| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | VR Im V-Ranking priorisierte V-Anträge |
| Status: | Beschluss (vorläufig) |
| Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
| Beschlossen am: | 30.11.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Chatkontrolle dauerhaft verhindern, Verschlüsselung als europäisches Grundrecht!
Beschlusstext
Wir GRÜNE setzen uns auf europäischer Ebene gemeinsam mit unseren
Partnerparteien sowie den Grünen-Abgeordneten im Europäischen Parlament und im
Deutschen Bundestag dafür ein, dass ein Grundrecht auf Verschlüsselung für
natürliche und juristische Personen in die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union aufgenommen wird. Dafür unterstützen wir einen koordinierten
europäischen Prozess und die Entwicklung einer gemeinsamen politischen
Strategie.
Wir lehnen anlasslose Massenüberwachung wie Vorratsdatenspeicherung oder
Chatkontrolle ab. Stattdessen setzen wir auf eine zielgerichtete und
rechtsstaatlich abgesicherte Strafverfolgung und die dafür notwendigen
Datenzugriffsrechte. Im digitalen Raum setzen wir auf Verfahren, die Grundrechte
schützen und die technische Sicherheit gewährleisten, etwa ein Quick-Freeze-
Gesetz sowie weitere gezielte Instrumente wie Login-Fallen.
Anbieter von Kommunikationsdiensten wie WhatsApp, Signal oder Facebook dürfen
nicht verpflichtet werden, Inhalte flächendeckend oder automatisiert zu
durchsuchen. Auch Client Side Scanning lehnen wir ab: Es unterläuft die Ende-zu-
Ende Verschlüsselung, gefährdet private Kommunikation und schafft
sicherheitsrelevante Schwachstellen. Die Chatkontrolle bietet keinen wirksamen
Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Fehleranfällige
KI-Erkennung, massenhafte Falschmeldungen und Ausweichbewegungen von Täter*innen
würden Ermittlungen behindern. Zugleich brauchen Kinder und Jugendliche gerade
heute stärkeren Schutz und sichere, selbstbestimmte digitale Räume.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen wir uns deshalb für eine zielgerichtete
Stärkung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ein sowie für umfassende
Präventionsmaßnahmen: digitale Kompetenzen, Unterstützung für Eltern und
pädagogische Fachkräfte, klare Anlaufstellen und verlässliche Hilfsangebote für
Betroffene.
