| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | F Tagesordnung und Formalia |
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 13.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 14.10.2025, 11:28 |
WO-01: Wahlordnung für die Wahl des Parteirats
Antragstext
(2) Dem Parteirat gehören gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung neben den
Bundesvorsitzenden und dem/der politischen Bundesgeschäftsführer*in (vgl. § 15
Abs. 2) weitere Mitglieder bis zu einer Gesamtzahl von 16 Mitgliedern an, die
von der Bundesversammlung gewählt werden. Der Länderrat kann im Rahmen des nach
dem Parteiengesetz Zulässigen weitere Mitglieder mit nur beratender Stimme
benennen. Die bis zu 13 weiteren Mitglieder des Parteirats werden in verbundener
Einzelwahl getrennt nach Frauen und offenen Plätzen gewählt. Aufgrund der Wahl
des Bundesvorstands werden in Abhängigkeit von dessen Quotierung somit zunächst
mind. 5 bis max. 7 Frauenplätze, danach mind. 6 bis max. 8 offene Plätze
gewählt.
(3) Alle Kandidat*innen stellen sich nur einmal vor, und zwar vor der Wahl des
Platzes, für den sie das erste Mal kandidieren. Die Kandidat*innenvorstellung
erfolgt auf den jeweilig zu vergebenden Plätzen in alphabetischer Reihenfolge
der Nachnamen. Die Vorstellungszeit für Kandidaturen beträgt 3 Minuten.
(4) Während der Vorstellung der Kandidat*innen können Fragen unter Angabe von
Name und KV an die kandidierenden Personen schriftlich beim Präsidium
eingereicht werden. Die schriftliche Frage ist in eine der beiden
bereitgestellten Urnen (Frauen / Offen) einzuwerfen. Zur Beantwortung der Fragen
stehen den jeweiligen Kandidat*innen 2 Minuten zur Verfügung. Das Präsidium
verliest pro Kandidat*in maximal 2 gezogene Fragen.
(6) Gewählt ist jeweils im ersten und zweiten Wahlgang, wer mehr als 50 Prozent
der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreichen mehr Kandidat*innen in einem
Wahlgang die erforderliche Mehrheit, als zu wählen sind, so sind nur die
Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewählt. Kandidat*innen, die in einem
Wahlgang weniger als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten,
scheiden für die folgenden Wahlgänge aus. Ab dem dritten Wahlgang reicht die
relative Mehrheit. Es muss jedoch ein Mindestquorum von 25 Prozent der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht werden.
(8) Damit alle Mitglieder sich über die Bewerber*innen informieren können,
sollten Bewerbungen drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages über
https://antraege.gruene.de eingereicht werden. Die Bewerbung bis zum Wahlgang
bleibt ungeachtet dieser Frist möglich. In der Bewerbung erfolgt die Offenlegung
von ihnen ausgeübten bezahlten und unbezahlten Tätigkeiten iSd § 18 Abs. 5 der
Satzung.
