Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Elena Bethge (KV Lüchow-Dannenberg) und 57 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 69%) |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 13.10.2025, 15:57 |
V-23: Nachbesserung des Hebammenhilfevertrag 2025 - Geburtshilfe sichern, Hebammenberuf stärken
Antragstext
Begründung
Der neue Hebammenhilfevertrag, der ab dem 1. November 2025 in Kraft treten soll, führt zu erheblichen Verschlechterungen für freiberufliche Hebammen und gefährdet die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe in Deutschland.
Besonders dramatisch ist die Situation für Beleghebammen, die etwa 20% der freiberuflichen Hebammen ausmachen. Durch den neuen Vertrag drohen Einkommensverluste von bis zu 30%. Die Schiedsstelle hat entschieden, dass die Vergütung für die persönliche Betreuung einer Frau bei gleichzeitiger Überwachung von zwei weiteren Frauen von bisher 124,20 Euro auf künftig 104,04 Euro sinken wird. Zudem werden Leistungen für eine zweite oder dritte betreute Frau nur noch zu 30% vergütet, obwohl die gleiche Betreuung und Verantwortung besteht.
Die Regelungen zur 1:1-Betreuung sind praxisfern: Nur wenn diese durchgehend während zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt stattfindet, erhält die Hebamme einen Zuschlag. Betreut sie innerhalb dieses Zeitraums kurzzeitig eine weitere Frau, entfällt der Zuschlag komplett.
Diese Verschlechterungen führen bereits jetzt zu Planungen für Kreißsaalschließungen und gefährden Klinikstandorte. Die Umfrage des Deutschen Hebammenverbandes vom Juni 2025 zeigt, dass viele Beleghebammen ihre Tätigkeit aufgrund der neuen Vergütungsstruktur aufgeben werden.
Die Minutenabrechnung in der Betreuung und im Wochenbett führt zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand und einer Verschlechterung der Betreuungsqualität. Hebammen können weniger Familien im Wochenbett betreuen, was die Versorgungslücke weiter vergrößert.
Seit 2017 gab es keine angemessene Anpassung der Hebammenvergütung an die Inflation.
Gleichzeitig wurden Pauschalen gestrichen und bürokratische Hürden wie die Minutenabrechnung eingeführt.
Für Kurse wie Rückbildung und Geburtsvorbereitung tragen Hebammen das volle finanzielle Risiko bei Nichterscheinen von Teilnehmerinnen.
Hebammenhilfe darf kein Luxusgut werden. Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Geburtshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung und muss für alle Frauen zugänglich sein. Die aktuelle Entwicklung gefährdet dieses Ziel und muss dringend korrigiert werden.