| Veranstaltung: | 52. Bundesdelegiertenkonferenz Berlin |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | T TOP 01 - Formalia |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 05.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.10.2026, 17:15 |
WO-AK-01: Wahlordnung für die Wahl der Antragskommission
Antragstext
- Die Mitglieder der Antragskommission werden nach § 14 Abs. 9 der Satzung von
der Bundesversammlung gewählt. Die Antragskommission setzt sich aus der/dem
Generalsekretär*in, einem Mitglied des Parteirates und einem weiteren Mitglied
des Bundesvorstandes sowie sieben durch die Bundesversammlung zu wählende
Mitglieder zusammen. Für die Antragskommission gilt insgesamt die
Mindestquotierung. Um dies sicherzustellen, werden vier Frauenplätze und drei
offene Plätze gewählt.
- Bewerbungen sollen bis zum Freitag, 20. November 2026, 11:59 Uhr über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich.
- Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des
Platzes, für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung
erfolgt in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen. Die Vorstellungszeit
beträgt 3 Minuten. Es besteht keine Möglichkeit für Fragen. Danach beginnt der
Wahlgang.
- Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent
der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen mehr Kandidat*innen in einem
Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem
Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten,
scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Ab dem dritten Wahlgang reicht die
relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden.
Einfache Sprache
Dieser Antrag regelt den Ablauf der Wahl der Antragskommission auf der BDK 2026.
Was ist die Antrags-Kommission?
Auf der BDK gibt es viele Anträge.
Anträge sind Vorschläge, über die die Delegierten abstimmen.
Die Antrags-Kommission kümmert sich um die Behandlung der Anträge.
Die Bundes-Versammlung wählt die Mitglieder der Antrags-Kommission.
Das steht in der Satzung, in Paragraf 14, Absatz 9.
Wer gehört zur Antrags-Kommission?
Die Antrags-Kommission hat 10 Mitglieder.
Diese 3 Personen gehören schon fest dazu:
- der General-Sekretär oder die General-Sekretärin
- 1 Person aus dem Partei-Rat
- 1 weitere Person aus dem Bundes-Vorstand
Diese 7 Personen werden auf der Bundes-Versammlung gewählt:
- 4 Plätze sind für Frauen.
- 3 Plätze sind offene Plätze. Hier können alle gewählt werden.
Warum gibt es 4 Frauen-Plätze?
In der ganzen Antrags-Kommission sollen mindestens die Hälfte Frauen sein.
Das nennt man: Mindest-Quotierung.
Wie wird gewählt?
Die Wahl ist digital.
Dafür gibt es ein Computer-Programm. Es heißt Openslides.
Alle Plätze werden in einer gemeinsamen Wahl gewählt.
Aber man stimmt über jede Person einzeln ab.
Das nennt man: verbundene Einzel-Wahl.
Wie kann man sich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich bis Freitag, 20. November 2026, 11:59 Uhr.
Die Bewerbung geht über diese Internet-Seite: https://antraege.gruene.de
Sie können sich auch später noch bewerben.
Das geht bis kurz vor der Wahl.
Wie stellen sich die Personen vor?
Jede Person stellt sich nur 1 Mal vor.
Das passiert vor der Wahl für den ersten Platz, für den sie sich bewirbt.
Die Reihenfolge geht nach dem Alphabet.
Dabei zählt der Nach-Name.
Jede Person hat 3 Minuten Zeit.
Man darf keine Fragen stellen.
Nach den Vorstellungen beginnt die Wahl.
Wann wählt man alle Plätze zusammen?
Manchmal gibt es genau so viele Frauen, die sich bewerben, wie es Frauen-Plätze
gibt.
Also genau 4 Frauen.
Dann wählt man die Frauen-Plätze und die offenen Plätze zusammen in einer Wahl.
Wie viele Stimmen hat man?
Die Delegierten haben in jeder Wahl-Runde so viele Stimmen, wie es freie Plätze
gibt.
Ein Beispiel: Es sind noch 7 Plätze frei. Dann hat jede delegierte Person 7
Stimmen.
Wer ist gewählt?
In der 1. und 2. Wahl-Runde:
Eine Person ist gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
bekommt.
Also mehr als 50 Prozent.
Manchmal schaffen das mehr Personen, als es Plätze gibt.
Dann sind nur die Personen mit den meisten Stimmen gewählt.
Wer zu wenige Stimmen bekommt, scheidet aus:
Eine Person bekommt in einer Runde weniger als 10 Prozent der gültigen Stimmen?
Dann darf sie in den nächsten Runden nicht mehr mitmachen.
Ab der 3. Wahl-Runde:
Jetzt gewinnt, wer die meisten Stimmen hat.
Man braucht nicht mehr die Hälfte der Stimmen.
Aber: Man braucht mindestens 25 Prozent der gültigen Stimmen.
Das ist ein Viertel der Stimmen.
