Da für Anträge von Einzelpersonen eine hohe Zahl von gemeinschaftlichen Antragstellenden erforderlich ist, muss genügend Zeit gewährt werden, um für Anträge Unterstützung einzuholen. Die für diese wie für die vorige BDK extrem kurz gewählte Frist von unter 3 Wochen ist dafür nicht ausreichend und trägt dazu bei, dass potenziell wichtige Anträge an der Antragstellung scheitern.
| Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 66 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 36%) |
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| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.10.2025, 13:47 |
