Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Mirja Mietzker (KV Bergstraße) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 42%) |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 15.10.2025, 20:45 |
V-62: Kinderbetreuung: Rechtsanspruch Ü3 Betreuung anpassen
Antragstext
Begründung
Begründung:
1. Ausgangslage: Aktuelle Rechtslage (§ 24 SGB VIII)
Nach § 24 SGB VIII besteht in Deutschland aktuell folgender gesetzlicher Anspruch auf
frühkindliche Bildung und Betreuung:
• Für Kinder unter 3 Jahren: Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Krippe oder
durch eine Tagespflegeperson – entsprechend dem individuellen Bedarf.
• Für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung: Anspruch auf bedarfsgerechte
ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten).
• Für Schulkinder: Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot muss vorgehalten
werden.
Dieser Antrag ändert ausdrücklich nichts am bestehenden Anspruch ab dem ersten
Geburtstag oder für die Schulkindbetreuung. Der individuelle Zugang zur
Krippenbetreuung bleibt unangetastet. Ziel ist allein, den Einstieg in den Kindergarten
(Ü3-Bereich) zu überarbeiten, um strukturelle Probleme zu beheben.
2. Problem: Der aktuelle Einstieg mit dem 3. Geburtstag ist ineffizient
Die Regelung, dass Kinder ab dem 3. Geburtstag einen Kindergartenplatz beanspruchen
können, führt dazu, dass Kinder über das gesamte Jahr verteilt in die Einrichtungen
aufgenommen werden. Das sorgt für:
• Unvollständige Auslastung bis zum 3. Quartal des Kitajahres.
• Lehrlaufkosten für Kommunen, da Plätze monatelang leer stehen.
• Weniger Planungssicherheit für Einrichtungen und Eltern.
• Benachteiligung für Kinder mit Geburtstagen im Frühjahr – obwohl statistisch viele
Kinder in diesen Monaten geboren werden.
3. Lösung: Kindergartenanspruch neu terminieren
Wir schlagen daher vor:
Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz (Ü3-Bereich) soll künftig im Sommer nach
dem zweiten Geburtstag beginnen – z. B. zum Start des Kitajahres am 1. August.
Dadurch verschiebt sich der Anspruch nicht auf ein neues Alter, sondern auf einen
einheitlichen Zeitpunkt im Jahr – und zwar für alle Kinder im gleichen
Geburtsjahrgang.
4. Vorteile der Neuregelung
• Frühere Planungssicherheit für Eltern, Träger und Kommunen.
• Gerechtere Chancenverteilung unabhängig vom Geburtsmonat.
• Mehr Effizienz bei der Platzauslastung: Weniger Leerstand, bessere
Ressourcennutzung.
• Frühere Entlastung im U3-Bereich: Krippenplätze werden schneller wieder frei.
• Förderung von stabilen Lerngruppen durch gebündelte Aufnahmen.
• Pädagogischer Vorteil: Kinder kommen mit Gleichaltrigen in die Einrichtung –
sozialer und emotionaler Mehrwert.
5. Pädagogische Umsetzung: Nestgruppen & Übergänge
Kindergärten sollen für den veränderten Einstieg jüngerer Kinder (ab 2 Jahren)
entsprechende Nestgruppen oder altersgemischte Gruppenmodelle einführen. Dazu
gehört:
• Altersgerechte Eingewöhnung,
• Unterstützung bei Sauberkeitserziehung (Windeltraining),
• personelle und räumliche Ausstattung für jüngere Kinder.
Viele Einrichtungen praktizieren dies bereits erfolgreich im Rahmen ihrer pädagogischen
Konzepte.
6. Flexibilität bleibt bestehen
Selbstverständlich sollen Kitas auch weiterhin in der Lage sein, Kinder unterjährig
aufzunehmen, z. B. bei Umzügen oder besonderen individuellen Situationen. Der neue
Anspruch zum Kitajahresbeginn ersetzt nicht die Flexibilität – er schafft eine zusätzliche
verbindliche Option.
Fazit
Die Neuausrichtung des Rechtsanspruchs für den Kindergartenbereich ab dem Sommer
nach dem 2. Geburtstag:
• verbessert die soziale Gerechtigkeit,
• stärkt die Effizienz kommunaler Investitionen,
• entlastet die U3-Betreuung,
• und bringt mehr Stabilität und Planbarkeit für Familien und Einrichtungen.
Der Bedarfsgerechte Ausbau der Ü3 Kinderbetreuung ist schwer, wenn die Kinder im Laufe des Jahres "zufließen". Mit einem "gemeinsamen Termin aller Anspruchsberechtigten" wird die kommunale Bedarfsplanung übersichtlicher und der Ausbau in den Gemeinden kann besser kalkuliert werden.
Der Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag bleibt davon unberührt
weitere Antragsteller*innen
- Matthias Schimpf (KV Bergstraße)
- Stefan Nickel (KV Bergstraße)
- Anke Föh-Harshman (KV Limburg-Weilburg)
- Iris Henkelmann (KV Bergstraße)
- Daniel Fendrich (KV Bergstraße)
- Florian Gottstein (KV Bergstraße)
- Eric Tjarks (KV Bergstraße)
- Astrid Pfenning (KV Bergstraße)
- Evelyn Berg (KV Bergstraße)
- Marine Hervé (KV Bergstraße)
- Nick Fitz (KV Bergstraße)
- Christian Frunzke-Wihler (KV Bergstraße)
- Volker Lodwig (KV Bergstraße)
- Doris Sterzelmaier (KV Bergstraße)
- Jürgen Mertens (KV Bergstraße)
- Markus Meise (KV Bergstraße)
- Gerhard Ohlig (KV Bergstraße)
- Markus Müller (KV Bergstraße)
- Rolf Kaufmann (KV Bergstraße)
- Johannes Lacker (KV Bergstraße)
- Alexander Morawetz (KV Bergstraße)
- Franz Beiwinkel (KV Bergstraße)
- Gregor Simon (KV Bergstraße)
- Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Lars Klaus Aßhauer (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Tabitha Elkins (LV Bayern)
- Sigrid Pomaska-Brand (KV Märkischer Kreis)
- David Frederick Wheeler (KV Bergstraße)
- Maria Kreysch (KV Bergstraße)
- Tanja Simon-Gebhardt (KV Bergstraße)
- Melanie Thiele-Schellenberger (KV Bergstraße)
- Denise Brilla (KV Märkischer Kreis)
- Jens Polster (KV Celle)
- Stefanie Grün (KV Bergstraße)
- Ulrike Tadema (KV Duisburg)
- Stephan Stumpf (KV Bergstraße)
- Matthias Riedel (KV Bergstraße)
- Liv Thelen (KV Bergstraße)
- Kathrin Weber (KV Bielefeld)
- Uwe Metzner (KV Bergstraße)
- Ralph Vierheller (KV Bergstraße)
- Kai Lebeth (KV Bergstraße)
- Hans-Jürgen Roos (KV Bergstraße)
- Lisa Gesue (KV Bergstraße)
- Lea May (KV Bergstraße)
- Jonas Andrae (KV Bergstraße)
- Julia Müller (LV Grüne Jugend Hessen)
- Uwe Koch (KV Bergstraße)
- Pauline Wirth (KV Bergstraße)