Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Kai Bojens (KV Stade) und 95 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 26%) |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 07.10.2025, 16:59 |
V-06: Chatkontrolle dauerhaft verhindern, Verschlüsselung als europäisches Grundrecht!
Antragstext
Der Vorstand wird aufgefordert, mit allen Partnerparteien der EGP, der EGP
selber und den Grünen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des
Bundestags eine Strategie zu erarbeiten mit der ein Grundrecht auf
Verschlüsselung für natürliche und juristische Personen in die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen wird. Damit soll zum einen ein
anlassloses und pauschales Verbot von Verschlüsselung unterbunden werden. Des
Weiteren soll hiermit aber auch ein indirektes Aufheben von Verschlüsselung, wie
etwa durch die Chatkontrolle und das damit verbundene Scannen auf Endgeräten,
unmöglich werden.
Begründung
Immer wieder in den letzten Jahren gab und gibt es Begehrlichkeiten von Institutionen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um die Kommunikation von Bürger:innen pauschal zu überwachen. Unter anderem mit der sogenannten „Chatkontrolle“ sollen die Nachrichten aller Bürger:innen anlasslos auf strafbare Inhalte untersucht werden – ein absoluter Bruch mit dem Kommunikationsgeheimnis, der regelmäßig wieder auf der Tagesordnung steht. Einzelne Vorhaben von Arbeitsgruppen innerhalb der EU gehen sogar noch weiter und wollen etwa die Nutzung verschlüsselter Kommunikation generell durch das Einbringen von Hintertüren unterbinden. Mit diesen Vorhaben wird nicht nur eine Überwachungsinfrastruktur unvergleichlichen Ausmaßes geschaffen, was Regierungen wie etwa die von Viktor Orbán sicher begrüßen würden. Darüber hinaus wird auch die Sicherheit von Kommunikation grundsätzlich in Frage gestellt, denn eine Hintertür nur für die vermeintlich Guten gibt es nicht, und die Erfahrungen nicht zuletzt durch Edward Snowden zeigen, dass der Missbrauch auch in Demokratien bereits jetzt schon stattfindet. Die Friedensnobelpreisträgerin EU begäbe sich damit auf das bürgerrechtliche Niveau von Staaten wie Russland oder China und würde auch der Wirtschaft einen Bärendienst erweisen, die auf die Sicherheit und Integrität ihrer Daten angewiesen ist.
Wir wollen deswegen solchen Vorhaben grundsätzlich eine Absage erteilen. Dazu soll die Charta der Grundrechte der EU um ein Recht auf Verschlüsselung erweitert werden, das keinesfalls pauschal unterlaufen werden darf. Nur im begründeten Einzelfall darf im Rahmen einer rechtsstaatlichen Ermittlung ins digitale Briefgeheimnis eingegriffen werden. Ein Einbau von globalen Hintertüren oder Umgehungsmechanismen wie sogenanntes „Client Side Scanning“ darf niemals zulässig sein.