Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | BAG Planen, Bauen, Wohnen (dort beschlossen am: 26.09.2024) |
Status: | Zurückgezogen |
Angelegt: | 15.10.2025, 18:18 |
V-25: Mietrecht sozial gestalten – gegen Verdrängung und soziale Spaltung!
Antragstext
Mit 43 Millionen Wohnungen hat Deutschland eigentlich eine gute Wohnversorgung.
Aber der Wohnraum ist sehr ungleich verteilt. Die Wohnversorgung ist aktuell
Spiegel und Teil der zunehmenden sozialen und der sozial-räumlichen
Ungleichheit. Während ein Teil der Bevölkerung in großzügig bemessenen Wohnungen
lebt, finden andere keine Wohnung und leiden unter zu hohen Mieten. Und während
in den wirtschaftsstarken Städten und Regionen bezahlbare Wohnungen dringend
gesucht werden, stehen in strukturschwachen Regionen Häuser leer.
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung wohnt zur Miete. Wir wissen, dass viele
Vermieter*innen ein gutes Verhältnis zu ihren Mieter*innen pflegen und die
Mieten teilweise über Jahrzehnte nicht anpassen, besonders die Angebotsmieten
waren betroffen. Doch insbesondere in den Städten wurden die Mieten in den
letzten 15 Jahren massiv erhöht. Über 3 Millionen Haushalte – vor allem
Rentner*innen, Alleinerziehende und Studierende – müssen mehr als 40% oder 50%
ihres Nettoeinkommens für die Miete ausgeben.
Dabei unterscheiden sich die Wohnbedürfnisse und ändern sich oft im
Lebensverlauf. Manche entscheiden sich für das Einfamilienhaus mit Garten,
andere sind auf bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihrer Arbeitsstellen
angewiesen. Dabei wird es in manchen Regionen Deutschlands immer schwieriger,
eine passende Wohnung oder Haus zu finden. Familien leiden darunter, keine
größere Wohnung zu finden, die sie bezahlen können. Andere möchten in eine
kleinere, barrierearme Wohnung umziehen, aber auch sie leiden unter hohen Mieten
und fehlendem Angebot.
Das Recht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen ist als Teil der
Daseinsvorsorge zu verstehen. Wir wollen nicht, dass immer mehr Haushalte einen
immer größeren Anteil ihres Einkommens für die Wohnkosten ausgeben müssen! Wir
wollen nicht, dass Menschen Angst davor haben, ihre Wohnung zu verlieren und ihr
angestammtes Wohnviertel verlassen zu müssen. Mietsteigerungen dürfen die
allgemeine Einkommensentwicklung nicht weiter übersteigen. Wenn das Mietrecht
umgangen wird, muss dies konsequent geahndet werden und die Mieter*innen müssen
in der Durchsetzung ihrer Rechte besser informiert und unterstützt werden.
Die politische Blockade von wirksamen Mietrechtsreformen belastet nicht nur
immer mehr Mieter*innenhaushalte, sondern auch Käufer*innen von Wohneigentum.
Sie trifft auch die öffentlichen Haushalte und damit die Steuerzahler*innen.
Bund und Kommunen haben alleine 2023 für die Kosten der Unterkunft (KdU) und für
Wohngeld rund 20 Milliarden Euro ausgegeben und es muss mit weiter steigenden
jährlichen Kosten gerechnet werden. Dem gegenüber stehen 3 Milliarden Euro pro
Jahr Förderung des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau, die Länder geben nochmal
mindestens die Hälfte dazu. Die drastischen Mietsteigerungen zwingen bald
wiederzu Rentenerhöhungen, Lohnsteigerungen und größeren BAföG-Subventionen.
Verantwortliche Mietrechtsreformen liegen darum auch im Interesse einer soliden
öffentlichen Haushaltspolitik.
Bezahlbarer Neubau ist in wachsenden Städten wichtig, sollte
gemeinwohlorientiert erfolgen und möglichst umweltfrendlichen als An- und Aufbau
mit der notwendigen energetischen Bestandserneuerungen verbunden werden. Teile
der Bundesregierung setzen aber einseitig auf intensivierten Neubau verbunden
mit einer Senkung der notwendigen Klimaschutzinvestitionen. So soll die
Schieflage der Wohnungsversorgung zurechtgerückt werden. Gleichzeitig wird
versprochen, dass mit zusätzlichem Wohnungsbau die Bestandsmieten wieder sinken
oder zumindest stabilisiert würden. Neubau kann aber bezahlbare Wohnungsbestände
nicht ersetzen und darf nicht als Vorwand dienen, den nach wie vor drastischen
Mietsteigerungen im Wohnungsbestand freien Lauf zu lassen. Denn kein Neubau wird
die 23 Millionen Mieterhaushalte vor der nächsten Mieterhöhung bewahren. Dazu
sind beherzte Reformen im Mietrecht unabdingbar.
Mieten dürfen nicht schneller steigen als die allgemeinen Einkommen
Das wichtigste Potenzial für bezahlbares Wohnen ist der Wohnungsbestand. Und das
wichtigste Instrument für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen ist das Mietrecht.
Die Struktur des geltenden Mietrechts ist gut, notwendig sind jedoch soziale
Obergrenzen für Mietsteigerungen:
- Das Recht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht!
Wir fordern, dass das Recht auf bezahlbares Wohnen im Grundgesetz
verankert wird.
- Ermöglichung eines Mietenstopps in angespannten Wohnungsmärkten:
Damit schnell ein wirksames Instrument zur Verfügung steht, halten wir für
Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Ermöglichung eines Mietenstopps
verankert in der Bundesgesetzgebung für unabdingbar. Wir wollen für
Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt, dass die Länder einen
Mietenstopp für 5 Jahre erlassen können und so bei Neuvermietungen in
bestehenden Gebäuden nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete
hinausgegangen werden kann.
- Die Mietpreisbremse muss endlich angezogen und unnötige Ausnahmen
abgeschafft werden:
Wir fordern, dass die Mietpreisbremse nicht auslaufen darf und als
dauerhaftes Instrument im Mietrecht integriert wird. Ausnahmen wie bei
teurer Vorvermietung oder umfassender Sanierung sollen aufgehoben werden.
Verstöße gegen die Mietpreisbremse sind als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Es sind derzeit die Länder, die darüber entscheiden, in welchen Gebieten
die Mietpreisbremse gilt, so dass sehr viele Kommunen trotz angespanntem
Wohnungsmarkt dieser nicht unterliegen. Wir wollen analog zur
Kappungsgrenze, dass die Mietpreisbremse zukünftig
auf Bundesebene für alle Wohnungsmärkte zeitlich unbegrenzt gilt und diese
bei Neuvermietungen erlaubt nur bis zu 10% über die ortsübliche
Vergleichsmiete hinauszugehen.
- Mietsteigerungen sozialverträglich gestalten durch Senkung der
Kappungsgrenze:
Um den Mietanstieg auch bei bestehenden Mietverträgen stärker
einzuschränken, wollen wir Mieterhöhungen auf maximal 2,5% pro Jahr bzw.
7,5% in drei Jahren begrenzen. Diese Begrenzung soll für alle
Wohnungsmärkte gelten.
- Obergrenzen für Indexmieten einführen:
Indexmietverträge, welche an die Inflationsrate gebunden sind, sollen
ebenfalls durch einen maximalen Mietanstieg von 2,5% pro Jahr gebremst
werden.
- Angespannte Wohnungsmärkte auch als solche deklarieren:
Die Verfahren zur Feststellung eines angespannten Wohnungsmarktes wollen
wir so gestalten, dass in Kommunen angespannte Wohnungsmärkte bei
Erfüllung der Kriterien tatsächlich als solche deklariert werden. Viele
kleinere Kommunen in Ballungsräumen fallen aktuell nicht unter diese
Regelung, obwohl sie unter einem angespannten Wohnungsmarkt leiden. Die
Möglichkeit der Länder angespannte Wohnungsmärkte zu deklarieren soll über
2026 hinaus dauerhaft gegeben sein, denn die angespannten Wohnungsmärkte
werden nicht in zwei Jahren verschwinden.
- Mietwucher unterbinden:
Flankierend zur Verstetigung der Mietpreisbremse wollen wir den §5
Wirtschaftsstrafgesetzbuch stärken, um überhöhte Mieten besser ahnden zu
können. Zudem soll Mietwucher nach § 291 StGB nicht erst ab Preisen von
50% über ortsüblicher Vergleichsmiete, sondern bereits ab 30% vorliegen.
- Die Vermietung von möblierten Wohnungen regulieren:
In den Metropolen machen möblierte Wohnungen bereits rund ein Drittel des
Angebots auf dem Wohnungsmarkt aus. Wir wollen, dass möblierte Wohnungen
wieder dem regulären Mietenmarkt zugeführt werden. Deshalb soll die
Vermietung möblierter Wohnungen endlich reguliert werden, indem bei
möblierter Vermietung nur ein zeitlich befristeter, getrennt von der Miete
ausgewiesener Zuschlag für die Möblierung erhoben werden kann. Für die
Miete selbst müssen Mietpreisbremse und allgemeines Mietrecht gelten. Die
Pflicht zur Offenlegung des Möblierungszuschlages im Mietvertrag sollen
eingeführt werden. Geschäftsmodelle, die allein das Ziel der Vermietung
überteuerter Wohnungen haben, müssen eingeschränkt werden. Häufig wird bei
der Vermietung möblierter Wohnungen außerdem der vorübergehende Gebrauch
behauptet, um so die Mietpreisbremse zu umgehen. Für den vorübergehenden
Gebrauch müssen objektive Kriterien definiert werden, die im Fall einer
Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch im Mietvertrag ausdrücklich
genannt werden müssen. Wir wollen zudem prüfen, ob zeitlich begrenzte
möblierte Wohnungen den regulären Kriterien einer Wohnnutzung entsprechen.
Denn für andere Nutzungsformen wie kommerzielle oder hotelähnliche
Nutzungen bedarf es der Genehmigung.
- Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog entfernen:
Durch Änderung der Betriebskostenverordnung wollen wir sicherstellen, dass
die Grundsteuer nicht länger auf die Mieter*innen umgelegt werden kann und
bei Nebenkostenabrechnungen wollen wir für mehr Transparenz sorgen.
- Die Modernisierungsumlage muss bezahlbar sein:
Wir streben an die Modernisierungsumlage weiter zu senken, statt heute
acht Prozent der Kosten sollen höchstens vier Prozent im Jahr auf die
Miete umgelegt werden dürfen, jedoch nicht mehr als 1,50 Euro pro
Quadratmeter und Monat. Die Berechnung der Umlage soll dabei die Höhe der
beantragbaren öffentlichen Fördermittel berücksichtigen, um einen Anreiz
für die Vermieter*innen zu schaffen sie auch in Anspruch zu nehmen.
Energetische Modernisierungen sollen gerecht auf den Schultern von
Vermieter*innen, Mieter*innen und dem Staat in Form eines Drittelmodells
verteilt werden und warmmietenneutral möglich sein. Durch ein Klimageld
wollen wir einkommensschwache Mieter*innen schützen und warmmietenneutrale
Modernisierung ermöglichen.
Im Rahmen des GEG wurde eine neue Modernisierungsumlage für Heizungen
eingeführt. Der Vermieter kann seine Kosten mit 10% umlegen, sofern er
eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Damit gehen wir einen ersten
Schritt, um einen Anreiz für die Nutzung von Fördermitteln zu geben und
die absoluten Kosten für die Mieter*innen zu senken. Die Umlage der Kosten
einer neuen Heizung auf die Miete ist auf 50 Cent pro Quadratmeter und
Monat begrenzt, unabhängig davon, ob der Vermieter eine staatliche
Förderung in Anspruch nimmt oder nicht. Diese Regelungen des GEG
unterstützen wir, damit die Wärmewende uns gemeinsam gelingt.
Wir wollen, dass geltendes Mietrecht auch umgesetzt wird!
Zur Durchsetzung der Mietbegrenzung sind verbindliche Mietspiegel notwendig. Der
Mietspiegel setzt sich derzeit aus den neuen Mietverträgen der letzten 6 Jahre
zusammen. Dies führt dazu, dass bei starken Mietsteigerungen auch günstige
Mieten bald stark angehoben werden können. In einigen Kommunen gibt es überhaupt
keinen qualifizierten Mietspiegel. Aber nur damit können Mieter*innen die Höhe
der ortsüblichen Miete und damit ihre Rechte überhaupt verlässlich bestimmen.
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor qualifizierte Mietspiegel für Kommunen
ab 100.000 Einwohnern verpflichtend zu machen und zudem sind seit Mitte 2022
einfache Mietspiegel verpflichtend für Kommunen ab 50.000 Einwohnern. Neben der
Stärkung des Systems der Mietspiegel wollen wir behördliche Durchsetzungs- und
Sanktionsbefugnisse stärken. Wir wollen das Mietrecht weiterentwickeln, aber
auch für die Durchsetzbarkeit bestehenden Gesetzes sorgen.
- Mietbegrenzung kann nur mit wirksamen Mietspiegeln funktionieren:
Auch in Kommunen unter 50.000 Einwohnern sollen einfache Mietspiegel
bestehen, wenn diese in angespannten Wohnungsmärkten sind. Wir wollen die
Mietverträge der letzten 20 Jahre für die Berechnung des Mietspiegels
berücksichtigen. Dort, wo es qualifizierte oder einfache Mietspiegel gibt,
sollen diese verpflichtend als Mieterhöhungsinstrument genutzt werden,
damit künftig nicht mehr auf Basis von teureren Vergleichswohnungen
Mieterhöhungen begründet werden können. Wir wollen Kommunen bei der
Erstellung von Mietspiegeln finanziell entlasten und ihnen ermöglichen
sich über einen Zweckverband mit anderen Gemeinden zu organisieren, um
gemeinsam eine Mietspiegelerhebung beauftragen zu können. Zur
Fortschreibung von Mietspiegeln soll der Mietenindex oder ein
Verbraucherpreisindex über die letzten 20 Jahre verwendet werden oder
weiterhin das Stichprobenverfahren möglich sein.
- Kommunale Wohnungsämter zur Mieter*innen-Beratung und Mietpreisprüfung
stärken:
Damit Mieter*innen bei der Durchsetzung der Mietbegrenzung besser
unterstützt werden, wollen wir eine wirksame Überprüfung durch
Mietpreisstellen ermöglichen und die Auskunftsverpflichtungen der
Vermieter*innen-Seite weiter nachschärfen. Damit mehr Klarheit über die
Eigentumsverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt geschaffen werden kann und
damit der Mieter*innen- und Wohnraumschutz behördlich besser umgesetzt
werden kann, wollen wir die Einführung von Miet- und Wohnungskatastern
unterstützen. Um den Schutz von Mieter*innen zu stärken, bedarf es zudem
kostenfreier Mieter*innenberatungen, um Wissen über die eigenen Rechte zu
vermitteln und Informationen zur rechtlichen Durchsetzung bereitzustellen.
Einkommensschwache Haushalte sollten zudem Zuschüsse zu den Beiträgen zu
Mietervereinen erhalten.
Kündigungsschutz stärken, Wohnungspolitik verantwortungsvoll gestalten
Durch Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen können Mieter*innen ihr
Zuhause verlieren. Berichte über vorgeschobenen Eigenbedarf nehmen zu, denn bei
neuen Verträgen können höhere Mieten angesetzt werden. Zugleich führen
Kündigungen zunehmend zu Wohnungs- oder gar Obdachlosigkeit – selbst bei
Familien mit Kindern. Mit einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit wollen wir
gemeinwohlorientiertes Wohnen und kommunalen, genossenschaftlichen und frei
gemeinnützigen Wohnungsbau umfassend fördern.
- Wir wollen den Kündigungsschutz stärken und die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt stoppen:
Eigenbedarfskündigungen sollen wesentlich erschwert werden, die
Kündigungsfrist sollte verlängert und die Kriterien für den Eigenbedarf
gesetzlich geregelt werden. Der Personenkreis, für den Eigenbedarf als
Kündigungsgrund geltend gemacht werden kann, sollte eingeschränkt und die
Geltendmachung des Eigenbedarfs an den Nachweis der tatsächlichen Nutzung
durch die entsprechenden Personen gebunden werden. Nur die Vermieter*innen
und Verwandte ersten Grades sollen als berechtigter Personenkreis gelten.
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Eigenbedarfskündigungen so
möglichst ausgeschlossen werden. Die nur bis 31.12.2025 gültige
Genehmigungspflicht bei Umwandlungen von Mietwohnungen zu Eigentum muss
unbedingt noch in dieser Legislaturperiode entfristet werden und dauerhaft
gelten.
- Die Schonfrist als ein zentrales Schutzinstrument für Mieter*innen:
Gerät ein*e Mieter*in Zahlungsverzug und erhält deswegen die Kündigung,
soll er oder sie die Möglichkeit haben, die Kündigung durch Nachzahlung
abzuwenden. Durch die Zahlung der ausstehenden Miete innerhalb der
Schonfrist sollen alle Kündigungen abgewendet werden. Die Schonfrist muss
ein zentrales Schutzinstrument für Mieter*innen werden. Auch wer
berechtigt vom Mietminderungsrecht bei Mängeln in der Wohnung Gebrauch
macht, soll keine Angst haben müssen seine Wohnung zu verlieren.
- Den Milieuschutz und das Zweckentfremdungsverbot stärken:
Der Milieuschutz muss als Schutz vor Verdrängung wieder durch ein
wirksames Vorkaufsrecht
und wirksame Abwendungsvereinbarungen gestärkt werden. Wir möchten
Erleichterungen für den Erlass einer Milieuschutzsatzung realisieren. Die
Länder müssen das Instrument gegen die Wohnraumzweckentfremdung nutzbar
machen, um gegen die Umnutzung von Wohnungen für Ferienwohnungen und
Kurzzeitvermietung, gewerbliche (Wohn-) Nutzung, Leerstand und
Wohnraumabrisse vorgehen zu können.
- Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit:
Wir wollen, dass für alle Menschen ein Zugang zum Wohnungsmarkt besteht.
Mit ortsbezogenen
Maßnahmenkatalogen, geschützten Wohnungsmarktsegmenten und Housing First-
Projekten wollen wir gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit vorgehen. Alle
Instrumente, die geeignet sind das Risiko für Wohnungs- und
Obdachlosigkeit durch wirksame Prävention zu verringern und angemessene
Wohnungsangebote für Wohnungs- und Obdachlose zu schaffen, müssen
eingesetzt werden.
- Prüfung von Möglichkeiten des Wohnungstausches im Mietrecht:
Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wäre ein gesetzlich
verankertes Recht auf Wohnungstausch zu den jeweiligen Bestandsmieten
wichtig, um Haushalten, die sich verkleinern oder vergrößern wollen,
gerecht zu werden und den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu ermöglichen.
- Die neue Wohngemeinnützigkeit stärken:
Zu einer neuen Wohngemeinnützigkeit, die eine echte Dynamik für
bezahlbares Wohnen im Neubau wie im Bestand auslöst, gehören neben
Steuererleichterungen auch substanzielle Investitionszulagen durch Bund
und Länder. Wir möchten die Förderung nicht nur für wenige gemeinnützige
Träger, sondern auch für Genossenschaften und öffentliche
Wohnungsunternehmen ermöglichen.
- Auch Gewerbemieter*innen brauchen Schutz und klare Regeln:
Auch für Gewerbemieter*innen sind Mietschutzregelungen notwendig, auch um
lebendige gemischte Quartiere zu erhalten. Das ist für die wirtschaftliche
Stabilität und die Zukunftsplanung von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) oft sehr wichtig. Zudem sollen Unternehmen dringend notwendige
Investitionen in den Klimaschutz ermöglicht werden. Zumindest in
Milieuschutzgebieten sollte ein echter Kündigungsschutz nach französischem
Vorbild eingeführt werden, weil die soziale und kleine gewerbliche
Infrastruktur für die Bewohnerschaft ebenso elementar ist wie bezahlbarer
Wohnraum. Auch Gewerbemietspiegel und eine Mietpreisbremse für kleines
Gewerbe wären dringend geboten.
Begründung
Die steigenden Lebenshaltungskosten der Menschen, wie insbesondere die hohen Mietpreise, stellen immer mehr Menschen vor große Herausforderungen. Als BAG Planen, Bauen, Wohnen möchten wir daher den selben Antrag der BDK vom 15. - 17. November 2024 in Wiesbaden erneut stellen. Damals hat es knapp nicht im Voting der V-Anträge gereicht. Die BDK in Hannover wird thematisch die Lebenshaltungskosten der Menschen in den Mittelpunkt stellen. Das Problem der hohen Mieten spitzt sich mehr und mehr zu als das Entspannung festzustellen ist, daher würden wir uns erneut sehr über euere Stimmen für den vorliegenden Antrag im V-Voting freuen.