| Antrag: | Sozialgerechte Klimapolitik: Gemeinsam für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 31.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.11.2025, 00:17 |
E-08-008: Sozialgerechte Klimapolitik: Gemeinsam für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit
Von Zeile 7 bis 9:
Die Förderung nachhaltiger Technologien wird gezielt an die direkte oder indirekte Beteiligung von Hartz-IV-Empfängerinnen[Leerzeichen], Menschen mit Behinderung und vermögenslosen Niedriglohnempfängerinnen gekoppelt. Die geförderten Anlagen und Technologien
Die Partei Bündnis 90/ Die Grünen wird aufgefordert nachfolgendes Konzept zur
sozialgerechten Klimapolitik in ihren Fachgremien der Partei und Fraktion zu
diskutieren, weiter zu entwickeln und dessen Realisierung voranzutreiben.
Sozial gerechte Förderung von Elektromobilität,
Photovoltaik, Windenergie und Batterien
Grundidee:
Die Förderung nachhaltiger Technologien wird gezielt an die direkte oder
indirekte Beteiligung von Hartz-IV-Empfängerinnen , Menschen mit Behinderung und vermögenslosen
Niedriglohnempfängerinnen gekoppelt. Die geförderten Anlagen und Technologien
gehen in der Höhe eines Teils der staatlichen Fördersummen ins Miteigentum der
beteiligten Personen über, sind jedoch nicht veräußerbar. Stattdessen erhalten
die Beteiligten anteilig Renditen aus den Erträgen, ähnlich dem Enpal-Modell.
Mechanismus:
- Direkte Beteiligung:
- Hartz-IV- und Niedriglohnempfänger*innen können sich direkt an
Projekten wie Photovoltaikanlagen, Windparks oder Batteriefabriken
beteiligen. - Die Förderung wird in Form von Sachwerten (z. B. Solaranlagen auf
dem Dach) oder Anteilen an Energieprojekten gewährt. - Die Eigentumsrechte sind nicht veräußerbar, um langfristige soziale
Sicherheit zu gewährleisten.
- Hartz-IV- und Niedriglohnempfänger*innen können sich direkt an
- Indirekte Beteiligung über Gesellschaften:
- Gründung von Beteiligungsgesellschaften, die speziell für
einkommensschwache Gruppen konzipiert sind. - Diese Gesellschaften verwalten die geförderten Projekte und
verteilen die Renditen anteilig an die Mitglieder. - Die Mitglieder erhalten regelmäßige Ausschüttungen aus den Erträgen
der Projekte (z. B. Einspeisevergütungen bei Photovoltaik oder
Gewinne aus Windenergie).
- Gründung von Beteiligungsgesellschaften, die speziell für
Förderbedingungen:
- Fördermittel werden ausschließlich für Projekte gewährt, die eine direkte
oder indirekte Beteiligung von Hartz-IV- und Niedriglohnempfänger*innen
sicherstellen.
- Die geförderten Anlagen und Technologien müssen langfristig im Besitz der
Beteiligten bleiben und dürfen nicht verkauft werden.
- Die Renditen aus den Projekten werden anteilig an die Beteiligten
ausgeschüttet, um deren finanzielle Situation zu verbessern.
- Wenn die einkommensschwachen Beteiligten über eine gewisse Einkommens- und
Vermögensschwelle kommen können sie ihre Beteiligung über einen
Teilausgleich ablösen oder sie fällt zurück an den Staat und wird dann an
andere einkommensschwache Haushalte übertragen.
Vorteile:
- Soziale Gerechtigkeit: Die Förderung stärkt die finanzielle Sicherheit von
einkommensschwachen Gruppen und ermöglicht ihnen eine Teilhabe an der
Energiewende.
- Langfristige Sicherheit: Durch die Nicht-Veräußerbarkeit der
Eigentumsrechte wird sichergestellt, dass die geförderten Werte
langfristig im Besitz der Beteiligten bleiben.
- Nachhaltige Entwicklung: Die Kopplung von Fördermitteln an soziale
Beteiligung fördert eine gerechte Verteilung der Vorteile der
Energiewende.
Umsetzung und Kontrolle:
- Eine unabhängige Behörde überwacht die Einhaltung der Förderbedingungen
und die korrekte Ausschüttung der Renditen.
- Unternehmen, die einkommensschwache Gruppen einbinden, erhalten
zusätzliche Fördermittel oder Steuervergünstigungen.
Fazit:
Das Konzept verbindet Klimapolitik mit sozialer Gerechtigkeit, indem es
einkommensschwachen Gruppen eine direkte oder indirekte Beteiligung an der
Energiewende ermöglicht. Die nicht veräußerbaren Eigentumsrechte und die
anteilige Ausschüttung der Renditen schaffen langfristige soziale Sicherheit und
fördern eine nachhaltige Entwicklung.
Finanzierung:
Die Finanzierung durch zusätzliche Besteuerung Vermögender:
- Das Konzept sieht vor, dass die Kosten der Förderung nachhaltiger
Technologien wie Elektromobilität, Photovoltaik, Windenergie und Batterien
durch die zusätzliche Besteuerung hoch Vermögender getragen werden. Diese
Steuern werden so gestaltet, dass die Mittel unmittelbar über die
Förderungen zurück an die Investoren fließen, jedoch in Form von
indirekter oder direkter Beteiligung einkommensschwacher Gruppen wie
Hartz-IV- und Niedriglohnempfänger*innen.
- Es sollte daher eine Änderung der Besteuerung von Kapitaleinkünften
erfolgen, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen Löhnen und
Gehältern auf der einen Seite und Kapitalerträgen auf der anderen Seite zu
erreichen. Die Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte bleibt erhalten, die
Kapitaleinkünfte sind jedoch zusätzlich mit der Differenz zum
individuellen Steuersatz zu versteuern. Die Aussetzung der Vermögenssteuer
sollte aufgehoben werden und sollte für Vermögen oberhalb von zwei
Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen. Wir
benötigen eine fairere Erbschaftsteuer ohne Ausnahmen für sehr große
Vermögen und eine gerechte Immobilienbesteuerung ohne Schlupflöcher wie
“Share Deals” oder andere Steuerausnahmen für Immobilienkonzerne. Bei der
Besteuerung von Vermögen haben wir grundsätzlich neben den Zielen
Gerechtigkeit und Gemeinwohlfinanzierung auch immer den Erhalt von
Investitionsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen bei den Betriebsvermögen im
Blick. Die Einführung allein einer Vermögensteuer würde Einnahmen von 30
Milliarden Euro pro Jahr von etwa 1,5 Millionen betroffenen
Steuerpflichtigen generieren und würde zu je 1/3 aus Geldvermögen,
Immobilienvermögen und Produktivvermögen stammen. Bei der Einführung der
Vermögenssteuer entspräche diese Regelung etwa der Situation in
Frankreich. Es ist aber zutreffend, dass von allen steuerlichen
Belastungen insbesondere bei Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer hohe
Belastungen für renditeschwache aber wirtschafts- und wohlstandrelevante
Betriebe beinhalten. Deshalb wird um dem Dilemma der
Wirtschaftsbeeinträchtigung zu entgehen vorgeschlagen bei der Besteuerung
von Betriebsvermögen die Möglichkeit zu entwickeln die Steuer abzahlen zu
lassen durch Übertragung von Betriebsanteilen (Minderheitenbeteiligungen)
mit lebenslangen Vorkaufs/Rückkaufsrecht der Steuerpflichtigen/Erben. Dies
hätte den Vorteil dass die Vielzahl an Ausnahmetatbeständen für
Betriebsvermögen entfallen könnten, ohne einen Einfluss auf die
Funktionsfähigkeit der Betriebe zu bewirken und dadurch schadlos der
wachsenden Vermögensungleichheit und Vermögensmacht entgegenwirken zu
können.
- Die Steuer ist so ausgestaltet, dass die Mittel nicht direkt an die
Investoren zurückfließen, sondern über die Beteiligung einkommensschwacher
Gruppen indirekt oder direkt in die Projekte reinvestiert werden.
Netze und Backup Kraftwerke
Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass der Staat die Stromnetze sowie die
defizitären Backup- und Elektrolyse-Kraftwerke zurücknimmt und monopolisiert.
Allerdings erfolgt dies nicht direkt in staatlichem Eigentum, sondern über eine
speziell gegründete Beteiligungsgesellschaft, die sich nur aus
einkommensschwachen Menschen ohne Vermögen zusammensetzt.. Diese Gesellschaft
hat das Ziel, einkommensschwache Gruppen wie Hartz-IV-Empfängerinnen,
Niedriglohnbezieherinnen und Familien mit Anspruch auf Kinderwohngeld direkt
oder indirekt am Energiesektor zu beteiligen.
Kernpunkte:
- Eigentum durch Beteiligungsgesellschaft einkommensschwacher Haushalte
- Die Stromnetze und Kraftwerke werden nicht vom Staat direkt
betrieben, sondern in das Eigentum einer Beteiligungsgesellschaft
überführt. - Diese Gesellschaft wird speziell für einkommensschwache Haushalte
ohne Vermögen gegründet, die als Anteilseigner*innen registriert
werden. Die Anteile sind nicht veräußerbar, um langfristige soziale
Stabilität zu gewährleisten.
- Die Stromnetze und Kraftwerke werden nicht vom Staat direkt
- Finanzierung sozialer Unterstützung:
- Die Einnahmen aus den Netzentgelten und den Erträgen der Kraftwerke
fließen direkt in die Finanzierung sozialer Unterstützungsleistungen
wie Hartz IV, Kinderwohngeld und andere Transferleistungen. - Der Staat ist verpflichtet, die Netze, Backupkraftwerke und
Elektrolyseure so zu bewirtschaften dass neben der Kostendeckung
auch ein Stützungseinkommen für die einkommensschwachen Haushalte
finanziert wird. - Dies stellt sicher, dass die ärmere Bevölkerung direkt von den
Erträgen der Energieinfrastruktur profitiert.
- Die Einnahmen aus den Netzentgelten und den Erträgen der Kraftwerke
- Regelmäßige Renditen für Anteilseigner*innen:
- Einkommensschwache Haushalte erhalten regelmäßige Renditen aus den
Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft. Diese Renditen verbessern
ihre finanzielle Situation und fördern soziale Gerechtigkeit.
- Einkommensschwache Haushalte erhalten regelmäßige Renditen aus den
- Nachhaltige Energieversorgung:
- Die Infrastruktur wird nachhaltig betrieben, um die langfristige
Stabilität der Energieversorgung zu sichern. - Marktverzerrungen durch private Gewinnmaximierung werden vermieden,
da die Energieinfrastruktur nicht von privaten Unternehmen
kontrolliert wird.
- Die Infrastruktur wird nachhaltig betrieben, um die langfristige
Vorteile des Konzepts:
- Soziale Gerechtigkeit: Die ärmere Bevölkerung wird direkt am Energiesektor
beteiligt und profitiert von den Einnahmen.
- Nachhaltige Finanzierung: Die Einnahmen aus der Energieinfrastruktur
werden gezielt zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte genutzt.
- Langfristige Stabilität: Die nicht veräußerbaren Anteile sichern eine
dauerhafte soziale und wirtschaftliche Stabilität.
Dieses Modell verbindet die Energiewende mit sozialer Gerechtigkeit und stellt
sicher, dass die Energieinfrastruktur nicht nur ökologisch, sondern auch sozial
nachhaltig gestaltet wird.
