Unser Vorschlag sichert einen fairen Ausgleich vom feministischen Anspruch einer Mindestquotierung und dem Teilhaberecht aller Parteimitglieder.
Das Problem, wie die Delegierung von nur einer Person in den betroffenen KVs zu gestalten ist, ist bisher nicht rechtssicher gelöst und wird unterschiedlich gehandhabt.
Nach den Zahlen der Bundesgeschäftsstelle zur BDK in Wiesbaden sind ca. 63 % unserer Kreisverbände davon betroffen. 263 von insgesamt 416 Kreisverbänden dürfen nur 1 stimmberechtigte Person zur BDK delegieren. 80 KVs erhalten das Grundmandat und weitere 183 Kreisverbände erzielen bei der satzungsgemäßen Mandatsberechnung eine Delegiertenzahl von 1.
Abgesehen davon, dass begrifflich erst ab 2 Delegierten von einer Mindestquotierung gesprochen werden kann, regelt das Frauenstatut das Verfahren bei der eine-Person-Delegierung nicht. Dass der erste und einzige Delegiertenplatz einer Frau vorbehalten ist, ergibt sich ausdrücklich nicht aus § 1 Absatz 1 Frauenstatut, da dies ausschließlich für Listenwahlen bzw. Wahlvorschläge angeordnet wird. Diesen Rechtsgedanken aus dem Frauenstatut analog auf die eine-Person-Delegierung zu beziehen und diese zu einem originären Frauenplatz zu titulieren schränkt die Mitgliederrechte von Nichtfrauen über Gebühr ein. Nichtfrauen in 63 % unserer Kreisverbände wären somit von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Unseres Erachtens wäre diese Auslegung mit höherrangigem bindenden Recht nicht vereinbar.
Gemäß Art. 21 Absatz 1 Satz 3 GG muss die innere Ordnung aller politischen Parteien demokratischen Grundsätzen entsprechen. Politische Teilhabe, Wahrung des innerparteilichen Wettbewerbs und Chancengleichheit gehören dazu.
Da der eine-Person-Delegiertenplatz kein originär nur Frauen zustehender Platz ist, bedarf es auch keiner Regelung über eine Freigabe. Das Frauenstatut bleibt davon unberührt.
Durch den wiederkehrenden Wechsel von Frauenplatz und offenem Platz bei der Delegiertenwahl ist schon bei Betrachtung von zwei Wahlperioden die Mindestquotierung von Frauen erreicht und die politische Teilhabe von Nichtfrauen ist ebenfalls gewährleistet.
