Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | BAG Frauen (dort beschlossen am: 28.09.2025) |
Status: | Eingereicht |
V-05: Equal Cash
Antragstext
Eigentlich sind alle Gesetze von Gesetzes wegen geschlechterneutral formuliert.
Jeder*m von uns werden aber sicherlich sofort Beispiele einfallen, bei denen
sich die Gesetzeslage nicht gleichermaßen auf alle Geschlechter auswirkt. Oft
ziehen Frauen finanziell den Kürzeren.
Wir fordern deshalb, Gesetze so zu formulieren oder zu ändern, dass sie keine
stereotypischen, veralteten Rollenbilder bedienen, sondern allen Bürger*innen
gleichermaßen gerecht werden.
Dass das Ehegattensplitting ein traditionelles Rollenbild quasi zementiert,
stellt schon lange niemand von uns mehr in Frage. Wir wollen das
Ehegattensplitting deshalb nicht nur abschaffen, sondern auch ein anderes Modell
vorschlagen.
Da sich Bestandsehen oft schon ihr Leben danach ausgerichtet haben, ein
Ehegattensplitting zu nutzen, wollen wir diese Paare nicht in Schwierigkeiten
bringen. Sie sollen die Wahl haben.
Wir stellen uns ein Familiensplitting vor, bei dem es darum geht, wie viele
Menschen von dem oder den Einkommen zu versorgen sind. Das heißt: kein Splitting
für Menschen, die niemanden ohne Möglichkeit auf eigenes Einkommen mitversorgen.
Sind Kinder (oder zu Pflegende) mitzuversorgen, soll die Steuerlast um die
Anzahl der mitzuversorgenden Personen gemindert werden. So hätten auch Paare mit
mehreren Kindern mehr steuerliche Entlastung als Paare mit einem Kind. Wenn die
Kinder eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und damit auch ihr
Recht auf Kindergeld entfällt, entfällt auch die Möglichkeit zum Splitting
wieder.
Unser Vorschlag lautet also: Das gesamte Lohnsteuerklassensystem (1–6) wird
durch ein Modell „Single“ und „Splitter“ ersetzt. Wobei „Single“ nicht den
Familienstand meint. Auch Eheleute würden dann wieder beide auf dem Niveau eines
Singles besteuert. Andersherum könnten auch nicht verheiratete Eltern splitten
oder Personen, die Kinder zusammen erziehen (Modelle wie Co-Mothering).
Nachweisen könnte man das beispielsweise dadurch, dass die Personen beide das
Sorgerecht haben oder die gleiche Meldeadresse, oder – bei Pflege – die
Anerkennung der Pflegeleistung durch die Pflegekasse.
Beim Splitting möchten wir eine Obergrenze einziehen, zum Beispiel bei Paaren,
die zusammen über 200.000 € im Jahr verdienen. Die Obergrenze müsste noch
ermittelt werden. Es geht darum, dass Topverdiener*innen selbst mit zehn Kindern
keine Steuererleichterungen brauchen. Die Lohnsteuerklasse 6 braucht es in
Zeiten nach der Lohnsteuerkarte in Papierform auch nicht mehr.
Mit einem Familiensplitting würde auch die Lohnsteuerklasse 2 automatisch
wegfallen. Die alleinerziehende Person könnte nach dem gleichen Schlüssel
splitten und hätte so auch einen größeren finanziellen Ausgleich, je mehr Kinder
sie zu versorgen hat. Derzeit ist die Steuerersparnis von Stufe 1 auf 2 geringer
als von 1 auf 5 und unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Allgemein bleibt beim Thema Steuern die Frage, warum es immer nur um die Steuern
auf die Erwerbsarbeit geht. Steuern auf Vermögen, Aktiengewinne und Co. Würden
im Schnitt auch eher mehr von Männern bezahlt als von Frauen.
Es ist ungerecht, wenn Vermögende anteilig weniger Steuern zahlen als Menschen
ohne Vermögen. Dies ist auch ein feministisches Thema, weil immer noch Männer
mehr Vermögen besitzen als Frauen.
Steuerfreibeträge, die einer Person zustehen (aufgrund von eigener
Schwerbehinderung oder beispielsweise durch die Kinderzahl oder durch Pflege von
Angehörigen) und die aufgrund geringfügig bezahlter und/oder aufgrund von Care-
Arbeit in Teilzeit ausgeübter Tätigkeit nicht ausgeschöpft werden können,
sollten als Steuerrückerstattung ausgezahlt werden.
Es ist nicht einzusehen, warum Ehepaare, die ein anderes Modell wählen wollen,
teure Notarkosten in Kauf nehmen müssen. Es wäre deshalb sinnvoll, die Frage
schon bei der Bestellung des Aufgebots zu stellen und dann, wie beim
Familiennamen, einzutragen. Dazu würde dann auch eine Beratung durch die
Behörde, beispielsweise mit einem mehrsprachigen Flyer zu den verschiedenen
Varianten und einer Stelle, an die man sich bei Rückfragen wenden kann, gehören.
Darüber hinaus möchten wir ausdrücklich das Modell der
Errungenschaftsgemeinschaft als möglichen Güterstand mit zur Wahl stellen und
bewerben. Dieses bietet, anders als die Zugewinngemeinschaft, den Vorteil, dass
während der Ehe das, was seit der Eheschließung gemeinsam errungen wurde, zu
jeder Zeit beiden zusammen gehört – und nicht nur am Ende einer Ehe Bilanz
gezogen wird. Dazu würden dann beispielsweise auch Rentenansprüche gehören, was
i. d. R. ein großer Vorteil für Frauen wäre, selbst wenn die Ehe niemals
geschieden wird.
Sollte es zu einer Scheidung kommen, wird fair aufgeteilt, wie bei einer
Zugewinngemeinschaft. Und anders als bei einer Gütergemeinschaft ist das
voreheliche Vermögen ausgenommen. Eine Transparenz der finanziellen Verhältnisse
des Ehepaares ist in der Errungenschaftsgemeinschaft jederzeit für beide
gegeben. Im Falle der Scheidung kann die automatische Teilung der Rente auf
Antrag überprüft und bei unbilliger Härte korrigiert werden.
Die Frage: „Wer nimmt Elternzeit?“ wird meistens immer noch beantwortet mit:
„Die Mutter“, also hauptsächlich, und der Vater nimmt bisher kaum mehr als die
zwei „Vätermonate“, deren Bezahlung sonst verfallen würde. Diese Monate heißen
eigentlich Partnermonate, aber „Vätermonate“ macht klar, wie sie
gesellschaftlich gesehen werden. Oft werden diese Monate dann noch parallel zu
denen der Mutter genommen, und man fährt in Urlaub. Wir halten das für den
falschen Ansatz und wollen den Paaren einen Bonus gewähren, die sich die
Elternzeit einigermaßen paritätisch aufteilen und das höchstens in den ersten
beiden Monaten des erweiterten Wochenbetts gleichzeitig. Wir wollen damit einen
Anreiz schaffen, dass beide Elternteile erleben, dass sie allein für die Kinder
sorgen können.
So ein Bonus könnte beispielsweise sein, dass das Elterngeld von 65 % des
Nettoeinkommens auf 100 % bei paritätischer Aufteilung hochgesetzt wird (bei
Alleinerziehenden dann automatisch). Andere Länder wie Norwegen oder Estland tun
das längst bzw. zahlen es grundsätzlich 100 % aus, und hier nehmen auch sehr
viel mehr Väter mehr Monate.
Derzeit gilt beim Elterngeld immer noch der Deckel von 1.800 € , der 2007
eingeführt wurde. Auch dieser muss deutlich gehoben werden, um gutverdienenden
Vätern das Argument zu nehmen, dass die Familie sich die Elternzeit der Mutter
nicht leisten kann. Inflationsbereinigt wären das dann um die 2.400 € als Deckel
und mindestens 400 € als Sockel.
Um die Betreuung mehrerer kleiner Kinder besser regeln zu können, ist es
sinnvoll, bei der Geburt eines weiteren Kindes beispielsweise zwei
Geschwistermonate gleichzeitig nehmen zu können, um den Start in die wachsende
Familie zu erleichtern.
Im Übrigen brauchen auch Väter einen wirksamen Kündigungsschutz, der schon ab
der Schwangerschaft gelten sollte. Ansonsten droht Vätern die Kündigung in der
Babyzeit, falls sie ankündigen, Elternzeit nehmen zu wollen. Dieses dürfen sie
aber noch nicht sofort nach der Geburt tun, wenn sie die letzten Monate nehmen
wollen.
Die meisten Alleinerziehenden sind Frauen – und entsprechend sind die meisten
Unterhaltsverpflichteten Männer. Leider ist es zum Unterhalt für die Kinder für
die Mutter oft ein langer und mühsamer Weg. Ein Unterhaltsvorschuss muss deshalb
schneller und unbürokratischer ausgezahlt werden, und Antragstellende brauchen
ausreichend rechtliche Unterstützung. Für Kinder mit einem festgestellten
Mehrbedarf an elterlicher Unterstützung, beispielsweise aufgrund einer
Behinderung, sollte ein erhöhter Mindestunterhalt festgelegt werden.
Derzeit holt sich der Staat den Unterhaltsvorschuss nur in knapp 20 % der Fälle
von den eigentlich zum Unterhalt Verpflichteten zurück. Hier entsteht eine große
Gerechtigkeitslücke. Die Unterhaltsverpflichteten müssen konsequenter zu
Zahlungen herangezogen werden, auf denen sonst die Solidargemeinschaft sitzen
bleibt.
Auch, dass volljährige Kinder den Unterhalt gerichtlich beim Vater einfordern
müssen, wenn dieser nicht freiwillig zahlt, ist eine Zumutung für die Kinder.
Außerdem belastet dies das Verhältnis von Vater und Kind.
Meistens strecken dann die Mütter (wenn sie es finanziell können) den Unterhalt
selbst vor und bleiben allzu oft auf den Unterhaltskosten sitzen. Wir erwarten
auch hier ein härteres Durchgreifen vom Staat.
Ähnliche Probleme wie beim Unterhalt können auch dann auftreten, wenn ein
Elternteil stirbt. Eine Halbwaisenrente und besonders eine Waisenrente müssen
automatisch und sehr zeitnah vom Staat gezahlt werden.
Darüber hinaus wollen wir die Anrechnung von Arbeitseinkommen bei Witwenrenten
komplett abschaffen. Aufstockungen von Waisenrenten auf den Mindestunterhalt
sollen zukünftig automatisch erfolgen und nicht jährlich neu beantragt werden.
Das Recht auf einen KiTa-Platz und der ab 2028 geplante Rechtsanspruch auf
kostenlosen Ganztag an Grundschulen sind wichtige Fortschritte. Jedoch ist auch
hier noch viel Luft nach oben, und wenn das mit der Betreuung nicht
funktioniert, bleiben in der Regel die Mütter zu Hause, stecken beruflich
zurück, und die Väter werden in die Ernährerrolle gedrängt.
So muss zum Beispiel, analog zum Ganztag an Grundschulen, auch in der KiTa
bundesweit die Betreuung und Bildung der Kinder für acht Stunden täglich
kostenfrei für die Eltern sein. Auch Tagespflegepersonen sollten so finanziert
werden können und brauchen eine verlässliche Absicherung durch die Jugendämter.
Außerdem ist eine Flexibilisierung von KiTa-Zeiten notwendig, gerade für Eltern,
die im „Blaulichtbereich“ arbeiten, in Krankenhäusern oder in anderen Branchen,
in denen sich die Arbeitszeiten nicht den klassischen KiTa-Zeiten anpassen
lassen. Dies würde dazu beitragen, dass Fachkräfte auch als Eltern im Beruf
bleiben können und den Familien eine weitere Betreuungsform zur Überbrückung
ersparen.
Zusätzliche Kinderbetreuungskosten sollten sowohl für KiTa, Tagespflege oder
private Betreuung besser von der Steuer absetzbar sein. Grundsätzlich ist eine
kostenlose Kinderbetreuung anzustreben.
Das Problem der langen Schließzeiten der Schulen mit 12 Wochen Ferien pro Jahr
wird sich mit der Einführung des Ganztages an Grundschulen mit Ferienbetreuung
und dann nur noch vier Wochen erlaubter Schließzeit endlich lösen.
Im niedersächsischen Hannover gibt es mit dem städtischen „Fluxx“
Notfallbetreuung – auch im eigenen Haus – durch ehrenamtlich tätige pädagogische
Personen im Ruhestand (gegen Aufwandsentschädigung) für Fälle, in denen Care-
Arbeit und Beruf kollidieren. Dieses Erfolgsmodell könnte in ähnlicher Form
bundesweit ausgerollt werden.
Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sollte breit in der Mitte gelten
und genutzt werden können, damit sich zum Beispiel das Aufstocken von Stunden
auch netto wirklich lohnt – selbst in Steuerklasse 5. Daher wollen wir
Kinderbetreuungskosten bis zu 9.000 € im Jahr von der Steuer erstattet bekommen
können.
Für Kinderkrankentage muss es eine volle Entlohnung geben. Wir fordern, diese
analog zur U1-Erstattung bei eigener Krankheit zu zahlen. Auch hier können
Anreize geschaffen werden, wenn Kinderkrankheitstage von den Eltern paritätisch
genommen werden. Ähnlich wie beim Elterngeld könnte man den alten Satz
beibehalten und die 100 % nur an Eltern auszahlen, die übers Jahr gesehen
einigermaßen paritätisch kranke Kinder betreuen oder alleinerziehend sind. Die
Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen sollte deutlich entbürokratisiert werden.
Vielfach nehmen Eltern Urlaubstage, weil es so umständlich ist, das
Kinderkrankengeld zu erhalten.
In vielen Tarifverträgen ist vorgesehen, dass die Erfahrungsstufe (die dann mit
einer besseren Bezahlung einhergeht) nach einer Auszeit vom Job zurückgesetzt
wird. Das ist bei langen beruflichen Pausen vielleicht sinnvoll, aber es muss
gesetzlich Ausnahmen geben, wenn jemand wegen Schwangerschaft, Elternzeit,
Pflege von Angehörigen über längere Zeiträume ausfällt. Ansonsten werden es
immer wieder die Frauen und Mütter sein, die es nicht schaffen, sich in der
Erfahrungsstufe in gleichem Maße wie die Männer hochzuarbeiten. Der Verlust der
Erfahrungsstufe und das Zurücksetzen in Stufe 1 bedeutet für die
Arbeitnehmer*innen nicht nur aktuell einen Verdienstausfall, sondern dieser
setzt sich bis ins Rentenalter fort und schlägt sich in der Höhe der Rente
nieder.
Auch diese tut sicherlich allen gut. Wir fordern deshalb, spätestens in Klasse 9
allen Schüler*innen einen fundierten Einblick zu geben in die oben beschriebenen
Themen und zusätzlich in die Themen der Vermögensbildung, die eigene finanzielle
Absicherung bis ins Rentenalter, die Gefahren von Multilevel-Marketing, die
Gründe für den Gender-Pay-Gap und ähnliche Themen. Im Übrigen sollten wir uns
Gedanken machen, ob wir als Wertmarke immer mit dem Gender-Pay-Gap arbeiten
wollen oder lieber mit dem wesentlich höheren, schockierenderen und
realistischeren Gender-Lifespan-Gap, der das gesamte Einkommen über das gesamte
Leben betrachtet, inklusive der kleineren Renten, die durch weniger Einkommen
jetzt entstehen.
Hier geht es um sehr viel mehr als um Arbeitszeiten. Aber eben auch um
Arbeitszeiten… Die meisten Menschen im Erwerbsleben wünschen sich eine
Arbeitszeit von 30–35 Stunden pro Woche. Dies würde es ihnen ermöglichen, mehr
Zeit für Care-Arbeit, Freizeit oder Ehrenamt zu haben und somit grundlegend zu
einer entstressteren Gesellschaft beitragen.
Altersarmut ist keine Randerscheinung mehr und betrifft besonders Frauen. 70 %
der Bezieher*innen der Grundrente sind Frauen. Der Gender Pension Gap liegt in
Deutschland bei 46 % – und ist damit deutlich höher als im OECD-Durchschnitt.
Altersarmut ist also auch ein massives Gerechtigkeitsproblem zwischen den
Geschlechtern.
Wir haben in der BAG eine umfassende feministische Analyse der aktuellen Finanz-
und Sozialpolitik entwickelt und konkrete Forderungen zur strukturellen
Gleichstellung von Frauen erarbeitet. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass
bestehende Gesetze oft geschlechterneutral formuliert, in der Praxis jedoch
nicht geschlechtergerecht wirken.
Frauen sind finanziell benachteiligt – sei es im Steuerrecht, im
Unterhaltssystem oder bei der Kinderbetreuung.
Ein zentrales Thema ist die Reform des Steuerklassensystems. Statt einer
steuerlichen Bevorzugung von (klassisch aufgeteilten) Ehepaaren wird ein
Familiensplitting vorgeschlagen, das die tatsächliche Versorgungsverantwortung
für Kinder oder Pflegebedürftige berücksichtigt – unabhängig von Familienstand
oder Geschlecht. Auch Alleinerziehende sollen dadurch stärker entlastet werden.
Im Bereich Güterrecht wird die Einführung eines neuen, faireren Modells – der
Errungenschaftsgemeinschaft – empfohlen, das während der Ehe erarbeitetes
Vermögen beiden Partner*innen anteilig zuordnet. Auch nicht verheiratete Paare
sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Güterstand offiziell zu regeln – ohne
hohe Notarkosten.
Die Elternzeit soll gerechter zwischen den Geschlechtern aufgeteilt werden,
unter anderem durch finanzielle Anreize wie 100 % Elterngeld bei paritätischer
Aufteilung. Auch Selbstständige sollen in den Mutterschutz einbezogen werden.
Kinderbetreuung muss bundesweit kostenfrei, flächendeckend und flexibel
zugänglich sein, inklusive Mittagessen und Sonderkostformen. Für Eltern mit
unregelmäßigen Arbeitszeiten wird eine Notbetreuung angeregt.
Weitere Forderungen betreffen einen vereinfachten Zugang zum
Unterhaltsvorschuss, automatische und gerechte Regelungen bei Waisen- und
Witwenrenten, eine bessere Anrechnung von Kinderkrankentagen, die gesetzliche
Sicherung von Erfahrungsstufen nach Elternzeit sowie eine verstärkte finanzielle
Bildung in Schulen.
Nicht zuletzt wird eine breitere Diskussion über Zeitpolitik gefordert:
Arbeitszeitverkürzung auf 30–35 Stunden pro Woche soll mehr Raum für Care-
Arbeit, Ehrenamt und Erholung schaffen – ein wesentlicher Schritt hin zu einer
geschlechtergerechten Gesellschaft.
Begründung
Die BAG Frauenpolitik hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit dem Thema geschlechtergerechte Finanzstrukturen beschäftig. Dieses Positionspapier ist das Ergebnis zahlreicher Sitzungen und Workshops.