| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | H Haushalt & Finanzen |
| Antragsteller*in: | Bundesfinanzrat (dort beschlossen am: 26.09.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 14.10.2025, 17:05 |
H-02: Anpassung der Verteilung der staatlichen Teilfinanzierung
Antragstext
Der Bundesfinanzrat hat am 8. März 2024 beschlossen, einen Evaluierungsprozess
zur Klärung von Aufgaben, Rollen und Finanzierung der Gliederungsebenen unserer
Partei durchzuführen. Zusätzlich wurde der Bundesfinanzrat mit Beschluss der
Bundesdelegiertenkonferenz 2024 in Wiesbaden gebeten, einen ab 2027 wirksamen
Vorschlag für eine neue solidarische Finanzierung der Parteistrukturen zu
erarbeiten.
Bundesfinanzrat und Bundesfinanzausschuss haben sich in ihren Sitzungen im März
2025 darauf verständigt, die durch die vorgezogene Bundestagswahl 2025 gewonnene
Zeit zu nutzen und die Evaluation der Verteilung der Finanzmittel bereits im
Jahr 2025 abzuschließen und mögliche Anpassungen ab dem Haushaltsjahr 2026
umzusetzen.
Im Erarbeitungsprozess wurden die Ergebnisse eines Workshops im Rahmen der
Bundesfinanzrates mit den Schatzmeister*innen und sachkundigen Mitgliedern der
Landesverbände sowie Gespräche mit den Landesverbänden
(Landeschatzmeister*innen, Landesgeschäftsführungen, Landesfinanzreferate, z.T.
Landesvorsitzende) berücksichtigt.
2. Vom Bundesanteil der staatlichen Teilfinanzierung werden zunächst Mittel für
Gemeinschaftstöpfe abgezogen. Dabei handelt es sich um für die Parteientwicklung
bedeutsame wesentliche Sachverhalte, die im gemeinsamen Interesse aller
Parteiebenen liegen und die deshalb gemeinschaftlich-solidarisch finanziert
werden. Die Gemeinschaftstöpfe können in weitere Bestandteile untergliedert
werden.
Welche Gemeinschaftstöpfe bzw. Untergliederungen gebildet und in welcher Höhe
dafür jeweils finanzielle Mittel bereitgestellt werden, ist Bestandteil des
jährlichen Haushaltsbeschlusses für den Bundesverband.
Alle Bestandteile werden als echte Fonds geführt, in einem Haushaltsjahr nicht
verwendete Mittel stehen zweckgebunden in folgenden Haushaltsjahren zur
Verfügung.
Bisherige Beschlüsse, Ordnungen oder ähnliches über Ansprüche, Verfahren und
sonstigen Grundsätzen zur Bewirtschaftung der Bestandteile bleiben in Kraft.
Begründung
Die Evaluierung der Verteilungsmechanismen der staatlichen Teilfinanzierung muss verschiedene Herausforderungen berücksichtigen:
- Aufgrund der Wahlergebnisse des Jahr 2024 und 2025 stehen im Verhältnis weniger finanzielle Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung zur Verfügung
- Strukturelle Anforderungen und Möglichkeiten der Parteigliederungen differenzieren sich weiter aus
- Digitalisierungsdynamiken nehmen weiter an Fahrt auf und vergrößern die Herausforderungen für unsere Partei auch im Bereich der Verwaltungsgrundlagen
Gleichzeitig sind die Verwaltungs- und Finanzautonomie unserer Gliederungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen organisatorischen und nicht vergleichbaren Entwicklungslinien zu beachten.
Der vorliegende Vorschlag betrachtet deshalb nicht Finanzbeziehungen zwischen Bundesverband und Kreisverbänden sondern belässt die Gestaltung der Beziehungen zu den Kreisverbänden in der Verantwortung der Landesverbände.
Grundsätzlich werden durch die vorgeschlagenen Anpassungen die zwei wesentlichen Herausforderungen – Unterstützung strukturschwacher Landesverbände und Gestaltung der Digitalisierung – auf langfristig verlässliche Füße gestellt.
Durch die Bildung des Strukturgemeinschaftstopfes und des Digitalisierungsgemeinschaftstopfes werden beide Sachverhalte direkt adressiert und gemeinschaftlich finanziert.
Bei der Verteilung der Finanzmittel zwischen den Landesverbänden werden ebenfalls strukturelle Kriterien (Sockel, Fläche, Wahlberechtigte) besser gestellt und somit strukturschwache Landesverbände gestärkt.
Weitere Einzelheiten können dem beiliegenden Ergebnisbericht der AG Teilfinanzierung entnommen werden.
