| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | E Klima & Energie |
| Antragsteller*in: | Andreas Kleist (KV Coburg-Land) und 56 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 05.10.2025, 06:58 |
E-08: Sozialgerechte Klimapolitik: Gemeinsam für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit
Antragstext
Die Partei Bündnis 90/ Die Grünen wird aufgefordert nachfolgendes Konzept zur
sozialgerechten Klimapolitik in ihren Fachgremien der Partei und Fraktion zu
diskutieren, weiter zu entwickeln und dessen Realisierung voranzutreiben.
Sozial gerechte Förderung von Elektromobilität,
Photovoltaik, Windenergie und Batterien
Grundidee:
Die Förderung nachhaltiger Technologien wird gezielt an die direkte oder
indirekte Beteiligung von Hartz-IV-Empfängerinnen und vermögenslosen
Niedriglohnempfängerinnen gekoppelt. Die geförderten Anlagen und Technologien
gehen in der Höhe eines Teils der staatlichen Fördersummen ins Miteigentum der
beteiligten Personen über, sind jedoch nicht veräußerbar. Stattdessen erhalten
die Beteiligten anteilig Renditen aus den Erträgen, ähnlich dem Enpal-Modell.
Mechanismus:
- Direkte Beteiligung:
- Hartz-IV- und Niedriglohnempfänger*innen können sich direkt an
Projekten wie Photovoltaikanlagen, Windparks oder Batteriefabriken
beteiligen. - Die Förderung wird in Form von Sachwerten (z. B. Solaranlagen auf
dem Dach) oder Anteilen an Energieprojekten gewährt. - Die Eigentumsrechte sind nicht veräußerbar, um langfristige soziale
Sicherheit zu gewährleisten.
- Hartz-IV- und Niedriglohnempfänger*innen können sich direkt an
- Indirekte Beteiligung über Gesellschaften:
- Gründung von Beteiligungsgesellschaften, die speziell für
einkommensschwache Gruppen konzipiert sind. - Diese Gesellschaften verwalten die geförderten Projekte und
verteilen die Renditen anteilig an die Mitglieder. - Die Mitglieder erhalten regelmäßige Ausschüttungen aus den Erträgen
der Projekte (z. B. Einspeisevergütungen bei Photovoltaik oder
Gewinne aus Windenergie).
- Gründung von Beteiligungsgesellschaften, die speziell für
Förderbedingungen:
- Fördermittel werden ausschließlich für Projekte gewährt, die eine direkte
oder indirekte Beteiligung von Hartz-IV- und Niedriglohnempfänger*innen
sicherstellen.
- Die geförderten Anlagen und Technologien müssen langfristig im Besitz der
Beteiligten bleiben und dürfen nicht verkauft werden.
- Die Renditen aus den Projekten werden anteilig an die Beteiligten
ausgeschüttet, um deren finanzielle Situation zu verbessern.
- Wenn die einkommensschwachen Beteiligten über eine gewisse Einkommens- und
Vermögensschwelle kommen können sie ihre Beteiligung über einen
Teilausgleich ablösen oder sie fällt zurück an den Staat und wird dann an
andere einkommensschwache Haushalte übertragen.
Vorteile:
- Soziale Gerechtigkeit: Die Förderung stärkt die finanzielle Sicherheit von
einkommensschwachen Gruppen und ermöglicht ihnen eine Teilhabe an der
Energiewende.
- Langfristige Sicherheit: Durch die Nicht-Veräußerbarkeit der
Eigentumsrechte wird sichergestellt, dass die geförderten Werte
langfristig im Besitz der Beteiligten bleiben.
- Nachhaltige Entwicklung: Die Kopplung von Fördermitteln an soziale
Beteiligung fördert eine gerechte Verteilung der Vorteile der
Energiewende.
Umsetzung und Kontrolle:
- Eine unabhängige Behörde überwacht die Einhaltung der Förderbedingungen
und die korrekte Ausschüttung der Renditen.
- Unternehmen, die einkommensschwache Gruppen einbinden, erhalten
zusätzliche Fördermittel oder Steuervergünstigungen.
Fazit:
Das Konzept verbindet Klimapolitik mit sozialer Gerechtigkeit, indem es
einkommensschwachen Gruppen eine direkte oder indirekte Beteiligung an der
Energiewende ermöglicht. Die nicht veräußerbaren Eigentumsrechte und die
anteilige Ausschüttung der Renditen schaffen langfristige soziale Sicherheit und
fördern eine nachhaltige Entwicklung.
Finanzierung:
Die Finanzierung durch zusätzliche Besteuerung Vermögender:
- Das Konzept sieht vor, dass die Kosten der Förderung nachhaltiger
Technologien wie Elektromobilität, Photovoltaik, Windenergie und Batterien
durch die zusätzliche Besteuerung hoch Vermögender getragen werden. Diese
Steuern werden so gestaltet, dass die Mittel unmittelbar über die
Förderungen zurück an die Investoren fließen, jedoch in Form von
indirekter oder direkter Beteiligung einkommensschwacher Gruppen wie
Hartz-IV- und Niedriglohnempfänger*innen.
- Es sollte daher eine Änderung der Besteuerung von Kapitaleinkünften
erfolgen, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen Löhnen und
Gehältern auf der einen Seite und Kapitalerträgen auf der anderen Seite zu
erreichen. Die Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte bleibt erhalten, die
Kapitaleinkünfte sind jedoch zusätzlich mit der Differenz zum
individuellen Steuersatz zu versteuern. Die Aussetzung der Vermögenssteuer
sollte aufgehoben werden und sollte für Vermögen oberhalb von zwei
Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen. Wir
benötigen eine fairere Erbschaftsteuer ohne Ausnahmen für sehr große
Vermögen und eine gerechte Immobilienbesteuerung ohne Schlupflöcher wie
“Share Deals” oder andere Steuerausnahmen für Immobilienkonzerne. Bei der
Besteuerung von Vermögen haben wir grundsätzlich neben den Zielen
Gerechtigkeit und Gemeinwohlfinanzierung auch immer den Erhalt von
Investitionsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen bei den Betriebsvermögen im
Blick. Die Einführung allein einer Vermögensteuer würde Einnahmen von 30
Milliarden Euro pro Jahr von etwa 1,5 Millionen betroffenen
Steuerpflichtigen generieren und würde zu je 1/3 aus Geldvermögen,
Immobilienvermögen und Produktivvermögen stammen. Bei der Einführung der
Vermögenssteuer entspräche diese Regelung etwa der Situation in
Frankreich. Es ist aber zutreffend, dass von allen steuerlichen
Belastungen insbesondere bei Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer hohe
Belastungen für renditeschwache aber wirtschafts- und wohlstandrelevante
Betriebe beinhalten. Deshalb wird um dem Dilemma der
Wirtschaftsbeeinträchtigung zu entgehen vorgeschlagen bei der Besteuerung
von Betriebsvermögen die Möglichkeit zu entwickeln die Steuer abzahlen zu
lassen durch Übertragung von Betriebsanteilen (Minderheitenbeteiligungen)
mit lebenslangen Vorkaufs/Rückkaufsrecht der Steuerpflichtigen/Erben. Dies
hätte den Vorteil dass die Vielzahl an Ausnahmetatbeständen für
Betriebsvermögen entfallen könnten, ohne einen Einfluss auf die
Funktionsfähigkeit der Betriebe zu bewirken und dadurch schadlos der
wachsenden Vermögensungleichheit und Vermögensmacht entgegenwirken zu
können.
- Die Steuer ist so ausgestaltet, dass die Mittel nicht direkt an die
Investoren zurückfließen, sondern über die Beteiligung einkommensschwacher
Gruppen indirekt oder direkt in die Projekte reinvestiert werden.
Netze und Backup Kraftwerke
Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass der Staat die Stromnetze sowie die
defizitären Backup- und Elektrolyse-Kraftwerke zurücknimmt und monopolisiert.
Allerdings erfolgt dies nicht direkt in staatlichem Eigentum, sondern über eine
speziell gegründete Beteiligungsgesellschaft, die sich nur aus
einkommensschwachen Menschen ohne Vermögen zusammensetzt.. Diese Gesellschaft
hat das Ziel, einkommensschwache Gruppen wie Hartz-IV-Empfängerinnen,
Niedriglohnbezieherinnen und Familien mit Anspruch auf Kinderwohngeld direkt
oder indirekt am Energiesektor zu beteiligen.
Kernpunkte:
- Eigentum durch Beteiligungsgesellschaft einkommensschwacher Haushalte
- Die Stromnetze und Kraftwerke werden nicht vom Staat direkt
betrieben, sondern in das Eigentum einer Beteiligungsgesellschaft
überführt. - Diese Gesellschaft wird speziell für einkommensschwache Haushalte
ohne Vermögen gegründet, die als Anteilseigner*innen registriert
werden. Die Anteile sind nicht veräußerbar, um langfristige soziale
Stabilität zu gewährleisten.
- Die Stromnetze und Kraftwerke werden nicht vom Staat direkt
- Finanzierung sozialer Unterstützung:
- Die Einnahmen aus den Netzentgelten und den Erträgen der Kraftwerke
fließen direkt in die Finanzierung sozialer Unterstützungsleistungen
wie Hartz IV, Kinderwohngeld und andere Transferleistungen. - Der Staat ist verpflichtet, die Netze, Backupkraftwerke und
Elektrolyseure so zu bewirtschaften dass neben der Kostendeckung
auch ein Stützungseinkommen für die einkommensschwachen Haushalte
finanziert wird. - Dies stellt sicher, dass die ärmere Bevölkerung direkt von den
Erträgen der Energieinfrastruktur profitiert.
- Die Einnahmen aus den Netzentgelten und den Erträgen der Kraftwerke
- Regelmäßige Renditen für Anteilseigner*innen:
- Einkommensschwache Haushalte erhalten regelmäßige Renditen aus den
Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft. Diese Renditen verbessern
ihre finanzielle Situation und fördern soziale Gerechtigkeit.
- Einkommensschwache Haushalte erhalten regelmäßige Renditen aus den
- Nachhaltige Energieversorgung:
- Die Infrastruktur wird nachhaltig betrieben, um die langfristige
Stabilität der Energieversorgung zu sichern. - Marktverzerrungen durch private Gewinnmaximierung werden vermieden,
da die Energieinfrastruktur nicht von privaten Unternehmen
kontrolliert wird.
- Die Infrastruktur wird nachhaltig betrieben, um die langfristige
Vorteile des Konzepts:
- Soziale Gerechtigkeit: Die ärmere Bevölkerung wird direkt am Energiesektor
beteiligt und profitiert von den Einnahmen.
- Nachhaltige Finanzierung: Die Einnahmen aus der Energieinfrastruktur
werden gezielt zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte genutzt.
- Langfristige Stabilität: Die nicht veräußerbaren Anteile sichern eine
dauerhafte soziale und wirtschaftliche Stabilität.
Dieses Modell verbindet die Energiewende mit sozialer Gerechtigkeit und stellt
sicher, dass die Energieinfrastruktur nicht nur ökologisch, sondern auch sozial
nachhaltig gestaltet wird.
Begründung
Die Energiewende ist nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale Herausforderung. Würde das vorliegende Konzept in der Partei Bündnis90/Die Grünen öffentlichkeitswirksam diskutiert und sogar langfristig realisiert, würde gezeigt, dass Klimaschutz und soziale Fairness Hand in Hand gehen können. Die Widerstände gegen die Klimawende würden reduziert werden. Die CO2 Emissionen würden um 90% verringert werden und gleichzeitig bezahlbare Energie und soziale Sicherheit dauerhaft und krisenfest für alle geschaffen werden. Dies erfolgt durch folgende Elemente;
- Investitionen in erneuerbare Energien: Massive Förderung von Photovoltaik, Windenergie und Wasserstofftechnologien für eine klimaneutrale Energieversorgung bis 2041.
- Faire Finanzierung: Steuerliche Belastung der hoch Vermögenden durch Erweiterung von Erbschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Einführung einer Vermögenssteuer (1 % jährlich) und Nutzung von Einnahmen aus dem Emissionshandel (ETS), um die Energiewende zu finanzieren mit Rückführung der Steuergelder an die Steuerpflichtigen über Beteiligungsmodelle
- Direkte Beteiligung: Einkommensschwache Haushalte ohne Eigentum profitieren langfristig von Renditen aus Energieprojekten wie Photovoltaik und Windparks durch die Bindung der Fördergelder an deren Beteiligungseinbezug.
- Soziale Umverteilung: Aufbau einer Beteiligungsgesellschaft, die Netzentgelte und Kraftwerksgewinne direkt an einkommensschwache Haushalte ausschüttet.
Transformationsförderung mit negativem Sozialimpact
Die negative Umverteilung durch die derzeitige Energiewendeförderung von arm zu reich in Deutschland wird auf 23.8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Diese Summe setzt sich aus den folgenden Hauptförderbereichen und ihren jeweiligen Umverteilungsanteilen zusammen:
- EEG-Förderreste und marktwirksame Einspeiseverträge: ≈ 15 Mrd. €/Jahr
- Elektromobilität (Kaufprämien, Steuerbefreiungen, Ladeinfrastruktur): ≈ 2,5 Mrd. €/Jahr
- Photovoltaik-Förderung (u. a. durch garantierte Einspeisevergütungen): ≈ 1,8 Mrd. €/Jahr
- Windenergie-Förderung: ≈ 4,5 Mrd. €/Jahr
Die Umverteilung entsteht, weil einkommensschwache Haushalte einen größeren Anteil ihres Einkommens für Strompreise, Steuern und Abgaben aufwenden müssen. Gleichzeitig profitieren wohlhabende Haushalte und Unternehmen direkt von Subventionen und Förderungen, da sie die finanziellen Mittel haben, in geförderte Technologien wie Photovoltaikanlagen, Elektrofahrzeuge oder Windenergieprojekte zu investieren.
Das geforderte Modell verbindet Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit und einer fairen Besteuerung der hoch Vermögenden.. Diese Besteuerung finanziert die Energiewende und sorgt gleichzeitig für eine gerechte Umverteilung, indem die Vorteile nachhaltiger Technologien direkt oder indirekt den einkommensschwachen Haushalten zugutekommen. Investoren profitieren durch den Rückfluss der Steuer in Form von sozialer Stabilität und langfristigen Wertsteigerungen der Projekte.
Die Energiewende erfordert erhebliche Investitionen und jährliche Förderungen, die durch eine Vermögenssteuer und Einnahmen aus dem ETS teilweise finanziert werden könnten. Ohne Beteiligungen einkommensschwacher Haushalte entsteht eine negative Umverteilung von 23,8 Milliarden Euro/Jahr, während mit deren Beteiligungen eine positive Umverteilung von 10-15 Milliarden Euro/Jahr möglich wäre.
Die genaue Kalkulation dieser Auswirkungen des Konzepts mit Quellenangaben finden sich unter
Vermögensverteilung und Steuersystem
Die Vermögen sind im Deutschland sehr ungleich verteilt und diese Ungleichheit verstärkt sich
Ursache für die derzeitige ungleiche Vermögensverteilung sind mehr als die Einkommensunterschiede die Erbschaften, die die Bevölkerung aufteilen in vermögenslose LohnarbeiterInnen und wohlhabende Inhaber von Betriebsvermögen und großen Immobilienvermögen, die kontinuierlich reicher werden. Dies wird durch die derzeitige Ausgestaltung des Steuer- und Abgabensystems befördert. Es tragen die obersten 10 Prozent der Einkommen über Steuern und Abgaben relativ weniger bei als die mittleren Einkommen bei. Sie profitieren von Sonderregeln in der Sozialversicherung, von der steuerlichen Bevorzugung von Kapitalerträgen ( Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, im Gegensatz zu allen anderen, pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert) und zahlreichen Ausnahmetatbeständen bei der Erbschaftssteuer. Dies führt zu einer Benachteiligung der Lohnempfänger. Während die Reichen selbst in Krisen noch reicher werden, arbeiten die meisten Menschen zu schlechten Löhnen und schlechten Bedingungen. Wir fordern, dass Krisen endlich solidarisch gelöst werden, deshalb braucht es jetzt konsequente Umverteilung.
Eine umfangreichere Gesamtanalyse mit Einbezug der internationalen Verflechtungen und den Ursachen und Ausmaß Sozialer Ungerechtigkeit sowie möglicher Reformen in Deutschland und weltweit finden sich unter
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- E-08-008 (BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2025), Eingereicht)
- E-08-014 (BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2025), Eingereicht)
- E-08-023 (BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2025), Eingereicht)
- E-08-044 (BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2025), Eingereicht)
- E-08-070 (BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2025), Eingereicht)
- E-08-112 (BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2025), Eingereicht)
- E-08-113 (BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2025), Eingereicht)
- E-08-127 (BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2025), Eingereicht)
