechte, Zugänge, Auswahlverfahren oder
vergleichbar wesentliche Interessen betreffen, dürfen nicht allein durch KI-
Systeme getroffen werden. Derartige Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein,
überprüft und korrigiert werden können sowie einer menschlichen Freigabe
unterliegen.
Gemeinsame Standards
KI wird sowohl von Mitarbeitenden als auch von Mitgliedern und Aktiven in der
Parteiarbeit genutzt. Deshalb schaffen wir gemeinsame Orientierung für einen
sicheren und verantwortungsvollen Einsatz. Für die Verarbeitung parteiinterner
Daten und die Nutzung gemeinsamer Systeme gelten verbindliche Standards und
empfohlene Werkzeuge zum Schutz sensibler Informationen.
Ökologische Verantwortung
Energie- und Ressourceneffizienz sind verbindliche Auswahl- und
Betriebskriterien, gleichrangig mit Funktionalität und Kosten. Wir fragen vor
jedem Einsatz, ob KI das geeignete Mittel ist, und nutzen das kleinste Modell,
das die Aufgabe erfüllt. Wo eine Suche, eine Vorlage oder ein einfacher
Automatismus genügt, setzen wir diese ein. Von Anbietern erwarten wir
Transparenz über Energie- und Ressourcenverbrauch.
Befähigung und Verantwortung
KI ist ein selbstverständliches Arbeitsmittel und keine Ausnahme. Für eine
sinnvolle Nutzung müssen sich Mitarbeitende und Aktive nicht rechtfertigen. Die
inhaltliche Verantwortung für Ergebnisse liegt immer bei Menschen. Für
Anwendungsfälle, Schulung sowie Sicherheits- und Datenschutzfragen bauen wir
eine gemeinsame Unterstützungsstruktur auf.
Unsere Mitglieder vertrauen uns Daten an, die Rückschlüsse auf ihre politischen
Überzeugungen zulassen. Gleichzeitig sind Parteien ein bevorzugtes Ziel von
Cyberangriffen, bis hin zu Angriffen staatlicher Akteure. Daraus folgt ein
klarer Anspruch: Wir tun, was nötig ist, um diese Daten und unsere Systeme
wirksam zu schützen. Unser Schutzniveau richten wir an der tatsächlichen
Bedrohungslage und am Stand der Technik aus. Sicherheit ist eine gemeinsame
Aufgabe, denn ein erfolgreicher Angriff auf eine Gliederung trifft die gesamte
Partei. Deshalb schaffen wir gemeinsam professionelle Strukturen, um
Sicherheitsvorfällen vorzubeugen, sie zu erkennen und zu bewältigen. Auf diese
Strukturen müssen sich alle Ebenen verlassen können. Für gemeinsam genutzte
Systeme gelten verbindliche Standards. Landesverbände und Gliederungen
unterstützen wir so, dass ein angemessenes Schutzniveau auch im Ehrenamt
erreichbar ist.
Einfache Sprache
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