26. Januar 2025
City Cube in Berlin
Messedamm 26, 14055 Berlin
Antragsschluss für eigenständige Anträge: Sonntag, 15. Dezember 2024, 11:59 Uhr. Hinweise zum Bundestagswahlprogramm siehe unten.
Antragsschluss für Änderungsanträge zu eigenständigen Anträgen sowie zum Dringlichkeitsantrag Bundestagswahlprogramm des Bundesvorstands: Mittwoch, 08. Januar 2025, 11:59 Uhr
Antragsschluss für Dringlichkeitsanträge (1. Antragsschluss): Samstag, 11. Januar 2025, 11:59 Uhr
Antragsschluss für Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen
sowie Dringlichkeitsanträge (2. Antragsschluss): Samstag, 25. Januar 2025, 11:59 Uhr
Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen, die Landesversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen, der Länderrat, der Frauenrat, der Diversitätsrat, der Bundesfinanzrat, der Parteirat, der BAG-Sprecher*innenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaften, der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die
Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben, die allgemeinen Parteiausschüsse gem. § 13 Parteiengesetz auf Landesebene (Landesausschüsse etc.), 50 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, sowie die Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND.
Es obliegt dem Bundeskanzler, den Prozess für Neuwahlen durch das Stellen der Vertrauensfrage einzuleiten, über die der Bundestag entscheidet. Anschließend ist der Bundespräsident aufgerufen, sich mit der Auflösung des Bundestages zu befassen. Die Abstimmung des Bundestages erfolgt voraussichtlich am 16. Dezember 2024 und somit nach der Antragsfrist.
Auf Grundlage des Ergebnisses der Vertrauensfrage wird der Bundesvorstand seinen Entwurf zum Bundestagswahlprogramm wenige Tage nach dem Ausgang der Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag als Dringlichkeitsantrag stellen. Um den Mitgliedern einen dreiwöchigen Zeitraum für Änderungsanträge zu ermöglichen, wird die Frist für Änderungsanträge an das Bundestagswahlprogramm erst am 8. Januar 2025 enden.
Eigenständige Anträge: Aufgrund der eintägigen Dauer und des Fokus der außerordentlichen BDK auf das Bundestagswahlprogramm sind weitere eigenständige Anträge über das Bundestagswahlprogramm hinaus nicht vorgesehen und die Tagesordnung auf Formalia und das Bundestagswahlprogramm begrenzt.
Dringlichkeitsanträge: Bei Dringlichkeitsanträgen ist neben der Antragstellung auch die Dringlichkeit zu begründen. Laut unserer Geschäftsordnung der BDK ist die Dringlichkeit gegeben, wenn sich der Antrag auf ein Ereignis bezieht, das erst nach Antragsschluss eingetreten ist. Hiermit sind externe Ereignisse gemeint, die Auswirkungen auf die reale Welt haben. Nicht gemeint sind beispielsweise einzelne Äußerungen von Parteifreund*innen oder mediale Berichterstattungen. Die Anträge müssen sich jenseits der Begründung auch im Kern des Antrags mit dem Ereignis und seinen Folgen befassen.
FAQ Antragsverfahren: Wir haben FAQ für die BDK erarbeitet und unter anderem Guidelines für das Antragsverfahren zwischen Antragskommission und Antragsteller*innen ergänzt. Bitte lest euch diese durch!
Alle weiteren Informationen zur BDK findet Ihr zeitnah auf unserer Grünen BDK Website.
Fragen zu den Anträgen und zu Verfahren wie auch Anliegen zur Nutzung von Antragsgrün könnt ihr uns an die Adresse antragsgruen@gruene.de schicken.
Anzeige des Frauenanteils: Wir wollen die Beteiligung von Frauen in unserer Partei erhöhen. Um abzubilden, wie hoch der Frauenanteil unter den Antragsteller*innen von (Änderungs-)anträgen ist, wird dieser für jeden von Mitgliedern gestellten (Änderungs-)antrag angezeigt. Jedes Mitglied wählt bei der Antragstellung selbst das Geschlecht aus: weiblich, männlich, inter/divers und keine Angabe sind möglich. Die Anzeige dient dazu, das Geschlechterverhältnis transparent zu machen.