Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Katharina Beck (KV Hamburg-Nord) und 94 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%) |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 16.10.2025, 20:10 |
V-65: Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen: Erbschaftsteuer, Immobilienbesteuerung, organisierte Steuerhinterziehung wie CumCum
Antragstext
Ein gerechtes Steuersystem ist das Fundament für ein starkes Gemeinwesen. Es
ermöglicht die Finanzierung von Lehrkräften, Sozialarbeitern, Erziehern oder
Polizistinnen. Gute Schulen, Kitas, Sportplätze und Schwimmbäder sind
Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt. Aktuell weist unser Steuersystem Lücken
auf, die es einigen Wenigen ermöglichen, sich der Verantwortung für das
Gemeinwohl weitgehend oder teilweise zu entziehen. Es ist an der Zeit, diese
Gerechtigkeitslücken zu schließen und sicherzustellen, dass alle entsprechend
ihrer finanziellen Möglichkeiten einen fairen Beitrag leisten.
Jahrzehntelang wurden Ausnahmen in Gesetze aufgenommen, die nur sehr wenigen,
sehr reichen Menschen zugutekommen, zu Ungunsten der breiten Bevölkerung und
vieler kleiner und mittlerer Unternehmen. Denn Gestaltungsmodelle und Ausnahmen
sind oft nur für extrem große Geldbeträge ab zweistelligen Millionenvermögen
eingerichtet und sie sind zudem oft so technisch und kompliziert, dass sie kaum
jemand kennt. Unsere Gesellschaft insgesamt hat von diesen Gerechtigkeitslücken
aber praktisch nichts. Während die große Mehrheit der erwerbsfähigen Menschen
arbeitet und genau wie kleine und mittlere Unternehmen fair reguläre Steuersätze
zahlt, ist es einigen möglich, sich mit heute noch legalen Ausnahmen der
gemeinsamen Verantwortung für das Gemeinwohl steuerlich weitgehend zu entziehen.
Nicht alles, was heute legal ist, ist fair. Das hat negative Effekte auf das für
unseren Zusammenhalt so wichtige Vertrauen, dass es in unserem Land gerecht
zugeht. Zugleich verschärfen die Einnahmeausfälle Probleme, zum Beispiel bei der
Finanzierung von Kinderbetreuung und Bildung.
Durch mehr Gerechtigkeit im Steuersystem stärken wir auch das Vertrauen in das
demokratische Teilhabeversprechen und in die Institutionen und können einen
zusätzlichen Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe für das Gemeinwohl wie
beispielsweise Bildung und die Stärkung von Aufstiegschancen einnehmen. Allein
durch die Gerechtigkeitslücken bei der Erbschaft- und Immobilienbesteuerung
entgehen dem Staat und damit der Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben wie Bildung
ca. 15 Mrd. Euro jährlich.[1]
Vermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt. Die reichsten 1% in
Deutschland haben insgesamt mehr Vermögen als 90% der restlichen Menschen. In
fast keinem anderen Land der EU ist die Vermögenskonzentration so stark. Die
Folge: Wer in eine reiche Familie geboren wurde, bleibt reich. Gleichzeitig ist
ein Aufstieg mit Vermögensaufbau durch eigene Arbeit derzeit nur schwer möglich.
47% der Menschen geben an, noch nicht einmal einen Notgroschen von bis zu 2.000
Euro zu haben.[2] Also ungefähr jede*r Zweite hat keine finanzielle Sicherheit,
keine Rücklagen oder Puffer für Notfälle. Eigene Leistung ermöglicht deutlich
weniger Aufstiegschancen als das Glück der Geburt in eine wohlhabende Familie.
Menschen in Ostdeutschland sind bei Erbschaften in den allermeisten Fällen noch
stärker im Nachteil. Hohe Vermögen konnten fast nur in westdeutschen Familien
angehäuft und vererbt werden und damit in den Händen weniger konzentriert
bleiben.
Die ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland wird durch das derzeitige
Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht effektiv nicht reduziert, sondern sogar
teilweise noch verstärkt. Obwohl die Erbschaftsteuer von den vorgesehenen
Steuersätzen progressiv ist, das heißt, hohe Vermögen eigentlich mehr besteuern
soll als mittlere: Sehr hohe Vermögen (bei über 26 Millionen Euro) können durch
Ausnahmen sogar bis zu komplett steuerfrei vererbt werden, während mittlere
Erbschaften verhältnismäßig stärker belastet werden. Ebenfalls wichtig: Kleinere
Erbschaften, und das sind die meisten, sind heute über Freibeträge von der
Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit – was wir befürworten und sogar stärken
würden, sofern es gelingt, die Gerechtigkeitslücken am ganz oberen Ende zu
schließen. Die heutigen Ausnahmen für sehr große Erbschaften tragen zur
Ungleichheit bei und untergraben das Prinzip der Chancengerechtigkeit.
Gerade in der heutigen wirtschaftlichen Lage ist ein sehr sensibler und gut
durchdachter Umgang mit Ausnahmen beim Betriebsvermögen wichtig. Großzügige
Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten sind eine gute Antwort auf die
Herausforderung des Umgangs mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei
Betriebsvermögen. Hier beispielsweise mit ausreichenden Zeiträumen, moderaten
Zinssätzen oder Aussetzungen in Phasen der Reinvestition zu arbeiten, bringt
keinen Betrieb in Schwierigkeiten und sichert den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Auch wenn ein aktueller Erbschaftsfall in der Praxis zeigt[4], dass man selbst
heute schon nicht in Zahlungsschwierigkeiten wegen der Erbschafsteuer kommen
muss, ist uns ein schützender Umgang mit Betriebsvermögen, die Ermöglichung von
Investitionstätigkeit und dem Erhalt von Arbeitsplätzen bei der wahrscheinlich
weiterhin geführten Debatte um die Erbschaft- und Schenkungsteuer ein zentrales
Anliegen.
Die eigentlich zu zahlende Erbschaftsteuer kann bei übertragenen Vermögenswerten
von mehr als 26 Mio. Euro vollständig erlassen werden, wenn die Erbinnen oder
Erben in einer sogenannten „Verschonungsbedarfsprüfung“ nachweisen, dass sie
„bedürftig“ sind und die Steuer nicht aus ihrem aktuell verfügbaren
Privatvermögen zahlen können. Milliardenschwere Schenkungen an Kinder und
Vermögensübertragungen auf extra neu gegründete Familienstiftungen bleiben so
steuerfrei. 2024 wurden so 45-mal Steuern in Höhe von insgesamt 3,4 Mrd. Euro
erlassen, obwohl eigentlich 3,6 Mrd. Euro ans Finanzamt hätten gezahlt werden
müssen – ein neuer Rekordwert und somit ein Steuererlass von 95%.[3].
Drei Wohnungen zu erben, darf nicht mehr besteuert werden als 300 oder mehr
Wohnungen. Aber: Wer heute Anteile an einem Wohnungsunternehmen mit einem
Immobilienbestand von mindestens 300 Wohneinheiten erbt, muss darauf keine
Erbschaftsteuer zahlen. Wer hingegen zwei oder drei Immobilien erbt, zahlt, wenn
er die Freibeträge überschreitet, auf den restlichen Wert Erbschaft- oder
Schenkungsteuer.
Mit seinem Urteil vom 24.10.2017 hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass für
die Steuerbefreiung nicht die Anzahl der Wohnungen ausschlaggebend sein kann.
Vielmehr muss es sich tatsächlich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und
nicht nur um eine reine Vermögensverwaltung handeln. Das BMF wies jedoch die
Finanzämter dazu an, dieses Urteil nicht anzuwenden. In den 2019
veröffentlichten Erbschaftsteuer-Richtlinien wurde diese Verwaltungspraxis
fortgesetzt. Es ist also mehr als notwendig, nun endlich diese Ausnahme
gesetzlich oder per Verwaltungsanweisung zu schließen.
Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete – und ist damit
von den Preisen von Vermieterinnen und Vermietern abhängig. Andere haben sich
ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung gekauft, zahlen einen Kredit ab und
Grunderwerb- und Grundsteuer. Die meisten wollen darin selbst wohnen und leisten
steuerlich ihren fairen Beitrag.
Gleichzeitig können Investorinnen und Investoren sowie Immobilienunternehmen
Lücken bei der Besteuerung von Immobilien finanziell ausnutzen und
Wohnimmobilien als Spekulationsobjekt nutzen. Wer mit Wohnraum spekuliert oder
bei der Wahl der Gesellschaftsform gestaltet, profitiert von Steuerprivilegien,
die Menschen, die einfach zur Miete oder im Eigenheim leben, nicht haben.
Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend
tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit. Sie müssen also nur
Körperschaftsteuer von 15% auf ihre Gewinne zahlen (ab 2032 durch die von der
schwarz-roten Koalition beschlossenen Körperschaftsteuersenkung sogar nur noch
10%), während alle anderen Gesellschaften mit anderen Einkunftsquellen
durchschnittlich etwa 29% Steuern (Körperschafts- und Gewerbesteuer,
beziehungsweise entsprechend ab 2032 dann etwa 24%) zahlen . Diese
Steuervergünstigung führt zu Ungerechtigkeiten zwischen Wirtschaftszweigen,
lockt stark renditegetriebene Investitionen in den Immobiliensektor und mindert
die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene
Einnahmequelle haben.
Wir setzen uns für die Abschaffung dieser Gewerbesteuerbefreiung bei
Immobiliengesellschaften ein. In Fachartikeln ist sie auch als “erweiterte
Grundstückskürzung” bekannt, deren Abschaffung auch von konservativeren Ökonomen
gefordert wird. Schätzungsweise 1,5 Milliarden Euro jährlich verlieren die
Kommunen aufgrund dieser Regelung – Geld, das für Projekte wie Schulen, Kitas
oder öffentliche Einrichtungen fehlt.[6]
Die Regelung wurde ursprünglich 1936 eingeführt und stammt damit aus einer Zeit,
in der die Belastung durch die Grundsteuer noch höher war als heute, die
Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig war und der Körperschaftsteuersatz
sich am Spitzensteuersatz orientierte. Eine Doppelbesteuerung wollte man
verhindern. Spätestens seit der Unternehmenssteuerreform 2008/2009 gilt dies
aber nicht mehr.
Durch sogenannte „Share Deals“ können große Immobilienunternehmen die
Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern
Anteile an Immobiliengesellschaften übertragen. Eine 2021 erfolgte Reform hat
daran nicht wirklich etwas geändert: Weiterhin fällt keine Steuer an, wenn „nur”
bis zu 89,9% einer anderen Immobiliengesellschaft übernommen wird. So entgehen
dem Staat erhebliche Einnahmen. Schätzungen gehen von rund 1 Mrd. Euro aus, die
diese aktuell nach wie vor legalen Umgehungen den Staat jährlich kosten.[7]
Die Praxis der „Share Deals” fördert zudem Preisspekulation auf dem
Immobilienmarkt und begünstigt Großinvestoren gegenüber Einzelkäufern. Denn jede
Privatperson zahlt bei einem Haus- oder Wohnungskauf die Grunderwerbsteuer,
große Unternehmen, die die Praxis der „Share Deals” nutzen, hingegen nicht.
Ein bekanntes Beispiel, bei dem kein Cent an Steuern gezahlt werden musste, war
die Milliardenübernahme von Deutsche Wohnen durch den Immobiliengiganten
Vonovia, bei dem allein 2024 dem Staat über eine Milliarde Euro an Steuern
entgangen sind.[8] Eine echte, innovative Lösung wäre ein Optionsmodell nach
niederländischem Vorbild. So würde die Grunderwerbsteuer anteilig anfallen, ab
einer Übernahme von 10% einer Immobiliengesellschaft durch einen anderen
Konzern. Kauft ein Immobilienunternehmen somit 10% eines anderen
Immobilienunternehmens, wären 10% der Grunderwerbsteuer fällig. Kauft es 89,9%
eines anderen Immobilienunternehmens, wären 89,9% der Grunderwerbsteuer fällig.
Immobilienkonzerne würden dann ihren fairen Beitrag leisten und nicht gegenüber
Privatpersonen bevorteilt werden.
Aktuell sind Gewinne aus Immobilienverkäufen nach einer sogenannten
Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerfrei. Diese Regelung wird oft von
Investoren genutzt, um auf steigende Immobilienpreise zu spekulieren und
anschließend steuerfreie Gewinne zu erzielen. Gleichzeitig führt diese Praxis zu
erheblichen Steuermindereinnahmen. Schätzungsweise stünden der Gesellschaft ohne
diese Steuerprivilegien perspektivisch bis zu 6 Milliarden Euro im Jahr mehr für
das Gemeinwohl zur Verfügung.[9]
Wir fordern die Abschaffung dieser Spekulationsfrist für nicht zu eigenen
Wohnzwecken gehaltene Immobilien. Gewinne aus Immobilien sollten wie andere
Kapitalerträge besteuert werden – die Ausnahmen für selbst bewohnte Immobilien
wollen wir beibehalten. Dies schafft eine Gleichbehandlung unterschiedlicher
Vermögensarten, mindert spekulative Tendenzen auf dem Immobilienmarkt und damit
auch die Preisentwicklung – und schont gleichzeitig das Ziel, eine eigene
Wohnung haben zu können. Österreich hatte früher eine ähnlich
spekulationsfördernde Steuerbefreiung und hat diese im Jahr 2012 abgeschafft, um
für mehr Fairness zu sorgen.
Durch Steuerhinterziehung verliert der Staat jährlich schätzungsweise 100 Mrd.
Euro an Einnahmen.[10] Im Vergleich: Der geschätzte Betrug beim Bürgergeld, über
den derzeit so viel geredet wird, lag 2024 gerade einmal bei ca. einem Promille
der Steuerhinterziehung, bei ca. 0,1 Mrd. Euro.[11] Oder eine andere Einordnung:
100 Mrd. Euro sind mehr als ein Zehntel der gesamten Steuereinnahmen von Bund,
Ländern und Kommunen zusammen. Es geht also bei der Steuerhinterziehung um einen
extrem großen Betrag, der bei Finanzierungslücken bei Kitas, Bildung oder
Sicherheit wirklich helfen würde, wenn dem Thema endlich die Ernsthaftigkeit
beigemessen würde, die es hat.
Wir möchten effektiv gegen die große, organisierte Steuerhinterziehung, und den
Fokus auf die „dicken Fische“ legen. Steuerskandale wie „Cum-Ex“ und „Cum-Cum“
haben den Staat in der Vergangenheit um zig Milliarden Euro an Steuereinnahmen
gebracht. Allein durch „Cum-Cum“-Geschäfte beläuft sich der Schaden in
Deutschland auf geschätzte 28,5 Mrd. Euro[12], von denen bis heute erst ein
minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte[13]. Bei CumCum lassen sich
Finanzakteure die Differenz zwischen Körperschaftsteuer (15%) und
Kapitalertragsteuer (25%) durch grenzüberschreitende Gestaltung
fälschlicherweise erstatten. Ausländische Anleger geben ihre Aktien kurz vor dem
Dividendenstichtag an eine deutsche Bank, die die Dividende erhält und sich die
Steuerdifferenz erstatten lässt, was dem ausländischen Anleger nicht zustünde.
Danach teilen sich der ausländische Anleger und die deutsche Bank die
Steuererstattung. Diese Praktiken untergraben das Vertrauen in das Steuersystem
und gefährden die Finanzierung wichtiger öffentlicher Aufgaben.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern in diesen Konstrukten ein
krimineller Angriff auf den Rechtsstaat und das Gemeinwohl.
Im Bundestag arbeiten wir bereits daran, die Bekämpfung von Finanzkriminalität
zu verbessern. Dazu gehört sowohl Kompetenzen beispielsweise zur besseren
Aufdeckung und Ahndung der organisierten, grenzüberschreitenden
Steuerhinterziehung zu bündeln, als auch die nötigen Instrumente zu schaffen, um
die Verschleierung von Vermögen zu unterbinden.
Weitere Maßnahmen sind nötig. Wir fordern eine konsequente Verfolgung dieser
illegalen Machenschaften und den Ausbau spezialisierter
Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um solche Fälle effizienter zu verfolgen.
Darüber hinaus müssen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschärfen, um
sicherzustellen, dass bei sehr hohen Anrechnungs- und Erstattungsbeträgen von
Anfang an eine genaue Prüfung erfolgt, und Ermittlungen auch ohne Anhaltspunkte
für eine konkrete Straftat erfolgen können – beispielsweise gestützt durch neue
technische Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz.
Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass weiterhin mit „Cum-Cum“-ähnlichen
Nachfolgemodellen Steuerbetrug betrieben wird. Ein Grund hierfür ist die
weiterhin bestehende unterschiedliche Besteuerung bei beschränkter Steuerpflicht
von Dividenden einerseits und Veräußerungsgewinnen und Wertpapierleihgebühren
andererseits, also den Begleitgeschäften von „Cum-Cum“, und der sich hieraus
ergebenen Steuerarbitrage. Durch eine mögliche Ergänzung der beschränkten
Steuerpflicht um Wertpapierleihgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von
Anteilen an Kapitalgesellschaften könnten alle gängigen Modelle erfasst und
somit Steuerbetrug durch derartige Konstrukte ausgeschlossen werden. Diese
Gesetzesänderung sollte baldmöglichst geprüft werden, unter einer Kosten-Nutzen-
Analyse inklusive möglicher unintendierter Nebeneffekte, damit nicht weitere
„Cum-Cum“-ähnliche Geschäfte möglich bleiben und gleichzeitig keine neuen,
europäischen Markthemmnisse aufgebaut werden. Auch weitere gesetzliche
Regelungen wie Straftatbestände erachten wir als notwendig, überdacht zu werden.
Begründung
Ergibt sich aus unserer Sicht aus dem Antragstext :)
[1] Vgl. Bach/Eichfelder (2021), „Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen“, DIW Wochenbericht 27/2021, https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.821121.de/21-27-3.pdf (abgerufen am 25.05.2025); Bach (2022), „Erbschaftsteuer: Privilegien abschaffen“, Working Paper, https://www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=80210&token=0ffe8a620d49361f21e1-4d6e46941e53b99173ce (abgerufen am 25.05.2025); Finanzwende e.V. (2023), „Die zehn wichtigsten Steuerprivilegien und die 80 Milliarden Euro“, https://www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/die-zehn-wichtigsten-steuerprivilegien-und-die-80-milliarden-euro/ (abgerufen am 25.05.2025).
[2] Liquiditätsbarometer Teambank (2025): https://www.teambank.de/medien/studien/
[3] Vgl. Statistisches Bundesamt (2025): https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Weitere-Steuern/Tabellen/erbschaftsteuer-steuererlasse-verschonungsbedarfspruefung.html
[5] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2019), 27. Subventionsbericht des Bundes: 2017-2020, 19 und Bach/Eichfelder (2021), “Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen”, DIW Wochenbericht 2021/27,https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.821121.de/21-27-3.pdf.
[6] Vgl. Bach/Eichfelder (2021), “Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen”, DIW Wochenbericht 2021/27,https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.821121.de/21-27-3.pdf.
[7] Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2017), Nr. 06/17 (09. Februar 2017), https://www.bundestag.de/resource/blob/492650/e9d89abdbbc0db56c08c8b2073371a51/S-hare-Deals-in-der-Grunderwerbsteuer.pdf.
[9] Vgl. Bach/Eichfelder (2021), “Reform der Immobilienbesteuerung: Bodenwerte belasten und Privilegien streichen”, DIW Wochenbericht 2021/27, https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.821121.de/21-27-3.pdf.
[12] Vgl. Spengel (2021), „Estimation of the Tax Revenue Loss Caused by Cum/Cum Transactions“, www.bwl.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/bwl/Spengel/Dokumente/Medien/Steuerschaden_Cum-Cum_update.pdf