Der Begriff „Versicherungsfremde Leistungen“ ist bislang nicht eindeutig definiert. Je nach Auslegung umfasst er unterschiedliche Posten – von familienpolitischen Leistungen und auch Leistungen der Geburtshilfe bis zur Beitragsübernahme von Bürgergeldempfänger*innen. Entsprechend stark variieren die Schätzungen dazu, wie hoch eine vollständige Finanzierung aus Steuermitteln wäre: Sie reichen von rund 26 Milliarden bis etwa 56 Milliarden. Das ist ein erheblicher Unterschied, weshalb wir hier in einem Parteitagsbeschluss klarer werden müssen, was wir konkret meinen!
Aus Sicht von uns Antragsteller*innen sollten insbesondere die kostenneutrale Erstattung durchschnittlicher Beitragssätze zur gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldempfänger*innen sowie die Kosten für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartner*innen aus Steuermitteln finanziert werden.
Die steuerfinanzierte Erstattung der Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen ist eine langejährige grüne Forderung. Der GKV-Spitzenverbande klagt derzeit gegen die Bundesregierung auf eine entsprechende Ausfinanzierung. Es geht dabei um ein Volumen von 9 bis 10 Milliarden Euro, die der Bund zusätzlich bereitstellen müsste.
Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartner*innen wird bislang nicht in voller Höhe ausgeglichen. Der dafür vorgesehene Steuerzuschuss von 14,5 Milliarden Euro jährlich wurde seit Jahren nicht angepasst und deckt die tatsächlichen Kosten längst nicht mehr. Heute belaufen sich diese auf 24 bis 26 Milliarden Euro jährlich. Es wäre konsequent, den Steuerzuschuss zu dynamisieren und so an die realen Ausgaben anzupassen.
