Der Bundesfinanzrat möchte in Zukunft alleine über die Höhe der Sonderbeiträge entscheiden. Die Höhe des standardmäßigen Sonderbeitrags von 19% des Bruttoeinkommens umfasst momentan ungefähr 30% des Nettoeinkommens von Bundestags- und Europaabgeordneten. Das ist deutlich höher als in allen anderen vergleichbaren Parteien. Während die allermeisten Abgeordneten diesen Beitrag gern leisten, ist es angemessen, dass sie an den Diskussionen um diese Regelungen auch in Zukunft beteiligt werden. Außerdem sollten relevante Regelungen zur Vermeidung illegaler Parteienfinanzierung breit und transparent diskutiert werden.
Wir halten es für transparenter und demokratischer, wenn weiterhin die Bundesdelegiertenkonferenz über die Höhe der Sonderbeiträge entscheidet. Darüber hinausgehende Detailregelungen z.B. zu Härtefällen und Entlastungen von Eltern sollten dann vom Bundesfinanzrat ausgearbeitet werden.
Die Mandatsträger*Innenbeiträge leisten einen erheblichen Anteil zur Finanzierung unserer Parteistrukturen und Wahlkämpfe. Der Satzungsänderungsvorschlag des Bundesfinanzrates erhöht die Transparenz über die geleisteten Mandatsträger*innenbeiträge und veröffentlicht dann erstmals den "individuellen Erfüllungsgrad". Im Zuge dieser Transparenzinitiative sollte dann auch zusätzliche Transparenz darüber geschaffen werden, wofür die Mandatsträger*Innenbeiträge genau verwendet werden.
