Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
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Tagesordnungspunkt: | E Klima & Energie |
Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 13.10.2025) |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 17.10.2025, 09:49 |
E-07: Klimaschutz mit ETS 2: Vereinbart. Verlässlich. Sozial gerecht
Antragstext
Viele EU Staaten befürchten hohe Preise im 2027 beginnenden Emissionshandel für
Kraftstoffe im Bereich Verkehr und Heizen (Emissions Trading Scheme, ETS2).
Diese Befürchtung teilen wir. Die derzeitige Bestrebung der Bundesregierung, mit
mindestens 18 anderen EU-Mitgliedsstaaten die Marktstabilitätsreserve des ETS2
zu reformieren, sehen wir allerdings kritisch. Es könnte zu erheblich höheren
CO2-Emissionen aus den ETS2 Sektoren führen. Ohne alternative Pläne zur
Emissionsminderung könnten damit EU-Staaten ihre Klimaziele verfehlen. Wir
brauchen keine Abschwächung der Klimawirkung, sondern eine Stärkung der sozialen
Flankierung und der weiteren Maßnahmen, damit der CO2-Preis nicht zu stark
steigt.
Die europäische Strategie zur Dekarbonisierung von Heizen und Verkehr setzt
grundsätzlich auf einen Mix aus Politikmaßnahmen, inklusive Ordnungspolitik,
Förderungen und der CO2-Bepreisung. Die CO2-Bepreisung in einem
Emissionshandelssystem setzt eine absolute Grenze für CO2-Emissionen und ist
damit ein wertvolles klimapolitisches Instrument. Wir fordern die Einführung des
ETS2 wie geplant ab Anfang 2027.
Emissionsmindernde weitere Politikmaßnahmen neben dem ETS2 in den Bereichen
Verkehr und Heizung sind notwendig, um die Preise des ETS2 möglichst niedrig zu
halten. Statt solche Maßnahmen konsequent anzugehen, versucht die
Bundesregierung die existierenden Regeln sowohl im Gebäude- als auch im
Verkehrsbereich abzuschwächen. Je mehr CO₂ bereits im Vorfeld vermieden wird,
desto geringer fällt der CO₂-Preis im europäischen Handel aus. Deutschland steht
hier in besonderer Verantwortung, weil es als Land mit den höchsten Emissionen
in der EU somit auch den größten Einfluss zur Reduktion des CO2-Preises nehmen
kann, wenn es selbst die Nachfrage nach Emissionszertifikaten durch
ordnungspolitische Klimapolitikmaßnahmen vermindert. Konkret braucht es ein
starkes Gebäudeenergiegesetz, und in den Jahren vor dem Verkaufsverbot für CO2-
emittierende Fahrzeuge sollten die steuerlichen Vorteile im Dienstwagenbereich
konsequent von fossilen hin zu elektrischen Antrieben umgelenkt werden.
Die Verteilung und Verwendung der Einnahmen ist zentral für die sozialen
Auswirkungen der CO2-Bepreisung und für das Gerechtigkeitsempfinden gegenüber
der Maßnahme. Wir setzen uns für eine Nutzung eines Großteils der Einnahmen für
ein sozial gestaffeltes Klimageld ein und fordern zielgenaue Förderung für den
Umstieg auf klimafreundliche Alternativen von Menschen mit geringem Einkommen
sowie eine schnelle Einreichung des deutschen Klimasozialplans. Das Auszahlen
des Klimageldes muss als möglichst barrierefreie Auszahlung für alle Menschen
mitgedacht werden - zum Beispiel auch für Menschen ohne Elster-Zertifikat,
Sozialhilfeempfänger*innen und Kinder.
Was wir nicht gebrauchen können, ist Unsicherheit über die Zukunft des ETS2.
Dies untergräbt das Vertrauen von Investitionen in Unternehmen, die Cleantech-
Lösungen bieten, die wir dringend benötigen - ob Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge, Batterien, Stromnetze oder Produktionskapazitäten für
Wärmepumpen. Und auch bei Haushalten sorgt Unsicherheit über den zukünftigen
CO2-Preis für fehlgeleitete Investitionsentscheidungen, bspw. beim Kauf von
Ölheizungen statt erneuerbaren Heizmethoden oder Verbrennerautos, deren
zukünftige Kosten oft unterschätzt werden.