| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | H Haushalt & Finanzen |
| Antragsteller*in: | Bundesfinanzrat (dort beschlossen am: 26.09.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 14.10.2025, 17:05 |
H-02: Anpassung der Verteilung der staatlichen Teilfinanzierung
Antragstext
Vorwort
Die Grundstruktur der aktuellen Verteilung der Bundesmittel der staatlichen
Parteienfinanzierung in unserer Partei wurde im Jahr 1999 auf der
Bundesdelegiertenkonferenz in Erfurt beschlossen.
Der Bundesfinanzrat hat am 8. März 2024 beschlossen, einen Evaluierungsprozess
zur Klärung von Aufgaben, Rollen und Finanzierung der Gliederungsebenen unserer
Partei durchzuführen. Zusätzlich wurde der Bundesfinanzrat mit Beschluss der
Bundesdelegiertenkonferenz 2024 in Wiesbaden gebeten, einen ab 2027 wirksamen
Vorschlag für eine neue solidarische Finanzierung der Parteistrukturen zu
erarbeiten.
Bundesfinanzrat und Bundesfinanzausschuss haben sich in ihren Sitzungen im März
2025 darauf verständigt, die durch die vorgezogene Bundestagswahl 2025 gewonnene
Zeit zu nutzen und die Evaluation der Verteilung der Finanzmittel bereits im
Jahr 2025 abzuschließen und mögliche Anpassungen ab dem Haushaltsjahr 2026
umzusetzen.
Dazu hat der Bundesfinanzrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihren
Ergebnisbericht im September 2025 vorlegte.
Im Erarbeitungsprozess wurden die Ergebnisse eines Workshops im Rahmen der
Bundesfinanzrates mit den Schatzmeister*innen und sachkundigen Mitgliedern der
Landesverbände sowie Gespräche mit den Landesverbänden
(Landeschatzmeister*innen, Landesgeschäftsführungen, Landesfinanzreferate, z.T.
Landesvorsitzende) berücksichtigt.
Nach Auswertung der Ergebnisse der AG Teilfinanzierung im September 2025 in
Bundesfinanzausschuss und Bundesfinanzrat wird die Bundesdelegiertenkonferenz
gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Grundlage der hier gegenständlichen Verteilung der Mittel der staatlichen
Teilfinanzierung zwischen Bundesverband und Landesverbänden sowie zwischen den
Landesverbänden ist der sogenannte Bundesanteil (übrige staatliche Mittel) gemäß
§ 19a Absatz 6 Parteiengesetz.
2. Vom Bundesanteil der staatlichen Teilfinanzierung werden zunächst Mittel für
Gemeinschaftstöpfe abgezogen. Dabei handelt es sich um für die Parteientwicklung
bedeutsame wesentliche Sachverhalte, die im gemeinsamen Interesse aller
Parteiebenen liegen und die deshalb gemeinschaftlich-solidarisch finanziert
werden. Die Gemeinschaftstöpfe können in weitere Bestandteile untergliedert
werden.
Welche Gemeinschaftstöpfe bzw. Untergliederungen gebildet und in welcher Höhe
dafür jeweils finanzielle Mittel bereitgestellt werden, ist Bestandteil des
jährlichen Haushaltsbeschlusses für den Bundesverband.
3. Für das Jahr 2026 werden folgende Gemeinschaftstöpfe und Untergliederungen
gebildet:
- a. Strukturgemeinschaftstopf mit
- i. Solidaritätsfonds
- ii. Strukturfonds
- iii. Unterstützung bestimmter LVen zu Koordinierung von
Kreisverbänden
- b. Digitalisierungsgemeinschaftstopf mit
- i. Digitalisierungsfonds
- ii. Fonds zur Weiterentwicklung der SHERPA
- iii. Finanzierung digitale Basisinfrastruktur außerhalb der SHERPA,
die durch die verdigado e.G. bereitgestellt wird
Alle Bestandteile werden als echte Fonds geführt, in einem Haushaltsjahr nicht
verwendete Mittel stehen zweckgebunden in folgenden Haushaltsjahren zur
Verfügung.
Bisherige Beschlüsse, Ordnungen oder ähnliches über Ansprüche, Verfahren und
sonstigen Grundsätzen zur Bewirtschaftung der Bestandteile bleiben in Kraft.
4. Für den am 8. März 2024 vom Bundesfinanzrat beschlossenen
Finanzierungsausgleichsfonds gilt das folgende:
- a. Nicht ausgeschöpfte Mittel für Digitalisierungs- und
Strukturförderungsprojekte stehen weiterhin zweckgebunden zur Verfügung
und werden den entsprechenden Fonds der Gemeinschaftstöpfe zugeführt.
- b. Nicht verbrauchte Mittel für Investitionen in besondere
Strukturprojekte werden in den Jahren 2025 (für 2024) und 2026 (für 2025)
an die Landesverbände nach den jeweils geltenden Verteilungsschlüsseln
ausgeschüttet.
5. Die nach Abzug der Gemeinschaftstöpfe verbleibenden Mittel des Bundesanteils
werden zu 2/3 den Landesverbänden und zu 1/3 dem Bundesverband zugewiesen. Der
Bundesverband führt die bisher im Rahmen von Vorwegabzügen (teil-)finanzierten
Vorhaben in eigener Verantwortung fort. Dafür gilt folgendes:
- a. Bisher nicht verbrauchte Mittel für Vielfaltsarbeit stehen weiterhin
zweckgebunden zur Verfügung.
- b. Bisher nicht verbrauchte Mittel aus dem Weiterbildungscent stehen
weiterhin zweckgebunden zur Verfügung.
6. Der Anteil der Landesverbände an den verbleibenden Mitteln des Bundesanteil
wird unter den Landesverbänden wie folgt verteilt (die bisherigen Bestandteile
und ihre Ermittlungsgrundlagen bleiben erhalten):
- Sockelbetrag je LV – 18%
- Flächenanteil je LV – 20%
- Wahlberechtigte je LV – 13%
- Stimmenanteile je LV – 19%
- Mitgliederzahl je LV – 5%
- Höhe der Zuwendungen je LV – 23%
- Mandatsausgleich - 2%
Begründung
Die Evaluierung der Verteilungsmechanismen der staatlichen Teilfinanzierung muss verschiedene Herausforderungen berücksichtigen:
- Aufgrund der Wahlergebnisse des Jahr 2024 und 2025 stehen im Verhältnis weniger finanzielle Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung zur Verfügung
- Strukturelle Anforderungen und Möglichkeiten der Parteigliederungen differenzieren sich weiter aus
- Digitalisierungsdynamiken nehmen weiter an Fahrt auf und vergrößern die Herausforderungen für unsere Partei auch im Bereich der Verwaltungsgrundlagen
Gleichzeitig sind die Verwaltungs- und Finanzautonomie unserer Gliederungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen organisatorischen und nicht vergleichbaren Entwicklungslinien zu beachten.
Der vorliegende Vorschlag betrachtet deshalb nicht Finanzbeziehungen zwischen Bundesverband und Kreisverbänden sondern belässt die Gestaltung der Beziehungen zu den Kreisverbänden in der Verantwortung der Landesverbände.
Grundsätzlich werden durch die vorgeschlagenen Anpassungen die zwei wesentlichen Herausforderungen – Unterstützung strukturschwacher Landesverbände und Gestaltung der Digitalisierung – auf langfristig verlässliche Füße gestellt.
Durch die Bildung des Strukturgemeinschaftstopfes und des Digitalisierungsgemeinschaftstopfes werden beide Sachverhalte direkt adressiert und gemeinschaftlich finanziert.
Bei der Verteilung der Finanzmittel zwischen den Landesverbänden werden ebenfalls strukturelle Kriterien (Sockel, Fläche, Wahlberechtigte) besser gestellt und somit strukturschwache Landesverbände gestärkt.
Weitere Einzelheiten können dem beiliegenden Ergebnisbericht der AG Teilfinanzierung entnommen werden.
