| Antrag: | Chatkontrolle dauerhaft verhindern, Verschlüsselung als europäisches Grundrecht! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 05.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: VR-04-009 |
| Eingereicht: | 06.11.2025, 18:58 |
VR-04-001: Chatkontrolle dauerhaft verhindern, Verschlüsselung als europäisches Grundrecht!
Verfahrensvorschlag zu VR-04-009: Antragstext
Von Zeile 1 bis 9:
Der Vorstand wird aufgefordert, mit allen Partnerparteien der EGP, der EGP selber und den Grünen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des Bundestags eine Strategie zu erarbeiten mit der ein Grundrecht auf Verschlüsselung für natürliche und juristische Personen in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen wird. Damit soll zum einen ein anlassloses und pauschales Verbot von Verschlüsselung unterbunden werden. Des Weiteren soll hiermit aber auch ein indirektes Aufheben von Verschlüsselung, wie etwa durch die Chatkontrolle und das damit verbundene Scannen auf Endgeräten, unmöglich werden.
Wir GRÜNE setzen uns auf europäischer Ebene gemeinsam mit unseren Partnerparteien sowie den Grünen-Abgeordneten im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag dafür ein, dass ein Grundrecht auf Verschlüsselung für natürliche und juristische Personen in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen wird. Dafür unterstützen wir einen koordinierten europäischen Prozess und die Entwicklung einer gemeinsamen politischen Strategie.
Wir lehnen anlasslose Massenüberwachung wie Vorratsdatenspeicherung oder Chatkontrolle ab. Stattdessen setzen wir auf eine zielgerichtete und rechtsstaatlich abgesicherte Strafverfolgung und die dafür notwendigen Datenzugriffsrechte. Im digitalen Raum setzen wir auf Verfahren, die Grundrechte schützen und die technische Sicherheit gewährleisten, etwa ein Quick-Freeze-Gesetz sowie weitere gezielte Instrumente wie Login-Fallen.
Anbieter von Kommunikationsdiensten wie WhatsApp, Signal oder Facebook dürfen nicht verpflichtet werden, Inhalte flächendeckend oder automatisiert zu durchsuchen. Auch Client Side Scanning lehnen wir ab: Es unterläuft die Ende-zu-Ende Verschlüsselung, gefährdet private Kommunikation und schafft sicherheitsrelevante Schwachstellen. Die Chatkontrolle bietet keinen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Fehleranfällige KI-Erkennung, massenhafte Falschmeldungen und Ausweichbewegungen von Täter*innen würden Ermittlungen behindern. Zugleich brauchen Kinder und Jugendliche gerade heute stärkeren Schutz und sichere, selbstbestimmte digitale Räume.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen wir uns deshalb für eine zielgerichtete Stärkung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ein sowie für umfassende Präventionsmaßnahmen: digitale Kompetenzen, Unterstützung für Eltern und pädagogische Fachkräfte, klare Anlaufstellen und verlässliche Hilfsangebote für Betroffene.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 1 bis 9:
Der Vorstand wird aufgefordert, mit allen Partnerparteien der EGP, der EGP selber und den Grünen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des Bundestags eine Strategie zu erarbeiten mit der ein Grundrecht auf Verschlüsselung für natürliche und juristische Personen in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen wird. Damit soll zum einen ein anlassloses und pauschales Verbot von Verschlüsselung unterbunden werden. Des Weiteren soll hiermit aber auch ein indirektes Aufheben von Verschlüsselung, wie etwa durch die Chatkontrolle und das damit verbundene Scannen auf Endgeräten, unmöglich werden.Wir Grüne setzen uns als Partei auf europäischer Ebene gemeinsam mit unseren Partnerparteien und den Grünen Abgeordneten im Europäischen Parlament, sowie unseren Abgeordneten im Deutschen Bundestag dafür ein, dass ein Grundrecht auf Verschlüsselung für natürliche und juristische Personen in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen wird. Der Vorstand wird aufgefordert, mit allen Partnerparteien der EGP, der EGP selber und den Grünen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des Bundestags eine Strategie zu erarbeiten mit der ein Grundrecht auf Verschlüsselung für natürliche und juristische Personen in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen wird. Statt einer anlasslosen Massenüberwachung, wie Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle, setzen wir auf zielgerichtete Strafverfolgung und die dafür notwendigen Datenzugriffsrechte. Gerade im digitalen Raum wollen wir diese mit effektiven und bürgerrechtsschonenden Instrumenten, wie dem Quick-Freeze-Verfahren, konsequent ausbauen.
