| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | KMV Gotha (dort beschlossen am: 15.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 16.10.2025, 20:49 |
V-43: Kommunale Politiker:innen weitreichender schützen
Antragstext
Kommunalpolitiker:innen und Parteirepräsentierende sind das Rückgrat unserer
Demokratie. Sie stehen in direktem Kontakt mit Bürger:innen, tragen
Verantwortung vor Ort und leisten häufig im Ehrenamt viel Arbeit für wenig Geld.
Doch in den letzten Jahren hat sich nicht nur der Ton gegenüber Menschen in
politischer Verantwortung deutlich verschärft. Neben Beschimpfungen gibt es
gezielte Einschüchterungsversuche und gewalttätige Übergriffe. Laut BKA stehen
“Amts- und Mandatstragende sowie Parteirepräsentanten und -mitglieder nach wie
vor als Angriffsziel deutlich im Fokus von Straftaten”. Die Zahl stieg 2024
bundesweit auf 1.256.
Gleichzeitig werden Anzeigen bei der Polizei nicht weiter verfolgt oder
Verfahren bspw. wegen Geringfügigkeit oder Lücken im Gesetz eingestellt. Das
bestärkt die Täter und zwingt die Opfer wegen der hohen emotionalen Belastung
und der Gefahr für sich und die eigene Familie zum Rückzug aus der politischen
und demokratischen Verantwortung.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich deshalb auf Bundesebene für eine Schließung
bestehender strafrechtlicher Lücken zum Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen
sowie Parteirepräsentant:innen ein. Dazu gehört:
- einen neuen Straftatbestand „Beeinflussung von Amts- und
Mandatsträger:innen durch politisches Stalking“ zu schaffen
- den Schutzbereich bestehender Straftatbestände, insbesondere der §§ 105
ff. StGB (Nötigung von Verfassungsorganen und deren Mitgliedern), auf
ehrenamtliche Amts- und Mandatsträger:innen und Parteirepräsentierende
auszudehnen
- Tathandlungen zu erfassen, die sich über längere Zeiträume oder durch
mehrere Personen ergeben („kumulative Einschüchterung“) und auch solche,
die über soziale Medien oder andere digitale Kommunikationsformen
erfolgen.
Bei der Erfassung, Bewertung und Verfolgung solcher Straftaten zieht sich die
Bundesebene derzeit noch zu sehr aus der Verantwortung und verweist auf die
Zuständigkeit der Bundesländer. Die haben aber bislang ein uneinheitliches
polizeiliches Vorgehen.
Daher fordern wir Alexander Dobrindt als Bundesminister des Innern auf, die
bundesweite Erfassung und Auswertung aller Angriffe, Bedrohungen und
Einschüchterungsversuche gegen politische Mandatsträger:innen und
Parteirepräsentant:innen nach einheitlichen Kriterien vom Bundeskriminalamt
festzulegen. Zudem soll das BKA ein regelmäßiges bundesweites Lagebild
erstellen. Damit das BKA dieser Aufgabe gerecht werden kann, müssen ausreichende
personelle und fachliche Ressourcen geschaffen werden. Um dieses Vorhaben
zwischen Bund und Ländern zu koordinieren, muss es unverzüglich auf die
Tagesordnung der nächsten Innenministerkonferenz gesetzt und entsprechend
beraten werden.
Begründung
Das Strafrecht bietet bislang keinen ausreichenden Schutz vor gezieltem politischem Stalking, kumulativer Einschüchterung oder der systematischen Beeinflussung der Amtsausübung. Die bestehenden Vorschriften zur Nötigung oder Bedrohung erfassen viele dieser subtilen und fortgesetzten Formen nicht.
Während der Ampel-Regierung wurde im Bundesrat bereits der Entwurf des Gesetzes zum besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen eingebracht, jedoch nicht verabschiedet. Die notwendigen Gesetzesänderungen müssen jedoch angegangen werden.
Durch eine bundesweit einheitliche Erfassung von politisch motivierter Kriminalität gegen Amts- und Mandatstragende sowie regelmäßigen Lageberichten können zudem regionale Brennpunkte frühzeitig erkannt und gezielt präventive wie repressive Maßnahmen eingeleitet werden.
