Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | LaVo Berlin (dort beschlossen am: 01.10.2025) |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 08.10.2025, 15:33 |
V-07: Einrichtung eines Rechtshilfefonds
Antragstext
Bündnis 90/Die Grünen richten einen Rechtshilfefonds ein, der diejenigen
unterstützt, die im Parteikontext von sexualisierter Gewalt, Grenzverletzungen
oder Diskriminierung betroffen sind und deshalb rechtlichen Beistand benötigen.
Diese Unterstützung umfasst insbesondere die Bereitstellung von Mitteln für
anwaltliche Erstberatung, Verteidigung gegen Unterlassungs- oder
Schadensersatzforderungen sowie für rechtliche Schritte, die zur Wahrung oder
Durchsetzung der eigenen Rechte notwendig sind.
Ausgestaltung des Fonds und Entwicklung von Vergabekriterien obliegen dem
Bundesvorstand. Er soll hierfür sowie zur Entscheidung über die Mittelvergabe
ein unabhängiges Gremium einrichten. Dabei ist sicherzustellen, dass der Fonds
nicht missbraucht werden kann, um gegen Betroffene oder Zeug*innen vorzugehen.
Begründung
Der Antrag wurde auf Beschluss des Landesausschusses Berlin eingereicht.
Wir stellen uns entschieden gegen sexualisierte Gewalt, Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und Diskriminierung – und dennoch wissen wir, dass sie auch im Parteikontext vorkommen. Der Rechtshilfefonds soll einen Beitrag leisten, hier entgegen zu wirken.
Mutige Betroffene, Zeug*innen und solidarische Unterstützer*innen, die Missstände benennen oder Vorfälle öffentlich machen, sind regelmäßig mit erheblichen persönlichen, sozialen und finanziellen Risiken konfrontiert. Neben Diskreditierung, Isolation oder beruflichen Nachteilen drohen ihnen juristische Konsequenzen – etwa durch Unterlassungsklagen, Abmahnungen oder Einschüchterungsversuche über anwaltliche Schreiben. Gerade in Fällen, in denen keine strafrechtlichen Verfahren möglich oder gewünscht sind, werden zivilrechtliche Mittel zunehmend genutzt, um Betroffene mundtot zu machen.
In einer feministischen Partei darf dies nicht folgenlos bleiben. Es braucht eine solidarische Struktur, um Menschen, die Missstände sichtbar machen oder sich für Gerechtigkeit einsetzen, konkret zu unterstützen – auch finanziell.
Der vorgeschlagene Rechtshilfefonds schafft eine solche solidarische Infrastruktur. Er stellt sicher, dass finanzielle Ressourcen dort zur Verfügung stehen, wo Menschen durch ihre Parteilichkeit für Betroffene ins juristische Risiko geraten. Gleichzeitig schützt der Fonds sich durch klare Kriterien und ein unabhängiges Gremium vor Missbrauch: Die Mittel dürfen nicht verwendet werden, um juristisch gegen Betroffene oder Zeug*innen vorzugehen.
Der Fonds ist damit ein wirksames Instrument, um parteiintern die Kultur des Hinsehens, Vertrauens und der Verantwortungsübernahme zu stärken – und um zu zeigen: Wer sexualisierte Gewalt, Grenzverletzungen und Diskriminierung sichtbar macht, wer für Betroffene einsteht, steht bei uns nicht allein.