Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) und 86 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%) |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 16.10.2025, 13:24 |
V-69: Sicherheit statt Populismus – ein grüner 10-Punkte-Plan zu den aktuellen Herausforderungen in der Innenpolitik
Antragstext
Der Wunsch nach Sicherheit in einer von Unsicherheit geprägten innen- und
außenpolitischen Weltlage ist in allen gesellschaftlichen und politischen
Diskursen allgegenwärtig. Tatsache ist, dass die Bedrohungen für die Demokratie,
den Rechtsstaat und den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine neue Qualität
erreicht haben, für die es Antworten braucht.
Debatten über innere Sicherheit sind schon viel zu lang getrieben von
emotionalisierter Schärfe, rationalen Fehlschlüssen und allzu oft verkürzten
Antworten auf gesamtgesellschaftliche Fragestellungen. Dies gilt besonders für
die wiederkehrenden Debatten über Abschiebungen, Grenzschließungen und
Zurückweisungen, die unzulässig als Debatte über innere Sicherheit gelabelt
werden. Vielmehr gilt umgekehrt: Trotz andauernder asyl- und
aufenthaltsrechtlicher Gesetzesverschärfungen auf nationaler und europäischer
Ebene, lagen und liegen hierin gerade keine konkreten Lösungen für konkrete
Probleme in Fragen der Sicherheit. Im Gegenteil: Gerade bei Menschen mit
Migrations- oder Fluchtgeschichte führen sie zu massiver Verunsicherung mit
deutlichen Einschränkungen auf die persönliche Lebensgestaltung. Mittlerweile
ist der Diskurs so weit verrutscht, dass Migration mit Kriminalität
gleichgesetzt wird. Obwohl die Forschung seit Jahrzehnten immer wieder
bestätigt: Migration und Flucht haben keinen systematischen Einfluss auf die
Kriminalität im Aufnahmeland. Nicht die ethnische Zugehörigkeit oder
Staatsbürgerschaft ist für Kriminalität verantwortlich, sondern soziale
Ungerechtigkeiten und die damit verbundenen schwierigen Lebenslagen der
betroffenen Menschen. Umso fataler ist die Instrumentalisierung von Anschlägen
aus rassistischer Motivation durch rechtsextreme Kräfte, aber auch zunehmend
durch demokratische Parteien. Hier werden Ängste geschürt, das Sicherheitsgefühl
der Menschen manipuliert und instrumentalisiert. Das aber lenkt nicht nur von
einer rationalen Betrachtung der Herausforderungen für den Staat und unsere
Sicherheitsbehörden ab. Es befördert auch die gesellschaftliche Spaltung und
schafft mehr Unsicherheit. Insbesondere dann, wenn ganze Bevölkerungsgruppen
unter Generalverdacht gestellt werden. Dies wird umso deutlicher, stellt man das
innen- und sicherheitspolitische Schweigen zu rechter Gewalt,
rechtsterroristischen Anschlags- und Umsturzplänen und das Wiedererstarken
lokaler rechtsextremer und rassistischer Mainstreamkulturen gegenüber.
Wer auf Grundlage von Spekulationen und Vorurteilen sicherheitspolitische
Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte
trifft, höhlt Grund- und Menschenrechte aus. Diese aber bilden die Grundlage
jeder freiheitlichen Demokratie. Deshalb müssen sicherheitspolitische
Entscheidungen auf solider Faktenbasis stehen und immer den Vorrang der
Menschenwürde achten.
Doch statt evidenzbasierter Erkenntnisse dominieren längst emotionale
Rechtfertigungen, unsachgemäße Interpretationen von Kriminalitätsstatistiken und
Aufmerksamkeitsökonomien politisches Handeln. Allein die Gleichsetzung
registrierter Straftaten als tatsächliche Kriminalitätsentwicklungen lässt nur
eine unvollständige Ursachenanalyse der sicherheitspolitischen Herausforderungen
zu. So geraten Freiheitsrechte, weit über das extrem rechte Lager hinaus, unter
Druck. Politischer Aktionismus und Populismus ersetzt so den eigentlich
notwendigen menschenrechtsbasierten, rationalen und wissenschaftlich fundierten
Umgang mit Kriminalität. Dieser muss die Basis bilden, um wirksame und
nachhaltige Lösungen zu entwickeln, welche die Grundprinzipien und Werte der
Verfassung stärken. Dabei dürfen sich die Maßnahmen nicht nur auf
Sicherheitsbehörden oder ordnungsrechtliche Herangehensweisen beschränken,
sondern müssen einen erweiterten Sicherheitsbegriff zu Grunde legen, der vor
allem Ursachen und Präventionsfaktoren in den Mittelpunkt stellt.
Kriminalitätsvermeidung wird vor allem durch Maßnahmen der sozialen,
finanziellen und lebensgestaltenden Sicherheit effektiv adressiert. Deshalb
setzten wir uns für eine grundsätzlich präventionsgeleitete Sicherheitspolitik
ein.
Sicherheit und Soziales müssen zusammengedacht werden, um positiv und nachhaltig
Einfluss auf Kriminalitätsentwicklung nehmen zu können. Es ist klar durch die
Forschung belegt, dass Armut, Perspektivlosigkeit und fehlende Teilhabe
Kriminalitätstreiber sind. Immer wieder rücken die Regelstrukturen der sozialen
Arbeit bei begrenzten finanziellen Spielräume zuerst ins Zentrum von
Kürzungsdebatten. Dabei ist es gerade die soziale Arbeit im öffentlichen Raum
und mit betroffenen Zielgruppen vor Ort, die einen wesentlichen
Sicherheitsfaktor darstellt. Hier werden individuelle und strukturelle
Problemlagen frühzeitig erkannt und können entsprechenden Lösungen zugeführt
werden. Akteure ohne Uniform können dabei genauso zur Sicherheit beitragen wie
Akteure in Uniform. Deshalb müssen die Regelstrukturen gestärkt, Zugänge in die
Hilfesysteme erleichtert und niedrigschwellige Angebote ausgebaut werden. Es
geht darum in den Kommunen Begegnungsräume zu schaffen, die Arbeit mit Kindern
und Jugendlichen in ihren Lebensrealitäten zu stärken und Problemlagen im
öffentlichen Raum mit sozialen Angeboten entgegenzuwirken. Hinzu kommt, dass die
städtebauliche Kriminalprävention flächendeckend an Bedeutung gewinnen muss.
Dabei ist besonders wichtig, dass nicht nur die Polizeiperspektive Eingang
findet, sondern auch eine gute soziale Infrastruktur geschaffen und langfristig
abgesichert wird. Dort wo Polizei tagtäglich agiert, insbesondere im Quartier,
braucht es neue, mutige und bürger*innenahe Ansätze des community policing,
Niederschwelligkeit, Kontakt, Nähe und Einbindung in die Quartiersarbeit. Die
Verankerung von Präventionsarbeit und Aufklärung befähigt Menschen zudem sich
vor Betrug und kriminellen Tatmustern zu schützen und stärkt das subjektive
Sicherheitsempfinden.
Im Kontext von Anschlägen und Amokläufen wird zwar über die psychischen
Situationen der Täter gesprochen, jedoch wenig darüber, die psychosoziale
Versorgung tatsächlich zu verbessern. Dabei ist die Zunahme an Einsatzlagen und
der Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen und in psychischen
Ausnahmezuständen eine der zentralen Herausforderungen im polizeilichen Alltag.
Die bisherigen Einsatzkonzepte und -trainings, Hinzuziehung externer Expertise
und Regelungen der PsychKGs sind lückenhaft. Die Fälle, in denen Einsätze mit
Menschen in psychischen Ausnahmesituationen eskalieren, sind ein zentrales
Arbeitsfeld der Bundes- und Landespolizeien, was sich deutlich stärker in Aus-
und Fortbildung widerspiegeln muss. Es gibt viele Faktoren, die sich auf die
psychische Gesundheit auswirken. Die Folgen der Pandemie, die Parallelität von
Krisenerfahrungen und damit verbundene Zukunftsängste, Vereinsamung und die
zunehmende Bedeutung sozialer Interaktion im digitalen Raum – sie alle sind
Ursachen von Belastungssituationen, die in unberechenbare oder schwer zu
kontrollierende Tatmuster oder Einsatzlagen übergehen können. Dabei ist
festzustellen, dass die psychosoziale und psychiatrische Versorgung sowohl im
klinischen als auch im ambulanten Bereich weit unter der Bedarfsdeckung liegt.
Es ist kein Geheimnis, dass gerade die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten
seit Jahren massiv unterfinanziert ist. Genauso sind eigene Gewalterfahrungen,
psychische Erkrankungen, Traumatisierungen oder religiöse und ideologische
Verblendung gerade in akuten Belastungssituationen befördernd für
Radikalisierungs- und Gewalttendenzen. Neben dem Ausbau von Kapazitäten und der
Schaffung interdisziplinärer, multiprofessioneller Einsatzteams von Polizei,
Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen sind niedrigschwellige Hilfsangebote
für Betroffene notwendig. Im Bereich der psychosozialen Versorgung müssen die
Öffentlichen Gesundheitsdienste auf kommunaler Ebene deutlich gestärkt,
Fragmentierungen innerhalb der Versorgung abgebaut werden und neue Konzepte der
wohnortnahen Versorgung etabliert werden. Es braucht keine Register aus dunklen
Zeiten, sondern Unterstützung und Zugang zu Hilfe und Therapie.
Die migrationsfeindlichen Debatten der vergangenen Jahre haben dazu geführt,
dass die Bedrohung durch Rechtsextremismus und Rassismus in den Hintergrund
sicherheitspolitischer Betrachtungen geraten ist. Dabei ist der Aufstieg der
extremen Rechten und der AfD als parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus und
-terrorismus in Deutschland die größte Gefahr für die freiheitliche Demokratie
von Innen. Rechtsextreme Straftaten befinden sich auf einem Allzeithoch,
Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte und rassistisch, antisemitisch und
queerfeindlich motivierte Straftaten und Hasskriminalität sind zur neuen
Normalität geworden. In manchen Gegenden bilden sich rechtsfreie Räume, in denen
sich Demokrat*innen aus politischem und ehrenamtlichem Engagement zurückziehen.
Es kann nicht sein, dass trotz Demonstrationen von Millionen von Menschen in
Deutschland in den letzten Jahren keine politischen Konsequenzen folgen. Das
AfD-Verbotsverfahren muss endlich vor das Bundesverfassungsgericht gebracht
werden. Spätestens die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die
AfD als bundesweit gesichert rechtsextrem eingestuft hat, muss als klares
Warnsignal und Anlass zum Handeln ernst genommen werden. Politisch motivierte
Kriminalität darf nicht kleingeredet und das Dunkelfeld muss weiter aufgehellt
werden. Überdies braucht es eine konsequente Verfolgung von Straftaten, die
Vollstreckung von offenen Haftbefehlen und das Trockenlegen extrem rechter
Netzwerke – auch im Netz.
Es steht dabei außer Frage, dass auch der gewaltbereite, radikalisierte
Islamismus unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, unseren Rechtsstaat,
unsere Demokratie angreift und gefährdet. Sowohl der faschistische Führerstaat
als auch ein Kalifatstaat basieren im Fundament auf einem menschenfeindlichen
Weltbild, das darauf ausgerichtet ist, demokratische Rechte abzuschaffen und
Menschen zu verfolgen, die anders denken, anders leben oder anders lieben. Und
immer werden dabei vor allem die Rechte von Frauen angegriffen. Es liegt daher
auf der Hand, dass wir dem Islamismus genauso entschieden entgegentreten müssen,
wie dem Rechtsextremismus. Dafür benötigen wir eine Stärkung der
Deradikalisierungsarbeit, mehr Beratungsstellen gegen Verschwörungsideologien
und einen Ausbau der zielgruppenspezifischen Jungen- und Männerarbeit vor Ort.
Statt der Kriminalisierung der demokratischen und antifaschistischen
Zivilgesellschaft braucht es ein Demokratiefördergesetz: Gerade jetzt braucht es
eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung von Vereinen und Projektträgern,
die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und andere Formen
der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die Rechte von Minderheiten und marginalisierten Gruppen
einsetzen. Gerade dort, wo Kommunalpolitik die Förderstrukturen bewusst
zerstört, braucht es verlässlichen Rückhalt für die Zivilgesellschaft.
Politische Bildung, schulische Bildung, Erwachsenenbildung, Gedenkstättenarbeit,
(lokale) Erinnerungskultur, Demokratiebildung und Integration im Sport sind
Garanten für eine wehrhafte Demokratie. Es darf keine Neutralität gegen
Verfassungsfeinde geben.
Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche
Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer einer
Sexualstraftat. Das Dunkelfeld ist bedeutend höher. Versuchte und vollendete
Femizide gerade im Kontext häuslicher Gewalt, sind in Deutschland alltäglich.
Obwohl jeden zweiten Tag eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist, gibt es
keine bundeseinheitliche Erfassung und Dokumentation von Femiziden. Auch im 21.
Jahrhundert ist es in unserer patriarchalen Gesellschaft nach wie vor ein
Lebensrisiko, eine Frau zu sein. Das dürfen wir nicht länger als gegeben
akzeptieren und die Bedarfe der Betroffenen in den Fokus nehmen. Gewalt gegen
Frauen und Mädchen ist in unserer Gesellschaft noch immer eins der größten
innenpolitischen Probleme. Nachdem sich die Union lange gegen das
Gewalthilfegesetz gewehrt hat, ist damit ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung gelungen, der die Länder stärker finanziell unterstützen wird. Die
Gelder müssen auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Dieser besondere
Gewaltschutz muss zukünftig auch für trans- und nichtbinäre Menschen gelten und
gesetzlich verankert werden. Von der vollständigen Umsetzung der Istanbul-
Konvention ist Deutschland aber noch weit entfernt. Die Frauenhäuser sind
chronisch überlastet, es braucht einen Ausbau auch von Schutzwohnungen. Oftmals
verhindern Abhängigkeits- und Machtverhältnisse ein selbstbestimmtes Leben frei
von Unterdrückung und Gewalt. Zukünftig muss es heißen: Wer schlägt, der geht.
Es muss zum Standard werden, dass Betroffene von Straftaten eine umfassende und
bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Eine proaktive Ansprache und ein
Rechtsanspruch auf Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie die dauerhafte
Finanzierung der Unterstützungsmaßnahmen müssen durch ein Opferschutzgesetz
gesetzlich verankert werden. Lücken im bestehenden Hilfs- und Schutzangebot
sollen so geschlossen werden. Zur Durchsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen braucht
es effektive Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten, interdisziplinäre
Fallkonferenzen, Gewaltschutz-Apps und den Ausbau von Gewaltschutzambulanzen zur
beweissicheren Dokumentation von sexualisierter und häuslicher Gewalt. Bei den
Diskussionen um die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) in
Hochrisikofällen, darf nicht vergessen werden, dass das spanische Modell
ganzheitlich ausgestaltet war. Es darf nicht bei symbolpolitischen
Beruhigungspillen bleiben. Die Maßnahmen müssen so angelegt werden, dass sie
einerseits rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen und gleichzeitig für die
betroffenen Frauen tatsächlichen Schutz bedeuten. Mit dem spanischen Modell
wurde das Hilfesystem massiv ausgebaut, die Unterstützung von Betroffenen
gestärkt und Anti-Gewalt-Trainings fest in den Lehrplänen verankert. Der Schutz
von Frauen und Mädchen beinhaltet antifeministische Einstellungen zu adressieren
und Feminismus nicht als Partikularinteresse zu betrachten. Antifeministische
Ideologien sind nicht zuletzt häufig ein Einstieg in menschenfeindliche, rechte
oder islamistische Radikalisierung. Feministische Innenpolitik ist daher kein
Hirngespinst, sondern das Versprechen, dass der Schutz von Frauen und Mädchen in
unserer Gesellschaft die notwendige Aufmerksamkeit und Priorisierung bekommt.
Der größte finanzielle Schaden durch Kriminalität entsteht durch die
organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität. Hier geht es nicht um
Bagatelldelikte, sondern von Milliardensummen. Gigantische Beträge, die entweder
auf dem Schwarzmarkt mit Drogen, Waffen und Menschenhandel erwirtschaftet werden
oder durch Steuerschlupflöcher und komplexe Betrugsmaschinerien, Firmengeflechte
und Briefkastenfirmen dem Staat vorenthalten werden. Es geht insgesamt um
dreistellige Milliardenbeträge, die dem Staat für seine Aufgabenerfüllung in
sämtlichen relevanten Bereichen geraubt werden. Dabei gefährdet Organisierte
Kriminalität auch demokratische Gesellschaften und zwar durch Korruption und das
Umgehen rechtsstaatlicher Grundsätze aber auch durch die Unterwanderung
bestimmter Märkte. Der Fokus innenpolitischer Debatten dreht sich stattdessen
zum einem seit Jahren um den sehr kleinen Bereich der sogenannten
„Clankriminalität“. Dabei wohnt diesem Konzept nicht nur eine systematische
Diskriminierungspraxis inne, sondern erschwert zugleich die zielgerichtete
polizeiliche Befassung. Oftmals wird als einfache Antwort eine Fokussierung von
Ermittlungsbehörden auf Kontrolldelikte in den Fokus gestellt. Diese tragen
jedoch nicht dazu bei, die maßgeblichen komplexen Strukturen organisierter
Kriminalität aufzudecken. Im Fokus müsste eine stärkere und effektive
internationale und vor allem europäische Vernetzung von Sicherheits- und
Justizbehörden stehen. Es ist bereits im bestehenden Hellfeld bekannt, dass
organisierte Kriminalität überwiegend grenzüberschreitend agiert. Das
Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter genauso wie die
Staatsanwaltschaften müssen in die Lage versetzt werden einen stärkeren Fokus
auf Strukturermittlungen legen zu können, damit die „großen Fische“ nicht durchs
Netz gehen. Zur Durchsetzung von Vermögensabschöpfungen bei Erträgen aus
illegalen Quellen, auch durch die Einziehung von Immobilien, braucht es neben
kriminalpolizeilichen Kompetenzen, qualifiziertes Personal, das
wirtschaftsrechtliche und -praktische Geflechte erkennen, nachvollziehen und
verfolgen kann. Ein durchgehender follow-the-money- Ansatz in den zuständigen
Behörden ist dabei unverzichtbar. Dafür braucht es auch Schnittstellen mit den
Finanzämtern, der Steuerfahndung und dem Zoll.
Auch die Forschung und Zivilgesellschaft müssen besser gefördert und
Kooperationen verbessert werden, damit Erkenntnisse von der Theorie in die
Praxis übertragen werden können. Perspektivisch braucht es eine
Neustrukturierung und Bündelung der Kompetenzen und Befugnisse zur Bekämpfung
der Finanzkriminalität durch eine bundeseinheitlich organisierte Finanzpolizei.
Bisher sind Steuerfahnder*innen durch die örtliche Anbindung an die Finanzämter
oft nicht ausreichend ausgestattet oder können, und hierfür gibt es beredte
Beispiele, in ihrer Arbeit sogar gezielt ausgebremst werden. Durch eine
ausreichende und an gleichen Standards bemessene Ausstattung und die Stärkung
der Unabhängigkeit könnte effektiver gegen Wirtschaftskriminalität und
Steuerbetrug vorgegangen werden.
Die Schäden durch Cyberangriffe steigen von Jahr zu Jahr an, mittlerweile werden
sie allein in Deutschland auf knapp unter 300 Milliarden Euro jährlich
geschätzt. Unternehmen und Privatpersonen werden mit Ransomware, Phising-
Attacken oder Schadsoftware angegriffen. Auch die kritische Infrastruktur gerät
besonders in den Fokus der Angreifer, die insbesondere in Russland und China zu
verorten sind. Hinzukommen massive Angriffe auf unsere Demokratie von innen und
von außen durch gezielte Desinformationskampagnen. Die weitgehend unbegrenzte
Machtfülle im digitalen Raum in den Händen weniger Tech-Giganten und unter
Kontrolle autokratischer Staaten stellen eine der größten Sicherheitsbedrohungen
dar, die einer starken europäischen Regulierung zur Freiheitssicherung bedürfen.
Wir müssen die digitale Infrastruktur von Staat und Unternehmen ins 21.
Jahrhundert bringen, aktuelle Sicherheitsstandards und -kompetenzen in der
Breite der Bevölkerung verankern und kritische Bereiche durch Redundanzen
absichern. Es braucht ein effektives KRITIS-Dachgesetzes und umfassende
Sicherheitsstandards für Bund, Länder und Kommunen. Straftaten im Internet
müssen in der polizeilichen Arbeit gleichwertig mit der Strafverfolgung auf der
Straße gestellt werden und entsprechend in Aus- und Fortbildung gewichtet
werden. Darüber braucht es innerhalb der Sicherheitsbehörden spezialisierte
Dienststellen und Kompetenzen, um digitale Kriminalitätsphänomene zu erkennen,
nachzuvollziehen und zur Anklage bringen zu können. Gleichzeitig gilt es
technische Sicherheitslücken zu schließen, anstatt sie künstlich offenzuhalten,
weil diese auch für staatliche Überwachungsmaßnahmen genutzt werden sollen.
Damit wird ein unberechenbares Risiko geduldet, welches auch Kriminelle und
kriminelle Staaten für sich nutzen können. Statt der immer gleichen
Scheindebatten über die Ausweitung von technisch und rechtlich hochkomplexen
Befugnissen, braucht es qualitativ hochwertige und ermittlungsrelevante Daten,
die evidenzbasiert und gezielt erhoben und genutzt werden. Sich in die
Abhängigkeit von Anbietern wie Palantir zu begeben ist nicht nur falsch, sondern
auch gefährlich. Pauschale Forderungen nach Massenüberwachungsinstrumenten von
der Vorratsdatenspeicherung bis zu uferlosen Abhörmaßnahmen und Online-
Durchsuchungen widersprechen einem zielgerichteten und grundrechtsschonenden
Ansatz. Prioritär, aber kaum Gegenstand der Debatten, wäre die Zusammenführung
von bestehenden Daten innerhalb der Sicherheitsbehörden, die schnellere
Auswertung von Beweismitteln und Datenanalysen sowie Rechtssicherheit für
Hacker*innen, die Schutzlücken aufdecken und so helfen, technische Systeme
sicherer zu machen.
Die Innenminister*innen von Bund und Ländern haben in der Vergangenheit nicht
selten ein ritualisiertes und erstarrtes Sicherheitsleitbild verfolgt. Längst
offenbar gewordene, große sicherheitspolitische Defizite wurden allzu oft
ignoriert und durch Scheindebatten und Symbolpolitik von strukturellen Antworten
ablenkt. Punktuell und anlassbezogen wird Handlungsfähigkeit simuliert, etwa
durch die reflexhafte Forderung nach mehr Befugnissen, mehr Personal und mehr
Maßnahmen. Dies jedoch ohne durchtragende oder strukturelle Antworten für die
Sicherheitsarchitektur des Landes zu liefern. Gleichzeitig entstand ein
Sanierungsstau, marode Wachen, an vielen Stellen ein veralteter Fuhrpark sowie
ein Stau an technischen Beschaffungen für das Alltagsgeschäft. Nicht zuletzt
wird der Fachkräftemangel in den Sicherheitsbehörden bei wachsenden Aufgaben
spürbar. Die Auflösung des Sanierungsstaus muss in Anbetracht neuer finanzieller
Spielräume für Infrastruktur Priorität genießen und Klimaneutralität konsequent
mitgedacht und umgesetzt werden. Es braucht bessere und familienfreundlichere
Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitmodelle, mehr Zeit für auch nicht
anlassbezogene Reflektion und Supervision, ein umfassend abgedecktes
Dienstunfallrecht und eine sichere und zeitgemäße IKT-Ausstattung und
Infrastruktur. Die Nutzung von Informationen aus öffentlichen Quellen durch die
Stärkung von OSINT wird für die Breite polizeilicher Aufgaben zunehmend an
Bedeutung gewinnen und erfordert spezialisierte Kompetenzen in den Behörden. Die
Potentiale von KI im Polizeialltag liegen insbesondere bei Lagebewältigungen,
Dolmetschung und Kommunikation sowie bei der Auswertung vorhandener und
zweckmäßig klar bestimmter und rechtmäßig erhobener Daten. Zudem kann die
Digitalisierung von Prozessen neben einer grundsätzlichen Effizienzsteigerung
die Polizeien bei alltäglichen Massenverfahren, wie der Verkehrsunfallaufnahme,
entlasten. Für die effektive Verfolgung von Straftaten müssen
datenschutzkonforme Schnittstellen gegeben sein, um Daten unter Beachtung des
informationellen Trennungsprinzips auszutauschen und zusammenzuführen, auch
zwischen Verfassungsschutzbehörden und den Polizeibehörden. Eine Politik, die
immer nur mehr neue Befugnisse und Maßnahmen verspricht, ohne bestehende
Strukturen und Arbeitsprozesse zu evaluieren und anzupassen, wird die
Sicherheitsbehörden nicht entlasten. Sie verliert im Ernstfall den Fokus auf die
wirklich zu lösenden Kriminalitätsprobleme. Dabei darf die Weiterentwicklung der
Sicherheitsarchitektur nicht getrieben sein von tagesaktuellen politischen
Aufregern, sondern braucht abgestimmte und deliktsspezifische
Kriminalitätsbekämpfungsstrategien. Die angestoßene Überwachungsgesamtrechnung
und die Einführung periodischer Sicherheitsberichte sind entscheidend für eine
auf dem aktuellen Stand wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden
Innenpolitik. Dafür braucht es nicht zuletzt eine stärkere Öffnung der
Sicherheitsbehörden für wissenschaftliche Forschung, um die
Sicherheitsarchitektur evidenzbasiert weiterzuentwickeln. Es schafft keine
Sicherheit, wenn ein ums andere Mal Sicherheitsgesetze vom
Bundesverfassungsgericht revidiert werden müssen.
Das Rollenverständnis von Sicherheitsbehörden befindet sich in einem stetigen
Wandel: Zusammensetzung von Polizeien, Durchsetzungsstrategien, Umgang mit
gesellschaftlichen Herausforderungen und Ansprüche an polizeiliches Handeln
unterliegen Veränderungsprozessen – und das ist auch gut so. Das Modell einer
autoritär auftretenden, männlich geprägten Polizei, die allein im Beruf aufgeht,
verändert sich auch in der Eigenwahrnehmung. Polizeiliches Handeln trifft auf
die Anforderung, sich besser erklären, vermitteln und nachvollziehen zu lassen.
Denn Sicherheit und Vertrauen in Sicherheitsbehörden lassen sich nicht von oben
verordnen, sondern müssen sich in der Gesellschaft abbilden. Die politischen
Rahmenbedingungen sind entscheidend dafür, ob das Sicherheitsversprechen für
alle Menschen in diesem Land gleichermaßen gilt. Die Sicherheitsbehörden selbst
sind dabei mehr als ein Abbild der Bevölkerung. Sicherheit wird durch Menschen
und menschliches Verhalten gestaltet - im Guten wie im Schlechten. Noch bis
heute sind Sicherheitsbehörden männerdominiert, auch wenn sich der
gesellschaftliche Wandel mittlerweile an vielen Stellen innerhalb der
Sicherheitsbehörden positiv widerspiegelt und Veränderungen angestoßen werden.
Eine feministische Innenpolitik stärkt Frauen in den Sicherheitsbehörden, ihre
Rechte und fördert Nachwuchs und Führungsqualitäten. Auch Diversität ist kein
Selbstzweck, sondern bereichert Behörden mit der Vielfalt an Perspektiven,
Lebenserfahrungen und unterschiedlicher Sozialisation. Wir setzen auf eine neue
Generation Polizist*innen, die selbstbewusst und überzeugt mit dem Anspruch an
rechtsstaatliches und respektvolles Handeln, Deeskalation und Kommunikation
sowie der Fähigkeit zur Selbstreflexion positive Veränderungsprozesse innerhalb
der Sicherheitsbehörden anstößt - auch gegen alteingesessene Gewissheiten. Wir
stärken Polizei dahingehend, dass sie den Kulturwandel zu modernen, vielfältigen
und diskriminierungsfreien Sicherheitsbehörden auf- und fortsetzen. Es braucht
es eine entsprechende Führungs- und Fehlerkultur, um Vertrauen in
diskriminierungsfreies Handeln zu stärken und um konsequent gegen
rechtsextremistische Tendenzen in den eigenen Reihen vorzugehen. Die
flächendeckende Einführung von unabhängigen Polizeibeauftragten ist ein
wichtiger Schritt zu einer modernen Polizeikultur. Sie dienen als Anlaufstellen
für die Anliegen von Betroffenen polizeilicher Maßnahmen als auch für
Polizist*innen. Gleichzeitig ist die Stärkung von Resilienz im polizeilichen
Alltag bis in den Einsatz- und Streifendienst und im Ermittlungsbereich gerade
bei wachsender Aufgabenbelastung entscheidend. Eine historisch gebildete,
demokratiestarke Polizei ist dabei genauso wichtig, wie das Wissen um
strukturelle Diskriminierungsrisiken in der Polizeiarbeit. Es muss im
Eigeninteresse der Polizeibehörden liegen, diese selbst nicht zu ignorieren,
sondern als solche klar zu benennen und zu bearbeiten. Die Abwehrdebatten gegen
die Kennzeichnungspflicht und Kontrollquittungen schaden modernen
Sicherheitsbehörden. Eine echte Fehlerkultur bei polizeilichem Fehlverhalten,
Transparenz und Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns, Kommunikation,
Vielfalt und Diversität stärken Vertrauen. Das ist keine Aufgabe der Polizei
alleine: Alle Träger des staatlichen Gewaltmonopols, der Rechtspflege, der
politischen Bildung und in den öffentlichen Verwaltungen müssen darin gestärkt
werden, als Repräsentant*innen eines demokratisch verfassten Staates seine
Grundwerte zu vertreten und zu verteidigen. Es kann und darf keine Neutralität
gegenüber menschenfeindlichen Ideologien geben. Demokratisch resiliente,
multiprofessionelle und vielfältige Sicherheitsbehörden sind nicht nur für die
Demokratie unabdingbar, sondern auch zur Bewältigung des Fachkräftemangels als
attraktive Arbeitgeber*innen eine absolute Notwendigkeit. Deshalb müssen
Demokratiebildung, Diversität und kommunikative Kompetenzen innerhalb der
Sicherheitsbehörden in Ausbildung und Studium sowie durch Fortbildung in der
Breite gefördert werden. So werden die Sicherheitsbehörden zu modernen und
lernenden Behörden, welche dem Sicherheitsbedürfnis aller Menschen gerecht
werden können.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Garant für Rechtsstaatlichkeit. Wo
Autokraten regieren, wird der Rechtsstaat ausgehöhlt, Bürger*innenrechte
abgeschafft, Minderheiten und politische Gegner*innen kriminalisiert und mundtot
gemacht. Der Blick über den Tellerrand nach Ungarn, Italien bis in die USA
betrachten wir mit großer Sorge. Alle Menschen in diesem Land müssen sich darauf
verlassen können, dass der Rechtsstaat sie schützt. Die Durchsetzung des
Rechtsstaates ist keine Frage der Härte, denn der Rechtsstaat sichert die
Gleichheit vor dem Gesetz zu. Wer Straftaten begeht, hat Anspruch auf ein
rechtsstaatliches Verfahren. Es braucht gut aufgestellte und ausgestatte
Staatsanwaltschaften und Gerichte, damit Verfahren zeitnah nach einer Tat und in
gebotener Sorgfalt bearbeitet werden können. Der Fachkräftemangel droht diese
Situation weiter zu verschlimmern. Es braucht hierfür einen auskömmlichen Pakt
für den Rechtsstaat von Bund und Ländern mit mindestens einer Milliarde Euro.
Wenn Menschen zu einer Haftstrafe verurteilt werden, steht das Ziel der
Resozialisierung an erster Stelle. Straftaten beinhalten eine Strafe, dürfen
jedoch nicht dazu führen, dass Straftäter*innen entmenschlicht werden. Die
Arbeit mit Gefangenen und Resozialisierungsprogramme sind kein nice to have,
sondern eine Notwendigkeit. Eine Politik, die auf Resozialisierung setzt,
erkennt an: Die Gefangenen von heute sind nach Verbüßung ihrer Strafen die
Nachbarn von morgen. Daher gilt es gezielt entgegenzuwirken, dass sich Menschen
in Gefängnissen radikalisieren oder tiefer in kriminelle Strukturen
hineingezogen werden. In vielen Anstalten des Maßregelvollzugs herrschen teils
unzumutbare Zustände für Straftäter*innen, die aufgrund psychischer Erkrankungen
eingewiesen wurden. Ärztliches und pflegendes Personal braucht adäquate
Arbeitsbedingungen in diesem oftmals schwierigen und teils gefährlichen
Arbeitsfeld und eine deutlich bessere Bezahlung. Das scharfe Schwert des
Strafrechts ist stets ultima ratio. Wo es ungerecht ist oder gar diskriminiert,
wollen wir Straftatbestände abschaffen. Die Strafbarkeit für
Schwangerschaftsabbrüche muss gestrichen werden. Ersatzfreiheitstrafen wollen
wir abschaffen und das Fahren ohne Fahrschein nicht länger als Straftatbestand
einstufen. Bei Ordnungswidrigkeiten soll die finanzielle Situation der
Geahndeten stärker berücksichtigt werden. Der Strafrahmen bei schwerwiegenden
Delikten mit hohem Schaden bei der Finanz- und Wirtschaftskriminalität sollten
überprüft und nach oben angepasst werden. Auch Femizide müssen im
Strafgesetzbuch verankert werden. Viele Länder haben dazu bereits weitergehende
Regelungen eingeführt.
Der Katastrophenschutz in Deutschland wurde in den letzten Jahrzehnten sträflich
vernachlässigt. Noch heute richtet sich der Grundsatz politischer
Entscheidungsprozesse danach aus, welches Problem akut gelöst werden muss und
nicht welche Maßnahmen sich mittel- und langfristig auszahlen. So verschwindet
die Katastrophenvorsorge und der Katastrophenschutz regelmäßig in
Haushaltsverhandlungen von der politischen Prioritätenliste. Gehandelt wird
erst, wenn die Krise da ist. Ob Pandemie, die Ahrtalflut oder
Hochwasserkatastrophen, erst im Anschluss werden Milliardensummen organisiert,
mit oftmals ineffizientem Mitteleinsatz. Der Katastrophenschutz muss
ressortübergreifend neu gedacht werden. Es braucht Echtzeitlagebilder,
Risikoanalysen und Notfallpläne für unterschiedlichste Krisenszenarien, um im
Zeitpunkt der Krise mit klaren Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten schnell
handlungsfähig zu sein. Anpassungsmaßnahmen werden gerade angesichts der
Klimakrise eine essenzielle Bedeutung einnehmen. Gleiches gilt für die hybriden
Bedrohungslagen, die sämtliche kritischen Infrastrukturen zu Zielen machen. In
aller Deutlichkeit muss auf Angriffe aus Putins Verantwortungsbereich
hingewiesen und der russische Einfluss auf die Energieinfrastruktur vollständig
beendet werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Rosneft und Rosatom noch immer
starken Einfluss auf Infrastrukturen haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und die Katastrophenhilfe (BBK) muss vor allem in der länderübergreifenden
Steuerung mehr Kompetenzen bekommen, auch die Cyberhilfe muss ausgebaut werden.
Ein wesentlicher Baustein darüber hinaus ist die Selbsthilfefähigkeit der
Bevölkerung, Aus- und Fortbildung von Helfenden und Zivilbevölkerung und
regelmäßige Übungen müssen deutlich stärker vorangetrieben werden. Einmal
jährlich soll der bundesweite Bevölkerungsschutztag auch als Übungstag genutzt
werden, um die Krisenfestigkeit der gesamten Gesellschaft zu erhöhen. Die
Zeitenwende muss sich auch im Zivil- und Bevölkerungsschutz widerspiegeln und
vulnerable Gruppen besonders berücksichtigen. Die zivil-militärische
Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den Sicherheits- und
Katastrophenschutzbehörden muss verlässlich ausgestaltet werden Unter den neu
geschaffenen grundgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sicherheit Europas ist
der Zivil- und Katastrophenschutz auch wirklich auskömmlich zu adressieren.