| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Elena Bethge (KV Lüchow-Dannenberg) und 57 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 69%) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 13.10.2025, 15:57 |
V-23: Nachbesserung des Hebammenhilfevertrag 2025 - Geburtshilfe sichern, Hebammenberuf stärken
Antragstext
Die Bundesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Bundesregierung und insbesondere das
Bundesministerium für Gesundheit auf, sich für eine umgehende Nachbesserung des
zum 1. November 2025 in Kraft tretenden Hebammenhilfevertrags einzusetzen.
Folgende Punkte sind dabei vorrangig zu berücksichtigen:
1.Die Vergütungsstrukturen für Hebammen müssen inflationsbereinigt angepasst
werden, da seit 2017 keine adäquate Erhöhung stattgefunden hat.
2. Die Vergütung für die Betreuung mehrerer Gebärender ist neu zu regeln. Die
aktuelle Regelung, bei der die Vergütung für die zweite und dritte betreute Frau
auf 30% reduziert wird, ist abzuschaffen.
3. Die Bedingungen für die Anerkennung und Vergütung der 1:1-Betreuung sind
praxisnah zu gestalten. Der Zuschlag für die 1:1-Betreuung darf nicht komplett
entfallen, wenn die Hebamme kurzzeitig eine weitere Frau betreuen muss.
4. Für Kurse wie Rückbildung und Geburtsvorbereitung ist eine Ausfallvergütung
bei Nichterscheinen von Teilnehmerinnen einzuführen.
5. Die Minutenabrechnung in der Betreuung ist durch ein praxistaugliches
Pauschalsystem zu ersetzen.
6. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen "Runden Tisch Geburtshilfe"
einzuberufen, an dem Vertreter:innen der Hebammenverbände, Krankenkassen,
Kliniken und der Politik teilnehmen, um langfristige Lösungen für die
Sicherstellung der Geburtshilfe zu erarbeiten.
7. Eine bessere Vergütung der Wochenbettbetreuung, die nicht zu Lasten der
Betreuungsqualität geht und mehr Familien eine adäquate Versorgung ermöglicht.
8. Die Einrichtung eines regelmäßigen Anpassungsmechanismus für die
Vergütungssätze, der die allgemeine Preisentwicklung berücksichtigt.
Begründung
Der neue Hebammenhilfevertrag, der ab dem 1. November 2025 in Kraft treten soll, führt zu erheblichen Verschlechterungen für freiberufliche Hebammen und gefährdet die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe in Deutschland.
Besonders dramatisch ist die Situation für Beleghebammen, die etwa 20% der freiberuflichen Hebammen ausmachen. Durch den neuen Vertrag drohen Einkommensverluste von bis zu 30%. Die Schiedsstelle hat entschieden, dass die Vergütung für die persönliche Betreuung einer Frau bei gleichzeitiger Überwachung von zwei weiteren Frauen von bisher 124,20 Euro auf künftig 104,04 Euro sinken wird. Zudem werden Leistungen für eine zweite oder dritte betreute Frau nur noch zu 30% vergütet, obwohl die gleiche Betreuung und Verantwortung besteht.
Die Regelungen zur 1:1-Betreuung sind praxisfern: Nur wenn diese durchgehend während zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt stattfindet, erhält die Hebamme einen Zuschlag. Betreut sie innerhalb dieses Zeitraums kurzzeitig eine weitere Frau, entfällt der Zuschlag komplett.
Diese Verschlechterungen führen bereits jetzt zu Planungen für Kreißsaalschließungen und gefährden Klinikstandorte. Die Umfrage des Deutschen Hebammenverbandes vom Juni 2025 zeigt, dass viele Beleghebammen ihre Tätigkeit aufgrund der neuen Vergütungsstruktur aufgeben werden.
Die Minutenabrechnung in der Betreuung und im Wochenbett führt zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand und einer Verschlechterung der Betreuungsqualität. Hebammen können weniger Familien im Wochenbett betreuen, was die Versorgungslücke weiter vergrößert.
Seit 2017 gab es keine angemessene Anpassung der Hebammenvergütung an die Inflation.
Gleichzeitig wurden Pauschalen gestrichen und bürokratische Hürden wie die Minutenabrechnung eingeführt.
Für Kurse wie Rückbildung und Geburtsvorbereitung tragen Hebammen das volle finanzielle Risiko bei Nichterscheinen von Teilnehmerinnen.
Hebammenhilfe darf kein Luxusgut werden. Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Geburtshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung und muss für alle Frauen zugänglich sein. Die aktuelle Entwicklung gefährdet dieses Ziel und muss dringend korrigiert werden.
