Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Aila Maria Cäcilia Banach (KV Bayreuth-Stadt) und 76 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 53%) |
Status: | Eingereicht |
Angelegt: | 17.10.2025, 02:29 |
V-67: Wir machen Catcalling strafbar.
Antragstext
Catcalling ist kein Kompliment, sondern verbale oder non-verbale sexuelle
Belästigung im öffentlichen Raum! Wir wollen, dass das klar ist: Sexuelle
Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Eingriff in die Würde,
sexuelle Selbstbestimmung und Sicherheit von Menschen. Der öffentliche Raum ist
für alle da – wir wollen, dass sich alle Menschen angstfrei und gleichberechtigt
bei Tag und Nacht dort aufhalten können.
Begründung
Hinterherpfeifen, „Ey, geile Titten!“, “Was kostest du die Stunde?” - Das ist kein Flirt. Das ist Belästigung. Sie bedeutet für Betroffene Angst, Ekel und das Gefühl, in der Öffentlichkeit nicht sicher zu sein. Catcalling reduziert betroffene Personen – meist Frauen, queere oder anders marginalisierte Menschen – auf ihren Körper, objektifiziert sie und verschiebt die Grenzen von Respekt und Selbstbestimmung immer wieder zu Lasten derer, die sowieso schon Diskriminierung erfahren. Catcalling ist Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen und zementiert sie durch Wegsehen, Kleinreden und Folgenlosigkeit.
Fun Fact, der keiner sein dürfte: In Bayern ist es eine Ordnungswidrigkeit, die Erlebnisse der Betroffenen mit Kreide auf die Straße zu schreiben, um auf Catcalling aufmerksam zu machen – im Gegensatz zur Tat selbst. Passant:innen fühlten sich von manchen Schriftzügen durchaus belästigt. Die tatsächliche Übergriffigkeit? Völlig legal. Das zeigt, wie sehr unser Recht noch hinter dem gesellschaftlichen Anspruch auf Gleichstellung und dem Schutz der Würde aller Menschen hinterherhinkt.
Schwarzfahren, Beleidigung oder Nötigung sind strafbar – verbale Belästigung scheint jedoch in der strafrechtlichen Verfolgung nicht relevant. Diese Ungleichbehandlung hat strukturelle Gründe. Ein Gesetz gegen Catcalling könnte hier für klare rechtliche Vorgaben sorgen und deutlich machen: Niemand darf den Körper anderer Menschen sexualisieren. Die Festlegung dieser Grenze ist von zentraler normativer Bedeutung.
Andere Länder machen längst vor wie es geht: Frankreich, Portugal, Belgien, die Niederlande und seit Kurzem auch England ahnden Catcalling mit Geldstrafen. Dort ist klar: Wer anderen Menschen im öffentlichen Raum mit sexistischen Sprüchen, Pfiffen oder körpernahen Übergriffen die Würde abspricht, muss mit Konsequenzen rechnen. Warum ist das in Deutschland immer noch nicht so?
Catcalling ist kein „Kompliment“, kein „Missverständnis“, sondern eine Form von struktureller Gewalt. Solange wir das nicht klar benennen und rechtlich verankern, bleibt es beim Rausreden und dem Kleinreden der Erlebnisse, falscher Scham und einer Gesellschaft, in der Frauen und queere Menschen ihre Wege nach Uhrzeit und Beleuchtung planen müssen. Wir wollen das ändern.
Das Momentum einer Einführung der Strafbarkeit und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Debatte darüber soll für eine umfassende Bildungsoffensive zu Catcalling, Empathie und respektvollen Umgang in unserer Gesellschaft, besonders auch für junge Menschen, genutzt werden.
Wir fordern:
- Schluss mit der alltäglichen Belästigung und Bagatellisierung von Machtausübung gegenüber Frauen*!
- Rechtliche Konsequenzen für sexuelle Belästigung auf offener Straße!
- Ein klares Signal, dass Würde und Sicherheit wichtiger sind als das vermeintliche Recht auf respektlose Kommentare!